Protokoll der Sitzung vom 30.08.2017

Zu viertens: Auch dieser Kritikpunkt ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, da es sich bei diesem Bericht um den ersten Teil mit einem spezifischen Fokus auf die dezentrale Unterbringung und die Arbeit der unteren Ausländerbehörden handelt. Der zweite Teil des Berichts wird die Perspektive wieder erweitern und sicherlich wieder alle Ausländer im Freistaat in den Fokus nehmen.

Als Fazit des Berichts lässt sich festhalten: Trotz einiger Reibungsverluste in der heißen Phase 2015 hat der Freistaat, vor allem durch die Hilfe vieler freiwillig Engagierter, die Versorgung, Unterbringung und soziale Betreuung der Flüchtlinge gut gemeistert. Mit dem Jahr 2016 begann die Schwerpunktverschiebung hin zu Fragen der sozialen Integration, der schulischen und beruflichen Bildung

sowie der Arbeitsmarktintegration, wobei auch diese Themen längst in den Kommunen angekommen sind.

Probleme bestehen vor allem an den Kommunikationsschnittstellen verschiedener Ämter und der Vernetzung der vertikalen Ebenen zwischen Bund, Land und Kommunen. Ebenso fehlt es oftmals an der notwendigen Kommunikation mit der Bevölkerung vor Ort, einer stärkeren Serviceorientierung seitens der Behörden und der Verwaltung gegenüber den Asylsuchenden, die für die beiden Seiten von Nutzen ist, sowie an der Passgenauigkeit von Sprach- und Integrationsangeboten. Zu all diesen Punkten gibt der Bericht Handlungsempfehlungen, die sich vielfach ohne großen Aufwand vor Ort umsetzen lassen.

Nicht zuletzt ist es auch die Aufgabe der hier versammelten Abgeordneten, darauf zu achten, dass diese Handlungsempfehlungen ihren Weg in die Praxis finden. Ebenso ist die Staatsregierung gefordert, sich mit dem Problem des Rechtskreiswechsels, der Harmonisierung von Förderprogramm oder Personalbedarfsfragen in unteren Ausländerbehörden auseinanderzusetzen. Alles in allem kann ich die Lektüre des Berichts nur wärmstens empfehlen und bedanke mich an der Stelle auch für die Arbeit unseres Ausländerbeauftragten und seines Teams.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Dagmar Neukirch, SPD)

Da ich diesen Dank an der Stelle auf die Fortschreibung des Heim-TÜVs bezogen habe, zu guter Letzt noch einmal im Namen der gesamten CDU-Fraktion ein herzlicher Dank an Geert Mackenroth, der das Amt des Ausländerbeauftragten aus unserer Sicht mit viel Freude und mit persönlichem Engagement begleitet. Auch dieser Bericht aus dem Jahr 2016, der heute hier vorliegt, zeigt, dass das Amt des Ausländerbeauftragten in ihm einen würdigen Vertreter gefunden hat in Nachfolge von Martin Gillo und dass Geert Mackenroth diesem zunehmend wichtigen Amt auch eine sichtbare Bedeutung verleiht. Insoweit herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, vereinzelt bei der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Nun die Fraktion DIE LINKE, Frau Abg. Nagel. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor uns liegen der Jahresbericht des Sächsischen Ausländerbeauftragten sowie Teil 1 des Heim-TÜVs. Ich kann auch vorab einen Dank aussprechen, werde aber in meiner Rede nicht kritiklos bleiben und das vor allem auf den zweiten Teil beziehen.

Wir blicken darin zurück auf das Jahr 2016, das Jahr nach dem sogenannten Summer of Migration, das Jahr, in dem die Zahl der geflüchteten Menschen rapide zurückging von 890 000 – ich will die Zahl noch einmal nennen – im Jahr 2015 auf nur noch 280 000 im Jahr 2016. Ich sage

bewusst „nur“, denn die Zahl der internationalen Konflikte, die das Leben von Menschen ernsthaft bedroht, wächst. Wir haben in den vorigen Debatten schon darüber gesprochen, aber um es noch einmal plastisch zu machen: Von 67 Millionen Menschen, die weltweit flüchten, kommen nur circa 3 % in Europa an.

