Es ist eine Aussprache vorgesehen. Es beginnt die CDUFraktion, danach folgen die Fraktionen SPD, DIE LINKE, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Abg. Michel spricht für die CDU-Fraktion. Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf den ersten Blick ist das heute zu verabschiedende Gesetz hauptsächlich ein bloßes Freigeben von Bundesfinanzmitteln. Zwar ist die Summe nicht ganz unerheblich, aber aus meiner Sicht lohnt es sich ebenso, die Hintergründe zum Gesetz näher zu betrachten.
Mit Artikel 1 des Gesetzes ändern wir das Sächsische Investitionskraftstärkungsgesetz vom 16. Dezember 2015 dahin gehend, dass die Verwendungsfrist der Bundesmittel auf das Jahr 2020 verlängert wird. Damit ziehen wir mit den Regelungen des Bundes gleich, welche eine
solche Verlängerung schon per Gesetz gestatten. Auch kommen wir damit manchem Vertreter der kommunalen Ebene entgegen; denn die Kommunen haben teilweise höchst unterschiedliche Gründe, um eine Verlängerung zu begrüßen.
Neben den Kommunen, die es schaffen, ihre Vorhaben in der ursprünglich vorgesehenen Zeit umzusetzen, gibt es Kommunen, die komplizierte Projekte umsetzen wollen und mit der gewonnenen Mehrzeit diese nun umsetzen können. Wir haben Kommunen, die Ausschreibungen wiederholen müssen und so für jede Zeitverschiebung dankbar sind. Wir erfüllen Wünsche aus Gemeinden, welche sich wegen gestiegener Baupreise und mangels Baufirmen mehr Zeit wünschen. Wir haben Kommunen, die einfach zu spät dran sind und ihr Bauamt nicht ganz so perfekt organisiert haben. Ihnen allen wird mit der
Was mich dabei ärgert, ist die Selbstverständlichkeit, mit der manch kommunaler Vertreter zuerst herumnörgelte, dass mit der Gesamtsumme, mit dem FAG, dem Förderprogramm und dem Ergänzungsprogramm „Brücken in die Zukunft“ und der ersten Bundestranche viel zu wenig Geld für die kommunale Ebene zur Verfügung stehe. Aber es lassen sich wiederum Bürgermeister finden, die mit der gleichen Selbstverständlichkeit jetzt wieder jammern, die Umsetzungsfristen seien zu kurz, um so viel Geld zu verbauen. Nun denn, wir kommen auch diesem kommunalen Wunsch nach und verlängern die Frist.
Die Brücke von Artikel 1, Kapitel 1 des Gesetzes zu Kapitel 2 sind die Kapazitäten der Bauwirtschaft. Mit dem Kapitel 2 setzen wir das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes um. Dafür wurde sogar Artikel 104 c im Grundgesetz eingefügt. Dieser gestattet dem Bund, Finanzhilfen an finanzschwache Gemeinden für Bildungsinfrastruktur zu leisten. Die Länder haben sich mit 3,5 Milliarden Euro für diesen Zweck einkaufen lassen.
In der Anhörung zum Gesetz haben wir auch die Kapazitäten der sächsischen Bauwirtschaft abgefragt. Die Vertreter der Bauwirtschaft gehen von einer Auslastung des sächsischen Baugewerbes zu circa 77 % aus. Das ist für die Baubranche gut und zeigt die hohen Bauinvestitionen in Sachsen. Aber die Vertreter der Baubranche haben auch vorgerechnet, dass noch ausreichend Baukapazität vorhanden ist. Diese Botschaft richtet sich nun vor allem an die Bauherren. Es gibt keinen Grund, an die Umsetzung der Projekte zögerlich heranzugehen und wieder Verlängerungen einzufordern. Wir möchten gern, dass das Geld umgesetzt wird.
Der Bund stellt den Kommunen im Freistaat, welche nicht dauerhaft von 2011 bis 2017 abundant waren, insgesamt 177,9 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden durch den Freistaat Sachsen mit einem Überbewilligungskontingent von 10 %, also von noch einmal circa 17,8 Millionen Euro, ergänzt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bundesmittel insgesamt abfließen, auch wenn einmal ein Projekt scheitern sollte oder eine Kommune bei Tranche 1 in Verzug gerät.
Der Vollständigkeit halber und an alle gerichtet, die meinen, der Freistaat gehe schlecht mit seinen Kommunen um, sei noch einmal dargelegt, dass wir auch mit 5 Millionen Euro die veranschlagten Fördervollzugskosten für das Programm übernehmen.
Diese Ergänzung des Bundesprogramms wird sicherlich bei gutem Willen darüber hinweghelfen, dass die Einbringung des Entwurfs relativ zeitversetzt nach dem Bundesgesetz erfolgte. Aber an dieser Stelle werden wir ja dann in der Debatte erleben, wer gutwillig ist und wer nicht.
