Protokoll der Sitzung vom 14.03.2018

(Uwe Wurlitzer, fraktionslos, steht am Mikrofon.)

Jetzt möchte ich fortfahren, Herr Wurlitzer. Es ist so, dass Sie sich weiterhin hier in diesem Hause bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit zum Thema Inklusion auslassen, und es ist Ihnen wirklich kein Redebeitrag zu wenig, hier zu sagen, dass Sie dagegen sind, dass Menschen mit Behinderung auch an eine normale Schule gehen dürfen. Erst heute Morgen konnten wir uns wieder anhören, dass das ja wohl nicht wahr sein kann und dass wir unbedingt die Förderschulen weiter brauchen – die ja auch kein Mensch abschaffen will – und dass wir diese weiter brauchen und dass es gar nicht gut sei für Menschen mit Behinderung, eine Förderschule zu verlassen. Das ist Ihre Politik für Menschen mit Behinderung, und das ist einfach – –

Gestatten Sie – –

Nein, danke! – Das ist einfach doppeldeutig, weil Sie hier mit zwei Gesichtern auftreten. Einmal sagen Sie, Kindern mit Behinderung soll der Weg

in eine Regelschule verwehrt werden, und auf der anderen Seite stellen Sie sich hier vorn hin und faseln von Teilhabe.

Gemeinsames Lernen ist eine von vielen Formen von Teilhabe. Das ist genau das, was Teilhabe auch sein kann. In unserer Debatte ging es um Möglichkeiten zur Teilhabe, und Teilhabe kann eben sein – muss aber auch nicht –, Schulen zu öffnen.

Des Weiteren gab es von Ihrer Fraktion eine Kleine Anfrage, was Inklusion denn alles kosten würde. Es war eine sehr tendenziöse Anfrage, die genau darauf hinausläuft, dass das Zusammenführen von Menschen mit und ohne Behinderung –

(Carsten Hütter, AfD: Spekulationen sind das, die Sie von sich geben!)

Ich lese es Ihnen gern noch einmal vor! – zu viel Geld kosten würde. Jetzt stellen Sie sich hier hin und fordern mehr Geld für Menschen mit Behinderung mit so einer Wohltätermiene, und – es tut mir leid – das finde ich einfach unerträglich.

Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Wendt, Sie wünschen?

Ich möchte gern eine Kurzintervention auf den direkten Redebeitrag.

Wenn Sie möchten.

Sehr gern, vielen Dank, Herr Präsident.

(Hanka Kliese, SPD: Das geht nicht, wir sind doch in der Abstimmung!)

Ich war eine Weile nicht da – einen kleinen Moment, Herr Wendt. – Wenn ich noch in meiner alten Fitness gewesen wäre, hätte ich jetzt wahrscheinlich keine Kurzintervention zugelassen. Da ich jetzt aber etwas Neues gelernt habe, dürfen Sie, Herr Wendt.

Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Kliese, Sie haben uns hier Sachen an den Kopf geworfen, das ist wirklich unglaublich, da hat es mir die Sprache verschlagen.

Grundsätzlich zum Punkt 1: Herr Hartung hat doch dann die entsprechenden Konsequenzen daraus gezogen; das liegt ja auch schon ein paar Jahre zurück.

Ich weiß gar nicht, wo Sie es herhaben, dass wir uns grundsätzlich gegen eine Unterrichtung von Kindern mit Behinderung an Regelschulen aussprechen. Ich weiß nicht, wo Sie das hergeholt haben, zumindest nicht aus

unserem Parteiprogramm oder Aussagen von Mitgliedern unserer Fraktion.

Zum Zweiten haben wir auch niemals behauptet, dass Menschen mit Behinderung viel Geld kosten. Wenn Sie uns darlegen könnten, wo Sie das gefunden haben, bin ich gern bereit, darüber zu sprechen, aber ansonsten bleibt es eine vage Behauptung von Ihnen, die ich so nicht im Raum stehen lassen kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Frau Kliese, möchten Sie erwidern? – Bitte.

Herr Wendt, ich habe mich mit meiner Äußerung – das ist keine Behauptung, das ist eine Tatsache – darauf bezogen, dass es von der AfD-Fraktion – ich recherchiere Ihnen gern noch einmal, von wem – eine Kleine Anfrage zum Thema Inklusion gab, in der explizit danach gefragt wurde, wie viel Geld der Freistaat Sachsen für Inklusion ausgibt.

(Carsten Hütter, AfD: Ja, und?! In Vorbereitung des Haushalts kann man doch danach fragen! Das ist unglaublich!)

