Protokoll der Sitzung vom 25.04.2018

(Beifall bei der SPD)

Das war Kollege Pecher von der SPD-Fraktion. Jetzt spricht für die AfD Herr Kollege Barth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen war im Jahr 2016 an insgesamt 30 privaten Unternehmen unmittelbar beteiligt. Von den Flughäfen Dresden und Leipzig, der Leipziger Messe, der Dampfschifffahrtgesellschaft bis zur Festung Königstein und der Spielbanken- oder Lottogesellschaft informiert der Beteiligungsbericht der Staatsregierung über ein buntes Gemisch an Unternehmensbeteiligungen des Freistaates Sachsen.

Darüber haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss in nicht öffentlicher Sitzung beraten. Über die Ergebnisse der Beteiligung des Freistaates Sachsen sollte jedoch einmal im Jahr ausführlich diskutiert werden, und zwar in aller Öffentlichkeit. Denn die jährlichen Ausgaben aus dem Haushalt für unsere Beteiligungen sind bedeutend. Immerhin hat der Freistaat Sachsen für seine Beteiligungen im Jahr 2016 insgesamt 71 Millionen Euro ausgegeben.

Einige Beteiligungen – das muss man auch ehrlich sagen – erwirtschaften Jahr für Jahr erhebliche Verluste. Damit muss sich dann der Landtag beschäftigen, und zwar optimalerweise, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Hierzu fällt mir natürlich unwillkürlich das abenteuerliche Finanzdebakel der Meißner Porzellanmanufaktur ein. Dieser Entwicklung konnten wir im Haushaltsausschuss nur tatenlos zusehen. Es kann nicht sein, dass wir uns mühsam über vergangene Fehlentscheidungen der Geschäftsführung und deren Kontrollgremien informieren lassen müssen, ohne aber eine einzige Einflussmöglich

keit zu haben. Andernfalls wäre das Parlament nur der nachgiebige Papa mit voller Brieftasche, der den missratenen Sohnemann aus jeder Verlegenheit herauspaukt, in die dieser sich selbst hineingebracht hat.

Zu dem Zeitpunkt, in dem die Rechnung präsentiert wurde, war es bei der Meißner Porzellanmanufaktur zu spät. Die Manufaktur aber sich selbst zu überlassen, das wollte natürlich keiner im Haushaltsausschuss. Also musste der Freistaat Sachsen die Kröte schlucken und wiederum zusätzliches Geld zur Verfügung stellen.

Aber auch die Sächsische Energieagentur – wir haben es von Frau Meiwald schon gehört – ist ein Verlustbringer des Freistaates Sachsen. Ihre Aufgabe ist Beratung und Information im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz. Die erheblichen Verluste der Gesellschaft, an denen der Freistaat Sachsen mittelbar und unmittelbar zu hundert Prozent beteiligt ist, werden im Wesentlichen mit Steuermitteln ausgeglichen, und zwar im Einzelnen wie folgt:

2013: Verlust 1,8 Millionen Euro, Zuschuss des Freistaates 1,7 Millionen Euro, 2014: Verlust 1,6 Millionen Euro, Zuschuss des Freistaates 1,7 Millionen Euro, 2015: Verlust 1,8 Millionen Euro, Zuschuss des Freistaates 2 Millionen Euro, und außerhalb des Beteiligungsberichts aus dem Bundesanzeiger die Zahlen von 2016: 2,1 Millionen Euro Verlust und 2 Millionen Euro Zuschuss des Freistaates.

Die Sächsische Energieagentur ist ein Beispiel dafür, wie die Altparteien Jahr für Jahr Millionen Euro Steuermittel sinnlos auch auf dem Altar des Klimaschutzes opfern.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Es reicht ihnen offenbar nicht, Verbraucher direkt durch höhere Strompreise oder indirekt über unsinnige und bürokratische Vorschriften zu drangsalieren. Zusätzlich werden auch noch die Steuerzahler auf Schleichwegen zur Kasse gebeten.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege?

Die Aussagen des Weltklimarates, dass Klimaändererungen vorwiegend menschengemacht seien, sind wissenschaftlich nicht gesichert. Folglich gibt es auch keine wissenschaftliche Grundlage dafür, Jahr für Jahr Steuermittel in Millionenhöhe zu verschwenden.

