Protokoll der Sitzung vom 31.08.2017

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE – Weitere Zurufe von der CDU und der SPD)

Sie haben Angriffe und Körperverletzung billigend in Kauf genommen usw. Unter Punkt IV 2. g) – Zuwendungsvoraussetzungen – heißt es: Aspekte des Gender Mainstreaming – diesen Schwachsinn – auch noch zu beachten.

Was haben wir hier für merkwürdige Vereine drin? Kulturbüro Sachsen. Ich habe mir mal dankenswerterweise von Frau Katja Meier die Anfrage herausgesucht: Kulturbüro Meier.

(Heiterkeit)

Ähm, Kulturbüro Sachsen. – Ja, das könnte man auch sagen. Sie bekommen 121 000 Euro. Das ist auch der Verein, in dem Frau Zais Mitglied ist. Das kenne ich von 2014. Das ist eine wunderbare Lügenorgie, die Sie da losgelassen haben. Sie haben sich bis heute noch nicht mal für diese Sauerei entschuldigt, die Sie dort gestartet haben.

Herr Spangenberg!

Weiter geht es mit dem ErichZeigner-Haus, Frau Zais.

(Zuruf der Abg. Petra Zais, GRÜNE)

Das ist ein ehemaliges KPD-Mitglied. Das wissen Sie anscheinend gar nicht. Das bekommt auch Geld: 30 000 Euro. Wo ist der Unterschied zwischen KPD und NSDAP? Ich sehe keinen in der – –

(Widerspruch bei den LINKEN und der SPD)

Herr Spangenberg, bitte!

Ja, meine Damen und Herren. Dann haben wir zum Beispiel das „Netzwerk für Demokratie“. Das steht an dritter Stelle der Anfrage von Frau Meier. Die arbeiten jetzt mit der Antifa zusammen, am 02.09. für die Demo in Wurzen. Sie kriegen 85 000 Euro.

Meine Damen und Herren! Dieses Programm ist in vielen Teilen nicht förderfähig, weil einseitig ideologisch ausgerichtet. Kurzum: Steuermittelverschwendung zum Nachteil der arbeitenden Bevölkerung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Gibt es jetzt vonseiten der Fraktionen noch Redebedarf? – Dann würde ich jetzt die Staatsministerin bitten.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Thema Gewalt: Das, was Herr Spangenberg gerade losgelassen hat, das fiel unter das Thema „psychische Gewalt“, wenn ich mir die Bemerkung einmal erlauben darf.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den GRÜNEN)

Noch einmal zur Ernsthaftigkeit des Antrages. Ich würde gern ein wenig ausholen, was die Entwicklung der Novellierung der angesprochenen Förderrichtlinie betrifft, weil wir dort in einen Prozess gegangen sind, der so in Sachsen bisher noch nicht gegangen worden ist.

Wir haben eine Beteiligung organisiert, und zwar die erste im Oktober 2015, bei der wir alle Antragstellerinnen und Antragsteller zum Workshop eingeladen haben. Viele der Vorschläge – liebe Frau Meier, das haben Sie auch erwähnt – wurden von den Antragstellern aufgenommen.

Insofern glaube ich, dass das ein guter Weg ist, den wir im Jahr 2016 fortgesetzt haben. Dort haben wir den Entwurf mit den Antragstellern diskutiert, übrigens auch mit denen, die in der Vergangenheit abgelehnte Projekte hatten, um ihnen für die Zukunft die Möglichkeit zu eröffnen, Antragsteller zu sein.

Was für uns ganz besonders wichtig war – wir haben es gerade wieder gehört, wie wichtig politische und demokratische Bildung in Sachsen ist –, das war vor allem die Transparenz. Deswegen haben wir in der Tat – anders als bei anderen Förderrichtlinien – alles aktuell offengelegt.

Sie loben unseren Antrag, dass wir die neue Richtlinie für die Projekte verbessert haben. Deshalb kann ich sagen, dass wir das Programm in der Tat sehr ernst nehmen. Herr Homann ist schon darauf eingegangen, dass wir die Mittel erhöht haben und dass die Fördermittelantragsteller ihre Anträge jetzt drei Jahre lang stellen können, was übrigens eine wichtige Voraussetzung für die Planungssicherheit des Personals ist, denn es kamen – das wussten wir vorher auch – gute Leute mit einem Einjahresbetrag nicht einmal für ein halbes Jahr in unsere Projekte.

