Protokoll der Sitzung vom 14.03.2018

Drittens strukturell-organisatorisch: Der Gesetzentwurf greift Vorschläge aus dem Evaluationsbericht der Staatsregierung zur veränderten Besetzung der Kulturbeiräte sowie zur Organisation der Kulturraumsekretariate auf. Mit diesen neuen Regelungen machen wir die Organisation effizienter und nehmen die Meinungen und Ideen der Engagierten vor Ort auf. Auch das Vergabeverfahren für die Struktur- und Investitionsmittel wird mit Blick auf eine längerfristige Entwicklung der Kulturräume neu festgeschrieben.

Die Kulturbeiräte werden auf fünf Jahre besetzt, eine Wiederwahl ist möglich. Die Ablehnung von Empfehlungen der Kulturbeiräte ist schriftlich zu begründen. Ein wichtiger Punkt ist die Modifizierung bei der Möglichkeit zum freiwilligen Beitritt von kreisangehörigen Oberzentren und Städten des oberzentralen Städteverbundes. Der Kulturraum kann den Beitritt nur ablehnen, wenn dieser die Aufgabenerfüllung des Kulturraumes gefährden würde.

Die Struktur des Sächsischen Kulturraumgesetzes mit den Grundzügen einer solidarischen Finanzierung zwischen Freistaat und Kommunen unter Beibehaltung der regionalen Verantwortlichkeit für Förderentscheidungen und damit die kulturelle Entwicklung der Regionen bildet eine stabile Basis für die kommunale Verankerung von Kultur.

An dieser Stelle möchte ich unseren Entschließungsantrag einbringen und ihn kurz begründen. Die Sächsische Kulturraumverordnung soll hinsichtlich der zugrunde liegenden Daten für die Berechnung der Landeszuweisung für die ländlichen Kulturräume konkretisiert werden. Zukünftig sollen die kommunalen Ausgaben für Kulturpflege aus den einschlägigen Produktbereichen der amtlichen Statistik ohne händische Nachqualifizierung herangezogen werden, denn diese ist vor dem Hintergrund der doppischen Haushaltsführung zu aufwendig und zu anfällig. Als Berechnungsbasis für die Landeszuweisungen an die ländlichen Kulturräume sind die kommunalen Kulturausgaben des dritten Kalenderjahres vor dem Zuweisungsjahr zugrunde zu legen und damit die Planungssicherheit in den Kulturräumen zu verbessern. Die bisher zugrunde liegenden Daten des Vorvorjahres haben die Zuweisungen an die ländlichen Kulturräume wegen der Übermittlung erst Mitte Februar verzögert.

Aufgrund der engen Verknüpfung zwischen Sächsischem Kulturraumgesetz und Sächsischer Kulturraumverordnung ist die Evaluation beider Vorschriften zeitgleich im Turnus von sieben Jahren vorzunehmen. Somit werden die Evaluationsrhythmen von Sächsischem Kulturraumgesetz und Sächsischer Kulturraumverordnung synchronisiert.

Der bereits begonnene Prozess zwischen Freistaat, Kulturräumen und Kommunen zur Einführung vergleichbarer Kriterien der Qualitäts- und Förderstandards soll fortgesetzt werden. Ziel dieses Dialoges ist es, die Fördervoraussetzungen und Bedingungen zwischen staatlicher und kommunaler Ebene sowie zwischen den Kulturräumen abzugleichen und bürokratischen Aufwand aufgrund unterschiedlicher Fördermittelvoraussetzungen und -verfahren zu verringern.

Den ländlichen Räumen empfehlen wir, in den Jahren einer Erhöhung des Kulturlastenausgleichs im Vergleich zum Vorjahr Rücklagen zu bilden. Die Rücklagenbildung soll das Ziel verfolgen, bei schwankendem Kulturlastenausgleich durch eine konstante Kulturfinanzierung ein stabiles Kulturangebot aufrechtzuerhalten. Hintergrund dafür ist die Berechnung der Landeszuweisungen für die ländlichen Kulturräume auf der Grundlage der kommunalen Kulturausgaben. Bei einmaligen höheren kommunalen Kulturausgaben, zum Beispiel bei Investitionen, kann sich so ein höherer Kulturlastenausgleich im jeweiligen Berechnungsjahr ergeben.

