Protokoll der Sitzung vom 31.01.2018

Das ist natürlich nicht unbedingt der große Wurf, und das hat auch nichts mit Augenmaß zu tun, sondern wir haben ein wohnungsbaupolitisches Problem. Da muss nicht gekleckert, sondern geklotzt werden. Das ist das, was jetzt überfällig ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das bedeutet – umgerechnet auf die beiden großen Städte –, dass man damit jeweils etwa 500 Wohnungen bauen kann. Wir haben die Zahlen gehört: Zehntausende werden gebraucht. Die Förderrichtlinie – darin muss ich Ihnen widersprechen, Herr Staatsminister – funktioniert im Moment noch nicht.

Noch ein Hinweis, da gesagt wurde, dass die Baukosten zu 10 Euro Miete pro Quadratmeter führen: Ja, das stimmt in vielen Fällen. Aber genau deshalb fordern wir, dass nicht kommerzielle Hausbauer, Eigentümer und auch Menschen, die alte Häuser umbauen wollen – solche Genossenschaftsprojekte kommen nämlich mit viel

geringeren Kosten aus – gezielt gefördert werden. Dann kommen wir auch zu niedrigeren Preisen.

Das alles zusammengenommen: Bitte helfen Sie den Menschen mit Wohnungsnot in Sachsen.

Bitte zum Ende kommen!

Vor allen Dingen helfen Sie den Wohnungssuchenden in den beiden Großstädten Dresden und Leipzig. Nehmen Sie es mir nicht übel: Diese Förderrichtlinie ist –

Herr Günther!

– im Moment noch ein Rohrkrepierer. Bitte machen Sie sie zum Erfolgsmodell, denn wir brauchen das.

(Beifall bei den GRÜNEN – Albrecht Pallas, SPD: Der Antrag läuft, Herr Günther!)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 6/12121 zur Abstimmung. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür; dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Erklärung zu Protokoll

Nach den allgemein zugänglichen Quellen liegt der Mietpreis in Deutschland derzeit im Durchschnitt bei 7,32 Euro pro Quadratmeter, in Sachsen liegt der Durchschnitt bei 5,67 Euro pro Quadratmeter. In erstaunlich vielen Städten in Sachsen liegt er deutlich unter diesem Schnitt, zum Beispiel in Zittau, in Aue, in Kirchberg und in Werdau bei teilweise erheblich unter 5 Euro.

Wer mit offenen Augen durch unseren Freistaat reist, der erkennt sehr schnell, dass vielerorts Wohnungen leerstehen. Wer die Zeitung liest oder sich online informiert, stellt fest, dass Wohnraum günstig zur Vermietung angeboten wird.

An vielen Stellen entstehen innerstädtische Baulücken durch Abriss. Worin liegt also der Gegenstand des vorliegenden Antrages? Der vorliegende Antrag bezieht sich lediglich auf Ballungsgebiete wie Dresden oder Leipzig. Nur benennt der Antrag dies nicht. Unabhängig davon findet man tatsächlich selbst hier Wohnungen, die unter dem durchschnittlichen Mietpreis in Sachsen liegen.

Mehr als fraglich ist, ob der Antrag der Fraktion der GRÜNEN der angedachten sozialen Zielsetzung langfristig überhaupt gerecht werden könnte. Investitionen im

Freistaat Sachsen sind notwendiger denn je für Bildung, Innovation und Wirtschaft. Werden hier die notwendigen Investitionen versäumt, entsteht langfristig Armut. Der vorliegende Antrag zielt nicht darauf ab, ein Problem langfristig zu beseitigen.

Die staatliche Bezuschussung von Mieten (sei es Bezu- schussung der Mieten selbst oder durch Bezuschussung von Baukosten) soll dafür sorgen, dass auch in preisintensiveren Wohnlagen billigerer Wohnraum zur Verfügung steht. Die Ursachen von sozialen Schieflagen werden hierdurch nicht beseitigt.

Es ist wichtiger, den ländlichen Raum zu fördern, den ÖPNV und damit Anreize schaffen, im ländlichen Raum zu bleiben oder dort hinzuziehen.

Der genaue Bedarf müsste evaluiert werden, bevor Steuergelder mit der Gießkanne verteilt werden. Dazu fehlen im Antrag entsprechende Hinweise oder Forderungen. Der Antrag geht auf gravierende Nachteile von Wohnraumschaffung in Ballungsgebieten nicht ein. Entscheidend ist jedoch Folgendes:

Erstens. Die Schaffung von Wohnraum in Ballungsgebieten fördert die Ausdünnung des ländlichen Raumes.

Zweitens. Ballungsgebiete werden noch weiter verdichtet. Der Ressourcenverbrauch wird auf immer weniger Raum konzentriert. Der Stresspegel steigt. Die Lebensqualität sinkt.

Drittens. Der Staat soll als Akteur bei der Schaffung und Förderung von Wohnraum in Konkurrenz zum privaten

Bauherrn treten. Genaue Bedarfe sind nicht erfasst, und es kann gegebenenfalls nicht zielgenau gefördert werden.

Der Antrag ist abzulehnen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 12

Bericht über die Evaluierung des

Sächsischen E-Government-Gesetzes (SächsEGovG)

Drucksache 6/9859, Unterrichtung durch die Sächsische Staatsregierung

Drucksache 6/12110, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das scheint nicht der Fall zu sein.

Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses ab. Wer gibt die Zustimmung? – Die

Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Drei Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Ich schließe auch diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 13

Bericht über den Vollzug des Garantiefondsgesetzes

gemäß § 5 Abs. 7 Sächsisches Garantiefondsgesetz

Drucksache 6/11772, Unterrichtung durch das Staatsministerium der Finanzen

Drucksache 6/12160, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Aussprache vorgesehen. Die Redezeit beträgt pro Fraktion 10 Minuten. Ich eröffne die Aussprache, es beginnt die CDUFraktion, Herr Abg. Rohwer. Danach folgen DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. – Herr Abg. Rohwer.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu später Stunde noch eine finanzpolitische Debatte. Ich gebe zu, ich habe mich auf diese Debatte gefreut. Viele in diesem Saal werden behaupten, es gebe bei diesem Thema, dem Bericht über den Vollzug des Garantiefondsgesetze,s keinen Grund zur Freude.

Wenn es um Steuergeld geht, das nicht zum Wohle der Gesellschaft verwendet wird, sondern zur Füllung geplatzter Spekulationsblasen, ist eine solche Vorsicht und Maßhaltung durchaus angebracht. Die internationale Finanzkrise begann im Jahr 2007, als der US-amerikanische Immobilienmarkt kollabierte. Die Auswirkungen dieser Blase waren global und erfassten auch Sachsen. Die irische Tochter der Sachsen LB, die Sachsen LB Europe, verzockte über eine Zweckgesellschaft circa 17 Milliarden Euro auf dem US-Immobilienmarkt und stand daraufhin vor dem Aus. Da die von Sparkassen und Landesbanken gewährten Notkredite die Bank kurzfristig

nicht in ruhigeres Fahrwasser lenkten, entschied sich die Sächsische Staatsregierung zum Verkauf an die Landesbank Baden-Württemberg.

Die politische Verantwortung für diese Misere übernahm der damalige Staatsminister der Finanzen, Dr. Horst Metz, und räumte den Platz für seinen Nachfolger Stanislaw Tillich. Gemeinsam mit dem damaligen Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Prof. Georg Milbradt, der auch mit den Mechanismen des internationalen Finanzmarktes gut vertraut war, sorgte Stanislaw Tillich für das Vertrauen zwischen beiden Bundesländern, diesen unumwunden nicht risikofreien Verkauf zu wagen, der mit der Garantiesumme von 2,75 Milliarden Euro seitens des Freistaates finanziell untersetzt wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Summe von 2,75 Milliarden Euro lässt sich leicht aussprechen, doch sie wog schwer, nicht nur im sächsischen Staatshaushalt, der jährlich durch hohe Zuführungen in den Fonds belastet wurde, sondern auch und vor allem für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, deren Steuergeld hierfür verwendet wurde. Stanislaw Tillich übernahm hier eine enorme Verantwortung für Sachsen und seine Bürger, wohl wissend, dass diese schwere Bürde einmal den Weg aus der Krise und zur Auflösung des Problems weisen wird.

Die besonders risikoreichen Restpapiere der Sachsen LB sammelte die Landesbank Baden-Württemberg im sogenannten Sealink Fund, der je nach Marktlage wieder am Finanzmarkt platziert werden sollte. Nach § 5 Abs. 2 des Sächsischen Garantiefondgesetzes sind die zur Verwaltung des Fonds notwendigen Kosten aus dem Fondsvermögen – sprich: den 2,75 Milliarden Euro – zu decken. Dieses Prozedere findet bis heute seine Anwendung.

Sicherlich können wir sagen, in diesem Fall wirklich Glück im Unglück gehabt zu haben, dass dieses Verfahren den erhofften Erfolg brachte und die LBBW am 5. Dezember 2017 öffentlich verlautbarte, dass sie die Sealink-Papiere „nahezu vollständig an internationale Investoren verkauft“ hat. Bis hierher wurden für diese Marktaktivitäten der LBBW rund 1,8 Milliarden Euro aus dem Garantiefonds in Anspruch genommen. Natürlich ist das sehr viel Geld, aber die Summe sagt uns auch, dass noch mindestens 850 Millionen Euro als Differenz im Fonds verblieben sind.

Ich möchte keine Kaffeesatzleserei betreiben, wie viel nach vollständiger Veräußerung der letzten Papiere übrig bleibt. Sicherlich wird es sich in der genannten Größenordnung verhalten. Die viel entscheidendere Frage wird sein: Was geschieht mit dem verbleibenden Vermögen? Dies ist eine zutiefst politische Frage, da hier zu entscheiden ist, wie die Prioritäten für die nächsten Jahre gesetzt werden und woran nicht zuletzt auch unser politisches Handeln gemessen werden wird.

Kommen wir also von der Ursache zu den mithin politischen Wirkungen des Garantiefondsgesetzes. Die internationale Finanzkrise und der damit verbundene Verkauf der Sächsischen Landesbank lehren uns erstens, dass sich mutige und vielleicht auch teilweise unpopuläre Entscheidungen langfristig auszahlen. Wir sollten an dieser Stelle Stanislaw Tillich und Georg Milbradt Respekt zollen, dass sie Rückgrat und Mut besaßen, die zu diesem Zeitpunkt absolut notwendigen Entscheidungen zu treffen, die nun, elf Jahre später, doch noch einige Früchte tragen. Ein Großteil der toxischen Papiere ist verkauft.