Die Förderung – auch die haben wir angehoben – kann jetzt bis zu maximal 94 % stattfinden, vorher waren es 90 %. Wir haben eine Verwaltungspauschale eingeführt, die es vorher nicht gab und die aus den anderen Fördermitteln nicht zu eruieren wäre. Wir haben die Zielgruppen erweitert, nämlich auf die Wohnbevölkerung, und nicht mehr nur auf die Zielgruppe der Mitglieder der Mehrheitsgesellschaft, sondern auf alle, die in Sachsen leben. Auch das ist eine Verbesserung.

Ich will auch die Mikroprojekte nennen, für die vorher nur 1 000 Euro beantragt werden konnten, jetzt haben sie die Möglichkeit, bis 3 500 Euro zu beantragen. Das war der Wunsch der Antragsteller bzw. unserer Projektgestalter.

Wir können damit besser auf aktuelle Ereignisse vor Ort reagieren, die manchmal unerwartet auftreten. Weiterhin haben wir erreicht – auch das ist angesprochen worden, ich glaube von den LINKEN, die jetzt gerade nicht zuhören –, dass die Bildungsfahrten zu den Gedenkstätten förderfähig sind.

Wir nehmen die WOS-Träger ernst. Dass es aufgrund der Abschaffung der Demokratieerklärung keinen Generalverdacht mehr gegen Projekte gibt, ist ein solcher Schritt, wobei wir im Bescheid – auch das will ich klar sagen – sehr wohl stehen haben, dass sich die Projekte auf dem Boden der demokratischen Grundordnung zu bewegen haben. Das ist ganz klar.

Der Beirat – das ist ein Punkt, den Sie, Frau Meier, noch einmal angesprochen haben, was die Vergabe der Bescheide betrifft usw. – ist neu installiert worden. Deswegen sind wir in diesem Jahr etwas später dran. Aber wir haben jetzt die Antragsfrist nach vorne gezogen, sodass wir im nächsten Jahr schneller sein können. Manchmal sind das Prozesse, die sich überschneiden. Da haben wir Verbesserungsbedarf angemeldet. Aber die vorzeitigen Maßnahmengewinne, die wir sehr genau auswählen, liegen bis Jahresende den Antragstellern vor. Wir wissen, dass das noch keine Rechtsgrundlage ist, aber auch das tun wir.

Es ist wichtig, dass es diesen Beirat gibt, der sich aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammen

setzt. Den haben wir so in unserem Koalitionsvertrag vereinbart und nach dem arbeiten wir auch.

Nun konkret zum Inhalt Ihres Antrages. Punkt 1, demokratische Verwaltung beginnt mit Transparenz. Deswegen ist es in allen Förderrichtlinien des Freistaates Sachsen gleich, nur wir haben einfach die Gruppe hineingeschrieben, was vorher nicht der Fall war, obwohl danach gearbeitet worden ist.

Zu Punkt 2, was uns daran bindet. Auch das möchte ich noch einmal erwähnen. Das ist das Besserstellungsverbot der Sächsischen Haushaltsordnung. Dort ist das klar geregelt. Deswegen sage ich: Erkundigen Sie sich einmal bei den Kommunen unseres Freistaates, um zu erfahren, wie dort die Mitarbeiter bezahlt werden. Es ist mir wichtig, dass wir, wenn wir eine solche Diskussion aufmachen,

(Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

vielleicht eine generelle Diskussion über die Bezahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Freistaat Sachsen tätig sind, aufmachen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Zu Punkt 3. Im TVöD besteht die grundsätzliche Orientierung auf die Eingruppierung in der Entgeltstufe E 9. Ich möchte noch einmal sagen, was das finanziell bedeutet: Das sind 2 668 Euro. Bis zur Höherstufung, die in dieser Gehaltsgruppe auch möglich ist, sind es 3 794 Euro.