Wir setzen uns außerdem dafür ein, den Prozess zur Entwicklung kulturraumübergreifender Qualitätsstandards der Kulturförderung fortzusetzen und im Rahmen dieser Qualitätsstandards die Fördervoraussetzungen der regionalen Bedeutsamkeit von Maßnahmen und Einrichtungen in Abgrenzung zur lokalen Bedeutung einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen. Ziel ist es, gemeinsame Förderrichtlinien bzw. -kriterien zu entwickeln.

Lassen Sie mich abschließend noch einmal unterstreichen. Der Freistaat Sachsen hat im Vergleich der Bundesländer eines der dichtesten Kulturangebote. Er ist daher auch seit

Jahren das Flächenland mit den höchsten Pro-KopfAusgaben für Kultur bundesweit. Das ist in unserem Sinne und daran halten wir mit der Novellierung des Kulturraumgesetzes und dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen fest.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Und nun die Fraktion DIE LINKE. Herr Abg. Sodann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn: Das Kulturraumgesetz ist einzigartig und hat es nicht nur geschafft, die Kultur-,Theater- und Orchesterlandschaft, sondern inzwischen auch – und das wird zum Problem – Museen, Bibliotheken, Musikschulen, soziokulturelle Zentren, Tierparks, Kirchenmusik dem Grunde nach zu fördern und zu erhalten. Es ist ein gutes Gesetz und als solches nicht infrage zu stellen. Jedoch hat dieses Gesetz mittlerweile eine 24-jährige Karriere hinter sich und braucht aus unserer Sicht die eine oder andere Neujustierung bzw. Verbesserung, damit es auch für die Zukunft gerüstet ist und wirken kann.

Die Kunst- und Kulturschaffenden, die Beschäftigten in den kulturellen Einrichtungen in diesem Lande setzten große Hoffnungen in die im Jahr 2015 stattgefundene Evaluation und die daraus folgende Novellierung des Kulturraumgesetzes. Doch welche Enttäuschung! Erst eine Evaluation, die ihren Namen nicht verdient, die zwar den gesetzlichen Anforderungen standhielt, jedoch im Ergebnis sich schnell in Kleinteiligkeiten erschöpfte, den großen Wurf, der politisch möglich gewesen wäre, das Gesetz auf seine Wirkweise und Zukunftsfähigkeit hin zu durchleuchten, jedoch absolut vermissen ließ, wie auch von vielen Sachverständigen zur Anhörung bemängelt. Man verzichtete, anders als im Koalitionsvertrag beschrieben, auf externen Sachverstand.

Ich möchte Ihnen ein sehr beredtes Zitat aus dem Protokoll der Anhörung nicht vorenthalten. Es ist amüsant und ihm ist nichts hinzuzufügen. Es stammt von Torsten Tannenberg, Mitglied der Arbeitsgruppe Evaluation: „Ein Manko der Arbeit waren fehlende Gutachter als Gäste, aber es sollte schnell und ein wenig lautlos vonstatten gehen, nicht viel Staub aufwirbeln und keine Erwartungen wecken, die dann ohnehin nicht hätten befriedigt werden können. Die Besetzung der Kommission war entsprechend. Viele Ministerialbeamte, Vertreter der zwei Kulturräume, die am meisten von diesem Gesetz partizipieren, zwei freundliche Gäste aus Mannheim und Wiesbaden und schließlich jeweils ein Vertreter aus dem Kultursenat und den Kulturverbänden.“ Schon ziemlich entmutigend, wenngleich – und das gehört der Ehrlichkeit halber gesagt – einige vernünftige Vorschläge aus der Arbeitsgruppe hervorgegangen sind. An dieser Stelle einen herzlichen Dank für die Arbeit der Arbeitsgruppe.