Es ist etwas zynisch, wenn vor diesem Hintergrund im Vorwort des uns vorliegenden Berichts des Ausländerbeauftragten, also des ersten Ansprechpartners von Ausländerinnen und Ausländern in Sachsen, Erleichterung hinsichtlich der sinkenden Zahlen flüchtender Menschen in dieser Bundesrepublik gezeigt wird, denn meine Fraktion und ich meinen, unsere Verantwortung endet nicht an den Grenzen des Freistaates.

Schauen wir aber auf den vorliegenden Bericht. Ganz richtig wird darin konstatiert, dass nach Aufnahme und Unterbringung die Fragen von Integration und Teilhabe in den Vordergrund gerückt sind und uns dauerhaft weiter beschäftigen werden. Wir können davon ausgehen, dass wir vor einer Aufgabe stehen, die viele Jahre dauert – das sagt die Migrationsforschung – und auch für uns, die hier Geborenen, Veränderung bedeutet. Integration ist kein krönender Abschluss von Migration, sondern Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, und wir sind in der Pflicht, diese zu gewähren.

Einige Bereiche spricht der Bericht kritisch an. Das gefällt uns. Das sind zum Beispiel fehlende Perspektiven für volljährig gewordene Geflüchtete ohne Schulabschluss, ein Thema, das noch immer ungelöst daliegt, seit diese Staatsregierung die Schließung der Berufsschulen für diese Personengruppe durchgesetzt hat. Des Weiteren nenne ich die überlasteten Migrationsberatungsstellen, bei denen der Bund eine Anpassung der Förderung an den tatsächlich exponentiell gewachsenen Bedarf verweigert, kann man sagen, und auch auf Landesebene noch keine Maßnahmen zur Kofinanzierung ergriffen wurden. Zu nennen ist auch die Frage von starken Strukturen für die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten, die über die reine Beratung hinausgehen muss. Wir haben hier wichtige Pflöcke eingeschlagen, aber es muss trotzdem noch weitergehen.

Die Reihe an Herausforderungen, die bei Weitem nicht nur Geflüchtete betreffen, sondern Menschen, die schon länger hier wohnen und einen Migrationshintergrund haben oder anders eingewandert sind, ließe sich weiter fortführen. Rassistische Diskriminierung macht keinen Unterschied beim Aufenthaltsstatus. Hier könnte der Ausländerbeauftragte ruhig offensiv mit Vorschlägen und Empfehlungen hantieren, die wir im Landtag aufgreifen und umsetzen oder eine politische Debatte dazu führen müssten. Mit dem Integrationsministerium existiert ein engagierter und starker Partner, der sicher offene Ohren hat.

Zum Bericht selbst kann ich sagen, dass wir zur Kenntnis nehmen und würdigen, dass Kritiken, die zum Vorjahresbericht geäußert wurden, nun aufgenommen worden sind. Ein bisschen mehr Lagebericht zur Situation der Auslän

der in Sachsen entsprechend dem gesetzlichen Auftrag und weniger Rechenschaftsbericht würden wir uns auch für die Zukunft wünschen, womit ich zum zweiten Teil der Unterrichtung komme, dem Heim-TÜV.

Zwar hat Herr Hartmann jetzt schon Kritiken vorweggenommen, aber ich will trotzdem noch einmal ausführlich darauf eingehen. Wir haben lange auf den Heim-TÜV gewartet, denn mit dem TÜV, den Martin Gillo, der Amtsvorgänger, geschaffen hat, ist ein wichtiges Instrument ins Leben gerufen worden, wie er selbst sagte, um Menschenwürde messbar zu machen. Wir wissen, dass der Gillo’sche Heim-TÜV die Finger in viele Wunden legte, Missstände in Gemeinschaftsunterkünften sichtbar machte und damit die Grundlage schaffte, um Dinge zu verändern.

