Protokoll der Sitzung vom 31.01.2018

Weil mich der Kollege Löffler in seinem Redebeitrag so freundlich angesprochen hat und ich das Gefühl hatte, dass wenigstens die Hälfte des Saales dem nicht ganz folgen wollte, ist es, glaube ich, ein Akt der Höflichkeit, das aufzuklären. Es ging um die Frage, inwieweit das BRKG im Rahmen der Kommunalrechtsnovelle mit geändert werden solle. Ich halte es für grundsätzlich in Ordnung, so wie es ist, dass wir eine eigenständige BRKG-Novelle anstreben; das wird dem Themenkomplex gerecht. Darüber gab es einmal eine Kommunikation; so will ich es nennen. Darauf hat Herr Löffler abgestellt. Wir sollten uns jetzt auf das Ziel konzentrieren, dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu novellieren, und zwar mit allen notwendigen Inhalten. – Danke.

Herr Löffler, Sie möchten darauf reagieren, oder möchten Sie das nicht? – Sie dürfen nicht, habe ich gerade gesehen.

(Jan Löffler, CDU: Ich darf!)

Alles gut. – Jetzt geht es in der Aussprache weiter. Ich frage die SPD-Fraktion. – Herr Pallas, möchten Sie jetzt noch von hier vorn reden? – Er redet nicht mit mir.

Dann frage ich die Fraktion DIE LINKE: Wird noch das Wort gewünscht? – Herr Abg. Schultze, bitte.

(Zuruf von den LINKEN: Wir wollen immer!)

Sie haben das Wort.

Danke, sehr geehrter Herr Präsident! Für meinen Kollegen Löffler noch einmal ganz langsam und schlicht: Natürlich haben unsere Einsatzkräfte ihr Bestes gegeben und sie geben ihr Bestes, und sie haben natürlich das im Rahmen ihrer Möglichkeiten Beste getan. Niemand hat davon geredet, dass dies nicht funktioniert habe. Ich habe davon gesprochen, dass es dann, wenn es ein Mehr an Katastrophenlage gegeben hätte – davon bin ich überzeugt, und wenn Sie sich damit beschäftigt haben, werden Sie es ebenso sehen –, eine Schwierigkeit in den Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren geben würde.

Die in den Brandschutzbedarfsplänen gern einmal beschriebenen Sollstärken sind selten die tatsächlichen Iststärken, wenn der Alarm ausgelöst wird. Sie wissen aber ganz genau wie ich, dass es doch durchaus manchmal eine Frage ist, wie viele Kameradinnen und Kameraden es tatsächlich im Ernstfall zum Gerätehaus schaffen

können. Das ist auch gar kein Vorwurf an die Kameradinnen und Kameraden. Ein flexibler Arbeitsmarkt, der davon ausgeht, dass Menschen bis zu 100 Kilometer auf Arbeit fahren können, muss auch davon ausgehen, dass dann, wenn man in 100 Kilometern Entfernung von einem Brand zu Hause hörte, das Losfahren relativ sinnfrei wäre, es sei denn, es wäre tatsächlich eine Großschadenslage.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es sozusagen versuchen in der Schnelle zu machen, nämlich ein Verständnis darstellen, das wir wohl alle hier haben: Wir brauchen eine Wertschätzung für Feuerwehren. Das heißt ehrlicherweise: Lassen Sie uns doch tatsächlich noch einmal darüber reden, wie wir es hinbekommen, dass wir eine Ehrenamtsrente gestalten. Lassen Sie uns vielleicht einmal darüber reden, wie wir es hinbekommen, dass nicht – so wie vorhin gerade passiert – bei jeder Aufwandsentschädigung gleich so getan wird, als wenn es Gehalt wäre. Ich finde gute Aufwandsentschädigungen für Angehörige der freiwilligen Feuerwehr richtig, nicht nur deshalb, weil sie Aufwendungen für Sprit oder Ähnliches haben. Zumindest diejenigen von uns, die in Kommunalparlamenten verankert sind, wissen, dass man dort auch Aufwandsentschädigungen bekommt, weil wir absichtlich pauschal unsere Kosten abdecken müssen. Damit meine ich nicht 3,50 Euro, die irgendwann in den Topf geworfen werden, damit es am Ende zum Kasten Bier oder zur Bratwurst reicht, sondern ich meine eine Aufwandsentschädigung, die Menschen tatsächlich ihren Aufwand entschädigt und in gewissem Maß denjenigen Menschen Danke sagt, die in ihrem Ehrenamt ohne jede andere Vergütung bereit sind, zur Not auch ihr Leben zu opfern, um unser Leben zu retten. An dieser Stelle möchte ich nicht, dass Aufwandsentschädigung als etwas Ähnliches wie Gehalt verunglimpft wird.