In der Summe geben wir heute also über 200 Millionen Euro frei. Diese werden auf die Landkreise und kreisfreien Städte nach den Schülerzahlen aufgeteilt. Dazu haben wir extra den Präsidenten des Statistischen Landesamtes angehört, und so konnten wir die neuen Zahlen des Jahres 2016 verwenden.
Daraus ergibt sich auch eine Änderung zum Regierungsentwurf; denn die Schülerzahlen haben sich zugunsten der kreisfreien Städte entwickelt. Was bestehen bleibt, ist die hohe Förderquote von 75 % und das Verfahren, das die Landkreise im Einvernehmen mit den SSG-Kreisverbänden entscheiden. Hier gibt es auch Stimmen, die meinen, dass dadurch und durch die geringe Mindestprojektsumme von lediglich 40 000 Euro das Geld mit der Gießkanne verteilt werde und nicht in die dringendsten Vorhaben fließe. Aber auf kommunalen Wunsch bleibt es bei einer Vorhabensgröße von 40 000 Euro.
Meine Damen und Herren, wenn es so etwas wie eine politische Unschuldsvermutung gibt, dann sollten wir sie an dieser Stelle bei unseren Kommunalpolitikern ausprobieren und anwenden. Ob es funktioniert hat, können wir dann im Nachgang gern auch gemeinsam mit dem pauschalen Gesetz über die 70 000 Euro auswerten, wenn klar ist, wie die Gelder verwendet wurden.
Im Laufe des Gesetzesverfahrens hat der Landtag noch zwei Klarstellungen im Gesetzestext vorgenommen. Im Artikel 1 § 10 wird der Investitionsbegriff dem Begriff aus dem Programm „Brücken in die Zukunft“ wieder angeglichen. Das begrüße ich sehr, denn es macht keinen Sinn, im Lande mehrere Legaldefinitionen für einen Begriff zu verwenden. Auch stellen wir klar, ab wann abundante Gemeinden von dem Gesetz ausgeschlossen sind. Hier müssen wir einer Vorgabe des Bundes folgen, der Abundante ausschließt; aber wir können es so fassen, dass die größtmögliche Zahl von Kommunen in den Genuss des Programms kommt.
Meine Damen und Herren, ich werbe um Ihre Zustimmung für diesen Gesetzentwurf zur Freigabe von Schulhausbaumitteln und hoffe, den Kommunen gelingt eine fristgerechte Umsetzung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange bei diesem Kommunalinvestitionsförderungsumsetzungsgesetz mit
einigen Zahlen an. Wir erhalten auf der Grundlage der Änderung des Grundgesetzes, Artikel 104 c, über den Bund, der damit den Gemeinden 3,5 Milliarden Euro für die Bildung zur Verfügung stellen konnte, insgesamt 178 Millionen Euro, die wir an die Kommunen weiterleiten. Als Freistaat geben wir 17,8 Millionen Euro als
Jetzt darf man natürlich nicht die 25 % Eigenanteil der Kommunen vergessen – ich gehe einmal von der Regelförderung von 75 % aus und nicht von der Ausnahme mit 90 % –, dann sind wir schon bei 261 Millionen Euro, die wir im Freistaat in den nächsten fünf Jahren in die Bildung investieren.
Dabei bleibt es nicht – und ich meine nicht die 5 Millionen Euro, die der Freistaat noch nebenbei als Fördervollzugskosten übernimmt –: Wir haben in dem Brückenprogramm, also Artikel 1, 800 Millionen Euro aus Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln für Investitionen zur Verfügung gestellt. Auch hier ist die Hebelung durch den Eigenanteil der Kommunen so groß, dass wir über 1,1 Milliarden Euro reden, die über dieses Programm umgesetzt werden. Wenn man sich die Maßnahmenpläne anschaut und wo die Kommunen ihre Schwerpunkte gelegt haben, dann ist das bei weit über 50 % im Bereich Bildung der Schulhausbau. Das heißt, wenn wir Artikel 1 Brückenprogramm und das jetzt zu verabschiedende Gesetz nehmen, dann werden wir in den nächsten Jahren über 800 Millionen Euro in den Bereich Schule/Bildung in diesem Freistaat investieren, und das ist eine coole Sache.
Wir docken mit diesem Gesetz an das Programm „Brücken in die Zukunft“ an. Nun kann man die Frage stellen, warum wir nicht ein eigenes Vollzugsgesetz machen. Dazu sage ich ganz deutlich: weil dieses Gesetz gegenüber vielfältiger Kritik am Anfang schlichtweg seine Feuertaufe bestanden und seine Praxistauglichkeit bewiesen hat; weil es eben für die Kommunen die Planbarkeit mit diesem neuen Gesetz auf 2022 verlängert und damit Sicherheit der Mittel und eine Entzerrung bei den Ausschreibungen über diese fünf Jahre schafft und unbürokratisch über die Maßnahmenpläne im Einvernehmen mit dem SSG arbeitet. Das ist ein tiefes und gutes Vertrauen in die kommunale Hoheit und in die kommunale Fähigkeit, Prioritäten zu setzen, und im Bereich der hohen Förderquote von 75 % – mit dem neuen Gesetz in Ausnahmen bis zu 90 %.