Wir haben nicht nur einmal gefordert, dass die Faktoren für eine gute Unterbringung, die in diesem Heim-TÜV verankert waren, zu rechtlich verbindlichen Standards gemacht werden. Denn wir reden nicht über eine gesichtslose Menge von Menschen, die von politischen Mehrheitsverhältnissen abhängig sind, sondern die einklagbar ihre Rechte haben sollten. Es geht um Menschen, die nicht irgendwie untergebracht, sondern würdig untergebracht werden sollten. Genau diese Perspektive, und darauf will ich explizit noch einmal verweisen, fehlt uns im vorliegenden Heim-TÜV. Begründet wird dies mit einer potenziell mangelnden Repräsentativität und der Privatsphäre der Betroffenen. Mir scheint eher – verzeihen Sie –, dass die Einbeziehung der Perspektive der Menschen, die in den untersuchten Wohnungen wohnen und die Hauptklienten der Ausländerbehörde sind, politisch nicht gewollt ist. Wenn es gewollt wäre, hätte es sicher ein reichhaltiges sozialwissenschaftliches Methodensetting gegeben, ihre Perspektive abzubilden. Im letzten Gillo’schen Heim-TÜV waren zum Beispiel kurze Interviews abgebildet.

In der Form, wie uns der Unterbringungs- und BehördenTÜV vorliegt, ist er wenig brauchbar. Er stellt sich vielmehr als methodisches Stückwerk und eine rein behördenfixierte Bestandsaufnahme dar. Der erste Teil widmet sich der dezentralen Unterbringung. Ganz richtig wird konstatiert, dass es keine verbindliche Definition dessen gibt, was dezentrale Unterbringung ist. Manche Landkreise mieten Wohnungen an und weisen sie Geflüchteten nach § 53 Asylgesetz zu. In anderen Landkreisen werden abgeschlossene Wohneinheiten in Gemeinschaftsunterkünften als dezentrale Unterbringung definiert. Wir bevorzugen hier die Definition der Stadt Leipzig, die dezentrale Unterbringung als „das selbstbestimmte im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbst gewählten Wohnung“ definiert. Präferenzen hin oder her, das spielt hier keine Rolle. Der TÜV leistet nicht einmal die Basisarbeit, um sich einen guten Überblick zu verschaffen, wie die dezentrale Unterbringung in den Landkreisen und kreisfreien Städten gehandhabt wird.

Jetzt will ich noch zu einzelnen Punkten kommen. Im TÜV wird mit Best-Practice-Beispielen hantiert. Einen Punkt, der als Erfolgsmodell aufgeführt wird, haben wir bereits im Innenausschuss moniert, die sogenannte Wohnfähigkeitsprüfung. Menschen, die in ihren Herkunftsländern ein ganz normales Leben in vier Wänden geführt haben, werden mit dieser Prüfung zu unmündigen Statisten gemacht, die nachweisen müssen, ob sie wohnen können, indem geprüft wird, ob sie über gesellschaftliche Normen wie das Trennen von Müll oder ausreichend Sprachkenntnisse verfügen.

Jenseits der Frage, ob hier Geborene diese Prüfkriterien erfüllen, verstößt die Wohnfähigkeitsprüfung gegen deutsches und europäisches Recht. Zu diesem Ergebnis kam zumindest ein Rechtsgutachten in Bezug auf die Praxis der Stadt Potsdam. Aktuell liegt ein solches Gutachten, beauftragt unter anderem vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen, für die Wohnfähigkeitsprüfung der Stadt Leipzig vor. Mit der Wohnfähigkeitsprüfung wird geflüchteten Menschen abgesprochen, dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbst zu meistern. Allein der Aufenthaltsstatus wird zur Rechtfertigungsgrundlage für eine Ungleichbehandlung. Aus Verwaltungssicht mag dieses Instrument ein effektives sein, um die Untergebrachten zu kategorisieren und zu kontrollieren; aus grundrechtlicher Sicht ist es mehr als fragwürdig. Und fragwürdig ist es auch, in das Land hinein zu empfehlen, dies anzuwenden.

Der rein ordnungspolitische, paternalistische Blick zeigt sich auch an vielen weiteren Stellen des vorliegenden Heim-TÜVs, zum Beispiel am Sprachgebrauch und an ressentimentgeladenen Bildern von Geflüchteten, die eben nicht korrigiert werden können, weil diese Gruppe nicht zu Wort kommt.

Zum Beispiel behaupten Verwaltungsmitarbeiterinnen eine – ich zitiere – „überzogene Erwartungshaltung gegenüber der Aufnahmegesellschaft“. Welche Erwartungen die heterogene Gruppe der Geflüchteten denn wirklich hat, wird nicht transparent gemacht, kann ja gar nicht transparent gemacht werden.