(Beifall bei den LINKEN)

Ich möchte, dass wir über Unterstützung für Familien reden, über eine familienfreundliche Politik innerhalb der Feuerwehren, die es möglich macht, dass Eltern, dass Frauen und Männer sozusagen ohne Geschlechterdiskriminierung in der Feuerwehr tätig werden können. Da gibt es noch eine ganze Menge zu tun.

Ich möchte, dass wir gute Technik haben, und ich möchte selbstverständlich, dass wir darüber reden, dass es nicht sein kann, dass Freiwillige, die weitergebildet werden, seit Jahren in Warteschleifen geschickt werden, weil sie keine Plätze in der Landesfeuerwehrschule bekommen. Es kann auch nicht sein, dass Leute von der freiwilligen Feuerwehr zur Ausbildung der Jugendfeuerwehr, wie sie jedes Jahr in der Jugendfeuerwehrwoche stattfindet, Urlaub nehmen müssen. Sie bilden unseren Nachwuchs aus – diejenigen Menschen, die uns letztendlich schützen und retten sollen, die uns bergen sollen, die dafür da sind, uns aus dem Feuer zu holen – und müssen dafür Urlaub nehmen! Ich bin dafür, dass sie dafür freigestellt werden, und zwar auf Kosten des Freistaates, dass sie Bildungsurlaub bekommen, aber dass sie nicht ihren privaten Urlaub,

der zur Erholung bestimmt ist, dafür nehmen müssen, die Menschen auszubilden, die uns in Zukunft retten sollen.

Ja, wenn wir über Rettungsdienst reden, dann müssen wir auch darüber reden, dass wir im hauptamtlichen Teil natürlich nach Bedarf ausbilden und dass wir genügend Notfallsanitäter zur Verfügung haben, wenn wir sie brauchen. Der Fehler, den wir bei den Lehrerinnen und Lehrern in Sachsen gemacht haben, sollte uns bei den Notfallsanitätern nicht passieren. Es ist zwingend notwendig, dass die Wagen dann, wenn sie ausrücken, mit Fachpersonal besetzt sind.

Herr Schultze, Sie gestatten eine Zwischenfrage?

Aber gern doch.

Frau Nicolaus, ich habe Sie total übersehen.

(Kerstin Nicolaus, CDU: Was? Das kann gar nicht sein!)

Sie haben das Wort.

Herr Schultze, ich wüsste jetzt gern einmal, woher Sie die Weisheit haben, dass dafür Urlaub genommen werden muss.

Ich bin selbst Bürgermeisterin; das wissen Sie ja auch. Wenn meine Leute zur Ausbildung gehen, dann wird das bezahlt, ohne Wenn und Aber, und zwar an das jeweilige Unternehmen. Ich habe noch nie gehört, dass dafür Urlaub genommen werden muss oder soll. Das ist auch gar nicht zumutbar.

(Beifall bei der CDU)

Ich wiederhole mich gern. Ich sprach von der Jugendausbildungswoche, die jedes Jahr Ende März stattfinden muss.

(Jan Löffler, CDU: Nicht muss!)

Nein, Entschuldigung, die stattfindet, nicht stattfinden muss. Sie haben recht.

Wenn Sie bei denjenigen Kameradinnen und Kameraden nachfragen, die dort dafür sorgen, dass diese Ausbildungswoche stattfindet, dann werden Sie hören, dass die meisten von ihnen Urlaub eingereicht haben, damit sie diese Woche für unsere Jugendfeuerwehren durchführen können, und dafür in der Regel keine Freistellung bekommen. Dass sie für die Einsatzzeiten freigestellt werden, ebenso für Ausbildungszeiten, die für den Einsatz notwendig sind, steht hoffentlich außer Frage. Wenn dem nicht so ist, bitte ich darum, dass der Landesfeuerwehrverband noch einmal laut aufschreit; denn das wäre noch einmal ein Skandal im Skandal, wenn dem nicht so wäre, wie Sie es gerade beschrieben haben.