Meine Damen und Herren! Ich lasse nun über die Drucksache 6/12709 abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, der zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Enthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Entschließungsantrag nicht beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Bevor ich den Tagesordnungspunkt schließe, bedanke ich mich ausdrücklich bei den Gebärdensprachdolmetschern, die dazu beigetragen haben, dass Menschen mit Hörbehinderung sowohl hier im Saal als auch zu Hause an den PC teilhaben konnten. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, den GRÜNEN, der Abg. Silke Grimm, AfD, und Dr. Kirsten Muster, fraktionslos – Beifall bei der Staatsregierung)

Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Zweite Beratungen der Entwürfe

Gesetz zur Weiterentwicklung der Kulturräume im Freistaat Sachsen

Drucksache 6/11224, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 6/12585, Beschlussempfehlung des Ausschusses für

Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes

Drucksache 6/11267, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD

Drucksache 6/12586, Beschlussempfehlung des Ausschusses für

Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Meine Damen und Herren! Wir beginnen mit der Aussprache, zunächst die Fraktion CDU, danach die Fraktionen DIE LINKE, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und, wenn sie es wünscht, erteile ich dann auch noch der Staatsregierung das Wort. Für die CDUFraktion ergreift das Wort – – Entschuldigung. Ich sehe gerade noch ein Zeichen. Es gibt eine weitere Wortmeldung der fraktionslosen Abg. Frau Dr. Muster. Entschuldigung!

Jetzt beginnen wir mit der Aussprache. Für die CDUFraktion Herr Abg. Ursu. – Ging es Ihnen jetzt doch zu schnell? – Sie haben das Wort.

Danke. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Sächsische Kulturraumgesetz gibt es seit 1994. Es regelt in einer

bundesweit einmaligen Form die Finanzierung von Kultur in den Regionen als eine solidarische Finanzierung zwischen Land und kommunaler Ebene. In seiner jetzigen Fassung vom 18. August 2008 verpflichtet das Sächsische Kulturraumgesetz die Staatsregierung, in einem Turnus von sieben Jahren – erstmals zum 31. Dezember 2015 – eine Evaluierung des Gesetzes durchzuführen. Der erste Evaluationsbericht bestätigt, dass sich das Sächsische Kulturraumgesetz als kulturpolitisches Förderinstrument zum Erhalt, zur Entwicklung und Entfaltung einer vielseitigen und dichten Kulturlandschaft in den urbanen und ländlichen Kulturräumen bewährt hat.

Das Sächsische Kulturraumgesetz ist also ein Erfolgsmodell, das wesentlich zur Sicherung der vielfältigen Kulturlandschaft in ganz Sachsen beiträgt. Mit der Novelle des Gesetzes entwickeln wir es jetzt gezielt weiter, passen es

an neue Erfordernisse an und unterstützen die Kulturräume stärker als bisher finanziell.

Lassen Sie mich im Folgenden die Schwerpunkte der Novellierung des Sächsischen Kulturraumgesetzes erläutern.

Erstens finanziell: Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 werden die Kulturräume noch stärker finanziell unterstützt. In den Jahren 2015 und 2016 sind die Mittel für die Kulturräume bereits um 5 Millionen Euro angehoben worden, im vergangenen und in diesem Jahr noch einmal um je weitere 3 Millionen Euro. Dabei steht für uns die Planungssicherheit der sächsischen Kulturräume an erster Stelle. Damit die Mittel in Höhe von mindestens 94,7 Millionen Euro dauerhaft zur Verfügung stehen, werden sie nun gesetzlich festgeschrieben. Von den Zuweisungen des Freistaates an die Kulturräume werden 1,5 Millionen Euro für Struktur- und Investitionsmaßnahmen bereitgestellt.

Zweitens inhaltlich: Neu im Gesetzentwurf ist die Festschreibung der Förderung der kulturellen Bildung als Aufgabenbereich der Kulturräume. Die Begegnung und Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur sind für jeden Menschen von prägender Bedeutung. Sie beeinflussen die sinnliche Wahrnehmung, die kreativen Fertigkeiten und die Ausdrucksfähigkeit. Sie ermöglichen einen Zugang zu Geschichte, zu den Traditionen, Werten und kulturellen Leistungen in Deutschland, Europa und der Welt. Kulturelle Bildung trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei und ist eine grundlegende Voraussetzung, um vor allem Kindern und Jugendlichen in allen Regionen Sachsens den Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen.

Drittens strukturell-organisatorisch: Der Gesetzentwurf greift Vorschläge aus dem Evaluationsbericht der Staatsregierung zur veränderten Besetzung der Kulturbeiräte sowie zur Organisation der Kulturraumsekretariate auf. Mit diesen neuen Regelungen machen wir die Organisation effizienter und nehmen die Meinungen und Ideen der Engagierten vor Ort auf. Auch das Vergabeverfahren für die Struktur- und Investitionsmittel wird mit Blick auf eine längerfristige Entwicklung der Kulturräume neu festgeschrieben.