Protokoll der Sitzung vom 01.02.2018

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Meier, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Gemkow, für Ihre Ausführungen. Ich werde noch einmal auf die Suchttherapiestation zurückkommen, über die Sie gesprochen haben. Sie haben ausgeführt, dass es eine sehr hohe Zahl von Suchtbelasteten, insbesondere von Crystal-Abhängigen, in den Haftanstalten gibt. Insbesondere ist das ein Problem bei den Frauen. Wieso gibt es bisher keine Suchttherapiestation in der JVA in Chemnitz? Wann wird diese von Ihnen in Aussicht gestellt?

Sie haben ausgeführt, dass jetzt Torgau dazu ausgebaut werden soll. Warum ist nicht sichergestellt, dass in allen Regionen Sachsens sogenannte Suchttherapiestationen vorgehalten werden, wenn das Problem so groß ist, wie Sie es sagen?

In der JVA in Chemnitz haben wir in erster Linie räumliche Probleme. Das ist eine der Schwierigkeiten, die wir dort haben. Es ist auch bekannt, dass die personelle Situation in Chemnitz angespannt ist. Wir haben es also mit einigen faktischen Grenzen zu tun, die uns letztlich in dem beschränken, was wir gern tun wollen.

Trotzdem muss es ein mittelfristiges Ziel sein, dass wir in allen Regionen in Sachsen solche Therapien anbieten können. Es gibt Grenzen des Möglichen und Machbaren, die, wie ich schon gesagt habe, dem entgegenstehen, dass wir es mit einem Fingerschnippen schon morgen umsetzen können. Aber ich kann Ihnen versichern, dass ich es für ein extrem wichtiges Thema halte, das wir im Vollzug lösen müssen. Es muss in den kommenden Monaten auch in den Haushaltsgesprächen eine Rolle spielen, wie wir die Voraussetzungen dafür schaffen, unsere Therapieangebote ausbauen zu können.

Wenn man sich die Zahlen anschaut, dann haben wir 40 % der Gefangenen mit Suchtproblemen. Davon ist ein sehr großer Teil von weit über 70 % in Kontakt mit illegalen Drogen gekommen. Wenn man bedenkt, dass es möglich sein soll, dass diese Menschen nach Verbüßung ihrer Haftstrafe wieder ein Leben in der Gesellschaft führen können, ohne Straftaten zu begehen, dann ist uns allen klar, dass man diese Menschen nicht unbehandelt aus dem Vollzug entlassen kann.

Es wird sicher – wenn es überhaupt möglich ist, den Idealzustand herbeizuführen – eine ganze Weile dauern, bis man es schafft. Umso wichtiger finde ich, dass wir uns überhaupt auf den Weg gemacht haben, denn wir waren das erste Bundesland, das es überhaupt macht. Ich weiß, es wird immer wieder gesagt. Trotzdem möchte ich es wiederholen, weil es keine Selbstverständlichkeit ist, dass es das gibt.

Wir haben es mittlerweile noch in Regis eingeweiht. Wir wollen Weiteres folgen lassen. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg, auch wenn ich zugebe, dass das Optimum ein anderes ist.

Die erste Runde ist vorbei. Wir können nun Fragen stellen und nehmen den zweiten Themenkomplex dazu. Es beginnt die AfD; Herr Abg. Wendt.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, wir haben das Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt und wie folgt benannt: Asylklagen massiv gestiegen, Gerichte vor dem Kollaps. Meine Frage an Sie: Wie kann bzw. möchte die Staatsregierung dieser Entwicklung entgegenwirken? Wird auf Bundesebene darüber nachgedacht, das Klagerecht neu zu regeln?

Wenn man es durchdekliniert und die Ursachen dieser Entwicklung betrachtet, dann wird sicherlich schnell klar, dass es letztlich nicht in der Hand der Staatsregierung liegt, diese Regelungen auf Bundesebene umzusetzen, die möglicherweise notwendig wären, um letztlich diese Auswirkungen anders zu gestalten.

