Herr Winkler, ich hätte einmal eine Frage: Warum war eigentlich von der SPD-Fraktion niemand bei der Petitionsübergabe, als die vielen Unterschriften übergeben wurden?
Dass die Belastung der Bürger in der Lausitz vorhanden ist, weiß ich. Da brauche ich nicht bei der Übergabe der Petition zugegen zu sein. Das ist bekannt. Das ist auch mir bekannt. Wir reden hier über die Probleme. Ich lehne das nicht ab und negiere die Probleme nicht, die hier vorherrschen.
Wie gesagt, dass Ihr Antrag in der Form, wie er vorliegt, unnötig ist, kam auch in der Stellungnahme der Staatsregierung zum Ausdruck, die Sie hoffentlich gelesen haben. Ich habe nicht den Eindruck, dass das erfolgt ist; denn diese Stellungnahme ist schon im Januar zugegangen.
Kollege von Breitenbuch ist auf einzelne Punkte eingegangen. Sicherlich wird dies auch unser Staatsminister Schmidt nachher tun. Deshalb erspare ich das mir und Ihnen in meinem Beitrag. Ich möchte aber noch einmal die Gelegenheit nutzen, im Rahmen dieser Antragsdiskussion deutlich zu machen, dass der Fraktion der SPD der Herdenschutz und der Schutz der Weide- bzw. Haustiere in den Wolfsgebieten genauso wichtig ist, wie der Schutz des Wolfes selbst. Darauf sind wir hier im Plenum schon in den letzten Monaten eingegangen, auf Antrag der Koalitionsfraktionen erst im September letzten Jahres. Sie haben das erwähnt.
Damals waren die Probleme unserer Schäferinnen und Schäfer Anlass genug, über bessere Rahmenbedingungen für ihre Arbeit zu diskutieren. Neben der Wiedereinführung der Mutterschaftsprämie wurde über die konkreten Umstände, denen die Schäfer heutzutage in den Wolfsansiedlungsgebieten ausgesetzt sind, debattiert. Ich habe damals in meinem Beitrag von meinem Besuch einer
Ich habe dort erfahren, dass die Schäferinnen und Schäfer diesen Schutzstatus des Wolfes durchaus respektieren und dass sie das sächsische Wolfsmanagement und die Forderungen, die hier in Sachsen vorherrschen, loben. Kritisiert aber wurde der Umstand, dass das Land Sachsen den Schäfern nur die Materialkosten, zum Beispiel der Flatterbänder, Drähte und Elektrozäune zum Schutz der Herde zahlt, allerdings nicht die aufwendige Arbeit, die damit verbunden ist und zusätzlich sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Wir haben kritisiert, dass beim Schadensfall und Wolfsrissen nur das Muttertier entschädigt wird und nicht der mitgetötete ungeborene Nachwuchs. Das ist ein Riesenproblem für die Zuchtfolgen der Schäfer. Auch die geltende Hundehaltungsverordnung wurde in Bezug auf den Herdenhund kritisiert.
Genau dort sollten wir jetzt ansetzen, wie das die Regierungskoalition schon im September getan hat – das Ministerium ist jetzt in der Umsetzung –, aber nicht mit einem solchen Antrag, den wir ablehnen. Die Akzeptanz des Wolfes in der Bevölkerung ist uns wichtig, und wir werden als Koalitionsfraktionen demnächst einen Antrag einbringen, der zur Anhörung kommt, um die zunehmenden Probleme, die wir in Sachsen haben, zu werten und den neuen Ansatz im Bund entsprechend dem Koalitionsvertrag im Bund berücksichtigen.
Das war Kollege Winkler, SPD-Fraktion. Jetzt spricht zu uns Herr Kollege Günther für die Fraktion GRÜNE.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Titel Ihres Antrages klingt erst einmal gut, und das ist ein Anliegen, das wir als GRÜNE ganz uneingeschränkt teilen. Die Frage ist – das haben die Vorredner schon angesprochen: Leistet Ihr Antrag irgendetwas dazu? Da komme ich auch nur zu der Antwort: nein. Das kann ich Ihnen gern begründen.
Zunächst einmal kurz zu Ihrer Einführung, ob man bisher überhaupt schon einen Rechtsanspruch hat: Das ist immer diese Mischung, Dinge zu behaupten, um sich daran zu reiben, aber wenn die Behauptung schon nicht stimmt, kann ich mir das ganze Reiben hinterher sparen. Wenn Sie das „Kann“ hochziehen, empfehle ich Ihnen – das ist reine Juristerei – das Verwaltungsverfahrensgesetz. § 40 regelt das pflichtgemäße Ermessen, wie damit umzugehen ist. Dort ist alles dazu gesagt. Das ist keine Willkür, sondern ein Anspruch im Rahmen des Ermessens mit allen Bindungen.