Weiter heißt es auf Seite 11 des Heim-TÜVs, dass private Vermieter Vorbehalte gegen die Vermietung an Flüchtlinge hätten. Das mag stimmen. Diese Beispiele kenne ich auch. Dass die Verfasserinnen des TÜVs im nächsten Satz allerdings Partei für diese Position ergreifen und schreiben – ich zitiere –, „manchmal sind diese nicht von der Hand zu weisen“, lässt an der eingangs proklamierten Objektivität stark zweifeln.

Kommen wir noch kurz zum Check der unteren Ausländerbehörden im zweiten Teil des Heim-TÜVs. Wenngleich ein Blick auf diese so zentralen Behördenstrukturen zu begrüßen ist, ist offensichtlich, dass viele Probleme, die Migrantinnen und Migranten und auch Unterstützerinnen und Unterstützer im Umgang mit diesen Behörden schildern – sicher kennen einige Kolleginnen und Kollegen auch Beispiele von Menschen, die zu ihnen gekommen sind –, keinen Eingang in diesen TÜV gefunden haben. Stattdessen wird im TÜV bekundet, dass die

Serviceorientierung in den Ausländerbehörden – ich zitiere – „fester Bestandteil des Handelns der Behördenmitarbeiter“ sei.

Gerade in Bezug auf die proaktive Beratung über die Erlangung von Aufenthaltstiteln zum Beispiel nach §§ 25a und 25b – das war ein Thema des letzten Plenums – melde ich große Zweifel an.

Um noch etwas Positives zu sagen: Gerade der Ausländerbehörden-Check gibt einige Handlungsempfehlungen, von denen man eigentlich denkt, dass sie Common Sense sind. Das sind sie aber nicht, zum Beispiel mehrsprachige Aushänge, mehrsprachige Internetseiten, interkulturelle Kompetenzen der Behördenmitarbeiterinnen –

Bitte zum Schluss kommen.

– ich komme gleich zum Schluss – sowie regelmäßige Fortbildungen.

Summa summarum – ich komme wirklich zum Schluss –: Wir nehmen den Bericht und den Heim-TÜV heute zur Kenntnis und wünschen uns auch für die Zukunft, wie im letzten Jahr schon gesagt, mehr Parteilichkeit für Migrantinnen und Migranten und weniger für die Regierung und Behörden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abg. PfeilZabel. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie geht es den Menschen, die aus einem anderen Land nach Sachsen kommen? Wie werden sie aufgenommen? Was brauchen sie? An wen können sie sich wenden? Wer gibt ihnen Antworten auf ihre Fragen?

Der Sächsische Ausländerbeauftragte hat die Aufgabe – wie ich finde, eine sehr schöne Aufgabe –, genau diese Perspektive aufzunehmen. Er kann sie uns spiegeln und unserem Haus Probleme benennen und Lösungsvorschläge unterbreiten.

Sein Amt dient dem Einzelnen, egal, ob er nun vielleicht erst zwei Monate in Sachsen ist, in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnt und auf einen Platz in einem Sprachkurs wartet, oder ob er schon seit zwei Jahren hier ist und einen Job gefunden hat, nachdem er lange auf die Anerkennung seines Abschlusses gewartet hat.

Diese Perspektive zu spiegeln ist Aufgabe des Sächsischen Ausländerbeauftragten, zu finden in § 1 des Gesetzes. Er ist der Bewahrer der Belange der in Sachsen lebenden Ausländer. Somit sollte der Bericht auch ein Spiegelbild jener Perspektive sein.

Der uns heute vorliegende Jahresbericht zeigt uns in erster Linie zwei Dinge. Klar unter der Voraussetzung, dass im

Jahr 2016 die Zahl zurückgegangen ist, aber auch klar unter der Voraussetzung, dass in diesem Jahr Maßnahmen teilweise zum ersten Mal erst richtig griffen, zeigt er uns, dass Integration einen langen Atem und viel Einsatz benötigt von jenen, die in Sachsen schon immer zu Hause sind, aber auch von jenen, die neu zu uns kommen.

