Protokoll der Sitzung vom 14.03.2018

ermutigend und klingen auch noch heute ein ganzes Stück nach.

Ja, es ist unsere gemeinsame Aufgabe – und das wurde auch an diesem Abend deutlich –, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Wir haben mit unserem Landesaktionsplan, den wir 2016 hier gemeinsam verabschiedet haben, mit 200 konkreten Maßnahmen untersetzt, einen richtigen, wichtigen Schritt gemacht, und gemeinsam – so steht es zumindest im Landesaktionsplan, auch als Motto – wollen wir Behindern verhindern.

Dazu gehört natürlich, die konkreten Nachteile von Menschen mit Behinderungen auszugleichen, auch in finanzieller Hinsicht. Das haben wir bereits im letzten Jahr mit dem Nachteilsausgleich für blinde Menschen getan. Wir haben die Erhöhung von 333 auf 350 Euro beschlossen. Wir erhöhen jetzt – auch das haben wir damals gemeinsam besprochen – die anderen Nachteilsausgleiche. Sie wurden schon angesprochen, und sie werden ebenfalls im Landesblindengeldgesetz mit verankert. Das sind – neben den Nachteilsausgleichen für blinde Menschen – die Nachteilsausgleiche für hochgradig sehschwache Menschen, für gehörlose Menschen sowie für schwerstbehinderte Kinder.

Diese Nachteilsausgleiche – ich denke, auch das sollte an dieser Stelle mit erwähnt sein – sind vermögens- und einkommensunabhängig. Es sind freiwillige Leistungen des Freistaates Sachsen, die auch in anderen Bundesländern ähnlich gezahlt werden, allerdings nicht in dieser Breite, wie es jetzt bei uns verankert ist.

Ja, die Zahlung der Nachteilsausgleiche ist im Haushalt 2018 mit 9,5 Millionen Euro fest verankert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun die anderen Nachteilsausgleiche – die Vorredner sind bereits darauf eingegangen; sie wurden seit Langem nicht erhöht – endlich erhöht werden. Der Haushalt des Jahres 2018 war notwendig, um diese Nachteilsausgleichserhöhungen vornehmen zu können. Deshalb war das Thema Haushalt die Grundlage, um noch einmal erneut in das parlamentarische Verfahren zu gehen.

Die rückwirkende Inkraftsetzung zum 01.01.2018 wurde ebenfalls erwähnt, und ich möchte auf die einzelnen Erhöhungen nicht noch einmal näher eingehen, denn das wurde von meinen Vorrednern deutlich ausgeführt. An dieser Stelle möchte ich den Regierungsfraktionen und den federführenden Partnern in den Fraktionen ausdrücklich Danke sagen, dass dieser Änderungsantrag eingebracht wird und damit noch einmal eine Erhöhung fest verankert werden kann. An dieser Stelle auch von mir noch einmal ein ausdrückliches Dankeschön!

Ich möchte noch erwähnen, dass es aus meiner Sicht wichtig ist, die Nachteilsausgleiche ohne Anrechnung des Pflegegeldes nach SGB XI zu zahlen. Sie können nebeneinander geleistet werden. Nur der Nachteilsausgleich für hochgradig Sehbehinderte und das Blindengeld werden nicht nebeneinander gewährt. Es erhalten nun blinde und gleichzeitig gehörlose Menschen im Sinne des Landes

blindengeldgesetzes monatlich künftig zusätzlich den Betrag von 300 Euro, da sie, auch aus meiner Sicht, mit zwei Sinnesbeeinträchtigungen in ihrer Lebensführung außerordentlich eingeschränkt sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese finanzielle Entlastung ist wichtig. Man sollte hier nicht von einem Armutszeugnis sprechen, denn das wird dem Gesetzentwurf in keiner Weise gerecht. Finanzielle Entlastungen sind aber bei Weitem nicht alles. Wir gehen mit großen Schritten dem sächsischen Inklusionsgesetz entgegen. Das ist eine weitere konkrete Maßnahme, die im Aktionsplan festgeschrieben ist. In den nächsten Monaten werden wir uns mit dem sächsischen Inklusionsgesetz intensiv auseinandersetzen.

