Nach dem ersten Schritt im vorliegenden Gesetzentwurf bedarf es sicherlich weiterer Reformen, denn durch Zwangsmitgliedschaft und Gebietsschutz werden Elemente ausgehebelt, die für ein effizientes wirtschaftliches Handeln und für eine effiziente Interessenvertretung unverzichtbar sind – das Wettbewerbselement – und deutliche Abhängigkeit des eigenen Erfolgs von der tatsächlichen Leistung.
Die Unternehmen, meine Damen und Herren, stehen alle unter einem immensen Leistungs-, Wettbewerbs- und Innovationsdruck bei Strafe ihres Untergangs. Das ist ein dominierendes Element im gelebten Alltag der Unternehmen. Da passt es einfach nicht in die Welt, wenn ausgerechnet deren Interessenvertretung diesen Druck nicht kennt.
Von daher kommt es dann auch, dass inzwischen beherzte Zwangsmitglieder für Tatsachen sorgen und nicht auf den Gesetzgeber warten, sondern ihre Kammern von innen
reformieren, so geschehen etwa bei der IHK in Hamburg, wo Mitglieder des Bündnisses „Die Kammer sind wir“ die Gremien bei der letzten Wahl mehrheitlich übernommen haben. Deren Programm ist nun eine klare Ansage an das bisherige Kammerwesen. Sie versprechen die Abschaffung der Pflichtbeiträge, das Ende überzogener Geschäftsführergehälter und Altersbezüge. Der Hauptgeschäftsführer, so stellte sich dort heraus, erhielt im Jahr 475 000 Euro. Das ist mehr als doppelt so viel wie die Bundeskanzlerin. Dort soll nun wieder Verhältnismäßigkeit hergestellt werden und bei der Personalausstattung unternehmerische Vernunft einziehen. Eine schlanke Kammer ohne Klüngelwirtschaft, die von ihren Mitgliedern geschätzt und finanziert wird, weil ihre Dienstleistungen das den Unternehmen wert sind. Das ist das Ziel einer Reform von unten heraus. Hoffen wir dort auf einen langen Atem.
Der Gesetzgeber in Bund und Land tut gut daran, solchen Reformen künftig mehr Raum zu geben. Der vorliegende Gesetzentwurf kann das noch nicht leisten, aber er ist ein Anfang und wir werden ihm deshalb, wie im Ausschuss, zustimmen.
Wird das Wort von den Fraktionen noch einmal gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verlauf der Debatte hat ziemlich gut zusammengefasst, worum es geht. Man war nicht der Versuchung erlegen, rückblickend eine politische Debatte über die Gründe zu führen, die damals zu den eigenen Regelungen des Ladenschlussgesetzes geführt haben, oder eine nach vorn gerichtete politische Debatte, die sich um konkrete Details eines Ladenöffnungsgesetzes dreht. Man hat die Debatte genau auf den Fokus gelenkt, worum es geht: schlichtweg um die Anpassung des sächsischen Landesrechts an die aktuelle höchstrichterliche Rechtssprechung, nicht mehr und nicht weniger.
Diese nüchterne Betrachtung hilft tatsächlich, diese anderen Debatten beiseite zu lassen, denn sie gehören genau bei diesem Gesetz nicht hierher. Denn das, was wir geregelt haben – es wurde schon hinreichend erläutert –, ist nun einmal das sächsische IHK-Gesetz, wo es darum geht, inwieweit Prüfrechte hinsichtlich der Industrie- und Handelskammer auch dem Sächsischen Rechnungshof zustehen. Das ist geklärt.
Ebenso haben wir den § 2 Abs. 3 zur Überprüfung des Ehrenamtes von Mitarbeitern hinsichtlich einer Mitarbeit beim früheren Ministerium für Staatssicherheit gestrichen. Auch diese Regelung ist in dieser Form nicht mehr gültig,
weil die Zulässigkeit der Verwendung von Unterlagen abschließend im Stasiunterlagen-Gesetz geregelt ist. Wir haben mit dem Artikel 2 das Sächsische Gaststättengesetz geändert, um einfach die Rechtsklarheit und -sicherheit bei der Anzeige von Gaststättenbetrieben und der anschließenden Zuverlässigkeitsprüfung herzustellen.