(Beifall den LINKEN)

Doch weiter, denn die zweite Enttäuschung folgte auf dem Fuß, nämlich zwei volle Jahre Stillstand. Keine Gesetzesnovelle seitens der Staatsregierung, kein Tätigwerden seitens der Regierungskoalition. Man spielte sich gegenseitig den Ball des „Du bist am Zug“ zu. Erst unser Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Kulturräume im Freistaat Sachsen brachte dann im November des vergangenen Jahres endlich Bewegung in die Materie. Denn siehe, eine Woche später folgte der ebenfalls heute in zweiter Beratung zu behandelnde Gesetzentwurf der CDU/SPD-Koalition. Und Kolleginnen und Kollegen der Koalition, ich nannte Ihren Gesetzentwurf schon einmal Minimalkonsens, in knappster Zeit verfertigt, und ich bleibe bei meiner Aussage, denn Enttäuschung, die Dritte.

Zwar haben Sie – genau wie wir – die soeben benannten vernünftigen Vorschläge aus dem Bericht der Evaluation in Ihren Gesetzentwurf einfließen lassen, die Festschreibung der kulturellen Bildung, die Befristung der Berufung der Sachverständigen für den Kulturbeirat auf fünf Jahre, bei uns auf zwei Legislaturen gedeckelt, aber das war es dann auch schon. Kein Wort zu einer möglichen Weiterentwicklung der Kulturräume, des Kulturraumgesetzes und dessen Zukunftsfestigkeit und -fähigkeit. Keine Lösung zu den von allen Seiten als systemwidrig genannten mitfinanzierten Landesbühnen, noch nicht einmal den Hauch eines Ansatzes. Sie werden einfach weiter mit 3,2 Millionen Euro aus den Kulturraummitteln bezuschusst.

Unser Gesetzentwurf folgt dem einstimmigen Meinungsbild der Sachverständigen aus der Anhörung zu den Gesetzentwürfen und will diese Befrachtung rückgängig machen und die Finanzierung direkt dem Staatsministerium der Finanzen zuweisen. Eine Klarheit übrigens, die auch den Landesbühnen selbst gefallen dürfte, hängten sie nun nicht mehr am Tropf der Mittel, welche nur Haustarifverträge an den anderen Häusern des Landes ermöglichen.

Womit wir beim nächsten Thema sind. Ihr Gesetzentwurf sieht keine Erhöhung der Kulturraummittel sowie deren Dynamisierung vor, im Gegenteil, Sie sind so dreist und verkaufen die Festschreibung der Mittel von 94,7 Millionen Euro, also der Summe, welche sowieso schon im Haushalt steht, als Erhöhung der Gelder für Kunst und Kultur in diesem Land. Ehrlich mal: Für wie blöd halten Sie eigentlich die Beschäftigten im Kulturbereich?

(Beifall bei den LINKEN)

Zum Glück hat sich nun endlich ordentlicher Widerstand gegen die vielen, seit Jahren bestehenden Haustarifverträge formiert, sei es in einem offenen Brief der fusionierten Theater des Landes, sei es durch die Orchesterkonferenz, durch den Kultursenat, die Orchestergewerkschaft oder sei es durch die überwiegende Anzahl der Sachverständigen, welche sich für eine teils signifikante Erhöhung der Kulturraummittel aussprachen.

Allein um die Haustarifproblematik an den Theatern und Orchestern zu beenden, bräuchten wir 12 Millionen Euro

mehr im System. Bis zu 30 % unter Tarif verdienen die Beschäftigten an diesen Häusern, Altersarmut vorprogrammiert. Da sind sie, die – man sagt so gern – prekären Arbeitsverhältnisse, und ich nenne sie jetzt einmal beim Namen, die teils beschissenen Arbeitsverhältnisse der Lehrkräfte an den Musikschulen, der Tänzerinnen und Tänzer, Schauspielerinnen und Schauspieler, Museumspädagoginnen und -pädagogen, wenn es überhaupt noch welche gibt, denn auch anderen Institutionen laufen die Fachkräfte aufgrund schlechter Bezahlung davon. Soziokulturelle Zentren sind zum Teil mehr schlecht als recht ausgestattet. Neues in die Förderung aufzunehmen ist so gut wie unmöglich.