Dieses Fördergesetz, das wir geschaffen haben und an das wir mit diesem Umsetzungsgesetz andocken, ist eine optimale Blaupause für zukünftige Förderprogramme im Freistaat Sachsen, meine Damen und Herren.
Neu in diesem Kapitel 2, also bei der Umsetzung der 195,8 Millionen Euro, ist der Ausnahmetatbestand 90 % Förderung. Ich finde es gut und richtig, dass Kommunen, die in Haushaltskonsolidierung sind, über die Landesdirektion bzw. über die Landkreise auch die Möglichkeit haben, sich trotzdem noch investiv zu bewegen. Ich finde es auch gut, dass wir die 40 000-Euro-Grenze, also die Mindestvorgabe des Bundes, eingehalten haben, und ich
bin sehr zuversichtlich – das haben wir auch bei den SSGKreisverbänden abgefragt, auch in der Anhörung –, das es kein Problem sein wird, die Vorgaben des Bundes einzuhalten, 85 % der Kommunen zu bedienen, aber 70 % der Mittel auf 50 % der Kommunen zu konzentrieren. Das wird kein Problem sein.
Das zeigt auch die Stärke der SSG-Kreisverbände, der Bürgermeister, sich ins Benehmen zu setzen und selbstständig Prioritäten zu setzen, sich gegenseitig auch Mittel zuzubilligen nach dem Motto: Du machst das dieses Jahr, ich bekomme von dir nächstes Jahr. Das ist Flexibilitä,t und es wird mittlerweile von der gesamten kommunalen Ebene gewürdigt, dass das eine vernünftige Praxis ist, auch für die Zukunft.
Ich bin auch ganz stolz, dass es uns gelungen ist – auch gegen Widerstand in diesem Artikel 2 –, das, was wir im Artikel 1 schon drinhaben, nämlich den Erhaltungsaufwand, mit hineinzunehmen. Wir kennen den Streit um den Investitionsbegriff. Ich bin – und ich denke, auch die kommunale Seite – sehr zufrieden, dass uns das gelungen ist. Es ist auch noch richtig – mein Kollege Michel hat es angesprochen –, die aktuellsten Schülerzahlen einzuarbeiten. In diesem Sinne ist es aus meiner Sicht ein rundum gelungenes Gesetz, das wir hier umsetzen, und ich bitte für unsere Fraktion um Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht also um das Kommunalinvestitionsförderungsumsetzungsgesetz – welch ein Wortungetüm; so etwas können sich auch tatsächlich nur CDU und SPD ausdenken.
Wir haben in den letzten Minuten eine Menge Selbstlob aus der Koalition gehört und ich möchte diesem Selbstlob ein wenig die Realitäten in diesem Land entgegenstellen.
Wir wissen es ja – bei Ihnen scheint es noch nicht ganz angekommen zu sein –: Vielen Kommunen im Freistaat Sachsen stehen die finanziellen Probleme Oberkante Unterlippe. Nicht wenige Kommunen sind kaum oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten in der Lage, ihren Pflichtaufgaben nachzukommen, geschweige denn den Bereich der freiwilligen Aufgaben aktiv zu gestalten. Das zeigt der kürzlich erfolgte Hilferuf der erzgebirgischen Bürgermeister ebenso eindrucksvoll wie wesentliche Kennziffern. Ich will nur noch einmal auf die Verschuldung der Kommunen im Freistaat Sachsen verweisen.
Der Finanzminister hat sich kürzlich im Bereich der Schönfärberei ausgetobt, deshalb noch einmal die Zahlen: Die Kernhaushalte machen 2,9 Milliarden Euro am Ende des Jahres 2016 aus. Wenn wir die Schatten- und Nebenhaushalte dazunehmen, kommen wir auf einen Schuldenstand von sage und schreibe 15,7 Milliarden Euro zum 31. Dezember 2017.
Erschreckend ist auch der Umstand, dass zu Beginn dieses Jahres, meine Damen und Herren, in Sachsen insgesamt 296 Gemeinden – ich wiederhole: 296 Gemeinden – und drei Landkreise ohne beschlossenen Haushalt dastanden. Das entspricht einem Anteil von 70 % der Kommunen und 30 % der Landkreise. Für all diese Kommunen, meine Damen und Herren, bedeutet das die vorläufige Haushaltsführung. Neue Investitionen, etwa im Bereich der Straßen, der Kindergärten oder der Schulen, dürfen nicht begonnen werden.
Damit sind wir auch schon beim ersten Problem dieses Gesetzes. Wenn Kommunen keinen beschlossenen Haushalt haben und deshalb neue Investitionsvorhaben in Schulen nicht beginnen dürfen, nützen ihnen natürlich die Fördermittel herzlich wenig. Das zweite Problem besteht darin, dass die Kommunen einen Eigenanteil aufbringen müssen, um in den Genuss dieser Fördermittel zu kommen, was für viele ein nicht ganz unerhebliches Problem darstellt.