Herr Kollege Urban, ich habe mich wirklich gefreut, dass es Frau Grimm unterlassen hat, diese Gefährdung Kind/Wolf hier aufzumachen. Es gibt nichts Unsachliche
res. Nein, man kann Ihnen das ganz klar sagen: Unsere Kinder sind durch den Wolf nicht gefährdet. Der Mensch fällt nicht ins Beuteschema des Wolfes. Der interessiert sich nur für Vierbeiner. Dazu gehören wir schlicht nicht. Was man aber sagen kann, ist, dass der Mensch gefährlich für den Wolf ist und wenn wir bei Gefährdungen sind, die relevant sind, dass man darüber redet: Der Mensch ist auch gefährdet durch Hunde. Das kommt statistisch häufig vor. Es gibt auch Wildtiere, die gefährlich sind. Es gibt nämlich Unfälle, zum Beispiel mit Rotwild. Das sind alles statistisch relevante Gefährdungen, die auftauchen.
Ich weiß nur nicht, ob man die deshalb alle ausrotten will. Das ist schlicht unsachlich, was Sie machen.
Auch der Hinweis zu der Information, wie die Infos zu den Bürgern oder den geschädigten Weidehaltern kommen, wie man denen helfen muss: Es war die AfD, die gefordert hat, dass sämtliches Fachpersonal zum Wolf entlassen werden soll, weil die sich angeblich nur ideologisch selbst beschäftigen und es nur noch einen einzigen Wildtierbeauftragten geben soll, der sich mit allen Wildtieren auskennt. Das ist in sich einfach nicht homogen, was Sie da fordern. Die Öffnung, dass es auch eine Entschädigung gibt, wenn Hunde daran beteiligt sind – – Die Begründung, warum man als Weidehalter einen Anspruch hat, ist, weil man schlicht Naturschutz ertragen muss. Aber ein Hund ist kein Wildtier. Da gibt es keinen Naturschutz, sondern zivilrechtliche Ansprüche. Deshalb gibt es keine Begründung, warum die öffentliche Hand hier eingreifen sollte. Das funktioniert nicht.
Die Beweislastumkehr ist wieder eine Behauptung. Wenn es nämlich Unklarheiten gibt, gilt auch schon heute, –
– dass in Zweifelsfällen entschädigt wird. Nur wenn klar ist, dass es kein Wolf war, dann gibt es keine Entschädigung.
Herr Günther, Sie haben eben die Behauptung aufgestellt bzw. sind felsenfest davon überzeugt, dass der Wolf für Menschen völlig ungefährlich ist und dass dort nichts passieren kann.
Jetzt habe ich eine Frage: Ist Ihnen meine Kleine Anfrage 6/12368 zum Abschuss des Problemwolfes bekannt? Darauf steht unter anderem am Ende der Frage 2, ich zitiere: „Am 9. Januar 2018 wird in Kauschwitz ein Mädchen auf dem Schulweg von einem Wolf verfolgt und
bringt sich mit einem Sprung über den Gartenzaun in Sicherheit. Der Vorgang konnte nicht abschließend aufgeklärt werden, weil die Erziehungsberechtigten ein Gespräch mit dem Mädchen nicht zugelassen haben.“ Es besteht wohl die Möglichkeit, dass das ein Wolf war. Oder schließen Sie das auch hier aus?
Erstens, dass sich ein Mensch vor einem Tier erschrickt, ist für Sie der Beweis, dass dieses Tier gefährlich für den Menschen war. Man weiß noch nicht einmal, welches Tier es gewesen ist. Das halte ich für eine abenteuerliche Argumentation.
Ich kann Ihnen auch gleich erklären, unter welchen Umständen Wölfe für den Menschen tatsächlich gefährlich werden können, nämlich wenn sie krank sind, zum Beispiel, wenn sie Tollwut haben. Das ist aber nicht einschlägig bei uns, weil die Tollwut irgendwo in Weißrussland ist und es kein Tier mit dieser Krankheit bis zu uns schafft; sie brechen vorher zusammen. Es kann auch passieren, wenn Wölfe in ihrer Jugend darauf geprägt werden – davon reden wir hier aber gar nicht. Es kann passieren, wenn man einen Wolf in die Enge treibt, wenn man ihn bedrängt. Auch dann kann es zur Gefährdung kommen. Diese Pfade gibt es, und es ist auch schon überall etwas passiert.