Wir können, wenn die Verfahrenszahlen nach oben gehen und in dem Fall die Verwaltungsgerichte mit den Folgen konfrontiert sind, das entsprechende Personal in die Verwaltungsgerichte schicken, damit diese Verfahren abgearbeitet werden können. Das haben wir gemacht. Ich bin heute noch dafür dankbar, dass der Haushaltsgesetzgeber – im Prinzip außerhalb des regulären Haushaltsverfahrens – vor knapp drei Jahren zugestimmt hat, dass wir 20 zusätzliche Stellen für Verwaltungsrichter bekommen haben, dass der Haushaltsgesetzgeber im laufenden Doppelhaushalt noch einmal zusätzliche Stellen des höheren Dienstes zur Verfügung gestellt hat. Somit konnten wir 40 zusätzliche Stellen für Verwaltungsrichter ausweisen bzw. besetzen. Darüber hinaus haben wir noch andere Bereiche angezapft, und momentan können 43 zusätzliche Richter an den Verwaltungsgerichten diese Verfahren abarbeiten. Wenn man sich das im Vergleich zu dem Zeitraum von vor vier Jahren anschaut, dann ist das fast eine Verdopplung der Zahl der Verwaltungsrichter an unseren Verwaltungsgerichten.

Ich möchte nicht verhehlen, dass noch bis vor Kurzem die Eingänge an den Gerichten höher waren als die Erledigungen. Aktuell haben wir mittlerweile wieder höhere Erledigungen als Eingänge. Das heißt, wir hatten es mit einer großen Spitze zu tun, die wir gut abarbeiten konnten. Zeitweise hatte sie unsere Erledigungen etwas überstiegen. Inzwischen haben wir das aber wieder im Griff, sodass der Berg, der in diesen Monaten angefallen ist, tatsächlich abgearbeitet werden kann. Ich denke, das ist das, was wir als Freistaat tun können: das Personal an die Verwaltungsgerichte zu schicken, um diese Aufgabe bewältigen zu können.

Der zweite Teil Ihrer Frage war, ob ansonsten auf Bundesebene über Regelungen nachgedacht wird.

(André Wendt, AfD: Auf der Justizministerkonferenz!)

Ja. Aber momentan gibt es diese Überlegungen, jedenfalls auf unserer Seite, nicht. In der jetzigen Situation, in der wir alle darauf angewiesen sind, dass die Verfahren schnell bearbeitet werden, damit insbesondere die Betroffenen sich sicher sein können, dass über ihre Fragestellung schnell entschieden wird, hielte ich es ehrlich gesagt für etwas schwierig, in den Rechtsmittelverfahren herumzumanipulieren. Das könnte möglicherweise zu Verunsicherungen und damit zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer führen. Deswegen haben wir derzeit keine Überlegungen in dieser Hinsicht angestellt.

Die CDU-Fraktion bitte, Herr Voigt.

Herr Staatsminister, ich habe zu diesem Thema Asylklagen eine Nachfrage. Wir haben gehört, wie es momentan aussieht. Mich interessiert, was das SMJ für die Zukunft vorhat, wie es diesen Antragsverfahren hinsichtlich einer schnellen Abarbeitung entgegentreten möchte, damit einerseits für die Betroffenen eine schnelle Rechtssicherheit besteht und auf der anderen Seite die Arbeitsbelastung für die Gerichte geringer wird.

Vielen Dank für die Frage. Im Prinzip kann ich an das anknüpfen, was ich gerade ausgeführt habe. Wir sind momentan dabei, vier weitere Stellen in den Verwaltungsgerichten zu besetzen. Wir schauen, ob wir möglicherweise vorübergehend aus anderen Bereichen die Möglichkeiten haben, zu verstärken.

Noch nicht eingerechnet habe ich letzten Endes die Nachricht, die gestern vom Ministerpräsidenten gekommen ist, dass wir weitere 20 Stellen des höheren Dienstes zur Verfügung gestellt bekommen. Davon werden wir zehn weitere Verwaltungsrichterstellen schaffen bzw. besetzen, sodass wir mit den jetzt geplanten Verstärkungen noch 14 zusätzliche Richter an die Verwaltungsgerichte schickten können. Das ist wirklich eine immense Verstärkung.