Deshalb möchte ich noch einmal deutlich sagen: Wir haben nichts verschlechtert – was mit Ihrer Überschrift ein Stück weit symbolisch gesagt wird –, sondern wir haben offengelegt. In der Förderrichtlinie ist nichts verändert, nichts verschärft worden, in der Förderrichtlinie wird lediglich Verwaltungspraxis in Verwaltungstransparenz geändert.

Lesen Sie doch einfach noch mal einen Satz weiter, der die Abweichungen regelt. In Gesprächen, die ich mit sehr vielen Trägern führe – Sie wissen, dass ich sehr viel im Freistaat Sachsen unterwegs bin und mir die Projekte vor Ort immer anschaue, genauso ist es im WOS –, wird klar gesagt: Wenn es dort Qualifizierungsvoraussetzungen gibt, können die Ausnahmeregelungen angewandt werden. Diese können wir dann im Beirat besprechen. Deswegen ist es mir wichtig, dass man das noch einmal erwähnt. Es ist keine Ausnahmeregelung in dem Sinne, dass man etwas ablehnt, sondern es ist die Möglichkeit, dass man den Gegebenheiten derer, die dort arbeiten, auch entspricht.

Wir wollen die Transparenz für alle Antragsteller. Im Anhörungsverfahren ist uns klar geworden, dass nur wenige Träger diese Praxis kannten. Deswegen haben wir sie noch einmal öffentlich dargestellt, um vielleicht an der einen oder anderen Stelle Missverständnisse aufzuklären. Auch das ist uns an dieser Stelle wichtig.

Ich kann noch einmal ganz klar sagen: Die Ausnahmeregelung gab es schon in der Vergangenheit. Diese wurde immer genutzt, und sie soll auch in Zukunft genutzt werden.

Wir wissen, dass bei einigen Projekten höherwertige Tätigkeiten ausgeführt werden, und wir wissen auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ihrer Tätigkeit bezahlt werden sollen. Das war und das bleibt auch so.

Für mich ist das Besserstellungsverbot der Projekte gleichzeitig ein Gleichstellungsgebot für Projekte gegenüber dem öffentlichen Dienst. Ich habe es gerade ausgeführt. Wenn Sie sich wirklich einmal mit einer Kommune verständigen und fragen, wie dort die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlohnt werden, dann werden Sie feststellen, dass wir an allen Stellen Nachbesserungsbedarf haben; zumal sich natürlich auch auf dem Konkurrenzmarkt Fachkräfte befinden. Wenn wir gutes Personal im öffentlichen Raum haben wollen, dann müssen wir uns dazu Gedanken machen.

Ich hätte gern, dass wir das WOS-Projekt ansehen, in dem das Personal aufgrund unserer Regelung nicht adäquat bezahlt wurde oder wird. Das würde mich wirklich interessieren, denn dann würden wir dort nachschauen, was dort zu regeln ist. Ich kenne es, ehrlich gesagt, nicht.

Deshalb ärgere ich mich schon ein wenig über Ihre Darstellung in Ihrem Antrag, dass es neuerdings eine Entgeltobergrenze im WOS gebe. Diese hat es aber schon immer gegeben. Frau Meier, ich muss ehrlich sagen: Ein wenig enttäuscht bin ich auch von Ihnen. Das sage ich Ihnen ausdrücklich. Denn das, was heute gesagt worden ist, ist ein Stück weit Populismus. Das haben Sie wirklich nicht nötig, und ich glaube, auch nicht in Wahlkampfzeiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Das Schlusswort, Frau Meier, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich habe hier wirklich deutlich gemacht, dass es Verbesserungen im Programm „Weltoffenes Sachsen“ gegeben hat. Ich bin mir auch bewusst, dass das vor allem an dem Koalitionspartner SPD liegt. Das wollte ich noch einmal klarstellen, damit hier nichts zwischen uns stehenbleibt.

(Zuruf von der CDU)

Zu Ihnen, Herr Dierks: Was mich wirklich ein wenig verwundert hat, war Ihre Aussage, dass Sie in Ihrer Fachgruppe schon über Ausnahmeregelungen gesprochen haben und es überhaupt kein Problem sei, obwohl doch heute erst der Tag ist, an dem sozusagen Förderanträge gestellt werden können. Die Obergrenze ist neu verankert worden.

(Zuruf des Abg. Alexander Dierks, CDU)