Verehrte Damen und Herren, wenn Sie neugierig sind, was wir uns für das Thema „Sensibilisierung Behindern verhindern“ weiter haben einfallen lassen, dann halten Sie in den nächsten Tagen am Ministerium einfach kurz an. Dort können Sie sich die Wanderausstellung ansehen, bevor diese dann wirklich auf Wanderschaft geht. Ich bin mir sicher, dass der Blindenparkour und das Lippenleserätsel auch Sie beeindrucken wird. Herr Abg. Zschocke, ich denke, auch das ist eine Maßnahme, die Sie vielleicht davon überzeugen wird, dass die Sozialministerin genau bei diesem Thema federführend vorangeht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmungsrunde. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration,

Drucksache 6/12582.

Bevor wir zu dem Gesetzentwurf kommen, behandeln wir noch einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/12699. Er wird eingebracht von Frau Abg. Buddeberg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf unseren Änderungsantrag eingehen, den wir auch im Ausschuss eingebracht haben. Ich denke, es ist in den Reden deutlich geworden, dass wir diesen hier auch noch einmal einbringen müssen, da wir ihn für sehr wesentlich halten.

In Nr. 1 geht es um die Einführung der Bezeichnung „Taubblinde“. Dabei ist vor allem die Übernahme der Definition wichtig, dass bei der Störung der Hörfunktion der Grad der Behinderung von 70 ausreichend ist und nicht 100 sein muss, wenn beides vorliegt. Damit ist zugleich die Anpassung an das Bundesteilhabegesetz geregelt. Herr Zschocke hatte sich darauf bezogen und ich hatte es ausgeführt.

In Nr. 2 geht es darum, dass wir der Meinung sind, dass der Nachteilsausgleich grundsätzlich am Bedarf orientiert sein muss und nicht ausschließlich auf Grundlage der haushalterischen Überlegungen basiert. In der ersten Vorlage war das der Fall. Dort hatte im Kostenblatt die Ausgabensumme von 9,5 Millionen Euro für 2018 genau dem Haushaltstitel entsprochen, der für 2018 drinstand. Das war eins zu eins dasselbe. Also kann man davon ausgehen, dass hier die haushalterischen Überlegungen grundlegend waren.

Davon abweichend beantragen wir auf der Grundlage der Sachverständigenanhörung – es sei noch einmal gesagt: Es ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern es ist das, was die Sachverständigen vorgeschlagen haben – im Punkt a) den Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen in Höhe von 40 % des jeweiligen Landesblindengeldgesetzes, weil es derzeit 350 Euro sind, den Betrag von 140 Euro.

Bei Punkt b) ist es die Anhebung des Ausgleiches für gehörlose Menschen auf die Höhe des derzeitigen Landesblindengeldes. Das hatte ich auch ausgeführt. Es sind dann auch 350 Euro.

Punkt c) ist die Erhöhung des Betrages für schwerstbehinderte Kinder. In der Anhörung wurde darüber gesprochen, aber es wurde kein konkreter Betrag genannt. Da dieser seit 1996 auch unverändert ist, schlagen wir eine Verdoppelung des Betrages vor: von 77 auf 154 Euro monatlich.

Punkt d) ist – auch das ist in der Anhörung gefordert worden – der Nachteilsausgleich für taubblinde Menschen in Höhe von 200 % des jeweiligen Landesblindengeldgesetzes. Da es dort 350 Euro sind, wären es dann 700 Euro.

Punkt e) ist die Dynamisierung – auch das ist debattiert worden –, die gesetzlich verankert werden soll und die wir in der Regelung an das Abgeordnetengesetz koppeln wollen. Auch das hatte ich in meiner Rede bereits ausgeführt.

