Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

Drucksache 5/549, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 6/689, Wahlvorschlag der Fraktion AfD

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 dieses Gesetzes werden die Mitglieder für das Parlamentarische Kontrollgremium vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. § 3 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes legt darüber hinaus fest, dass zwei der fünf Mitglieder der parlamentarischen Opposition angehören müssen. Das

bedeutet, für die fünf zu besetzenden Sitze auf Vorschlag der CDU-Fraktion sind drei Mitglieder zu wählen und auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE und der AfD-Fraktion jeweils ein Mitglied. Hier ist der Stimmschein orangefarben.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für die

G-10-Kommission des Sächsischen Landtags gemäß § 3 des Gesetzes

zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes im Freistaat Sachsen

Drucksache 6/464, Wahlvorschlag der Fraktion CDU

Drucksache 6/551, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Es sind diesmal drei zu wählende Mitglieder. Der Stimmschein ist hier weiß.

Zur Durchführung der Wahlen berufe ich aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtags: Thomas Colditz als Leiter, CDU; Herr Sodann, DIE LINKE; Frau Raether-Lordieck für die SPD; Herr Wendt, AfD, und Herr Günther für die GRÜNEN. Ich übergebe das Wort dem Leiter der Wahlkommission. Er steht schon hinter mir. Unsere Wahlkommission hat sich in unglaublicher Geschwindigkeit schon hier vorn zusammengefunden.

Jetzt ergreift der Leiter unserer Wahlkommission, Herr Kollege Colditz, das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Präsident hat das Prozedere schon beschrieben. Sie bekommen drei Wahlzettel, die Sie bitte gewissenhaft und ausführlich ausfüllen. Das ist eine gewisse Herausforderung, aber ich glaube, wir werden sie gut bewältigen.

(Heiterkeit)

Ich beginne mit dem Namensaufruf.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Sollte sich jemand im Saal befinden, der wahlberechtigt ist, aber nicht aufgerufen wurde, möge er sich bitte jetzt melden. – Es ist vollbracht.

Meine Damen und Herren! Sind Abgeordnete im Saal, die noch nicht gewählt haben? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung für die drei Wahlen und bitte unsere Wahlkommission, die Stimmen jetzt auszuzählen. Ich schlage Ihnen vor, dass die Wahlkommission die Auszäh

lung außerhalb des Plenarsaales im Saal 2 vornimmt und wir in der Zwischenzeit mit der Sitzung fortfahren. Nach Feststellung der Ergebnisse durch die Wahlkommission werden die Tagesordnungspunkte wieder aufgerufen.

Wir treten jetzt ein in den

Tagesordnungspunkt 7

Fachregierungserklärung zum Thema: „Unsere Freiheit braucht Sicherheit“

Meine Damen und Herren! Das ist jetzt ein wichtiger Tagesordnungspunkt. Ich bitte Sie, ganz einfach Ihre Plätze einzunehmen. Ich übergebe das Wort an den Staatsminister des Innern, Herrn Markus Ulbig. Bitte, Herr Staatsminister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen und am Beginn meiner Fachregierungserklärung Danke sagen, Danke an die Beamten der sächsischen Polizei und an die vielen Polizisten aus ganz Deutschland, die schon seit Monaten dafür sorgen, dass die Menschen hier bei uns im Freistaat ihre Grundrechte wahrnehmen können.

(Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung)

Es sind kräfteintensive Einsatzlagen, die seit Wochen in Dresden und Leipzig stattfinden. Sie führen die sächsische Polizei durchaus an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Danke zu sagen an die Bürgerschaft für ihr Engagement. Insbesondere denke ich da an den vergangenen Montagabend hier in Dresden. Das war ein großartiges Engagement, das war ein tolles Zeichen und ein gutes Signal, dass so eine Veranstaltung auch mit wenig Polizei auskommt.

(Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das alles ist aber nur leistbar unter der Voraussetzung, dass wir eine starke Unterstützung durch die Polizeien der Länder und des Bundes bekommen. Ich möchte dies an ein paar Zahlen verdeutlichen.

Insgesamt haben wir in diesem Themenkomplex 15 zum Teil sehr komplexe Versammlungslagen seit der ersten Versammlung von Pegida am 20. Oktober 2014 in Dresden gehabt. Die Teilnehmerzahlen sind seither bei Pegida, aber auch bei den Gegenveranstaltungen ständig gewachsen. Schauen wir uns das genauer an: Am 20. Oktober 2014 waren es 350 Teilnehmer bei Pegida und am 12. Januar 2015 mehr als 25 000. Auch die Gegendemonstrationen hatten mehrere Tausend Teilnehmer. Es hat in den Versammlungen auch immer wieder gewaltbereite

Personen gegeben. Der Kräfteeinsatz des Polizeivollzugsdienstes ist deshalb lageangepasst in diesem Zeitraum natürlich enorm gestiegen. Am 20. Oktober – jenem ersten Tag – waren zehn Einsatzkräfte in Dresden unterwegs. Wir haben nunmehr teilweise 1 500 Einsatzkräfte, die in Dresden im Einsatz sind.

Seit Dezember 2014 werden regelmäßig Polizeikräfte anderer Bundesländer und des Bundes angefordert. Der Höhepunkt des Kräfteeinsatzes, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist letzte Woche gewesen, und zwar in Leipzig am 21. Januar. Es war einer der größten Polizeieinsätze, die wir in der jüngsten Geschichte des Freistaates hatten. Über 5 100 Beamte waren im Einsatz, davon allein circa 1 200 aus dem Freistaat Sachsen. Die Veranstaltung in Leipzig am Mittwoch der letzten Woche hatte zu Teilen ein erhebliches Gewaltpotenzial in sich.