Das ist hier aber nicht relevant und vor allem – ich habe es Ihnen kurz versucht zu erklären – kein reguläres Risiko. Der Wolf kommt – auch das vergessen Sie immer gerne – in Europa unverändert vor. Den Wolf hat es bei uns immer gegeben. Dass es ortstreue Rudel gab, das ist wieder neu. Er ist immer durchgezogen. Es gab ihn früher, es gibt ihn in anderen Ländern, wie in Skandinavien und in Italien. Dort gehen die Leute ganz fröhlich in den Wald – ich auch. Ich übernachte dort, auch mit meinen Kindern. Ich sammle Pilze. Ich habe keine Angst. Es gibt kein Problem.
Deswegen bitte ich, das Thema ein wenig zu versachlichen. Das ist schlichtweg Käse, diese Gefahr an die Wand zu malen. Es gibt reale Probleme mit der Wiederansiedlung des Wolfes. Die bestehen aber nicht zum Menschen, sondern zur Weidehaltung. Deswegen war ich sehr froh, dass die Kollegin Grimm sich genau darauf beschränkt hat, weil das seriös ist. Die Weidehalter – das ist ein reales Problem. Das einmal für Sie zum Sortieren.
Jetzt zurück zu meiner Rede. Wir waren bei den Hunden und dem Ausgleich und haben festgestellt, dass es jetzt schon in Zweifelsfällen den Ausgleich gibt.
Natürlich, da sind wir uns auch völlig einig, müssen wir auch die Weidehalter unterstützen. Es gibt dafür ganz viele Gründe. Wir als GRÜNE sind auch Naturschützer. Offenlandpflege funktioniert nur mit Weidehaltung. Deshalb haben wir ein großes Interesse daran. Jetzt müssen wir aber schauen, ob das Problem der Weidehalter der Wolf ist. Nein, die Weidehaltung hat deutschlandweit, auch in ganz Sachsen, viele Probleme, egal ob der Wolf irgendwo durchzieht oder nicht.
Das heißt, wenn wir sagen, dass wir Maßnahmen gegen den Wolf ergreifen, dann wäre der Weidehaltung geholfen, wird das nicht funktionieren. Das werden wir hinterher feststellen. Der Wolf kann in den betroffenen Regionen noch ein Zusatzproblem schaffen. Da müssen wir ansetzen. Aber es gibt schon eine Reihe Lösungen. Man kann immer darüber diskutieren, welche die besseren sind. Aber Ihre Vorschläge lösen das Problem nicht – wenn wir jetzt schon zum Hund kommen. Es ist also nur ein Teilproblem.
Wenn es darum geht, Rechtssicherheit herzustellen, sind wir ganz bei Ihnen. Aber Sie haben keine Vorschläge unterbreitet. Wir als GRÜNE-Fraktion haben einen Antrag für eine Wolfsverordnung erarbeitet, in der ganz klar definiert ist, unter welchen Voraussetzungen man wie, wo mit dem Wolf umgehen kann. Sie wird heute oder morgen eingereicht. Sie können sie lesen und ihr dann vielleicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Zur Forderung von Herdenschutz in Wolfsgebieten veröffentlichten am 16. Februar acht Verbände den „Offenen Brief Wolf und Weide“. Weidetierhalter von Schafen, Ziegen, Pferden, Alpakas und Rindern forderten mit ihren 13 Maßnahmen, der Weidetierhaltung in Deutschland eine Zukunft zu geben. Die Forderungen reichen selbstverständlich weit über das von der AfD Beantragte hinaus, da sie auch den Umgang mit dem Wolf und nicht nur den Herdenschutz umfassen – von kostenfreien Beratungen, auch vor Ort, bis hin zu vollumfänglichen Finanzierungs- und Präventionsmaßnahmen. Jedoch enthalten sie auch vieles, was im AfDAntrag gefordert wird.
Sicherlich wurde in Sachsen schon einiges getan. Fakt ist aber: Es reicht noch nicht. Die aktuellen Mindestanforderungen an sogenannte wolfssichere Zäune reichen nicht aus. 90 cm für Strom führende Elektrozäune sind zu wenig. Die Schulterhöhe von einem erwachsenen Wolf beträgt bereits 80 cm. Wenn er den Kopf hebt, schaut er schon über den Zaun und weiß genau, dass er auch darüber springen kann. Diese Zäune halten keinen Wolf ab. Das Beispiel des Rosenthaler Rudels zeigt sehr eindrucksvoll: Wölfe, die einmal gelernt haben, über Weide