Ich werde nicht müde, diese positiv gemeinten Ratschläge immer wieder zu jedem Jahresbericht zu wiederholen, in der Hoffnung, dass sich weitere Themenbereiche davon im nächsten Bericht niederschlagen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Jahresberichte des Sächsischen Rechnungshofes zeigen Versäumnisse und Fehler in der Regierungs- und Verwaltungsarbeit aus unabhängiger Sicht auf. Für uns als Oppositionsfraktion sind diese Berichte naturgemäß besonders interessant. Auch der Jahresbericht 2016 bietet aufschlussreiche Erkenntnisse über die Arbeit der Staatsregierung. Dafür Danke an Prof. Binus und seine Mitarbeiter.
Was sagt uns der aktuelle Bericht? Der Staatsregierung fehlt ein Personalkonzept. Bereits 2014 hatte der Sächsische Rechnungshof in einem Sonderbericht festgestellt, dass die Erstellung eines personalwirtschaftlichen Konzeptes eigentlich originäre Aufgabe der Staatsregierung sei. Zum wiederholten Male weist der Sächsische Rechnungshof nun auch im Jahresbericht 2016 auf das Fehlen eines tragfähigen Personalkonzeptes hin.
Drittens wird die Alterspyramide beim Landespersonal insgesamt immer kopflastiger, sodass der Sächsische Rechnungshof langfristige Tragfähigkeitsrisiken für die öffentlichen Finanzen sieht.
Laut dem Bericht der Personalkommission besteht die Problematik der künftigen Nachbesetzung ausgeschiedenen Personals in allen Bereichen der Landesverwaltung. Deshalb ist zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen und des erkannten Nachholbedarfs bei Lehrern und Polizisten ein Personalkonzept unabdingbar. Die Einrichtung einer Stabsstelle in der Staatskanzlei ist kein solches Konzept und zur Problembewältigung nicht ausreichend.
Mit einem durchdachten Personalkonzept hätte die Staatsregierung weitere vom Sächsischen Rechnungshof aufgezeigte Fehlentwicklungen verhindern können. Zum Beispiel entstehen durch Kettenabordnungen von Lehrkräften außerhalb der Unterrichtsversorgung Abwesenheitszeiten von Lehrern aus dem Schuldienst von bis zu 13 Jahren. Ohne ein umfassendes Personalkonzept brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn sich die Personal
Ein weiteres Problem für das konzeptionslose Arbeiten der Staatsregierung: Erfolgskontrollen bei Förderverfahren fehlen oder sind mangelhaft. Der Sächsische Rechnungshof fordert die Durchführung von Erfolgskontrollen bei Förderprogrammen anhand strenger Maßstäbe. Der Sächsische Rechnungshof hat außerhalb von EUProgrammen festgestellt, dass – erstens – Zielvorgaben in den Förderrichtlinien fehlen und dass sich – zweitens – die Kontrollen nur auf die Verwendungsnachweisprüfung beschränken; das heißt auf die Prüfung, ob Mittel zweckentsprechend verwendet wurden.
Geld ausgeben für festgesetzte Förderzwecke ist gut und schön, aber eine Erfolgskontrolle beinhaltet zusätzlich die Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes und die Zielerreichung. Die Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses dazu ist die reine Kenntnisnahme des Berichts und der Forderung des Sächsischen Rechnungshofes nach Evaluation von Förderprogrammen. Der Ausschuss begründet seine Empfehlung damit, dass keine generellen Kriterien für eine Evaluierung der Förderrichtlinien festgelegt werden können. Wir, die AfD-Fraktion, teilen diese Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses nicht und finden diese Begründung äußerst schwach.
Jedes Jahr werden circa 1,8 Milliarden Euro allein für Investitionen ausgezahlt; das sind etwa 10 % der Gesamtausgaben unseres Haushaltes. Bei diesen Größenordnungen sollte eine Erfolgskontrolle, die die Wirtschaftlichkeit und Zielerreichung der Förderung untersucht, selbstverständlich sein.
