Protokoll der Sitzung vom 14.03.2018

Bitte sehr.

Vielen Dank. – Herr Kollege Patt hat mir vorgeworfen, ich hätte „Zahlen zurechtgebogen“. Diesen unerhörten Vorwurf kann ich so natürlich nicht stehen lassen; es wäre ein Vorwurf, der sich gegen den Sächsischen Rechnungshof richtete, denn von dem stammen die Zahlen. Herr Patt, Ihr Problem ist, dass Sie erstens offensichtlich nicht in der Lage sind, einen Saldo zu bilden, und zweitens offensichtlich nicht in der Lage sind, zwischen Kernhaushalten und der Gesamtverschuldung zu unterscheiden.

(Peter Wilhelm Patt, CDU: Doch!)

Ich verweise noch einmal darauf: Der Jahresbericht 2017, Band II Kommunalbericht, Seite 43, weist die von mir genannten Zahlen exakt aus.

(Beifall bei den LINKEN – Peter Wilhelm Patt, CDU, steht am Mikrofon.)

Herr Patt, Sie möchten erwidern?

Ja, denn möglicherweise habe ich so leise gesprochen, dass Herr Schollbach das nicht gehört hat. Ich möchte es Ihnen noch einmal deklinieren. Die Verschuldung betrug 2 715 Euro, inklusive Kernhaushalt, inklusive Extrahaushalt und inklusive sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Halten wir fest: Das sind Daten, die von den Kommunen an das Statistische Amt gemeldet werden. Sie sind also manipulationsfrei, also es sind eigene Datenlieferungen. – Danke.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, ich frage noch die Fraktionen – nein, die frage ich nicht mehr, sie sind schon im Minus. Ich frage jetzt die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Haß, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. –

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Der Minister wird uns sagen, welche Zahl stimmt!)

Herr Gebhardt, Sie erwarten jetzt, dass ich in diesem Zahlenstreit über die verschiedenen Arten von Verschuldungen den Schiedsrichter spiele.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dafür ist der Staatssekretär da!)

Natürlich gibt es verschiedene Arten von Verschuldungen; das ist völlig richtig. Ich habe den Eindruck, dass der eine das in seinem Sinne drehen möchte – auf Ihrer Seite – und – –

Sie kennen die Regeln in der Geschäftsordnung, Herr Staatsminister? – Dann dürfen Sie jetzt mit Ihrem Redebeitrag fortfahren.

Ja, ich fühle mich zur Ordnung gerufen, deshalb komme ich jetzt zu meinem Redebeitrag.

Ich denke, klappern gehört zum Handwerk. Es ist auf jeden Fall im Vorfeld von FAG-Verhandlungen, vor denen wir stehen, auch legitim, Verteilungskämpfe zu führen und sie mit großem Trompetenschall einzuleiten. Trotzdem muss ich sagen: Die gesamte Finanzlage der Kommunen in Sachsen – das habe ich auch in meiner früheren Tätigkeit auf der Bundesebene immer so gesehen und sehe das hier nicht anders – stellt sich im Ländervergleich sehr gut dar. Das schließt selbstverständlich nicht aus, dass es einzelne Kommunen gibt, bei denen es anders ist.

Ich spreche bewusst – und sage es ganz klar – von einem Gesamtbild. Das Gesamtbild für Sachsen ist auf der kommunalen Ebene sehr, sehr gut. Das hat sicherlich mit der aktuell guten Finanzlage in den öffentlichen Haushalten in Deutschland insgesamt zu tun. Die Einnahmen sind sehr gut; das liegt natürlich auch an der „goldenen Dekade“ der Steuereinnahmenseite. Wir sehen das auch in der gerade erst in der letzten Woche publizierten Kassenstatis

tik des Statistischen Landesamtes, das als Instanz für Zahlen in Sachsen jederzeit anerkannt ist.

