Protokoll der Sitzung vom 31.08.2017

Sie haben mir vorgeworfen, ich würde mich nur um Leipzig kümmern, weil ich von dort komme, und nur auf die Uni Leipzig Bezug nehmen. Wenn Sie zugehört haben, habe ich das nicht. Die Ursache dafür ist aber, dass der Rechnungshofbericht in diesem Jahr genau das geprüft hat, und die Schlussfolgerung von mir war, das genau aus diesem Bericht heraus auch für die anderen Hochschulen zu erfragen. Das wurde mir verweigert.

(Zuruf des Abg. Dr. Stefan Meyer, CDU)

Das ist die fehlende Transparenz, der wir mit dem Antrag und einem daraus resultierenden Konzept begegnen wollen. Ich finde den Vorwurf bzw. die Anmerkung von Ihnen, Herr Mann, bemerkenswert zu sagen, man könne nicht alle Bedarfe erfüllen, die gemeldet werden. Ja, natürlich nicht. Das haben wir auch nicht gefordert, aber wir sollten sie zumindest als Haushaltsgesetzgeber kennen und wissen, um konzeptionell zu schauen, wo wollen und müssen wir in den Haushalt Gelder einstellen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Die zweite Runde ist eröffnet. Die CDU-Fraktion erhält wie bereits angekündigt das Wort. Herr Abg. Colditz, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, Frau Dr. Maicher, wenn Sie den Rechnungshofbericht in Gänze gelesen hätten, auch die Stellungnahmen der Staatsregierung zu den Punkten, die Sie genannt haben, wenn Sie Ihre Kleinen Anfragen richtig studiert und sich möglicherweise auch den Haushalt daneben gelegt hätten, dann hätten Sie sich diesen Antrag sparen können, weil dort viel Transparenz enthalten ist und viel Aufklärung vorhanden war und ist.

Herr Kollege Dr. Meyer hat bereits darauf hingewiesen, dass der vorliegende Antrag einen Bezug zur Darstellung des Rechnungshofes 2016 beinhaltet. Gerade befasst sich der Haushalts- und Finanzausschuss mit dem Rechnungshofbericht 2016. Ich muss voranstellen, dass die Beratungen zum Rechnungshofbericht noch nicht abgeschlossen sind. Es mutet deshalb etwas merkwürdig an, wenn man aus diesem Rechnungshofbericht zwei Nummern herauszieht und dann mit einem monströsen Titel einen Antrag formuliert, der zu den Beratungen im Ausschuss zum Rechnungshofbericht überhaupt keinen Zusammenhang herstellt und der auch die Stellungnahmen der Staatsregierung zum vorliegenden Rechnungshofbericht nur ausblendet.

Zudem werden auch Sachverhaltsdarstellungen des Rechnungshofes meines Erachtens unzulässig verkürzt dargestellt. Es wurde eine polemische Verallgemeinerung vorgenommen, die so nicht nachvollziehbar ist. Ich möchte insbesondere auf das verweisen, was Kollege Dr. Meyer schon im Blick auf das Investitionsengagement der letzten Jahre zum Ausdruck gebracht hat, nämlich, was wir in den letzten Jahren an Investitionen schon getätigt haben, nicht nur im Hochschulbereich, sondern auch in anderen Bereichen. Ich bin gespannt, ob das eingeforderte Engagement der Opposition, was Investitionen anbelangt, auch in der nächsten Haushaltsverhandlung Widerhall findet.

Meine Damen und Herren, die Antragstellerin hat eine vorgefasste Meinung, die sie aber nur dann wirklich behaupten kann, wenn sie Stellungnahmen anderer, insbesondere der Staatsregierung, einfach ignoriert.

Als Berichterstatter im Haushalts- und Finanzausschuss zu diesem Punkt des Rechnungshofberichtes möchte ich deshalb Folgendes darstellen:

Richtig ist, dass der Rechnungshof von einem Sanierungsbedarf an der Uni Leipzig in Höhe von 140 Millionen Euro ausgeht. Eine analoge Bewertung gibt es auch für die TU Dresden. Das Finanzministerium, von dem diese interne Rechengröße selbst benannt wird, bestreitet und verschleiert diese Zahl nicht. Aber das Finanzministerium weist auch auf Rahmenbedingungen hin, die der vorliegende Antrag leichtfertig ausblendet. So kann man diesen solcher Art ermittelten Sanierungsbedarf nicht automatisch in dem Jahr mit einem scheinbar unauskömmlichen Bauunterhalt gleichsetzen, zumal Bauunterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen als große und kleine Baumaßnahmen im Zusammenhang zu sehen sind. Das hat der Kollege Mann bereits ausgeführt.