Eine dritte große Kritik des Rechnungshofes ist das Projektcontrolling im IT- und Organisationsbereich. Bei 21 großen Organisations- und IT-Projekten zwischen 2008 und 2012 bemühte sich die Staatsregierung um ein Projektcontrolling, das heißt um die Kontrolle des Projektablaufs bis zum Erreichen der Projektziele. Sie wissen ja alle, was es bedeutet, wenn in einem Zeugnis steht: „sie war aufrichtig bemüht“. Ein solches Zeugnis stellt der Rechnungshof der Staatsregierung zu diesem Thema aus. Der Sächsische Rechnungshof stellt gravierende Mängel bei den Projektaufträgen und bei den Ablauf- und Zeitplänen fest. Bei 13 der 21 Projekte wurden gar keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchgeführt. Es ist unverantwortlich, dass bei Großprojekten mit Gesamtvolumina von 675 Millionen Euro solche grundlegenden Mängel auftreten.
Auch die Einführung der Doppik in sächsischen Kommunen kritisiert der Sächsische Rechnungshof. Die Prüfung der Kommunen offenbarte gravierende Mängel bei der Einführung der von der Staatsregierung verordneten doppischen Buchführung. Circa 51 % der Kommunen hatten keine festgestellte Eröffnungsbilanz. Für 2007 bis 2014 lagen nur 24 % der festzustellenden Jahresabschlüsse vor. Die überwiegende Anzahl der Kommunen, die im Jahr 2013 auf Doppik umgestellt hatten, bildeten nach
Die Staatsregierung hat den Umstellungsaufwand der Kommunen völlig unterschätzt. In der Folge führte dies bei einem Großteil der Kommunen zu bedenklichen Haushaltsführungen ohne festgestellte Jahresabschlüsse. Es ist fraglich, ob die Kommunen die notwendigen Steuerungsinformationen für ihren Haushalt überhaupt erhalten. Das schwäche am Ende die kommunale Selbstverwaltung, sagt der Sächsische Rechnungshof. Außerdem sagt er, dass die Rechtsaufsichtsbehörden die Kommunen durch Hinweise und sonstige Hilfestellungen mehr unterstützen sollten.
Unser Fazit zu dem Prüfergebnis: Die Regierungskoalition hat mit dem Gesetz über das neue Haushalts- und Rechnungswesen ein finanzwirtschaftliches Chaos in den Kommunen verursacht und die kommunale Selbstverwaltung in Sachsen in Gefahr gebracht.
Sehr geehrte Kollegen! Die Behauptung „Irren ist menschlich“ ist auf viele Feststellungen des Sächsischen Rechnungshofes anwendbar. Aber ein Festhalten an Entscheidungen trotz schlechter Ergebnisse – das nennt man „dogmatisch“.
Die Staatsregierung sollte es stattdessen einmal mit konzeptionellem Handeln probieren. Diese Botschaft können wir den Jahresberichten des Sächsischen Rechnungshofes entnehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Binus! Wir, die GRÜNE-Fraktion, bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sächsischen Rechnungshofes für die Prüfung der öffentlichen Finanzen in Sachsen einschließlich seiner Kommunen und vor allem – das ist wirklich hervorzuheben – für die Aufbereitung der Ergebnisse in wirklich gut lesbaren und informativen Berichten.
Ich habe beim Lesen dieser Berichte wie immer sehr viel gelernt. Frau Kollegin Meiwald sagte es bereits: Diesmal war es doch recht bunt und vielfältig: Beiträge zur Waldkalkung, zu Landesgartenschauen oder zu jagdbehördlichen Maßnahmen waren dabei. Ich habe dabei viel gelernt und fand es interessant, die Themen in der Aussprache miteinander zu besprechen.
Der Rechnungshof prüft in seinen Jahresberichten den ordentlichen Haushaltsvollzug des Freistaates. Der Rechnungshof regt darin einmal mehr an, dass die Staatsregierung die Sinnhaftigkeit mancher Ausgaben besser prüfen könne und solle. So empfiehlt der Rechnungshof zum Beispiel eine strategische Ausgabenplanung, eine langfristige Projektion von Einnahmen oder aber die Evaluation
von Förderprogrammen. Gerade Letzteres, die Evaluation von Förderprogrammen, brennt nicht nur dem Rechnungshof unter den Nägeln, sondern auch vielen, vielen Menschen, die sich fragen, wie der Erfolg bestimmter Förderungen eigentlich gemessen wird; denn ob eine Förderung erfolgreich war, lässt sich nicht allein aus dem Verbrauch von Geld, also dem Abfließen von Mitteln, oder der zweckentsprechenden Verwendung ableiten. Beide Indikatoren reichen nicht aus, um Zielerreichung, Wirkung und Effizienz von Förderprogrammen in der mittleren und langen Frist wirklich beurteilen zu können.