Ich will ganz offen sagen, dass wir durchaus Schwierigkeiten mit der räumlichen Situation an den Verwaltungsgerichten haben. Dadurch, dass so viele Verwaltungsrichter da sind, reichen unsere Räume nicht mehr aus, um sie unterzubringen. Wir überlegen momentan, Containerlösungen vorübergehend einzusetzen, um die Kolleginnen und Kollegen unterzubringen.

Aber diese 14 weiteren Stellen werden mit Sicherheit einen sehr erheblichen Effekt haben und dazu beitragen, dass wir diesen Verfahrensberg noch schneller abarbeiten können, als wir es sonst geschafft hätten. Insofern bin ich sehr froh, dass wir hierzu noch eine Verstärkung bekommen.

Vielleicht darf ich es an dieser Stelle noch erläutern, auch wenn nicht direkt danach gefragt wurde: Es mag sich mancher fragen: Was machen wir am Ende, wenn so viele Richter an den Verwaltungsgerichten sind? Wir haben in anderen Bereichen durchaus auch Bedarf. Um diese

Besorgnis zu nehmen, will ich hinzufügen, dass wir zum großen Teil Proberichter einsetzen. Diese sind noch nicht auf Lebenszeit am Gericht ernannt und können entsprechend auch an anderen Gerichten eingesetzt werden.

Meine sehr große Hoffnung ist, das darf ich an der Stelle so offen sagen, dass wir – wenn wir die Verfahrenszahlen an den Verwaltungsgerichten im Griff haben – noch andere Gerichtsbereiche erheblich unterstützen können, damit auch die dort noch liegenden Berge abgearbeitet werden können. Dabei denke ich an die Sozialgerichtsbarkeit, die noch einen sehr großen Berg – zum Teil aus den Harz-IV-Verfahren von vor vielen Jahren resultierend – vor sich herschiebt. Das wäre toll. Ich bin auch guten Mutes, dass wir mit diesem doch erheblichen Personaleinsatz in Zukunft noch andere Probleme recht zügig lösen können.

Vielen Dank.

Die Linksfraktion; Herr Jalaß, bitte.

Vielen Dank, Herr Minister! Die Drogen- und Suchtpolitik des Freistaates Sachsen fußt auf vier Säulen: Prävention, Behandlung, Überlebenshilfe und Repression. Können Sie mir eine Einschätzung geben, welchen Anteil an den aufgewendeten Mitteln für alle vier Säulen die Repression im Vergleich zu den anderen Säulen bislang durchschnittlich einnimmt?

Das ist wirklich eine sehr schwere Frage. Die lässt sich ad hoc sehr schwer beantworten. Ich bin mir fast sicher, dass es selbst bei Nachprüfung und Nachfrage in den verschiedenen Geschäftsbereichen sehr schwer sein würde, das in Größenordnungen auszudrücken; denn zum Bereich der Repression gehört natürlich der gesamte Bereich der Strafverfolgung. Es lässt sich wahrscheinlich sehr schwer quantifizieren, was dabei an Kosten durch Personaleinsatz und durch übrige Mittel, die eingesetzt werden müssen, entsteht.

Ich sehe mich jetzt – ehrlich gesagt – nicht in der Lage, zu schätzen, wie groß dieser Bereich ist. Mit Sicherheit kann man aber eines sagen: Der Bereich, der letztlich die Suchttherapie und Ähnliches umfasst, wird wahrscheinlich nicht so groß sein wie der Bereich der Repression, weil es schlichtweg nicht in den primären Zuständigkeitsbereich des Justizressorts fällt, solche Maßnahmen umzusetzen. Aber das ist die einzige Einschätzung, die ich an dieser Stelle wage.

Nichtsdestotrotz, wenn wir den Bereich der Suchttherapie weiter ausbauen, dann werden auch dort mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Aber vermutlich wird der Bereich der Repression – schlichtweg aus der Natur der Sache resultierend – immer größer sein als der der Therapie.

