beschrieben. Worauf wir und die anderen Ausschussmitglieder sich immer verlassen konnten und was wir sehr schätzen: die geduldige, freundliche und serviceorientierte Einstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Petitionsverwaltung. Dafür gebührt ihnen nicht nur mein, sondern auch der Dank des gesamten Hauses.
Wir Politikerinnen und Politiker sind auf das Petitionswesen angewiesen. Es gibt kaum einen Ausschuss im Sächsischen Landtag, der sich so unmittelbar und teilweise auch sehr plastisch mit der Lebenswelt der Menschen auseinandersetzt. Zu jeder beinahe denkbaren gesellschaftlichen Frage wenden sich die Menschen an den Sächsischen Landtag. Da nur letztendlich das als Thema erkannt wird und parlamentarisch auch irgendwann einmal angegangen werden kann, ist das sächsische Petitionswesen auch so wichtig.
Es ist natürlich aus meiner Sicht auch an der Zeit – das hatten meine Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt –, dass wir uns über die Modernisierung des sächsischen Petitionswesens Gedanken machen. Der Petitionsausschuss hat, das wurde schon angesprochen, im Frühjahr dieses Jahres eine Informationsreise nach Großbritannien und Schottland unternommen. Es hat hoffentlich nicht nur mich sehr beeindruckt, was wir dort gesehen haben und wie man dort mit Beschwerden und Anregungen der Bevölkerung umgeht. Es gibt dort Strukturen, die dem Fehlverhalten von staatlichen Einrichtungen und Behörden nicht nur nachgehen. Vielmehr haben deren Entscheidungen auch verbindliche Folgen für diese Behörden und natürlich damit auch für die Bürgerinnen und Bürger. Des Weiteren, das hat mir auch sehr gut gefallen, können Petenten ihre Petition nicht nur online einreichen. Sie können sich ebenso im Internet über den genauen Bearbeitungsstand ihrer Eingabe informieren und nachverfolgen, in welchem Bearbeitungsstand sie sich befindet. Das ganze Verfahren ist insgesamt sehr transparent und öffentlich.
So ist es bei uns nicht, weil wir in nicht öffentlichen Sitzungen tagen. In Großbritannien und Schottland haben wir erlebt, dass man vom Menschen her denkt und schaut, welche Petitionen eingehen. Sehr beeindruckt hat mich die Wertschätzung, mit der man mit den Anliegen umgeht, die hineingetragen werden. Das ist eine Frage der Haltung. Wir haben dort viel gesehen und ich denke, Sachsen bzw. das sächsische Petitionswesen könnte davon profitieren.
Ich möchte auf einen weiteren Punkt des Jahresberichts zu sprechen kommen: die Bearbeitungszeiten. Bei der Bearbeitung von Petitionen sollte immer folgender Grundsatz gelten: Qualität vor Schnelligkeit. Es geht nun einmal nicht immer schnell. Ja, das sorgt manchmal für verständlichen Unmut. Es geht aber um verwaltungsrechtliche Details. Es geht um komplexe gesetzliche Zusammenhänge, die eine intensive Einarbeitung erfordern. Alles andere würde dem Anliegen der Petenten auch nicht gerecht werden.
Als Abgeordnete, die wir eine Petition bearbeiten, suchen wir immer Wege, dem Anliegen der Petition abhelfen zu können, und recherchieren, das unterstelle ich einfach einmal, akribisch, um das schaffen zu können. Beim Lesen des Petitionsjahresberichts hat mich, wie auch meine Vorredner, beeindruckt, mit welchen Themen sich die Menschen an den Landtag wenden. Das gilt besonders für die Sammelpetitionen, also die klassischen Unterschriftensammlungen. Dort spielte beispielsweise die Bildung eine wichtige Rolle. So haben 9 822 Menschen eine Petition unterschrieben, die die Absenkung der Klassenobergrenzen zum Ziel hatte. 3 948 Menschen haben sich beispielsweise für den Ausbau des Schulstandortes Dresden-Nord eingesetzt.
Was mich und uns als GRÜNE natürlich immer besonders freut, ist die Tatsache, dass auch der Umwelt-, Natur- und Tierschutz den Petenten am Herzen liegt. Fast 5 000 Menschen haben sich allein zu diesen Themen an den Petitionsausschuss gewandt. Allein 4 000 Unterschriften haben sich hinter einer Petition zum Naturschutz in Sachsen versammeln können.
Der öffentliche Personennahverkehr ist ein weiteres Anliegen. Hierzu gab es beispielsweise ein Petition zur Zugverbindung von Plauen nach Leipzig mit immerhin 3 462 Unterschriften. Das zeigt uns doch, wie sehr die Menschen diese Themen, die unmittelbar mit unser aller Lebensqualität und -alltag zusammenhängen, bewegen.