Die haushaltsrechtliche Verpflichtung zum wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit öffentlichen Geldern erfordert – dem schließen wir uns an – klare Zielsetzungen und nachvollziehbare, transparente Bewertungen der Förderprogramme. All das ist nämlich erst die Grundlage für die Fachressorts einerseits und für uns, das Parlament als Haushaltsgesetzgeber, andererseits. Nur so kann die notwendige Förderung tatsächlich kontrolliert werden, und es können Nachsteuerungen erfolgen.
Ich persönlich fand den Beitrag 14 – zur Tourismusförderung in Sachsen – sehr lesenswert. Hierin hat der Rechnungshof darauf hingewiesen, dass die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats durch ein Mitglied der Hausspitze des SMWA beim zuständigen Fachreferat des SMWA durchaus zu Konfliktlagen bei der Prüfung der Vertragserfüllung der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen durch die Arbeitsebene des Ministeriums führt. Dies habe sich unter anderem darin gezeigt – auch das wird aufgeführt –, dass das SMWA weitestgehend ungeprüft Kosten der Tourismus Marketing Gesellschaft bestätigt. Der Rechnungshof hat sich in seinem Bericht 2016 auf das SMWA und die TMGS beschränkt. Aber dieser beschriebene Interessenkonflikt ist – das wissen wir; das ist kein Geheimnis – kein Einzelfall, sondern durchaus gängige Praxis hier im Freistaat. Ich möchte als weiteres Beispiel die Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH nennen.
Auch in diesem Jahresbericht werden wieder Themen aufgegriffen, an denen der Rechnungshof seit Jahren dran ist. Man könnte sagen, es sind schon Klassiker geworden. Vonseiten der Staatsregierung gibt es aber – sonst würde es nicht Jahr für Jahr wieder auftauchen – wenig Bewegung. So beschäftigt sich auch der Jahresbericht 2016 erneut mit der Kosten-Nutzen-Bilanz der Staatsregierung zum Standortekonzept. Diese hat sich inzwischen mehrfach überholt. Diesmal lag das Augenmerk der Prüfung auf der Unterbringung der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Im Bereich des Justizministeriums war die Kosten-Nutzen-Bilanz nicht nur überholt, sondern sie war auch unvollständig und dadurch als Entscheidungsgrundlage für das Parlament ungeeignet. Es fehlten nämlich erhebliche Kostenpositionen. Das hing mit dem Maßnahmenbündel vom 4. März 2016 – „Maßnahmenpaket für ein starkes Sachsen“ – zusammen. Darin wurde festgelegt, dass auf den bis 2020 geplanten Abbau von 370 Stellen verzichtet werden soll. Das hat natürlich Konsequenzen für die Kosten-Nutzen-Bilanz.
Was man dann hätte erwarten können – was aber nicht erfolgt ist –, ist eine Evaluierung und Umsetzung von daraus abgeleiteten Maßnahmen. Das heißt, das Standortekonzept – oder: Standortegesetz – ist ein Dauerbrenner. Es ist schon ein Stück weit unglaublich, dass die Staatsregierung hier mit veralteten Zahlen ihre Standortkonzeption immer wieder rechtfertigt.
Die Nebenhaushalte sind auch ein Klassiker. Ich habe in meinem vorherigen Beitrag schon etwas dazu gesagt. Die Zuschüsse und Zuführungen an Nebenhaushalte beliefen sich im Jahr 2014 auf 2,64 Milliarden Euro. Das sind insgesamt 15,2 % des gesamten Staatshaushalts. Das ist ziemlich viel Geld. Man muss hier immer wieder hinschauen, ob die Budgethoheit des Landtags noch gewährleistet ist.
Ich möchte natürlich auch noch etwas zu Band II, dem Kommunalfinanzbericht, sagen; denn auch darin finden sich vor allem bekannte Themen wieder. Der Rechnungshof weist zum wiederholten Male auf die Handlungsfelder hin, auf die auch wir seit Langem immer wieder hinweisen und die wir immer wieder ansprechen.
