7. Mai 2018. Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, SPD, AfD, GRÜNE; Staatsregierung, wenn gewünscht. Die einbringende Fraktion DIE LINKE beginnt und das Wort ergreift Frau Kollegin Schaper.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bislang haben Sie alle unsere Anträge zur medizinischen Versorgung in Sachsen abgelehnt. Aber als unerschütterliche Optimistin hoffe ich heute erneut auf Zustimmung. Dieser Antrag ist nicht nur für die Menschen in Sachsen, sondern er bringt auch Vorteile für die Krankenkassen und die künftigen Haushalte des sozialen Gesundheitsministeriums. Sicher sehr zur Freude des Finanzministers, denn er könnte dort bares Geld sparen.
Mit unserem Antrag „Gesundheitliche Versorgung zielgerichtet verbessern – Versorgungsforschung in Sachsen spürbar intensivieren!“ fordern wir heute von Ihnen die Auflage eines landesfinanzierten Programms zur gesundheitlichen Versorgungsforschung, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2019. Ziel eines solchen Programms sind am Ende strukturierte medizinische Versorgungskonzepte für Sachsen, wodurch wir als politische Entscheider gemeinsam mit den Kostenträgern zukünftig Finanzströme zielgenauer dahin lenken können, wo sie den meisten Nutzen bringen, insbesondere auch für die Patientinnen und Patienten. Das sollte auch ganz im Sinne der Staatsregierung sein, die sich der schwarzen Null verschrieben hat und versucht, jedes Thema zu ökonomisieren.
In diesem Fall ist es aber im Sinne einer optimalen Behandlung. Wenn Sie so wollen, ist gesundheitliche Versorgungsforschung eine Art Controlling, nur eben auf der Basis tatsächlicher Lebens- und Erkrankungsdaten und somit die Grundlage aller künftigen Entscheidungen hinsichtlich der medizinischen Versorgung, also etwas, das man nicht nur in reinen Zahlen rechnen und wiedergeben kann. Doch Versorgungsforschung ist noch viel, viel mehr als das. So untersucht sie die Patientenversorgung in Krankenhäusern, Arztpraxen und sonstigen Gesundheitseinrichtungen. Darauf aufbauend entwickelt sie medizinische und organisatorische Konzepte für deren Verbesserung. Versorgungsforschung unterstützt die
Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, Kosten und Nutzen von Aus- und Weiterbildung. Sie untersucht Patientenfaktoren, wie Therapietreue und die Lebenswelt der Patienten. Dadurch kann sie am Ende wissenschaftlich fundiert Behandlungsempfehlungen geben, was schließlich den Patienten, aber auch den Kostenträgern sehr zugute käme.
In Deutschland, aber gerade in Sachsen, stehen wir hinsichtlich der medizinischen Versorgung vor großen Herausforderungen. Das wissen Sie genauso gut wie wir. Die Bevölkerung wird älter und die Lebenserwartung steigt. Wer beispielsweise im Jahr 2018 in Sachsen geboren wird, der kann als Frau mit einer Lebenserwartung von fast 84 Jahren und als Mann mit fast 79 Jahren rechnen. Das ist zwar eine gute Nachricht, aber es ist auch Grund für zunehmende Kosten bei der medizinischen Versorgung, denn mit der Lebenserwartung und dem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit zu erkranken. Mehr Kranke bedeuten im Umkehrschluss, dass mehr Ärzte benötigt werden. Von denen haben wir aber heute schon viel zu wenige.