Wir haben in dem schon häufig zitierten Ladenöffnungsgesetz die Paragrafen verändert, bei denen wir schlichtweg in Kollision mit dem Bundesrecht sind, das heißt die Neufassung des § 10 Abs. 2 zu den Beschäftigungszeiten von Verkaufsstellenpersonal an Sonn- und Feiertagen sowie die Diskussion um die Arbeitszeitregelung, die hier auch schon genannt wurden.
Von daher kann ich mich nur für die Debatte bedanken, da sie noch einmal deutlich gemacht hat, dass es nur um die rechtliche Anpassung an höchstrichterliche Entscheidungen geht. Alle anderen Diskussionen müssen dort geführt werden, wo sie hingehören: im Rahmen der jeweiligen politischen Initiativen und Gesetze. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetz.
Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt abstimmen. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen sowie weiterer Wirtschaftsgesetze. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Drucksache 6/11104.
Mir liegen keine Änderungsanträge vor. Ich würde wieder die Artikel zusammenziehen. Ist das in Ordnung? – Ich beginne mit der Überschrift, danach folgen Artikel 1, Änderung des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen, Artikel 2, Änderung des Sächsischen Gaststättengesetzes, Artikel 3, Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes, Artikel 4, Bekanntmachungserlaubnis, und Artikel 5, Inkrafttreten.
Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe zwei Stimmenthaltungen und ansonsten eine große Mehrheit.
Wir stimmen über das gesamte Gesetz ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wieder zwei Stimmenthaltungen. Der Gesetzentwurf ist mit großer Mehrheit beschlossen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die CDU, danach folgen SPD, DIE LINKE, AfD, GRÜNE und Herr Abg. Wild. Ich rufe die CDU-Fraktion auf; Herr Abg. von Breitenbuch.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle Ihnen heute unseren Koalitionsantrag „Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen“ vor.
Dazu gibt es folgende Hintergründe: Sachsen ist von der Afrikanischen Schweinepest, einer hoch ansteckenden Viruserkrankung, akut bedroht. Zwar sind Menschen gegen diese Pest immun, doch sie befällt sowohl Haus- als auch Wildschweine und verläuft tödlich. Ihr Ausbruch hätte einen dramatischen Rückgang der Hausschwein- und Schwarzwildbestände in Sachsen zur Folge, einhergehend mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen. Sie können sich vorstellen, wie unsere Landwirtschaftsbetriebe, das Fleischerhandwerk und die Fleischindustrie betroffen sein würden, wenn sich die Pest unter den mehr als 600 000 sächsischen Hausschweinen ausbreiten sollte.
Schon länger wurde die Afrikanische Schweinepest im Baltikum und in Polen festgestellt, und sie bewegt sich langsam auf uns zu. Sie überträgt sich von Tier zu Tier durch infizierten Ausbruch, aber auch durch infizierte Kleidung, Jagdausrüstung und Speisereste. Jetzt gibt es genau solch einen konkreten Fall mit Speiseresten in Tschechien. Weil gerade Reisende und Jagdtouristen dafür prädestiniert sind, die Pest auch nach Sachsen einzuschleppen und es bisher auch keinen Impfstoff gibt, müssen wir jetzt dringend präventive Maßnahmen ergreifen.
Um solche Maßnahmen fundiert und gezielt umzusetzen, stellen die Fraktionen von CDU und SPD diesen Antrag und möchten von der Staatsregierung wissen:
Erstens. Wie steht es um die aktuelle Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen, insbesondere in Polen und in der Tschechischen Republik?
Zweitens. Was wissen wir über die Widerstandsfähigkeit des Erregers gegenüber Umwelteinflüssen, die Ansteckungsfähigkeit des Erregers, seine Übertragungswege, den Krankheitsverlauf und gegebenenfalls bestehende Erkenntnisse zu Impfstoffen? Welche Risiken der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest gibt es?
Drittens. Wie haben sich die Schwarzwildstrecken der letzten Jahre im Freistaat Sachsen entwickelt? Wie steht
Viertens. Mit welchen Maßnahmen können wir die Jägerschaft zur Reduzierung der Wildschweinpopulation motivieren?
