Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Seit der Aufsetzung des Garantiefonds im Jahr 2010 wird gegenüber dem HFA sowie gegenüber dem Sächsischen Landtag regelmäßig über den Vollzug des Garantiefonds und über die Inanspruchnahme der Garantie zur Absicherung der Risiken der ehemaligen Sachsen LB berichtet.
Vorliegend geht es um den Bericht gegenüber dem Landtag für das Jahr 2017. Danach wurden im letzten Jahr insgesamt Garantiezahlungen in Höhe von rund 374 Millionen Euro geleistet. Rechnet man alle Zahlungen seit Herausgabe der Garantie im Jahr 2008 zusammen, so summieren sich die Leistungen auf insgesamt 1,86 Milliarden Euro. Im Garantiefonds verbleiben zum Stichtag 31. Dezember 2017 rund 890 Millionen Euro, die hier erwähnt worden sind.
Die Garantiezahlungen im letzten Jahr, insbesondere im letzten Quartal, gehen zurück auf den im September des letzten Jahres gestarteten vorzeitigen Verkauf der restlichen Bestände der Papiere der ehemaligen Sachsen LB aus dem Portfolio der Sealink-Funding-Gesellschaft, die Eigentümerin der Papiere ist.
Der Verkauf wurde vom Freistaat gemeinsam mit der Landesbank Baden-Württemberg initiiert. Er wurde vom Verwalter der Papiere auf der Grundlage eines strukturierten und regelbasierten Verkaufskonzepts eigenverantwortlich durchgeführt. Über den Verkaufsstart wurde der HFA im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung informiert. – So weit zum Thema Transparenz.
Der vorzeitige Verkauf des Sealink-Portfolios ist zum heutigen Zeitpunkt mittlerweile nahezu vollständig abgeschlossen. Es sind noch diese vier Wertpapiere übrig, die auch veräußert werden. Die Wertpapiere konnten im Ergebnis garantieschonend veräußert werden.
Trotz der nicht zu bestreitenden erheblichen Aufwendungen und Kosten für den Freistaat kann aus meiner Sicht ganz klar festgestellt werden: Mit der Herausgabe einer Höchstbetragsgarantie vor zehn Jahren konnten die Risiken von Anfang an begrenzt werden. Insbesondere wurde Zeit gewonnen, sodass sich die problematischen Kredite der Sachsen LB teilweise erholen konnten und sich infolgedessen die von der Garantie zu zahlenden Abschläge minimierten.
Deswegen ist es auch gelungen, das zu Verkaufsbeginn im September 2017 bestehende Gesamtnominal des SealinkPortfolios in Höhe von circa 4,2 Milliarden Euro bis auf einen verhältnismäßig geringen Restbestand so zu verkaufen, dass die Garantie am Ende so weit wie möglich geschont werden konnte.
Es steht jetzt fest, dass die Höchstbetragsgarantie nicht vollständig in Anspruch genommen wird. Es ist geplant, sämtliche noch verbleibenden Wertpapiere zeitnah zu
veräußern und sodann das laufende Geschäft der SealinkTransaktion zu beenden. Erst nach Abrechnung von Transaktionskosten und Erstattungsansprüchen des
Freistaates kann die Liquidation der Sealink-FundingZweckgesellschaft eingeleitet werden. Die Abwicklung kann jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da sie auch von äußeren Faktoren und weiteren Beteiligten abhängig ist.
Wenn ich mir zwei Bemerkungen grundsätzlicher Art erlauben darf. Ich hatte den Eindruck, so wie das Ganze hier geschildert worden ist, dass die Sachsen LB ein singuläres Geschehen sei. Man darf aber nicht vergessen, dass es 2007/2008 die Finanzkrise gab, und es hat viele Landesbanken in Deutschland gegeben, die bis heute erhebliche Schäden erlitten haben. Aus meiner Sicht muss man wirklich feststellen, es ist gelungen – und das hat Lars Rohwer schon erwähnt –, den Schaden zu begrenzen. So kommt es auch, dass nun am Ende ein hoher dreistelliger Millionenbetrag verbleibt, und das ist nach dieser leidigen Geschichte immerhin eine, sage ich mal, gute Feststellung, dass ein hoher dreistelliger Millionenbetrag übrig bleibt.
Meine Damen und Herren! Die Aussprache ist beendet. Ich frage nun Sie, verehrter Herr Michel: Wünschen Sie als Berichterstatter des Ausschusses noch das Wort zu ergreifen? –
Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 6/12160 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, zeige das jetzt bitte an. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Ich stelle fest, es haben viele nicht mitgemacht, aber es ist wohl eine Zustimmung deutlich zu erkennen gewesen.
Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 6/12160 zugestimmt worden, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Meine Damen und Herren! Soll ich Ihnen erst Gelegenheit geben, sich wieder zu finden? – Okay, ich bedanke mich.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort zu ergreifen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Auch hier wieder, Herr Michel, wünschen Sie das Wort? –
schusses in der Drucksache 6/12161 ab. Wer zustimmen möchte, zeige das jetzt bitte an. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dagegen und, zahlreichen Stimmenthaltungen ist die Drucksache beschlossen, meine Damen und Herren, und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch eine Abgeordnete bzw. ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Herr Hartmann, das Wort? –
(Christian Hartmann, CDU: Das scheint nicht gewünscht zu sein! Es ist Ihre Entscheidung. (Christian Hartmann, CDU: Alle Abgeordneten sind informiert!)