(Beifall bei den LINKEN)

Ich redete also über die Jugendausbildungswoche. Lassen Sie mich die letzten 51 Sekunden dazu nutzen, vielleicht noch zwei Dinge anzusprechen.

Beim Rettungsdienst habe ich gesagt: Selbstverständlich müssen wir an dieser Stelle nachsteuern. Aber ich glaube, der großflächige Stromausfall, der hier übrigens noch gar nicht zur Sprache gekommen ist, hat uns auch etwas anderes gezeigt: Wir müssen auch noch einmal darüber nachdenken, wie wir eigentlich die Bevölkerung alarmieren und wie bei uns Bevölkerungsschutz funktioniert. Wenn ich davon ausgehe, dass der Strom im Durchschnitt 20 Minuten lang ausfällt, dann ist das überhaupt kein Problem, weil dann meine Handys noch Akkustrom haben und BIWAPP und NINA noch funktionieren. Wenn er tagelang ausfällt, dann wird es eng, und so wie bei den früheren Analogtelefonen, die ich einfach mit Strom versorgt habe und die daraufhin funktioniert haben, ist das heute nicht mehr. Computer und Hightech-Telefone funktionieren eben nicht ohne Strom, Heizungen funktionieren nicht mehr ohne Strom. Ich glaube, es wäre angezeigt, auch angesichts der Gewissheit, dass diese Sturmlagen wieder auf uns zukommen, –

Bitte zum Schluss kommen.

– dass wir darüber noch einmal intensiv in den Fachausschüssen ins Gespräch kommen, wie wir für solche Situationen gewappnet sind, damit nicht Leute tagelang sozusagen in der Kälte sitzen, weil wir es nicht hinbekommen haben, den Strom anzustellen. Das kann passieren; aber wie wir darauf reagieren, darüber sollten wir beraten.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Schultze! – Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion ist an der Reihe. – Herr Abg. Wippel, Sie hatten mir bereits ein Zeichen gegeben, dass Sie nicht noch einmal sprechen wollen.

(Sebastian Wippel, AfD: Ich habe keine Zeit mehr!)

Sie haben keine Zeit mehr. – Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN? – Auch nicht. Damit ist auch die zweite Runde beendet.

Wir kommen zur dritten Runde. Herr Abg. Hartmann ist bereits aufgestanden. Sie haben das Wort, Herr Hartmann.

Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schultze, da Sie ja die Position von Herrn Löffler offensichtlich immer noch nicht verstanden haben, versuche ich es jetzt noch einmal ganz einfach und schlicht.

Wir haben ein kaskadenförmiges System. Auch wenn vor Ort die Einsatzbeamten, die Feuerwehrleute an eine Belastungsgrenze kommen, was auch in Einsätzen entsteht, dann gibt es den Punkt, dass darüber hinaus angren

zende Feuerwehren und zum Schluss auch der Katastrophenschutz alarmiert werden können. Das heißt, wir sind an der Stelle in einer schweren Herausforderung gewesen, auch vor Ort, regional. Aber es hätte im Freistaat ausreichend ergänzende Kapazitäten gegeben, bei einem Mehr von Anforderungen auch mehr zur Verfügung zu stellen. Das zeichnet gerade das System der ehrenamtlichen Feuerwehren und des Katastrophenschutzes aus, dass sie vor allem auch im Ehrenamt kameradschaftlich in diesem Netzwerk tätig sind.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Noch kurz zum Thema Aufwandsentschädigung: Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dafür vorhanden. Jetzt müssen wir nur darüber reden, wer wofür zuständig ist. Im Brandschutz reden wir zuerst immer noch über eine kommunale Aufgabe, die der Freistaat unterstützt. Natürlich kann die Kommune in ihrem eigenen Ermessen vor Ort eine Unterstützung, eine Aufwandsentschädigung zahlen. Das gilt im Übrigen auch für die Landesjugendfeuerwehrwoche in Nardt. Dort kann die Kommune eine entsprechende Unterstützung geben. Das wird regional unterschiedlich gehandhabt, worauf Frau Nicolaus hingewiesen hat. Der Freistaat unterstützt das Ganze im Übrigen durch Übernahme der Kosten für die Verpflegung und alles, was im Bereich der Schule in dieser Woche anfällt.