Der Überschuss aller sächsischen Kommunen hat im Jahr 2016 noch etwa eine halbe Milliarde Euro betragen, und 2017 konnte er noch einmal um 200 Millionen Euro auf 711 Millionen Euro gesteigert werden. Im kreisangehörigen Raum waren es allein 445 Millionen Euro in der laufenden Rechnung Überschuss. Unter Berücksichtigung der erneut gestiegenen kommunalen Investitionen von über einer Milliarde Euro – das sind genau 1,25 Milliarden Euro – verblieb den sächsischen Kommunen immer noch ein Finanzierungssaldo von plus 160 Millionen Euro in der Gesamtheit. Die Nettotilgung von Investitionskrediten belief sich zudem auf 170 Millionen Euro.

Ein ganz wichtiges Kriterium, auch um die Finanzlage der sächsischen Kommunen objektiv einzuschätzen, sind die Kassenkredite. Sie wissen, dass in einigen westdeutschen Ländern erhebliche Schuldenberge bei den Kassenkrediten aufgelaufen sind. In Sachsen wiesen die Kommunen mit rund 30 Euro je Einwohner nach Bayern und BadenWürttemberg die geringsten Kassenkredite in ganz Deutschland aus. Auch das ist ein Zeichen und ein Indiz für eine insgesamt gute Verfassung.

Wir haben beim Thema Finanzierungssalden auch immer einige Ausnahmen. Es gibt Steuereinnahmen, die bei Kommunen wegbrechen, aber sie werden durch unser System des kommunalen Finanzausgleichs aufgefangen. Ich warne davor, ein Zerrbild zu zeichnen, was die Finanzsituation unserer Kommunen in Sachsen angeht. Im Ergebnis schaden wir so dem Land, und wir machen auch die Arbeit der Bürgermeister schlecht. Ich halte das nicht für richtig. Insgesamt wird auf kommunaler Ebene gute Arbeit geleistet, und die Finanzergebnisse sind dem entsprechend.

(Beifall bei der CDU)

Wie Sie bereits Anfang März der Presse entnehmen konnten, haben wir in diesem Jahr die Zuweisung aus dem Kommunalen Finanzausgleich mit 3,4 Milliarden Euro auf dem höchsten Niveau seit der Einführung vor 26 Jahren. Die eigenen Steuereinnahmen der Gemeinden werden sich auf 3,6 Milliarden Euro belaufen. Mit diesen insgesamt 7 Milliarden Euro im aktuellen Haushaltsjahr verfügt die kommunale Ebene über rund 290 Millionen Euro mehr als im Jahr 2017.

Die allgemeinen Deckungsmittel der Kommunen werden sich in diesem Jahr auf 6,3 Milliarden Euro belaufen. Das sind 1,3 Milliarden Euro mehr als im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2013. Diese Verhältniszahl soll uns noch einmal bewusst vor Augen führen, wenn wir das vergleichen mit den Jahren 2010 bis 2013, die wirklich nicht die besten Jahre waren – Sie erinnern sich, es ist direkt nach der Finanzkrise gewesen, trotzdem hatten die Kommunen damals auch schon in Sachsen eine Deckungsquote von 104 % –: Wir sind deutlich über dieses Niveau von damals angestiegen.

Herr Patt hat das zu diesem Thema ausgeführt und die laufenden Überschüsse genannt. Dem möchte ich hinzufügen, dass die Stadt Annaberg-Buchholz, die eben erwähnt worden ist, einen Überschuss in der laufenden Rechnung in Höhe von 17,2 Millionen Euro hatte, wenn man die letzten fünf Jahre addiert.

(Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

In diesem Zeitraum hat sie Investitionen in Höhe von 27,2 Millionen Euro getätigt und Schulden in Höhe von 5,6 Millionen Euro getilgt. Und trotz hoher Investitionen hatte Annaberg-Buchholz immer noch einen Finanzierungsüberschuss in Höhe von 9,6 Millionen Euro.