Aber letztlich ist es nicht abschließend, wenn man das Justizressort nur für sich betrachtet. Wenn man das gesamte Thema betrachtet, dann muss man auch die

anderen Geschäftsbereiche mit betrachten, was dort investiert wird. An der Stelle hört es für mich tatsächlich auf, darüber zu spekulieren, wie viel und was es für Größenordnungen sind.

Vielleicht darf ich es dabei belassen. Ich kann es jetzt tatsächlich nicht anders quantifizieren.

Die SPD-Fraktion; Herr Baumann-Hasske.

Herr Minister, ich möchte spezifisch zum Thema Drogenproblematik in den Justizvollzugsanstalten nachfragen. Es wird offensichtlich in den Anstalten auch mit Drogen gehandelt. Es gibt eine Beschaffung innerhalb der Anstalten. Gibt es dazu bei Ihnen Erkenntnisse, welchen Umfang das hat? Welchem Verfolgungsdruck unterliegen die Hintermänner? Was geschieht da?

Vielen Dank für die Frage. Welchen Umfang das hat, kann ich letztlich nicht sagen, weil wir vermutlich nicht alles mitbekommen, so unbefriedigend das ist.

Ich habe eine Tabelle über die Betäubungsmittelfunde vorliegen, aus denen die Größenordnungen zu ersehen sind. Das ist der Stand von 2013 bis 2017. Ich würde jetzt einfach mal das Jahr 2017 nehmen. Das sind im Bereich Cannabis/THC 530 Gramm in allen Anstalten, Crystal Meth 79 Gramm, Heroin 14 Gramm, Kokain 0,4 Gramm und Ecstasy 4,69 Gramm gewesen. Man sieht dort ungefähr die Wichtung dessen, was in den Anstalten herausgefiltert wird.

Ich schau mal, ob aus den Zahlen noch etwas anderes abzulesen ist. Im Prinzip sind die Zahlen deswegen etwas verzerrt, weil man den Schwerpunkt der Problematiken entdecken möchte und die Wirkstoffgehalte verschieden sind. Abgesehen von der Eigenart des Suchtmittels, ist es bei Methamphetaminen so, dass sehr kleine Mengen schon ausreichen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Das heißt, hinter diesen 79 Gramm Crystal verbirgt sich möglicherweise eine viel größere Zahl als nur 89 Fälle, da die Mengen im Bereich von unter einem Gramm ausreichen, um die Wirkung zu erzielen. Wir beobachten, dass Konsumdosen in den Vollzug eingebracht werden, weil man sie sehr gut verstecken kann, beispielsweise werden sie mit der Post mitgeschickt. Immer wieder spreche ich auch von diesem skurrilen Beispiel. Es verdeutlicht das Problem recht gut, dass Crystal zum Teil unter Briefmarken geklebt und dann in den Vollzug geschickt wird.

Das heißt – und das beantwortet zugleich Ihre weitere Frage: Wie kommen die Drogen immer wieder in den Vollzug hinein? –, es gibt verschiedene Wege, diese hineinzubringen: Das ist die Post, das ist der Besuch, muss man offen sagen, und das sind auch Überwürfe in den Anstalten, die wir zum Teil nicht komplett ausschließen können. In der Vergangenheit gab es Einzelfälle von Bediensteten, die Dinge mit hineingebracht haben, und

wir mussten dann die entsprechenden Konsequenzen, was die weitere Zusammenarbeit mit diesen Leuten betraf, ziehen.

Das sind – ich überschlage einmal – die üblichen Wege der Einbringung. Trotzdem versuchen wir mit viel Nachdruck, das zu vermeiden, indem Haftraumkontrollen durchgeführt werden und Drogenhunde zum Einsatz kommen. Wenn wir uns auf den Weg machen, Menschen zu therapieren und ihnen neue Perspektiven zu eröffnen, dann ist es tatsächlich kontraproduktiv, wenn in den Vollzugsanstalten diese Suchtmittel weiterhin erhältlich sind. Es bleibt ein Kampf gegen Windmühlen, aber ich denke, er muss geführt werden. – Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage beantwortet habe.