Ich komme noch zu folgender Frage: Was bringt das Ganze eigentlich? Frau Junge hat es bereits angesprochen. 451 Petitionen konnten wir abschließen, 359 davon konnten nicht abgeholfen werden, bei 37 Petitionen wurde das Votum „wird abgeholfen“ vergeben. Dazu kommen noch 69 Petitionen, die sich erledigt haben, und 20, die der Staatsregierung zugeleitet wurden. Diese Zahlen klingen für sich genommen, wenn wir es als reine Erfolgsbilanz definieren möchten, wenig berauschend. Wenn man aber ganz genau hinschaut, dann sieht man, dass jede vierte Petition in irgendeiner Art und Weise Erfolg hatte.
Außerdem haben wir die Erfahrung gemacht: Selbst wenn eine Petition formal abgelehnt werden muss, gibt es genug alternative Möglichkeiten, auf die man die Petenten aufmerksam machen kann, wie sie doch an ihr Ziel kommen können.
Der Jahresbericht des Petitionsausschusses hält dem Petitionswesen in Sachsen den Spiegel vor und zeigt deutlich dessen Licht- und Schattenseiten auf. Wir Parlamentarier müssen uns alle überlegen, wie wir das Petitionswesen in Sachsen stärken und attraktiver machen können. Hier können wir nämlich als Berichterstatterin
nen und Berichterstatter zeigen, dass wir uns um die Anliegen der Menschen kümmern, dass wir ernsthaft abwägen und dort unterstützen, wo wir es können.
Ein Anliegen habe ich abschließend zum Jahresbericht – im Ausschuss habe ich das schon einmal angesprochen –: Der Bericht sollte so formuliert sein, dass viele Menschen ihn möglichst auch verstehen können. In seiner jetzigen Form ist das noch nicht gegeben. Dafür ist er sehr förmlich, sehr rechtssprachlich geschrieben. Ich würde es begrüßen und rege noch einmal an, dass wir beim nächsten Jahresbericht darauf hinarbeiten, auch eine Version in leichter und verständlicher Sprache zu erarbeiten. Gut und sinnvoll wäre es, wenn man dem Bericht entnehmen könnte, in welchen Themenbereichen die meisten Petitionen Erfolg hatten oder abgelehnt wurden. Diese Information fehlt bisher, sollte aber in einem ehrlichen Rechenschaftsbericht nicht fehlen.
Das Petitionswesen in Sachsen ist wichtig für unsere Demokratie und die Arbeit im Petitionsausschuss eine lohnende Aufgabe. Wir müssen als Landtag aber achtsam sein, dass die Menschen das Vertrauen in dieses Instrument nicht verlieren. Dafür braucht es neben einer wertschätzenden Haltung den Mut, neue Wege zu gehen und von anderen zu lernen. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir das für den Rest der Legislatur im Ausschuss fraktionsübergreifend gemeinsam angehen.
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Einige Fraktionen haben noch Redezeit. Wird hier das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Möchte jemand von der Staatsregierung reden? – Frau Staatsministerin Klepsch, Sie vertreten momentan? – Das ist nicht der Fall. Ich schlage Ihnen vor, diese Unterrichtung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Unterrichtung des Petitionsausschusses, Drucksache 6/10226, zustimmend zur Kenntnis genommen worden.
Meine Damen und Herren! Für die geleistete Arbeit des Petitionsausschusses und des ihn betreuenden Referats darf ich mich, auch im Namen aller Abgeordneten des Sächsischen Landtags, recht herzlich bedanken.
Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: Zunächst die CDU-Fraktion, dann die SPD-Fraktion, danach DIE LINKE, AfD, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, sofern das Wort gewünscht wird.
Wir beginnen mit der Aussprache. Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abg. Kuge; bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Das Neue zum bisherigen Unterhaltsvorschuss ist seine Ausweitung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bisher gab es diese Hilfe nur bis zum Alter von 12 Jahren. Gleichzeitig wird die zeitliche Begrenzung dieser Ersatzzahlung auf sechs Jahre aufgehoben. Damit haben Betroffene bei Bedarf Anspruch auf vom Staat vorgestreckten Unterhalt von der Geburt bis zur Volljährigkeit. Ich betone: vorgestreckt.
Nun kann die Abarbeitung des Antragstaus von weit über 15 000 Anträgen allein in Sachsen beginnen. Es wird rückwirkend zum 1. Juli gezahlt. Dies bedeutet, dass die Kosten der Unterhaltsvorschussstellen gestiegen sind.