Die Kulturräume wurden seit Jahren sich selbst überlassen und finanziell ausgeblutet, weil die Summen nicht erhöht wurden. Seit 2005 ist der Tarif des öffentlichen Dienstes um weit mehr als 30 % gestiegen. Der Aufwuchs bei den Mitteln für die Kulturräume betrug in diesem Zeitraum gerade einmal 9 %. Damit lassen sich natürlich keine Tariferhöhungen abfedern, in einem Bereich, in dem die Personalausgaben mit mindestens 80 % zu Buche schlagen. Dass Sie Tarifanpassungen im Kulturbereich zustimmen können, Sie ihre Notwendigkeit sogar einsehen, beweisen die selbstverständlichen, in aller Regelmäßigkeit von zwei Jahren vorgenommenen Erhöhungen der Etats für die staatlichen Kulturbetriebe. So etwas nenne ich Doppelmoral. Man ist sehenden Auges in die Misere hineingelaufen. Das ist beschämend und zeigt Ihre Wertschätzung für die ländlichen Räume. Hier hatten Sie doch die Möglichkeit, Ihrem „Plan für Sachsen“ Taten folgen zu lassen, und wir reden hier nicht von exorbitanten Summen.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir fordern mit unserem Gesetzentwurf eine Erhöhung und Festschreibung der Kulturraummittel um weitere 17 Millionen Euro und eine Dynamisierung aller zwei Jahre, von vielen Sachverständigen gefordert, um endlich aus den Haustarifverträgen herauszukommen und den Musikschulen, Bibliotheken und Museen fest beschäftigtes Fachpersonal zu ermöglichen und damit auch die Kultur im ländlichen Raum zu stärken.

Und jetzt werden Sie wieder argumentieren, das muss aber gegenfinanziert werden. Richtig! Dann versetzen Sie die Kommunen und Landkreise in die Lage, dies zu können, zum Beispiel durch die Vergabe von zweckgebundenen Geldern für tarifgerechte Bezahlung im kulturellen Bereich. Wissen Sie, was ich für absolut blamabel halte? Dass es noch nicht einmal die Überprüfung der Finanzierung aller vier Jahre, wie Sie es in der Pressemitteilung „CDU und SPD geben sächsischen Kulturräumen Planungssicherheit“ getönt haben, in Ihren Gesetzentwurf geschafft hat.

Es gibt keine Idee von Ihnen für eine Verbesserung bzw. Demokratisierung der Entscheidungsprozesse, kein Signal für die Partizipation an selbigen für die Beteiligten von Kunst und Kultur, Politik und Bevölkerung. Die jetzt in Ihrem Entwurf vorgesehene Veröffentlichung der Förder

listen im Internet und die Verpflichtung zur schriftlichen Begründung von Entscheidungen des Konvents, wenn er von Empfehlungen des Beirats abweicht, ist doch nur die Festschreibung von Vorgängen, die, wenn auch mündlich, längst erfolgen.

Da sage ich Ihnen: Da geht unser Gesetzentwurf weiter, indem er nämlich das fordert, was in den urbanen Zentren durch die Kulturausschüsse eh praktiziert wird: Er sieht die Erweiterung bzw. Demokratisierung der Kulturkonvente in den ländlichen Räumen dergestalt vor, dass jeweils vier von den Kreistagen gewählte Vertreterinnen und Vertreter und der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende des Kulturbeirats stimmberechtigt dem Konvent angehören. Frau Pallas beschrieb es in der Anhörung wie folgt: „Bereits vor zwei Jahren wiesen meine Vorredner darauf hin, dass die derzeitige Konstituierung der Konvente praktisch dazu führt, dass keine … tiefen oder auch nur reibenden Diskurse mehr geführt werden.“

Ich sage Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau darum geht es uns. Uns geht es um die Entwicklung durch Austausch, darum, Diskussionen zur Kulturentwicklung zu ermöglichen und nicht den Status quo, so bequem er für viele sein mag, zu halten; denn das heißt Stillstand.

Wissen Sie, Sie haben es noch nicht einmal geschafft, die explizite Nennung von Musikschulen als förderfähig zu streichen.

(Zuruf der Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange)

Nach der Meinung vieler Sachverständiger und auch des Kultursenats muss das nicht extra beschrieben werden, Frau Stange. Ja, darüber entscheiden die Kulturräume. Sie loben doch immer die Autonomie der Kulturräume. Jetzt bleibt es aber darin stehen. Dazu kann ich sagen: Die Kulturräume entscheiden auch selbst. Leipzig-Land übergibt die Musikschulen wieder den Kommunen, um Gelder für die Orchester freizumachen. Da überrollt schon die Realität Ihr konservatives Denken.