Darauf weist übrigens aber auch das Finanzministerium in seiner Stellungnahme auf Ihre Kleine Anfrage hin, Frau Dr. Maicher. In der Kleinen Anfrage in Drucksache 6/10007 wird festgestellt – ich zitiere –: „Die Veranschlagung des Bauunterhaltsbedarfes und die Bereitstellung der Mittel berücksichtigt vorrangig Erfordernisse des Personenschutzes, unter anderem der Standsicherheit, den vorbeugenden Brandschutz, die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die Gewährleistung einer uneingeschränkten Funktionstüchtigkeit und des Bausubstanzerhalts. Außerhalb des veranschlagten Bauunterhalts werden darüber hinaus Instandsetzungsleistungen auch im Rahmen von Investitionsmaßnahmen (große Baumaß- nahmen, kleine Baumaßnahmen) mit umgesetzt und über entsprechende Haushaltsstellen finanziert.“

Häufig sind Baumaßnahmen zur Bauwerkserhaltung bzw. zur Erneuerung auch mit Änderungen der Zweckbestimmung und der Nutzung von Gebäuden verbunden. Völlig zu Recht wird deshalb darauf hingewiesen, dass es im Einzelfall eben nicht sinnvoll ist, Finanzmittel des Bauunterhalts zur Beseitigung von Mängeln an Gebäuden zu verwenden, die für die bereits großen Baumaßnahmen im Haushalt veranschlagt sind.

Ist mittelfristig eine Grundsanierung vorgesehen, kann es durchaus wirtschaftlich geboten sein, baufachlich sinnvolle Bauunterhaltungsmaßnahmen zunächst einmal zurückzustellen. Das hat aber nichts mit Verzögerungen oder Verschleierungen oder bewusster Provozierung eines Sanierungsstaus zu tun, sondern ist letztlich diesen baufachlichen Überlegungen, die ich eben nannte, geschuldet.

Der dem Antrag zugrunde liegende Sanierungsbedarf für die Uni Leipzig – analog auch für die Uni Dresden – lässt sich demnach nicht per se auf den tatsächlich zu veranschlagenden Bauunterhalt übertragen. Da sind wir uns auch mit dem Rechnungshof einig. Das sehen sowohl wir als auch die Staatsregierung anders.

Darüber hinaus können die Antragsteller auch an etwaigen anderen Beispielen nicht belegen, wo demgegenüber der Bauunterhalt zu gering ausgefallen ist. Am Rande sei

vermerkt, dass diese Kosten einrichtungsbezogen auch in der Beantwortung der beiden Kleinen Anfragen aufgelistet sind. Ebenfalls sind in der Beantwortung der beiden Kleinen Anfragen die drei Haushaltstitel benannt, die die Mittelbereitstellung für den Sanierungsbedarf an Hochschulen und Berufsakademien ermöglichen. Dies sind neben den Mitteln des Bauunterhalts auch die Mittelansätze für große und kleine Baumaßnahmen für Hochschulen bzw. Berufsakademien im Einzelplan 14, wie wir das schon gehört haben. Auch die Summe nannte Kollege Meyer bereits. Wir reden im aktuellen Haushalt über eine Summe von 200 Millionen Euro.

Diese Bedarfe, meine Damen und Herren – auch das ist Gegenstand des Rechnungshofberichtes – sind mit dem SIB abgestimmt. Insofern ist die Behauptung in der Begründung des vorliegenden Antrags, dass die Auskunft von Bedarfszahlen verweigert wurde, sachlich nicht zutreffend, ebenso falsch und unzutreffend wie die Feststellung, dass der Landeshaushalt lediglich 99,5 Millionen Euro Baumittel für Hochschulen und Berufsakademien beinhalte.

Wenn die Antragsteller zudem feststellen, dass die Bewältigung der Sanierungsaufgaben nicht innerhalb einer einzigen Haushaltsperiode zu leisten ist und dass es gründlicher Planung und großzügiger Umsetzungszeitabläufe bedarf, kann man dem nur zustimmen. Nur ist auch das bereits vollzogene Realität. Ein Blick auf die bisher getätigten Ausgaben und auf den aktuell bereitgestellten Mittelansatz, dem auch in den Folgejahren in zukünftigen Haushalten entsprochen werden wird, bestätigt das. Deshalb hat das Finanzministerium in seiner Stellungnahme zum Bericht des Rechnungshofes festgestellt, dass die Hinweise zur Aufstellung eines langfristigen Instandhaltungs- und Investitionsplanes aufgegriffen werden. Derartige Untersuchungen – auch das ist im Rechnungshofbericht so vermerkt – sind jetzt schon Gegenstand regelmäßiger Einschätzungen des Finanzministeriums in Abstimmung mit dem SIB.