Erwartet wird auch ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen. Einer Fraunhoferstudie zufolge wird mit einem Plus von etwa 59 % gerechnet. Im vergangenen Jahr waren im Freistaat über 29 000 Kinder auf diesen Unterhaltsvorschuss angewiesen. Nunmehr wird mit fast 47 000 gerechnet. Bisher teilten sich Bund, Länder und Kommunen zu je einem Drittel die Finanzierung. Ab sofort übernimmt der Bund 40 %, während sich Land und Kommunen gerecht in den Rest teilen.
2016 verursachten säumige oder nicht auffindbare Unterhaltszahler im Freistaat Kosten von mehr als 56 Millionen Euro. Nun plant allein das Land für die Zukunft mit einem jährlichen Eigenanteil bis zu 40 Millionen Euro. Die Alimentenschuldner sind ein echtes Problem für den Staat. Bis dato bekamen etwa 450 000 Alleinerziehende in Deutschland den Vorschuss, summa summarum fast 850 Millionen Euro im Jahr. Die zuständigen Behörden sind angehalten, so viel wie möglich von dieser Summe bei den Schuldnern zurückzuholen, was nur zum Teil gelingt. Im Bund waren es zuletzt knapp 200 Millionen Euro, in Sachsen kamen 12 Millionen Euro zusammen.
Die Einnahmen durch den Rückgriff, die sogenannte Rückholquote, sind allerdings sehr gering und erfolgen bundes- wie auch landesweit sehr unterschiedlich. Die Rückholquote lag im Jahr 2015 im Bundesdurchschnitt bei 23 %. In Sachsen lag die Rückholquote im Jahr 2014 bei 16 %. Hier ist Bayern der Spitzenreiter mit 36 %. Diese schlechten Rückholquoten wurden wiederholt von
Auf dieser Grundlage stellen sich einige Fragen: Woran liegt es, dass die Rückholquoten so unterschiedlich von Landkreis zu Landkreis, von Bundesland zu Bundesland sind? Gibt es Hürden in der Kommunikation zwischen den verschiedenen Kommunen? Was können wir als Freistaat tun, um die Quote zu verbessern? Ist es sinnvoll, Anreiz zu schaffen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte sich bemühen, diesen Unterhaltsvorschuss zurückzuholen?
Gestatten Sie mir noch einen rechtlichen Hinweis. Verletzt der Unterhaltsschuldner seine Unterhaltspflicht, erfüllt diese Handlung einen Straftatbestand nach § 170 Abs. 1 StGB. Der Unterhaltsberechtigte oder sein Anwalt hat in diesem Fall die Möglichkeit, eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung bei der zuständigen Polizei oder direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten. Von dort aus wird die Sache weiterverfolgt und der Unterhaltsschuldner zur Anhörung geladen. Hierbei sollte geprüft werden, inwieweit eine stärkere Einbindung der Anwartschaft im Rahmen der Rechtspflege möglich ist. Ziel des Antrages ist es, die landesweit sehr unterschiedlichen Rückholquoten zu erhöhen. Der vorliegende Antrag greift diese Fragen auf und verfolgt das Ziel, eine Verbesserung im System zu erreichen.
Das war für die CDUFraktion Frau Abg. Kuge. Jetzt die SPD-Fraktion, Frau Abg. Pfeil-Zabel – mittlerweile wird das auch von Ihrer Fraktion so gemeldet. Frau Pfeil-Zabel, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Ende des Geldes ist noch viel Monat übrig. Das ist, glaube ich, ein Spruch, den wir alle kennen und der eigentlich auch ein Stück weit zum Schmunzeln anregt. Es könnte ja auch an der Stelle der Fall sein, wenn sich das Kind am Anfang des Monats gern ein Magazin kaufen möchte oder eine Konzertkarte, aber bereits alles aufgebraucht hat. Der kleine Satz erhält jedoch einen ganz bitteren Beigeschmack, wenn wir uns die desaströse finanzielle Lage vor Augen führen, mit der einige Bürgerinnen und Bürger in Deutschland im Allgemeinen, aber auch im Freistaat Sachsen besonders zu kämpfen haben. Wenn das Geld nämlich nicht mehr ausreicht, um am Ende des Monats den Kühlschrank zu füllen, dann ist uns allen nicht mehr zum Lachen zumute. Mit diesem Umstand haben insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter zu kämpfen.
Ein Hauptgrund für Kinderarmut – wir werden morgen in der Aktuellen Debatte wieder darüber sprechen – ist, dass sie bei Alleinerziehenden aufwachsen. Sie verdienen daher unsere Aufmerksamkeit. Besonders dramatisch spitzt sich die Lage der Alleinerziehenden zu, wenn sie für ihr Kind oder für ihre Kinder gar keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.