Das sind die Punkte unseres Antrags, und wir bitten sehr herzlich um Zustimmung.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Frau Buddeberg. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Änderungsantrag Drucksache 6/12699 abstimmen. Wer zustimmen möchte, der zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür hat die Drucksache dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist nicht angenommen worden.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ich schlage Ihnen artikelweise Abstimmung vor, und da jetzt keine Änderungsanträge vorliegen, möchte ich auch noch vorschlagen, dass ich die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfs aufrufe

und danach zur Abstimmung stelle. Sind Sie einverstanden oder haben Sie Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Landesblindengeldgesetzes, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis und Artikel 3 Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, der zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Keiner. Wer enthält sich? – Vielen Dank. Bei keinen Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist den einzelnen Bestandteilen des Gesetzentwurfes zugestimmt worden, meine Damen und Herren.

Damit komme ich zur Abstimmung über den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung, und zwar als Ganzes. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, der zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Wer enthält sich? – Vielen Dank. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt ist noch nicht zu Ende. Wir behandeln noch einen Entschließungsantrag, eingebracht von der Fraktion AfD, Drucksache 6/12709. Der Entschließungsantrag wird eingebracht von Herrn Abg. Wendt. Sie haben das Wort, Herr Wendt.

Herr Präsident! Mein sehr verehrten Damen und Herren! In unserem Entschließungsantrag geht es hauptsächlich um die regelmäßige Anpassung der Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz. Wenn SPD und CDU schon keine Regelung im Gesetz hinterlegen möchten, dann stimmen Sie doch bitte unserem Antrag zu.

Denn es darf nicht wieder dazu kommen, dass die Blinden, hochgradig Sehbehinderten, Gehörlosen, schwerstbehinderten Kinder und die Taubblinden 20 Jahre auf die nächste Erhöhung der jeweiligen Leistungen warten müssen. Die letzte Erhöhung des Landesblindengeldes auf 350 Euro im Jahr 2017 entsprach ausgehend von 333 Euro im Jahr 1996 einer sagenhaften Steigerung um circa 5 %, also in 21 Jahren – grandios.

Die Löhne und Gehälter stiegen im gleichen Zeitraum in Deutschland um circa 30 % und die Abgeordnetendiäten um weit mehr als 50 %, was uns zu denken geben sollte.

Deshalb möchten wir mit unserem Entschließungsantrag dafür sorgen, dass die Leistungen aller zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Wir halten diese Maßnahmen für geboten zum Wohle derer, die es eh schon schwer im täglichen Leben haben.

Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Wendt. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Für die SPD

Fraktion oder die Koalition? – Wir lassen uns überraschen. Frau Kliese, Sie haben sich zuerst gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident, ich würde gern für die Koalition und von mir aus auch für weitere Demokratinnen und Demokraten im Hause sprechen, die sich darunter versammeln können.

(Lachen bei der AfD)

Zu dieser Äußerung muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, Herr Wendt: Ich finde es eine solche Heuchelei, was Sie hier zum Thema Menschen mit Behinderungen in den letzten Monaten abziehen. Ich habe das erste Mal Ihre Fraktion im Zusammenhang mit Behindertenpolitik wahrgenommen durch einen gewissen Herrn Thomas Hartung. Thomas Hartung hat sich damals bekanntgemacht – –

(André Barth, AfD: Er ist aber zurückgetreten und hat die Konsequenzen gezogen! Das war 2014!)

Ja, genau, er ist zurückgetreten und dann durfte er zur Belohnung für den Bundestag antreten. Das ist Ihre Art, sich zu entschuldigen.

(Carsten Hütter, AfD: Was erzählen Sie denn da, er ist doch gar nicht angetreten!)

Lassen Sie mich doch bitte ausreden!

Das Erste, was Ihre Partei zum Thema Menschen mit Behinderung geäußert hat, waren rassistische und beleidigende, Menschen verachtende Äußerungen gegenüber Pablo Pineda, einem Mann mit Downsyndrom.

(Carsten Hütter, AfD: Das war ein einzelnes Mitglied!)

Das war Ihr Start in dieses Thema – eines Einzelnen, der dann auch wieder Ihrem Landesvorstand angehörte.

(Uwe Wurlitzer, fraktionslos, steht am Mikrofon.)