(Beifall bei den LINKEN)

In einem Punkt – das finden wir im Grunde gut – haben Sie sich dann von unserem Gesetzentwurf inspirieren lassen, nur eben leider falsch. Sie wollen alle vier Jahre einen Bericht zum Vollzug des Kulturraumgesetzes durch den Kultursenat. Nur gehört dies nicht zu den Aufgaben eines ehrenamtlich tätigen Gremiums. Den Vollzug eines Gesetzes zu beschreiben ist nach unserer Auffassung immer noch originäre Aufgabe der Staatsregierung.

Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf alle vier Jahre einen Kulturraumbericht durch die Staatsregierung, welcher nach festgeschriebenen Kriterien gestaltet wird und unter anderem eine Statistik über die nach diesem Gesetz beantragten und ausgereichten Mittel beinhaltet, eine einheitliche und ausführliche Datenbasis über die Kulturfinanzierung, die regionale Entwicklung der Kultur, insbesondere die Kulturentwicklungsplanung, und einen vergleichenden Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbericht zur Arbeit der Kulturräume. Im Anschluss daran

können alle kulturaffinen Institutionen – Konvente, Senat, Kulturstiftung, Akademie, Landeskulturverbände und Spitzenverbände – Stellungnahmen zu diesem Bericht abgeben, die dann dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Das ist aus unserer Sicht ein gangbarer Weg, eine planvolle Weiterentwicklung des Gesetzes zu ermöglichen und alle Beteiligten in diesen demokratischen Prozess einzubinden. Das Ergebnis soll zugleich die Grundlage für die alle sieben Jahre vorzunehmende Evaluation bilden, die durch diese breite Datenbasis vereinfacht wird. Aber auch hierzu gibt es von Ihrer Seite keinerlei Festschreibung von Kriterien, wie die nächste Evaluation erfolgen soll, obwohl die Erfahrungen mit und die Kritik hinsichtlich der jetzigen ganz andere Schlussfolgerungen zulassen müssten.

Unser Gesetzentwurf blickt in die Zukunft, möchte Entwicklung ermöglichen und setzt dafür die richtigen Bedingungen, dass Sachsen auch noch in Zukunft mit einer solchen Fülle an Kunst und Kultur auch in den ländlichen Gebieten werben kann. Kunst und Kultur sind beileibe kein weicher, sondern ein knallharter identitätsstiftender Wirtschaftsfaktor. Sie selbst reisen mit dem Werbeslogan „Kulturreiseland Nummer 1 – Kunstverführer Sachsen“ auf die internationale Tourismusbörse nach Berlin und lassen sich dafür auch noch auszeichnen.

(Zuruf von der CDU: Das ist ja auch so!)

Aber ich sage Ihnen: Mit Ihrem Gesetzentwurf, der letztendlich nur die Verstetigung des Status quo und die Zementierung der Probleme in den Kulturräumen bedeutet, reisten Sie mit diesem Slogan höchstwahrscheinlich zum letzten Mal.

(Zuruf von der CDU: Ja, genau!)

Der Geschäftsführer des Theaters Görlitz-Zittau Herr Sawade sprach von drohender Insolvenz, wenn es ihm nicht gelingt, einen Folgehaustarifvertrag zu vereinbaren. Ihm und seinem Haus fehlen 1,3 Millionen Euro, um die Beschäftigten endlich nach Tarif zu bezahlen.

Der politische Geist, der vor 24 Jahren in diesen Räumen wehte, der die Kulturlandschaft erhalten und fördern wollte, ist leider verblasst. Es sollte schnell und ein wenig lautlos vonstatten gehen, nicht zu viel Staub aufwirbeln und keine Erwartungen wecken, die ohnehin nicht befriedigt werden können.

Mit Blick auf die Zukunft werbe ich noch einmal um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir hörten gerade Kollegen Sodann für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht Frau Kollegin Kliese. Sie ergreift das Wort für die Fraktion der SPD.