Ich habe es schon gesagt: Gegen die Afrikanische Schweinepest gibt es keinen Impfstoff, der wie bei der Tollwut von Füchsen ausgebracht werden könnte. Deshalb beginnt die Prävention der Seuche mit der Reduktion der aktuell hohen Wildschweinbestände in Sachsen. Dies wollen und müssen wir mit unseren Jägern tun, denen wir ihre Arbeit – und es wird harte Arbeit sein – erleichtern müssen. Das kann die unkontrollierte Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest entscheidend hemmen.
Eine Möglichkeit sehen wir darin, das Jagdrecht anzupassen. Insbesondere könnten Schalldämpfer dauerhaft, Fänge und das Überjagen von Hunden zeitweise genehmigt sein. All das haben wir bei der Novelle des Jagdgesetzes 2012 aus guten Gründen verboten, könnten aber aufgrund der aktuellen Situation dieses jetzt verändern.
Deshalb stellen die CDU- und die SPD-Fraktion nach dem Berichtsteil auch einen Prüfteil des Antrages, der folgende Punkte umfasst:
Erstens. Welche präventiven Maßnahmen könnten ergriffen werden, um das Eintrags- und Verbreitungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest im Wildschweinbestand durch jagdliche Maßnahmen zu reduzieren?
Zweitens. Welche Maßnahmen sind im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen erforderlich, und welche Maßnahmen können in Vorbereitung auf einen möglichen Ausbruch konkret ergriffen werden? Zum Beispiel hat unser Landkreis Leipzig vor Kurzem eine Übung in einem Schweinebetrieb durchgeführt.
Wir stehen vor einer großen Herausforderung, die wir nur gemeinsam mit den Jägern bewältigen können. Dieser Antrag soll einen entscheidenden Schritt dafür leisten. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Für die einbringende CDU-Fraktion sprach soeben Herr von Breitenbuch. Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Herr Winkler.
Frage der Zeit zu sein, bis sich die Afrikanische Schweinepest auch in Sachsen verbreiten wird. In Polen und Tschechien hat sich die Pest schon enorm verbreitet. Mein Kollege von Breitenbuch ist bereits darauf eingegangen. Deshalb sollten wir jetzt alles dafür tun – und das sehr zügig –, um die gefährliche Schweinepest von Sachsen fernzuhalten.
Sie haben es schon gehört und in den vergangenen Wochen sicherlich sehr oft gelesen: Die Afrikanische Schweinepest ist eine hoch ansteckende Viruskrankheit, für die es bis jetzt keinen Impfstoff gibt. Man kann es deshalb nicht oft genug wiederholen und auf mögliche Folgen einer Ausbreitung verweisen. Sie ist für den Menschen ungefährlich und betrifft ausdrücklich Haus- und Wildschweine.
Für die 650 000 Schweine und die 169 Betriebe hier in Sachsen allerdings ist die ASP höchst bedrohlich und natürlich auch für einen gesunden Schwarzwildbestand. Die ASP ist eine anzeigepflichtige Krankheit und ist klinisch nicht von der Schweinepest zu unterscheiden. Bei hoher Virulenz führt die Krankheit innerhalb einer Woche zum Tod des Tieres. Das heißt, es geht um eine Sterblichkeitsrate von bis zu 100 %.
Der Virus ist in Blut und Gewebe der infizierten Tiere vorhanden und wird mit allen Sekreten und Exkreten ausgeschieden. Insbesondere der Kontakt zum Blut infizierter Schweine ist ein höchst effizienter Ansteckungsweg. Eine Übertragung kann direkt oder indirekt erfolgen. Auch auf dieses Thema ist mein Kollege von Breitenbuch schon eingegangen.
Hinzu kommt, dass das Virus der ASP sehr widerstandsfähig ist. In einem luftgetrockneten Parmaschinken zum Beispiel bleibt er länger als ein Jahr aktiv, in unbehandeltem Fleisch und Fleischprodukten, Blut- und gepökelten und geräucherten Waren monatelang.