Sicherlich wurde in Sachsen schon einiges getan. Fakt ist aber: Es reicht noch nicht. Die aktuellen Mindestanforderungen an sogenannte wolfssichere Zäune reichen nicht aus. 90 cm für Strom führende Elektrozäune sind zu wenig. Die Schulterhöhe von einem erwachsenen Wolf beträgt bereits 80 cm. Wenn er den Kopf hebt, schaut er schon über den Zaun und weiß genau, dass er auch darüber springen kann. Diese Zäune halten keinen Wolf ab. Das Beispiel des Rosenthaler Rudels zeigt sehr eindrucksvoll: Wölfe, die einmal gelernt haben, über Weide
zäune zu springen, tun das immer wieder. Abgeschossen werden dürfen sie nur in den seltensten Fällen. Es dürfen weder Einzeltiere zur Abschreckung abgeschossen werden noch das ganze Rudel selbst.
Wann haben Sie sich mit den Weidetierhaltern diesbezüglich unterhalten? Nicht nur Schafhalter können Ihnen unzählige Geschichten erzählen, wann die Anforderungen eines Mindestherdenschutzes in der Praxis versagen. Gerade entlang von Entwässerungsgräben oder in Bächen kommt es vielfach zu Problemen. Der Abstand der Strom führenden Litzen muss auch natürliche Schwankungen in der Gewässerhöhe, beispielsweise bei Regenfällen, aushalten. Sie bekommen gesagt, in welcher Höhe sie das machen dürfen, damit Hochwasser nicht an die Litze kommt. Ich kenne einen Fall, da wurde bereits gesagt, dass die unterste Litze zu hoch war und der Wolf hätte durchkriechen können. Tatsächlich war der Wolf aber ein paar Meter weiter über den Zaun gesprungen. Dass die Spuren den Wolf verraten haben, spielte aber bei der Regulierung keine Rolle mehr. Er hat kein Geld bekommen.
Die Probleme sind bekannt. Sie sind auch Weidetierhaltern bekannt. Daher werden Wolfsrisse oft auch gar nicht mehr gemeldet. Gerade die Schafwirtschaft befindet sich ohnehin in einer extrem angespannten wirtschaftlichen Situation. Wir haben es erst im letzten Jahr diskutiert: Wenn wir die Schafhaltung erhalten, wenn wir den Schäfern eine Zukunft geben wollen, dann sollen die Entschädigungszahlungen auch den tatsächlichen Verlust widerspiegeln.
Jetzt möchte ich noch das Thema Hybrid ansprechen. Der sächsische Jagdverband hat kürzlich erst durch einen überfahrenen Wolf den Nachweis erbracht, dass hier Hybride leben, die durch das Wolfsmanagement als solche noch gar nicht erkannt worden sind.
Das ist auch logisch, weil die Tiere mittlerweile ungehindert in Siedlungsgebiete vordringen können. Es existiert in Sachsen keine tragfähige Konzeption gegen die Hybridisierung von Wölfen. Allein mit genetischen Proben kann man auch nicht immer nachweisen, ob Übergriffe durch Hybrid oder Hund erfolgen. Daher ist die Umkehr der Beweislast nicht nur logisch, sondern absolut notwendig. Nicht umsonst wird dieser auch von den Verbänden der Weidetierhalter gefordert. Aber mehr dazu bei der Einbringung meines Änderungsantrages.
Da aber der Umgang mit dem Wolf bei der CDU-Fraktion endlich wieder in den Fokus gerückt ist, kann ich Sie nur auffordern, dem AfD-Antrag, natürlich verbunden mit meinem Änderungsantrag, zuzustimmen und endlich einen angemessenen Umgang mit dem Herdenschutz mehrheitsfähig zu machen.
Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Herr Minister, Sie haben das Wort. – Gibt es doch noch Redebedarf? – Entschuldigung, Herr Heinz war etwas spät aufgestanden. Bitte sehr, Herr Heinz.
Danke für den Großmut, Frau Präsidentin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst, ein paar Worte zu den Vorrednern zu sagen.
Herr Urban, zu Hybrid- und Hunderissen. Bei der ganzen Entschädigung für erlittene Schäden bewegen wir uns im Beihilferecht. Da gibt es einiges an Anforderungen zu beachten, damit es nicht zu Rückforderungen kommt, die am Ende der Tierhalter zu tragen hätte. Wir sind derzeit dabei, die Freistellung von der De-minimis-Regelung zu erwirken. Man rechnet damit, dass im Sommer die entsprechenden Genehmigungen vorliegen. Das heißt dann: Wir haben bei der Entschädigung keine Obergrenzen mehr, aber die Anforderungen an entsprechende Dokumentationen usw. bleiben.