Wir können demnach den vorliegenden Antrag mit Blick auf die postulierten Sanierungsstaus nicht nachvollziehen. Dem Sanierungsbedarf an unseren Hochschulen und Berufsakademien wird kontinuierlich, aber auch in einem wirtschaftlich und baufachlich vertretbaren Maße entsprochen. Unser Ziel ist und bleibt es, auch künftig – wie das Kollege Meyer bereits ausführte – den Wissenschafts- und Hochschulstandort Sachsen mit einer guten Infrastruktur auszustatten. Wir lehnen den vorliegenden Antrag ab.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Fraktion DIE LINKE? – SPD-Fraktion? – AfD-Fraktion? – Das ist nicht der Fall. Eine dritte Runde wird nicht gewünscht. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Prof. Dr. Unland, bitte sehr. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So ändern sich die Zeiten! Ich habe die Kommentare der einbringenden Fraktion vor einigen Jahren noch gut im Ohr. Es wurde uns immer vorgeworfen, wir sollten doch endlich einmal weniger in Beton und Stahl investieren, sondern mehr in die Köpfe.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Heute muss ich wieder das Gegenteil feststellen. Ich versuche einmal, das ein wenig einzuordnen.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Die Staatsregierung sieht es ebenso wie die Antragstellerin, dass die Leistungsfähigkeit der sächsischen Hochschulen auch von ihren baulichen Rahmenbedingungen abhängt. Deshalb wurden seit 1991 in die Gebäude bzw. Liegenschaften der Hochschulen und Studienakademien in Sachsen nahezu 4,8 Milliarden Euro investiert. Das sind knapp 200 Millionen Euro pro Jahr. Davon entfallen auf den reinen Bauunterhalt – ich möchte betonen, reiner Bauunterhalt ist eigentlich kaum zu definieren, ich erläutere das nachher noch einmal – jährlich im Durchschnitt knapp 22 Millionen Euro.

Die Betrachtung der Bauausgaben für den Hochschulbau muss immer im Kontext von Maßnahmen für den Neubau und die bedarfsgerechte Sanierung des Gebäudebestandes gesehen werden. Nur in diesem Kontext wird ersichtlich, dass der Freistaat Sachsen erhebliche Mittel – ich gebe zu, zum Teil kofinanziert mit EU- und Bundesmitteln – für den Erhalt und die Verbesserung der Forschungslandschaft und der wissenschaftlichen Lehre aufgewendet hat, mit deren Hilfe die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Hochschulen einen hohen Stand verzeichnet.

Wenn die Summe des reinen Bauunterhalts zum Anlass genommen wird, dem Freistaat mangelnden Willen zur Sanierung des vorhandenen Gebäudebestandes vorzuwerfen, so greift das zu kurz. Wir müssen bedenken, dass die Sanierungen nur zum Teil im Bauunterhalt, im Wesentlichen aber im Rahmen von großen und kleinen Baumaßnahmen erfolgen.

Lassen Sie mich einiges zur Ermittlung des Bauunterhaltsbedarfes ausführen. Die gängigen Ermittlungsmethoden, die in der Literatur zu finden sind und die vom Rechnungshof zugrunde gelegt wurden, gehen davon aus, dass es keine Nutzungsänderung gibt, sprich: dass alle wesentlichen Folgeinvestitionen am Gebäude zum Bauunterhalt gehören. Das ist aber nicht der typische Fall an einer Hochschule. Wie wir wissen, ist die Hochschulentwicklung sehr dynamisch. Was heute gilt, kann morgen schon wieder nicht mehr gelten. Bauliche Maßnahmen am Gebäudebestand sind deshalb oft nur nutzerspezifisch durchzuführen.

Das Finanzministerium verfolgt deshalb die Strategie, Maßnahmen zur Bausubstanzerhaltung mit Anpassungen der Nutzung des Gebäudes zu verbinden. Gerade dieser Wunsch kommt in der Regel von den Hochschulen. So

kann es durchaus wirtschaftlich sein, baufachlich erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen zeitlich anders

einzuordnen. Ich möchte ein typisches aktuelles Beispiel anführen, um die Komplexität des Themas zu veranschaulichen.

Der SIB hat die energetische Sanierung eines Hallenkomplexes an der TU Dresden vorgesehen. Dafür stehen EUMittel zur Verfügung, Kofinanzierungsmittel für nicht förderfähige Leistungen stehen ebenso bereit. Der Landtag hat sie uns zur Verfügung gestellt. Das heißt, die Finanzierung steht. Im Weiteren hat sich jedoch herausgestellt, dass eine Sanierung kurzfristig im laufenden Betrieb nicht möglich ist. Aufgrund der vorhandenen Forschungsgeräte und der laufenden Forschungsmaßnahmen, die nicht gestört werden dürfen, wären extrem hohe Anforderungen an Abschottung, Staubfreiheit, durchgehende Medienversorger usw. während der Bauzeit zu erfüllen. Das war aber praktisch nicht umsetzbar. Also muss dieses Projekt verschoben und ein anderes Projekt eingepflegt werden.