Frau Kuge hat schon auf die Gesetzesänderung hingewiesen. Ich glaube, diese Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes war richtig und wichtig. Jedoch – und dadurch lässt sich die Motivation unseres Antrages erkennen – kostet sie uns Geld, um genau zu sein: relativ viel Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Im vergangenen Jahr beliefen sich die anteiligen Kosten unseres Freistaates auf rund 18 Millionen Euro. Die Ausweitung des Geltungsbereiches des Unterhaltsvorschussgesetzes war und wird eben jetzt auch zu einer Kostenfrage. Daher ist es unsere Aufgabe, diese finanzielle Vorleistung des Staates, und um nichts anderes handelt es sich an der Stelle, zurückzuholen. Der Staat springt für die unterhaltspflichtigen Eltern ein, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können oder wollen. Inhaber der Forderung wird das Bundesland, in dem die Vorleistung erbracht wurde.
Für 29 300 Kinder wurde im vergangenen Jahr in Sachsen der Unterhaltsvorschuss geleistet. Wir müssen bei den Rückforderungen bei jenen ansetzen, die keine Alimente zahlen wollen. Bei denjenigen, die sich vor ihrer Verpflichtung drücken, müssen wir rigoroser durchgreifen. Ein Kind in die Welt zu setzen bedeutet, eine Verantwortung zu übernehmen, auch und insbesondere durch die finanzielle Unterstützung des alleinerziehenden Vaters oder der alleinerziehenden Mutter.
Die Rückholquote gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil durch den Staat zeigt auf, inwiefern uns gelingt, dass die Eltern ihren Verpflichtungen nachkommen. In Sachsen sprechen wir von einer Rückholquote von rund 14 %, bundesweit von 23 %. Dabei gibt die Zahl nicht an, wie viel unterhaltspflichtige Elternteile bezahlten, sondern lediglich Auskunft darüber, wie kostendeckend der Unterhaltsvorschuss zurückgeholt werden konnte. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass bundesweit eine Quote von nicht über 33 % erreicht werden kann. Im Idealfall würde der Staat somit 67 % der Kosten tragen. Unser Ziel sollte es daher sein, dass die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben der Unterhaltsvorschussstelle, bedingt durch einen erfolgreich betriebenen Rückgriff, so klein wie möglich ausfällt.
Es gibt daher zwei Punkte zu klären. Zunächst sollten wir der Frage nachgehen, wie sich die Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschusses und die Rückholquoten in den Landkreisen und kreisfreien Städten entwickelt haben und auf welche Ursachen die schlechten Rückholquoten unserer Unterhaltsvorschussstellen zurückzuführen sind. Dafür fehlen uns derzeit schlicht und ergreifend die
Fakten. Im Anschluss daran ist es unsere Aufgabe zu prüfen, wie die Quote gesteigert werden kann und welche administrativen Hilfen seitens des Freistaats hier vonnöten sind.
Wir müssen unseren Kommunen unter die Arme greifen. Dass die Kommunen aufschreien, haben wir vor zwei Wochen mitbekommen. Es gibt Erfahrungen aus anderen Bundesländern, die zeigen, welche Möglichkeiten es gibt.
Der Antrag soll eine Ist-Situation für Sachsen darstellen und gezielt für Unterstützungsmöglichkeiten weiterentwickelt werden.
Ich möchte an dieser Stelle ein kleines Beispiel dafür bringen, wie unsere Behörden in Sachsen momentan arbeiten. Ich saß gestern erst mit der LAGF, der Landesarbeitsgemeinschaft für Familien zusammen. Es gibt von der SHIA, das ist der Landesfamilienverband, gerade ein Sommerspecial des Städte- und Gemeindetages. Momentan werden alle Alleinerziehenden, die im Bezug von Leistungen nach SGB II sind, von den Jobcentern aufgefordert, an der Unterhaltsstelle Anträge zu stellen. Das sind jene Eltern, die per Gesetz – wir haben darüber schon diskutiert – davon gerade ausgeschlossen sind. Sie müssen dennoch den Antrag stellen.
Da frage ich mich schon: Warum machen wir uns diese doppelte Arbeit? Was sie alles mitbringen müssen: Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, Gerichtsbe
schluss, Zahlungsaufforderung des anderen Elternteils, Meldebescheinigung, Nachweis der Kontoauszüge,
Unterhaltsberechnungen, Bescheid von Leistungen, ein aktueller Bescheid der Leistungen nach dem SGB XII. Wenn die Kinder über 15 Jahre sind, dann gehören dazu auch der Schülerausweis, der Ausbildungsvertrag, ein Einkommensnachweis des Kindes usw. usf.