Frau Dr. Pinka, zur Weidetierprämie. Im Moment demonstrieren die Schafhalter dafür, dass das im Jahr 2019 schon möglich sein wird. Das hieße, man müsste aus der derzeitigen Prämie für die erste Säule ein wenig umschichten, um den Schäfern diesen Betrag zukommen zu lassen. Man redet da über 2,50 Euro pro Hektar, den jeder Landwirt abgeben müsste, um daraus eine Weidetierprämie zu finanzieren. Ich kann im Moment nicht erkennen, dass auf politischer Ebene Initiativen im Rahmen des Bundeslandwirtschaftsministeriums oder der Länderlandwirtschaftsminister ergriffen werden, ab 2019 eine Regelung zu haben. Ich kann auch im Moment nicht erkennen, dass das der gesamte Berufsstand fordert und eine gewisse Solidarität mit den Schäfern zeigt. Für die neue Förderperiode sind die Signale etwas ermutigender, wobei man aber auch hier gelegentlich immer wieder den Ruf hört, die bisher durchgeführte Entkoppelung nicht wieder aufzuweichen. Ich bin mal gespannt, ob es gelingen wird.
Herr Günther, ich hoffe Sie behalten recht mit Ihren Äußerungen zum Beuteschema und zur Gefährlichkeit gegenüber Menschen. Ich würde das so nicht unterschreiben, möchte aber auch das Klischee mit dem Angriff auf kleine Kinder nicht bedienen. Zu 100 % ausschließen wie Sie würde ich das aber auch nicht.
Beim Thema Weidehaltung ist es schon ein großer Unterschied, ob ich eine Weide so bauen muss, dass ein Schaf nicht hinauskann oder dass ein Wolf nicht hineinkommt. Das ist das, warum am Ende viele Schäfer diesen Mehraufwand, der zu betreiben ist, auf Dauer nicht bereit sein werden zu tragen. Denn wenn man es so sicher machen will, dass er nicht hineinkommt, dann würden die Schafweiden so aussehen wie seinerzeit die Grenze zwischen Bayern und Sachsen.
Sie wäre vielleicht nicht ganz so hoch, aber ähnlich dicht. Dann haben wir noch andere Weidetiere, nämlich Rinder, Pferde usw. Dort dürfte derartiger Weidebau wohl kaum durchsetzbar sein. Ich will damit sagen, mit steigendem Populationsdruck des Wolfes werden wir neue Strategien brauchen, damit die Weidetierhaltung weiterhin in Deutschland oder in den besonders betroffenen Gebieten stattfinden kann. Wir erleben bereits jetzt, dass der Wolf ständig seine Jagdstrategie ändert und die Schutzmaßnahmen in zunehmenden Maße weniger erfolgreich sind. Wenn wir die Schafweiden geschützt haben, wie bereits erwähnt, dann wird er ausweichen auf andere Tierarten. Die Folge wird sein, dass die Tierhalter aufgeben werden.
Die zweite Strategie kann sein – und dafür werben wir –, den Wolf in und an Weiden zu vergrämen, und, wenn er in der Weide ist und auf frischer Tat ertappt wird, zu schießen. Damit gewinnt er wieder Respekt vor Gegenden, wo er nicht hin soll, und meidet sie dann hoffentlich.
Lassen Sie es mich mal volkstümlich zusammenfassen: Als Waldbesitzer ist der Wolf mein Freund, denn da frisst er die Tiere, die meine kleinen Bäume fressen. Als Schäfer ist er natürlich nicht mein Freund, weil er da meine Schafe frisst. Die Konsequenz aus allem ist: Sobald er den Kopf aus dem Wald steckt, muss es krachen.
Wie gehen wir jetzt damit weiter um? Ich denke, dass es bereits bei der derzeitigen Gesetzeslage möglich sein müsste, den Umgang mit den Wölfen zu verschärfen. Wir haben im Moment drei Möglichkeiten, wenn man Wölfe bereits entnehmen darf: zum einen bei Gefahr für Leib und Leben; das ist unstrittig. Man kann auffällige Tiere entnehmen. Da kann man sicherlich bei der Definition der auffälligen Tiere etwas tun. Es ist auch bereits erfolgreich geschehen – nicht die Veränderung der Definition –, ein auffälliges Tier zu entnehmen. Wir sind einmal gespannt, wie das gerichtlich bewertet wird. Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, die bis jetzt noch nicht ausgelotet wurde: Das ist der Schutz des Eigentumes, der – ich sage es einmal so – auf einer Stufe mit dem Artenschutz steht. Hier muss man sicherlich abwägen, welches der beiden Schutzgüter im Einzelfall höher zu bewerten ist. Auch hier, meine ich, werden Gerichte das letzte Wort sprechen. Die neuen Formulierungen im Koalitionsvertrag hat Georg-Ludwig von Breitenbuch bereits vorgetragen. Ich meine, dass auch bei uns im Freistaat Schadensminimierung und Eigentumsschutz einen deutlich höheren Stellenwert bekommen müssen,
welcher sich auch in dem neuen Wolfsmanagementplan niederschlägt, der hoffentlich bis zum Sommer ausgearbeitet ist.