Das zeigt, dass die auch zum Bauunterhalt gehörenden Instandsetzungsmaßnahmen unter Umständen langfristig geplant, strategische Überlegungen der Hochschule berücksichtigt und viele Abhängigkeiten von der Nutzerseite zu beachten sind. Bei den auf Ortsebene erfolgten Baubegehungen zur Ermittlung des Bauunterhaltsbedarfs sind diese strategischen Überlegungen oft nicht berücksichtigt worden. Sie können deshalb nur eine von mehreren Grundlagen für die internen Entscheidungsprozesse zur Veranschlagung des Bauunterhalts im Haushalt bilden.

Wie ich in meinen Ausführungen dargestellt habe, sind Baumaßnahmen an Hochschulen – ich betone noch einmal an Hochschulen – besonders nutzerspezifisch. Die Bemessung der Bauunterhaltsmittel ist deshalb nicht mit dem Sanierungsbedarf gleichzusetzen. Aufgrund der Nutzerspezifik ist auch eine vom Finanzministerium allein erstellte Sanierungsstrategie mit Zeit- und Finanzierungsplan nicht sinnvoll. Seit Jahren wird bereits das Instrument der baulichen Entwicklungsplanung verwendet, welche nutzerseitig geplante Entwicklungen mit den gebäudeseitigen Voraussetzungen zusammenführt. Sie bieten eine vernünftige praktische Basis für Investitionsentscheidungen. Die Staatsregierung ist sich gleichwohl bewusst, dass Sanierungsmaßnahmen am Gebäudebestand zunehmend an Bedeutung gewinnen werden, weil die großen strukturellen Veränderungen und Erweiterungen in den Hintergrund treten.

Alles in allem möchte ich folgende Frage stellen: Zeigen Sie mir ein anderes Bundesland in Deutschland, das mehr für seine Universitäten als Sachsen getan hat.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich bitte Sie deshalb darum, den Antrag der einbringenden Fraktion abzulehnen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Das Schlusswort hat die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Frau Abg. Dr. Maicher, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Staatsminister! Ich danke Ihnen herzlich für die Debatte. Ich bin überzeugt davon, dass die Vertreter der Hochschuldirektorate an dem Protokoll dieser Sitzung sehr interessiert sind und genau hinschauen werden, wie die einzelnen Positionierungen aussehen.

Ich möchte auf ein bzw. zwei Punkte noch einmal kurz eingehen. Sie, werter Herr Staatsminister Unland, wissen als ehemaliger Rektor ganz genau, dass Folgendes nicht stimmt – ich zitiere Ihre Antwort –: „Das Ergebnis der Haushaltsverhandlungen entspricht dem Bauunterhaltsbedarf.“ Ich möchte noch einmal auf das, was im Haushalt enthalten ist, verweisen. Sie haben es als Tabelle noch einmal angeführt. Für die Hochschule Zittau–Görlitz – es interessiert den Kollegen Dr. Meyer immer besonders – sind für den Titel Bauunterhalt null Euro enthalten.

Holger Mann hatte den Hinweis dazu gegeben. Man darf nicht nur das, sondern muss auch die Neu- und Erweiterungsbauten betrachten.

(Jens Michel, CDU: Es geht um den Einzelplan!)

Dafür stehen 400 000 Euro zur Verfügung. Ich benenne noch einmal die Zahl von vorhin: gemeldete Baubedarfe 1,3 Millionen Euro pro Jahr. Es sagt alles, wenn man null Euro im Titel für den Bauunterhalt zur Verfügung hat. Das entspricht nicht der Realität.

Wir möchten mit dem Antrag nicht mehr und nicht weniger als die durch das SIB gemeldete Zahl. Dieses sollte uns als Haushaltsgesetzgeber und Parlament zur Verfügung stehen, damit man zielführend planen kann, in welchen Abständen welche Baubedarfe anstehen und was man sanieren muss, damit die Lehrbedingungen für unsere Studierenden, aber auch für die exzellente Forschung in den alltäglichen Infrastrukturen erhalten bleibt.

Der Verweis, die GRÜNEN würden kein Geld in Beton stecken wollen, ist etwas problematisch. Wir möchten natürlich nachhaltig unsere Bauten nutzen. Wenn darin keine Forschung und Lehre mehr stattfinden kann, dann ist das genau das Gegenteil von dem, was wir möchten.

Ich bitte Sie deswegen, dem Antrag zuzustimmen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Hochschulpolitikerinnen und -politiker in diesem Haus gegen den Antrag für mehr Transparenz sind, weil das für die Haushaltsverhandlungen wichtig ist. Ich gehe davon aus, dass Ihnen ebenfalls am Herzen liegt, unsere Hochschulen für die Zukunft gut auszustatten.