Wir reden also über eine Zweitzuständigkeit der Kommunen mit einer Unterstützung des Freistaates in einem klassischen Segment des Ehrenamtes. Die Kernaussage von uns ist, dass wir es auch im Ehrenamt belassen wollen. Wir wollen, dass dieses Engagement, diese Kameradschaft, diese Vernetzung mit der erforderlichen Unterstützung durch die Wertschätzung in der Gesellschaft – das ist mehr als ein Dankeschön – möglich ist. Aber wir wollen nicht die schrittweise hauptberufliche Perspektive durch verschiedene Übernahmen.

Dabei müssen die Rahmenbedingungen funktionieren. Das betrifft zum Beispiel die gute Technik. Funktionieren müssen die Vernetzung, die Aus- und Fortbildung und das Zusammenspiel der Akteure. An dieser Stelle möchte ich noch einmal herzlich danken, denn die Feuerwehr ist ein wesentlicher Baustein in Katastrophen- und Schadenslagen, bei Stürmen usw. Ein anderes Segment ist der Rettungsdienst. Ein weiteres ist die Polizei, die hier tätig wird. Auch den Einsatzbeamten der sächsischen Polizei gilt ergänzend zu den Kräften von Rettungsdienst und Feuerwehr ein herzliches Dankeschön.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Damit dieses Zusammenspiel funktioniert, reden wir über Zuständigkeiten und Vernetzungen auf Augenhöhe. Das beginnt bei der Alarmierung, der Frage der Funktionsfähigkeit integrierter Rettungsleitstellen und geht weiter bei funktionierenden Kommunikationsstrukturen des Digitalfunks. Mit Blick darauf, was heute im Regierungsprogramm thematisiert wurde, betrifft das auch Smartphonelösungen mit entsprechender Einbindung. Die Feuerwehr

App ist schon länger da. Es gibt Planungen zur polizeilichen Kommunikationsstrategie. Dass wir hier auf Augenhöhe kommunizieren, ist nach wie vor ein Thema in den Regionen. Dazu brauchen wir funktionsfähige Digitalfunkstrukturen und eine entsprechende Vernetzung. Das gilt auch für die Einsatzkoordinierung und –vorbereitung. Dort gibt es ein Augenhöheprinzip zwischen den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften, ein Miteinander, das es auch im Bereich der Ausbildung geben muss. Wir unterstützen ganz klar die Stärkung des Schulstandortes Nardt. Dazu gehört auch, dass wir darüber reden müssen, ob es durch die Berufsfeuerwehren gemeinsam mit der Schule Unterstützungsmodelle geben kann, mit denen wir auch die regionale Ausbildung stärken können, und zwar in einem einheitlichen Netzwerk des Miteinanders.

Wir müssen gemeinsam – das ist die Verantwortung des Freistaates – dafür Sorge tragen, dass die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt stimmen, ohne das Ehrenamt infrage zu stellen. Wir müssen die Kommunen hierbei unterstützen, aber sie auch – das gehört zur Wahrheit dazu – an ihre Verantwortung erinnern. Wir sehen, wenn wir in den Freistaat schauen, dass es regionale Unterschiede bei dem Thema gibt. Deshalb werben wir gemeinsam für eine Lösung. Das gilt im Übrigen auch für erforderliche gesetzliche Normierungen.

Meine letzten 15 Sekunden widme ich der Feststellung, dass wir, obwohl wir Rettungsdienst und Feuerwehr genauso wie den Katastrophenschutz in einem Gesetz geregelt haben, trotzdem darauf achten müssen, dass es unterschiedliche Aufgabenbereiche sind, über die wir reden. Vielleicht ist das ein Anstoß für ein weiteres Gesetzgebungsdiskussionsverfahren.