Bezüglich Entschädigung warten wir auch nicht ab, was auf Bundesebene passiert. Es gibt eine Studie von KTBL – Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft –, die versucht hat, die Mehraufwendungen finan
ziell zu bewerten, die der Schäfer hat, wenn er jeden Tag seine Weide so bauen muss, dass der Wolf nicht hineinkann. Diese Zahlen liegen jetzt vor. Wir wollen versuchen, das damit ein Stück weit umzusetzen. In den Schafsförderprogrammen wollen wir versuchen – wir sind uns noch nicht einig, wie wir es genau machen –, diesen Aufwand finanziell etwas auszugleichen. Dafür gibt es verschiedene Wege. Ich denke, wir werden in der nächsten Zeit dazu noch etwas hören.
So, was wollte ich Ihnen an dieser Stelle noch sagen? Ich möchte noch einmal unser Unverständnis über Menschen zum Ausdruck bringen – sogenannte Wolfsfreunde –, die in diversen öffentlichen Foren bis zu Morddrohungen gehen. Das ist dem Umgang mit der Sache nicht angemessen. Wir werden aus den verschiedensten Gründen den Antrag der AfD ablehnen. Ich darf an dieser Stelle bereits ankündigen, dass es in den nächsten Tagen einen gemeinsamen Antrag der Koalition zu dem Thema geben wird, – –
Ich frage einmal in die Runde, ob es noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen gibt? – Herr Minister, wollen wir es noch einmal versuchen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte hat gezeigt, dass der AfD-Antrag und vor allem auch der Redebeitrag von Frau Grimm Dinge behandelt, die bereits längst auf dem Wege sind, entweder falsch dargestellt wurden oder von Sachsen überhaupt nicht umsetzbar sind, zum Beispiel, dass wir einfach Zahlen festlegen und das auch noch regional heruntergebrochen, wo so und so viele Wölfe leben dürfen. Sie wissen ganz genau – fragen Sie Ihre Juristen in der Fraktion –, dass der Freistaat Sachsen nicht aus Gutdünken selbst entscheiden kann – ganz im Gegenteil: In unserem Freistaat stand von Anfang an nicht nur die Unterstützung des Artenschutzes, sondern auch die Unterstützung der Weidetierhalter im Fokus. Wir wollen diese Weidetierhaltung flächendeckend und dauerhaft erhalten und lassen unsere Schaf- und Ziegenhalter und auch alle anderen Landwirte diesbezüglich keinesfalls im Stich.
Ich bin selbst Landwirt und kann jeden verstehen, der früh auf seine Weide kommt und den Schaden, die vielen toten Tiere sieht, dann emotional wird und auch mal etwas die Sachlichkeit verliert. Das ist ganz normal. Das ist menschlich. Das dürfen wir nie vergessen. Auf der anderen Seite ist es ein weiter Weg und eine ganz komplexe Materie, die wir genau in dieser Komplexität anzugehen versuchen. Sachsen stellt sich da bereits seit 20 Jahren
dem Herdenschutz vor Wolfsübergriffen sowie der Unterstützung der Tierhalter und des Schadenausgleiches. Die Behauptung, wir müssten endlich einmal beginnen, etwas zu tun, läuft vollkommen ins Leere.
Auch unterstützen wir die Tierhalter mit einer breiten Öffentlichkeitsarbeit, mit vielen Informationen über unser Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“, das zahlreiche Exkursionen, gut 200 Fachvorträge pro Jahr sowie umfangreiche Faltblätter und Monitoringberichte herausgibt. Wir geben Informationen über die Landkreise und Gemeinden heraus, den Bauernverband und den Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverband und natürlich auch über unser Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie bis hin zu Pressemitteilungen zu dem Thema.
Wir waren übrigens im Jahr 2008 überhaupt das erste Bundesland, das einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schadensausgleich bei Nutztierschäden durch Wolf, Luchs und Bär festgeschrieben hat. Das war eine Regelung, der seinerzeit übrigens in diesem Hohen Haus alle Fraktionen zugestimmt haben. Andere Bundesländer, beispielsweise Baden-Württemberg, beneiden uns um diese Regelung. Ich werde am Montag in Stuttgart sein. Ich bin dort eingeladen, um über die Thematik im Wolfsymposium zu berichten. Die Erfahrungen über die vielen Jahre, die wir in Sachsen gesammelt haben, werden rege von anderen Bundesländern nachgefragt und übernommen. Wir sind da ganz interessante Gesprächspartner bei den Themen.