Dieses entlud sich beispielsweise in Böllerwürfen, im Durchbrechen von Absperrungen oder in brennenden Mülltonnen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle klar und deutlich sagen: Gewalt bei solchen Demonstrationen und Veranstaltungen ist nicht hinzunehmen und Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte überhaupt nicht.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Es muss klar und deutlich gesagt werden: Diese Kolleginnen und Kollegen sind Menschen in Uniform, die für uns die öffentliche Sicherheit gewährleisten, die sie durchsetzen, die buchstäblich ihren Buckel hinhalten. Deswegen sind Angriffe gegen sie von uns besonders scharf zu verurteilen. Ich denke diesbezüglich auch an den Gewaltausbruch auf den Polizeiposten in Connewitz. So etwas ist nicht hinzunehmen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wir müssen den Kolleginnen und Kollegen Hochachtung für ihre Arbeit zollen; denn ihnen, den Polizistinnen und Polizisten, ist es zu verdanken, dass es bei all diesen Einsätzen, über die ich gesprochen habe, trotz alledem gelungen ist, den Verlauf der Versammlung weitgehend friedlich zu gewährleisten. Entscheidend ist, dass es gelungen ist, auch unter schwierigen Bedingungen die Freiheitsrechte zu sichern. Das ist ein gutes Zeichen für die Welt, und es macht deutlich, dass es unsere Demokra

tie wert ist und dass es auch notwendig ist, diese Anstrengungen zu leisten.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt auch Fälle, in denen das hohe Gut der Demonstrationsfreiheit gegen andere hohe Güter abgewogen werden muss. Wenn Menschenleben konkret in Gefahr sind, dann gibt es nur eine Entscheidung – so wie die vor zwei Wochen in Dresden: Wer glaubt, dass diese Entscheidung leicht gefallen ist, liegt falsch. Die Hinweise wurden gründlich abgewogen – wohlüberlegt und besonnen –, weil es ein starker Eingriff in die Grundrechte ist. Deshalb möchte ich den Ablauf noch einmal kurz skizzieren.

Bei der Polizeidirektion Dresden haben sich im Laufe des Samstags die abstrakten Meldungen bis auf eine konkrete Gefährdung verdichtet. Danach wurden Attentäter aufgerufen, sich unter die Protestierenden zu mischen, um zeitnah einen Mord an einer Einzelperson des Organisationsteams von Pegida zu begehen. Angaben zum konkreten Vorgehen liegen hierzu nicht vor. Deswegen und mit Blick auf die Charakteristik terroristischer Anschläge ist auch mit dem Einsatz gemeingefährlicher Mittel zu rechnen, und auch von einer unmittelbaren Gefährdung von Leib und Leben aller Versammlungsteilnehmer ist auszugehen.

Daraus ließ sich ableiten, dass am 19. Januar 2015 mit relevanter Wahrscheinlichkeit ein Anschlag in Dresden aus den Versammlungen heraus verübt werden sollte. Diese Einschätzung kam vom BKA und geht auf verschiedene zusammenfließende Meldungen anderer Sicherheitsbehörden zurück. Diese wurde als geheim eingestuft.

Es liegt dann in der Natur der Sache, dass die von einigen gewünschten Detailinformationen verschiedenen Restriktionen unterliegen. Aber der Kerninhalt war: Es gab eine konkrete Warnung vor einem Anschlag aus den Versammlungen heraus auf ein Mitglied des Pegida-Organisationsteams.

Bei einem Anschlag in einer Menschenmenge besteht eine erheblich Gefahr für eine Vielzahl von Menschen. In dieser konkreten Situation bestand für die Polizei keine andere Möglichkeit, als das Verbot aller Versammlungen. Anders hätte die erneute Anmeldung von Ersatz- oder Spontandemonstrationen nicht unterbunden werden

können. Aufgrund der räumlichen Nähe der Anmeldung wären die Veranstaltungen für potenzielle Täter dann nicht mehr unterscheidbar gewesen.

Es gab eine Gefährdungslage für alle Demonstrationen an diesem Abend, und deswegen wurden alle Veranstaltungen für diesen Tag untersagt. Darüber hinaus war über die Strukturen der möglichen Täter nichts bekannt. Die Hinweise waren konkret für Ort, Zeit und Person. Die Aufrufe sollten unbekannte Schläfer oder Selbstradikalisierte mobilisieren.

Für diese Art der Bedrohung gab es kein geeignetes polizeiliches Mittel. Das bedeutet, es war eine tatsächliche Ausnahmesituation. Das angekündigte Versammlungsgeschehen konnte so nicht mehr geschützt werden.

Die Allgemeinverfügung war für diesen Tag in dieser ganz konkreten Situation die einzig vernünftige Lösung.

Im Übrigen hatte bis zu diesem Zeitpunkt auch der Veranstalter, also Pegida selbst, kein schlüssiges Sicherheitskonzept vorgelegt. Fakt ist aber auch, meine sehr verehrten Damen und Herren – und das möchte ich noch einmal deutlich sagen –: Ohne diese konkrete Bedrohung wären die angemeldeten Veranstaltungen so wie immer bis zu diesem Zeitpunkt und auch jetzt, danach, ordnungsgemäß abgesichert worden.