Sehr geehrte Abgeordnete! Wie diese Beispiele zeigen, steckt in den Beteiligungen des Freistaates auch eine Menge politischer Sprengstoff. Warum finden dann nicht Unterrichtungen des gesamten Landtages sowie eine Debatte darüber statt? Welchen Grund gibt es dafür, die Erörterung nur in nicht öffentlicher Sitzung vorzunehmen? Dafür, meine Damen und Herren von CDU und SPD, wurde uns in der Ausschussberatung kein plausibler Grund genannt. Daher lehnen wir die Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Als Letzter sprach jetzt Herr Kollege Barth. Aber jetzt gibt es eine Kurzintervention zu diesem letzten Redebeitrag. Bitte, Herr Kollege Vieweg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe eine Kurzintervention: Herr Kollege Barth hat hier den Eindruck erweckt, unsere Sächsische Energieagentur würde Steuerverschwendung betreiben und diese Subventionen wären sozusagen rausgeschmissenes Geld. Diesem Eindruck möchte ich hier nochmals widersprechen. Die Sächsische Energieagentur ist eine Energieagentur des Freistaates. Es ist unsere Fachstelle für die Beratung der sächsischen Kommunen, was die Themen Energieeffizienz, Umgang mit Ressourcen sowie mit erneuerbaren Energien anbelangt. Diese Agentur nimmt also eine ganz wichtige Aufgabe im Freistaat wahr, nämlich Kommunen zu beraten. Deshalb will ich diesem Eindruck noch einmal entschieden widersprechen.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Auf diese Kurzintervention wird jetzt Herr Kollege Barth reagieren.

Herr Kollege Vieweg, ich habe Ihnen nur die Zahlen vorgelesen, welcher Verlust entsteht und wie dieser Verlust ausgeglichen wird – nicht mehr und nicht weniger. Es ist eine Beteiligung des Freistaates Sachsen, die im operativen Geschäft Verluste macht.

(Dirk Panter, SPD: Sie haben ganz klar von Steuergeldverschwendung gesprochen! – Zuruf von der CDU: Sie haben den Klimawandel geleugnet!)

Die Redezeit der Fraktionen ist damit zu Ende. Jetzt hätte die Staatsregierung das Wort; sie ergreift dieses auch. Herr Staatsminister Haß erhält das Wort.

Es wäre vielleicht ganz gut, wenn ich einige Worte dazu sagen darf.

Meine Damen und Herren! Der aktuelle Beteiligungsbericht informiert über das Geschäftsjahr 2015. Selbstverständlich verfolgen wir den Anspruch, die Veröffentlichung des Berichts und den Berichtszeitraum zeitlich stärker zu synchronisieren. Das versteht sich von selbst. Dies wird mit den kommenden Berichten umgesetzt werden. Die Veröffentlichung des Beteiligungsberichts 2017 ist für das zweite Halbjahr 2018 geplant.

Der Beteiligungsbericht gibt einen umfassenden Überblick über sämtliche unmittelbare Beteiligungen des Freistaates Sachsen. Er informiert über die Bilanz, also über die Gewinn- und Verlustrechnung, die unternehmensbezogenen Kennziffern sowie etwaige Zuschussbe

darfe. Darüber hinaus geht der Bericht auf Entwicklungsperspektiven der einzelnen Unternehmen ein.

Neben diesen unternehmensbezogenen Informationen informiert der Beteiligungsbericht ausführlich über das wichtige staatliche Interesse an den Beteiligungen sowie über die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung. Der Berichtsumfang und die damit einhergehende Transparenz über die Beteiligungspolitik können sich sehen lassen. Dies gilt auch im Vergleich mit anderen Bundesländern. Für die Staatsregierung ist darüber hinaus aber auch wichtig, dass in der Berichterstattung nicht nur auf die Unternehmen eingegangen wird, sondern auch die Beteiligungspolitik der Staatsregierung transparent und nachvollziehbar präsentiert wird.