Die Entschädigungsverfahren haben wir zusammen mit dem Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverband entwickelt. Auch hier haben wir die Tierhalter einbezogen. Die Schadensermittlung wird von unserem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie durchgeführt. Bei den gewerblichen Tierhaltern fließen in jeden Schadensausgleich die aktuellen Betriebsgrößen mit ein, damit erhalten sie einen 100-prozentigen Ausgleich des ihnen entstandenen Schadens. Die nicht gewerblichen Tierhalter werden entsprechend dem durchschnittlichen Marktwert der Tiere entschädigt.
Da Steuergelder zur Entschädigung eingesetzt werden, kann nicht jeder Verlust eines Weidetieres, unabhängig von der Ursache, pauschal entschädigt werden. Es gibt hier die Notwendigkeit einer exakten Nachweisprüfung. Wenn jedoch der Wolf als Verursacher für den Tod des Tieres nicht auszuschließen ist, werden alle Nutztierarten und Rassen entschädigt. Dabei ist es übrigens auch völlig unerheblich, ob es sich bei dem Schaden um einen Wolf oder einen Wolfshybriden handelt – sollte das festgestellt werden. Es ist völlig falsch, wenn Sie sagen, dass ein 100prozentiger Nachweis geführt werden muss, dass es wirklich ein Wolf war. Ich denke, das wissen Sie. Ich verstehe nicht, wie Sie das hier an diesem Pult behaupten können.
Natürlich greift bei Schäden durch Hunde die Schadenausgleichspflicht der Hundehalter und nicht die des Freistaates. Der Freistaat Sachsen hat aktuell eine Verwaltungsvorschrift zum Ausgleich von Schäden durch Wolf,
Luchs und Bär bei der Kommission zur Notifizierung eingereicht, um Schadensausgleichszahlungen zu 100 % aus staatlichen Mitteln vornehmen zu können, ohne dass diese dann auf dem De-minimis-Konto des Tierhalters angerechnet werden. Kollege Andreas Heinz hatte dies bereits erwähnt.
Meine Damen und Herren, die Riss-Gutachter nehmen vor Ort nicht nur den eigentlichen Riss auf, sondern auch die Haltungssituation. Dabei bewerten sie auch, ob der Schutz sachlich möglich war. Gestohlene Weidezaungeräte oder auch in Panik durch die Herde umgerissene Zäune werden nicht zum Nachteil des Tierhalters gewertet. Wenn der Gutachter nachvollziehen kann, dass der Schutz ursprünglich richtig umgesetzt war, wird im Schadensfall entschädigt. Im Übrigen werden auch die Regelungen für den Mindestschutz gemeinsam mit dem Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverband entwickelt.
Der Freistaat Sachsen übernimmt derzeit 80 % der förderfähigen Nettokosten bei der Anschaffung von geeignetem Zaunmaterial, Flatterbändern, Herdenschutzhunden sowie bei der Installation von Unterwühlschutz bei den Gattern.
Sehr geehrter Herr Minister Schmidt, Sie haben eben ausgeführt, dass es zu 100 % nachgewiesen sein muss, dass es ein Wolf oder ein Wolfshybrid war, damit entschädigt wird, oder dass es keiner war, damit nicht entschädigt wird.
Wie erklären Sie sich dann folgende Zahlen? Glauben Sie wirklich, dass es so viele Übergriffe von Hunden gab? Die Zahlen stammen aus dem Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ zum Herdenschutz. Im Jahr 2017 sind im sächsischen Wolfsmanagement bislang insgesamt
107 Meldungen über geschädigte Nutztiere registriert. Neun sind noch in Bearbeitung. Von 98 Fällen konnte 61 mal der Wolf als Verursacher festgestellt bzw. nicht ausgeschlossen werden. Die restlichen Tiere müssten dann von anderen Tieren erlegt oder durch sie zu Schaden gekommen sein.
Ich komme aus der Landwirtschaft und auch meine Eltern betrieben eine Landwirtschaft. Ich kann mich nicht erinnern, dass es zu den Zeiten, als der Wolf noch nicht in Sachsen war, so viele Schäden gab. Bis jetzt sind es 61. Sie kennen die Zahlen sicherlich. Meine Frage ist: Sind Sie wirklich sicher, dass jeder Fall entschädigt wird?