Eine besondere Sorge, die ich mit dem Rechnungshof teile, sind die wachsenden Sozialausgaben in den Haushalten der Landkreise, aber auch der kreisfreien Städte. Ein Schwerpunkt der Rechnungshofprüfung waren eben jene Sozialausgaben. Wir als Fraktion sehen uns in unseren Wahrnehmungen durch den Rechnungshofbericht durchaus bestätigt. Im Jahr 2015 waren die Sozialausgaben – der Rechnungshof beschreibt es – so hoch wie nie zuvor. Damit einhergehend ist auch der Anteil der Sozialausgaben an den Gesamtausgaben der Kommunen auffällig hoch; die Tendenz ist weiter steigend. Das betrifft die Stadt Leipzig, aber in großem Rahmen auch die Landkreise, in denen fast die Hälfte der Etats für diesen Bereich gebunden ist.
Das ist ein Grund zur Sorge; denn Landkreise und Kommunen sind nicht in der Lage, aus eigenen Kräften Sozialausgaben in dieser Höhe dauerhaft zu tragen. Sie sind auch nicht in der Lage, kurz- oder mittelfristig bestehende Sozialstrukturen so zu verändern, dass sich insoweit eine Besserung der Situation ergäbe.
Es entwickelt sich ein Teufelskreis. Man weiß: Im Rahmen von Konsolidierungsmaßnahmen werden oft in der präventiven Arbeit Dinge zusammengestrichen, die dann später – als Soziallasten – das System wieder zusätzlich belasten.
Wir GRÜNEN hatten in den letzten Haushaltsverhandlungen eine Sachverständigenanhörung dazu anberaumt, weil wir das genauer besprechen wollten. Wir wurden darin bestätigt und werden das auch in den nächsten Haushaltsverhandlungen noch einmal einbringen. Die Forderung nach einem Soziallastenansatz im kommunalen Finanzausgleich ist durchaus gerechtfertigt.
Der Rechnungshof mahnt in jedem Rechnungshofbericht planvolles und strategisches Agieren der Staatsregierung, wenn es um die Staatsfinanzen geht, an. Wir sehen es
ähnlich. Wir wünschen uns, dass mehr von den konstruktiven Vorschlägen tatsächlich in Regierungshandeln übernommen wird.
Wir bedanken uns nochmals ausdrücklich beim Rechnungshof für die geleistete Arbeit und für das akribische Prüfen sächsischer Haushaltsverhältnisse.
Jetzt könnte die Staatsregierung das Wort nehmen. – Entschuldigung! Noch einmal die CDU-Fraktion innerhalb der 10 Minuten. Kollege Krasselt, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Georg-Ludwig von Breitenbuch und ich haben uns in die Aufgabe geteilt; deswegen muss ich noch einmal sprechen. – Ich möchte meinen Bericht damit beginnen, dass ich mich insbesondere beim Sächsischen Rechnungshof bedanke. Seit vielen Jahren beschäftige ich mich insbesondere mit dem Band II – Kommunalfinanzen – und damit mit den Ergebnissen der überörtlichen Kommunalprüfung. Man kann feststellen, dass der Rechnungshof nicht nur diesen Auftrag hervorragend erfüllt, sondern uns auch sehr detailliert über die Situation – übrigens über die finanzielle hinaus – der sächsischen Kommunen informiert. Dafür, Herr Präsident, möchte ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern ganz herzlich danken.
Damit werden unter anderem Unzulänglichkeiten in der Arbeit der Gebietskörperschaften aufgedeckt, die diese dann abstellen können. In Gesprächen mit Vertretern der Kommunen habe ich oft gehört, dass sie dankbar sind, wenn sie auf Unzulänglichkeiten hingewiesen werden, und dass sie diese selbstverständlich abstellen.
Ich will zwei Punkte besonders ansprechen. Der erste ist die Einführung der Doppik. Der Sächsische Rechnungshof weist insbesondere auf Probleme bei der Einführung der Doppik hin. Zum Berichtszeitpunkt weisen 51 % der sächsischen kommunalen Gebietskörperschaften, die doppisch buchen, keine festgestellte Eröffnungsbilanz aus. Der Sächsische Rechnungshof weist zu Recht darauf hin, dass die Aufstellung und Feststellung von Eröffnungsbilanzen prioritär erfolgen muss und der Erfolg der Doppik-Einführung wesentlich davon abhängt. Gleichzeitig zeigt der Sächsische Rechnungshof, dass die Doppik gegenüber dem kameralen System deutlich den Substanzverzehr aufzeigt. An Sie von der AfD-Fraktion ist noch einmal die Information gerichtet: Wer den Werteverzehr seiner Kommunen nicht kennt, kann ihm auch nicht begegnen und muss sich nicht wundern, dass er ins Abseits gerät.