Sehr umfangreich werden die vielfältigen Maßnahmen und Projekte des SMGI dargestellt, ob nun Sprachkurse, Unterstützung der Ehrenamtlichen, Wegweiserkurse, psychologische Beratung oder auch gezielte Unterstützung und Beratung der Kommunen. Dies ist eine immense Weiterentwicklung zu früheren Zeiten, in denen Integration nur als Randproblem betrachtet wurde, für welches im Staatshaushalt nicht einmal mehr als 200 000 Euro vorgesehen waren.

Das SMGI hat den Freistaat nicht nur befähigt, Menschen in Sachsen zu integrieren, es hat auch den Verantwortungsträgern vor Ort, in den Kommunen, den Rücken gestärkt. Dem Dank, der dem Bericht zu entnehmen ist, schließe ich mich hier gern an.

Der Bericht zeigt uns auch, vor welchen Herausforderungen wir gerade im Bereich der Bekämpfung von Ausländerfeindlichkeit nach wie vor stehen. Als Grundlage diente die Analyse aus dem Sachsen-Monitor. Ohne über diese Analyse erneut zu diskutieren, darf die Feststellung in dem Bericht, dass die Bekämpfung von Fremdenhass, Intoleranz und Vorurteilen noch stärker unterstützt werden muss, nicht ohne entsprechende Folgemaßnahmen bleiben.

Da der Bericht auch dazu dienen soll, Probleme zu benennen, die im Zuge der Erarbeitung erkannt wurden, möchte ich einige gezielt aufgreifen. Der Kollege Hartmann und, ich glaube, auch Kollegin Nagel haben es schon erwähnt – ein für mich immer noch ungeklärtes Problem ist die Beschulung der Ausländer, die älter als 18 Jahre sind. Wir benötigen ganz dringend eine generelle Lösung.

Ob es nun die Befähigung betrifft, eine Ausbildung zu beginnen, oder die Möglichkeit, einen Abschluss zu erwerben, der vergleichbar ist, es ist für uns nicht hinnehmbar, dass der 18. Geburtstag eine sogenannte biologische Klippe darstellt, durch die schlagartig der Zugang zu Bildung beschränkt wird und durch die Betroffene unabhängig von ihrer persönlichen Situation von der Chance ausgeschlossen werden, nach einer vernünftigen Ausbildung für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Ich hoffe, dazu bald ein Konzept auch in der Umsetzung zu sehen.

Um in dieser Altersgruppe zu bleiben und einen weiteren Problempunkt anzusprechen, muss das Übergangsmanagement von Jugendhilfe in Sozialhilfe – Herr Mackenroth, wir haben schon oft darüber gesprochen – angeführt werden. Es gilt vor allem, den Übergang und die damit verbundene Asylantragstellung frühzeitig vorzubereiten oder auch das Verbleiben in der Jugendhilfe und damit eine längere gezielte Förderung möglich zu machen.

Erst vor wenigen Wochen ermöglichte uns Herr Mackenroth ein Treffen mit der Bayerischen Integrationsbeauftragten Kerstin Schreyer. Was mich sehr beeindruckt hat: In Bayern ist die Quote der ausländischen Jugendlichen, die über das 18. Lebensjahr hinaus betreut werden, wesentlich höher. Frau Schreyers Aussage dazu, und das zu Recht: So könne der Freistaat Bayern nicht nur mögliche Sozialausgaben in Zukunft sparen, sondern die jungen Menschen tatsächlich fördern, je nach Bedarf. – Es wäre für mich sehr wünschenswert, wenn der Freistaat hierbei von einem anderen Freistaat lernen würde.

Gerade diese beiden Punkte zeigen mir, dass die im Freistaat lebenden minderjährigen und heranwachsenden Ausländer noch stärker in den Fokus der Arbeit des Ausländerbeauftragten rücken müssen. Ich würde mich sehr darüber freuen, Herr Mackenroth, wenn Sie künftig vor allem auch diese Gruppe noch stärker in Ihre Arbeit einbeziehen würden.

Die Kollegen haben beide schon auf die Frage der psychosozialen Betreuung hingewiesen. Auch ich glaube, dass wir auf einem sehr guten Weg sind. Ich glaube aber auch, dass psychosoziale Betreuung oder Beratung nicht ausreichen. Wir müssen uns auch endlich auf den Weg machen, die Behandlung einzubeziehen. Das ist momentan nur in Leipzig der Fall. Ich denke, an dieser Stelle haben wir auf alle Fälle noch Nachholbedarf.