Im Beteiligungsbericht erklären wir unsere Beteiligungspolitik. Die politischen Ziele der Staatsregierung sowie die Verwendung der Unternehmen als Instrumente zur Zielerreichung werden ausführlich erläutert. Die Bürgerinnen und Bürger sowie deren Vertreter hier im Parlament haben die Möglichkeit, die Beteiligungspolitik der Staatsregierung auf diesem Wege systematisch und transparent nachzuvollziehen. Die übergeordneten Ziele der Beteiligungspolitik werden klar formuliert. Wir wollen mit unseren Beteiligungen den Wirtschafts-, Wissenschafts- und Medienstandort Sachsen stärken, die Lebensqualität im Freistaat erhöhen sowie die kulturelle Identität und Vielfalt bewahren. Ebenso werden die strategischen Ziele und die dafür notwendigen umzusetzenden Unternehmenszwecke klar und zugänglich dargestellt.

Ich kenne im Übrigen keinen Bericht anderer Bundesländer, der der Darstellung des staatlichen Interesses so viel Raum gibt. Uns ist das wichtig; wir erklären unsere Politik.

Ich muss grundsätzlich sagen: Wenn ich der Debatte gefolgt bin, ist es aus meiner Sicht nicht der richtige Weg, anhand des Vehikels „Beteiligungsbericht“ hier einzelne Beteiligungen am Nasenring durch die Manege zu ziehen. Das Thema ist ein extrem wichtiges für uns, und die Unternehmen haben es auch verdient, dass wir uns hinter sie stellen und nicht in einer Weise darüber reden, dass sie beschädigt werden. Dagegen muss ich mich verwahren.

Aus guten Gründen ist es so, dass wir das im Haushalts- und Finanzausschuss ausführlich diskutiert haben. Ich habe angeboten, dass wir dort jede Beteiligung im Einzelnen erörtern können. Dort gehört das hin, und dort können wir auch unter den entsprechenden Bedingungen, was den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse solcher Unternehmen angeht, diskutieren.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Unternehmen ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – das sind ja nicht nur gesetzliche Vorschriften, sondern das dient auch dem Unternehmenszweck sowie dem Erfolg solcher Unternehmen, dass sie geschützt werden; das muss also gewährleistet sein – bewahren können. Aus meiner Sicht gehört deshalb eine Diskussion über einzelne Fragen von Unternehmen, wie sie hier geführt worden sind, nicht

hierher auf die ganz große Bühne. Hierfür ist der Haushalts- und Finanzausschuss der richtigere Ort.

Ich empfehle daher, den Antrag insgesamt abzulehnen, da der vorliegende Beteiligungsbericht bereits umfassend auf die aufgeworfenen Fragen im Antrag antwortet; das ist genau dessen Zweck. Weitergehende Fragen der einzelnen Beteiligungen sollten in den zuständigen Ausschüssen erörtert werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist Einzelabstimmung begehrt worden. Wir kommen nun zur Abstimmung: Wir stimmen ab über die in der Drucksache 6/13138 unter Ziffer 2 enthaltene

Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Drucksache 6/12376. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt worden sind, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und rufe auf

Tagesordnungspunkt 14

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 6/13139

Seitens mehrerer Fraktionen wurde Aussprache begehrt. Gegenstand dieser Aussprache soll die Petition mit der Nr. 0601961/7 mit dem Thema „Treuepflicht und Mäßigungsgebot eines Professors“ sein. Die Redezeit beträgt 10 Minuten je Fraktion und Staatsregierung sowie 90 Sekunden für fraktionslose Abgeordnete. Die Reihenfolge in der ersten Rederunde lautet: CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Staatsregierung, falls sie das Wort wünscht. Für die CDUFraktion ergreift zunächst Frau Kollegin Dietzschold das Wort.

(Unruhe bei der CDU)

Sie sprechen gleich vom Mikrofon aus, Frau Kollegin?

Ja, Herr Präsident. Eigentlich bin ich jetzt ein wenig irritiert, weil ich nicht als Erste zu dieser Petition sprechen wollte. Eine Fraktion hat angezeigt, die Petition hier im Plenum diskutieren zu wollen, doch das waren nicht wir von der Koalition.

(Unruhe im Saal)