(Beifall bei der CDU – Beifall der Staatsministerin Barbara Klepsch)

Meine Damen und Herren, natürlich ist mehr Geld immer besser als weniger. Aber ich frage mich ernsthaft, wie wir heute in diesem Hohen Hause debattieren würden, wenn es diesen historisch zu umschreibenden Aufschwung, den wir gerade haben, und den darauf resultierenden Aufwuchs bei den Steuereinnahmen seit dem Jahr 2010 nicht hätten.

Meine Damen und Herren, die Lage ist weitaus besser, als sie von Ihnen von der Opposition gemacht wird.

(Uta-Verena Meiwald, DIE LINKE: Wir haben die Lage nicht gemacht! – Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Es könnte besser sein!)

Daher mein Appell an Sie alle: Lassen Sie uns weiterhin das machen, was Sachsens Erfolgsgeheimnis war: Wir

richten unsere Politik nicht an gefühlten Problemen aus. Für uns zählen Zahlen, Daten und Fakten. Erst die Analyse, und dann die Schlussfolgerung.

Ich denke, wenn wir uns andere Länder anschauen – ich finde es immer legitim, dass man sich anschaut, was die anderen Länder machen –, dürfen wir aber nicht vergessen, dass die Strukturen in anderen Bundesländern anders sind als in Sachsen. In Schleswig-Holstein sind 90 % aller Kommunen kleiner als 3 000 Einwohner. Das können Sie nicht vergleichen mit Sachsen. Wir haben in Hessen den Demografiefaktor, aber da schrumpfen nicht so viele Gemeinden wie in Sachsen.

Man muss immer schauen, was man optimieren kann. Ich bin dazu selbstverständlich bereit. Das FAG wird auch ständig fortentwickelt. Das FAG als ein verstaubtes Instrument darzustellen ist nicht richtig. Wir wissen, dass der Gleichmäßigkeitsgrundsatz in ganz Deutschland anerkannt ist und dass es viele Länder gegeben hat und gibt, die diesen Gleichmäßigkeitsgrundsatz aus Sachsen übernommen haben. Er wird auf der Ausgaben- und Aufgabenseite regelmäßig überprüft und fortentwickelt. Insoweit haben wir ein gutes und verlässliches System. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Beifall der Staatsminister Barbara Klepsch und Thomas Schmidt)

Vielen Dank, Herr Dr. Haß. Meine Damen und Herren! Die Zweite Aktuelle Debatte ist abgeschlossen und damit dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Zweite Beratung des Entwurfs

Zweites Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes

Drucksache 6/11082, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 6/12582, Beschlussempfehlung des Ausschusses für

Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration

Meine Damen und Herren! Sie können es unschwer erkennen: Zu diesem Thema unterstützen uns wieder Gebärdensprachdolmetscher, die ich hiermit herzlich begrüße und ihnen viel Erfolg wünsche.

Meine Damen und Herren! Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt in der Reihenfolge: CDU-Fraktion, dann die Fraktion DIE LINKE, die SPDFraktion, die AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und die Staatsregierung erhält das Wort, wenn sie es wünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Krasselt. Bitte sehr, Herr Krasselt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wenn wir heute das Zweite Gesetz zur Änderung des

Landesblindengeldgesetzes im Landtag beschließen, dann wird das signifikante finanzielle Verbesserungen der Nachteilsausgleiche für in besonderer Weise benachteiligte Menschen mit sich bringen.

Schon der Regierungsentwurf enthielt erhebliche Aufstockungen der finanziellen Unterstützung. In Zusammenarbeit der Parlamentarier von CDU und SPD, aber auch besonders der Ministerin Frau Klepsch konnte im Ergebnis der Gespräche mit den Betroffenen und vor allem der Anhörung im zuständigen Ausschuss nochmals eine deutliche Verbesserung erzielt werden. Allen daran Beteiligten mein ganz herzlicher Dank! Ich bin überzeugt davon, dass die Menschen mit erheblichen Sinnesbeein

trächtigungen diese Ausweitung der Unterstützung sehr verdient haben.