Nun die Fraktion GRÜNE; Frau Meier, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Frage passt recht gut, weil sie an die von Herrn Baumann-Hasske anschließt: Inwieweit ist es denn zutreffend, dass durch den aktuellen Personalmangel die im Gesetz verankerten Haftkontrollen gar nicht mehr in dem Maße durchgeführt werden können und somit auch weniger Drogen aufgefunden werden können? Vielleicht können Sie einmal darstellen, wie man sich eine solche Haftraumkontrolle vorstellen muss und in welchem Umfang sie überhaupt noch stattfinden kann – also auch zeitlich? Wie viel Zeit haben die Beamtinnen und Beamten tatsächlich, um einen Haftraum zu durchsuchen? Was ist notwendig, um sicherzustellen, ob man in einer Viertelstunde etwas finden kann oder ob man eine Stunde dazu benötigt?

Ich hätte mich auf diese Frage vorbereiten können, indem ich mal auf die Zahlen geschaut hätte, wie viele Haftraumkontrollen wir in wie vielen Anstalten in den vergangenen Jahren durchgeführt haben. Daraus ließe sich sicherlich ein gewisser Trend ableiten. Jetzt kann ich es schlichtweg nicht sagen, ob es weniger oder mehr geworden sind.

Auf der anderen Seite muss man sagen: Es gibt mit Sicherheit auch nicht den optimalen Zustand von Haftraumkontrollen. Ich glaube, man kann im Zweifel immer mehr machen und mehr kontrollieren, wobei die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein muss, dass man Gefangene nicht 24 Stunden entsprechenden Kontrollen unterzieht.

Denn – und das beantwortet den anderen Teil Ihrer Frage – es sind aufwendige Kontrollen. Es ist nicht so, dass Bedienstete nur in den Haftraum hineingehen und sich umschauen, ob irgendetwas auf dem Tisch liegt, sondern es geht wirklich bis ins Detail. Es werden Elektrogeräte, die sich zum Teil in den Hafträumen befinden, auseinandergebaut. Es werden die Böden von Elektrogeräten abgeschraubt, um zu schauen, ob darin Dinge versteckt sind. Es werden Einrichtungsgegenstände untersucht. Wir haben beobachtet, dass zum Beispiel Tischplatten ausgehöhlt werden, um darin Dinge zu verstecken. Das sind sehr intensive Kontrollen, die lange dauern, die Stunden

dauern. Wenn man dann sieht, dass es nicht nur um einen Haftraum geht, sondern dass man im Zweifel einen ganzen Flügel untersuchen möchte, dann wird einem schnell klar, was das für ein zeitliches Kontingent ist, das aufgewendet werden muss.

Das alles – mal abgesehen von Bediensteten der Sicherheitsgruppe, die das schwerpunktmäßig machen – geschieht neben den anderen täglichen Aufgaben, die allgemeine Vollzugsbedienstete, die sogenannten AVDBediensteten, trotzdem leisten müssen: Betreuung der Gefangenen, Aufschlusszeiten, auch therapeutische

Angebote, zu denen AVD-Bedienstete hinführen, Krankenhausbewachung – ein sehr großes Thema in der letzten Zeit geworden –, wo schnell mal drei Bedienstete gebunden sind, die außerhalb der Anstalten den Gefangenen begleiten. Abgesehen von den Sitzwachen, die sich aufgrund neuer Klientel, die auch in den Vollzugsanstalten ist und erheblich zugenommen hat, um aus den Erfahrungen des Vorfalls von vor zwei Jahren, der Ihnen noch gut bekannt ist, die richtigen Schlüsse zu ziehen, führt all das dazu, dass die Aufgaben mehr geworden sind und dass möglicherweise auch im Bereich von Haftraumkontrollen eine angespannte Situation herrscht.

Nichtsdestotrotz, wenn Sie die Zahlen interessieren, dann kann ich das sehr gern einmal zusammenstellen lassen und diese Zahlen illustrieren. Die Aussage ist damit noch viel präziser. Richtig ist, dass es Aufwand verursacht und dass man dafür Personal benötigt.