Im Jahr 2012 hatten wir über eine Million Menschen im Alter von 65 Jahren oder älter, was einem Anteil von fast 25 % an der Gesamtbevölkerung entsprach. Das wird heute nicht viel anders sein und sich auch in Zukunft nicht groß verändern. Dabei sind die regionalen Unterschiede zu beachten. In den Zuwanderungsregionen wie Leipzig und Dresden sinkt das Durchschnittsalter, aber aufgrund der zunehmenden Einwohnerzahlen steigt der Bedarf an Ärzten. In den Abwanderungsregionen hingegen, also den ländlichen Regionen, steigt der Altersdurchschnitt und der Bedarf an Ärzten nimmt aufgrund des demografischen Wandels dennoch zu, denn im Unterschied zu jüngeren Menschen brauchen ältere Menschen mehr ärztliche und pflegerische Arbeitszeit. Der Versorgungsatlas hat in einer Presseinformation vom 2. Juni 2016 darauf hingewiesen. Deshalb ist es unabdingbar, dass wir in Sachsen die Versorgungsforschung intensivieren, anstatt nur vereinzelt Mittel gestückelt für die Weiterentwicklung des Versorgungsatlasses, zur Weiterentwicklung der Landeskrankenhäuser oder für Schnittstellenanalysen in der medizinischen Versorgung zu geben. Natürlich sind das auch wichtige Projekte, die aber ohne systematische Versorgungsforschung, wie sie eigentlich verstanden und auch im Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erläutert wird, nicht mehr als Beschäftigungstherapie sind.
In Ihrem Koalitionsvertrag kündigen Sie sogar selbst einige Punkte an, die die Versorgungsforschung tangieren würden. So wollen Sie Qualitätskriterien für die Krankenhausplanung berücksichtigen und das Geriatriekonzept weiterentwickeln. Leider haben Sie zum Thema Geriatriekonzept bis auf einen Berichtsantrag nichts getan. Unter wohnortnah verstehen Sie Entfernungen von 30 bis 50 Kilometern laut der Antwort auf meine Kleine Anfrage. In der Region Mittelsachsen haben wir gerade mal
zwei Geriatriebetten pro 10 000 Einwohner über 70 Jahren. Viel verbessert hat sich da wirklich nicht. Das müssen Sie auch mal zugeben.
Genau hier würde eben eine Versorgungsforschung ansetzen. Diese könnte beispielsweise durch Auswertung von Routinedaten der Krankenhäuser oder Krankenversicherungen feststellen, dass in einer Region die geriatrische Versorgung eben nicht optimal ist. Mit einem anderen Instrument als der gesundheitlichen Versorgungsforschung kommen Sie nicht zu einer solchen Erkenntnis. Auf Grundlage dieser Feststellung ließe sich ein Versorgungskonzept aufbauen, um die geriatrische Versorgung in dieser Region zu verbessern. Um zu erfahren, ob das wie geplant funktioniert, brauchen Sie wieder die Versorgungsforschung, denn diese kann evaluieren, Versorgungsqualität analysieren und feststellen, ob Therapien bei Patienten ankommen oder nicht und wenn nicht, warum.
Ohne gesundheitliche Forschung kommen Sie zu diesen Einsichten nicht. Das sieht man teilweise an Antworten der Staatsregierung auf Kleine Anfragen. Ich zitiere aus der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage zur geriatrischen Versorgung: „Die Aussagen im BARMERKrankenhausreport von 2017 (Kapitel 3, Schwerpunkt- thema Geriatrie) lassen sich für das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) aufgrund der fehlenden Datengrundlage nicht nachprüfen.“
Dabei spielt auch keine Rolle, dass nur 9,3 % der Sachsen bei der BARMER versichert sind. Sie als Staatsregierung hat zu interessieren, wie alle Sachsen gesundheitlich bzw. im vorliegenden Fall geriatrisch versorgt sind. Dazu müssen Sie sich die Datengrundlage eben verschaffen. Das dafür geeignete Instrument – da wiederhole ich mich sehr gern – ist die Versorgungsforschung.
Aber es ist auch eine Frage der Verantwortung im Hinblick auf vorhandene Ressourcen und Mittel für jeden einzelnen Patienten, auch mit Blick auf Nutzen und Kosten für die gesamte Gesellschaft. Ressourcen sind so optimal wie möglich einzusetzen, denn die medizinische Versorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die durch die solidarische Gemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherungen gesichert und gestemmt wird.
Dabei gilt ausnahmsweise die Regel, welche auch für die freie Wirtschaft gilt: Wer nicht investiert, verliert. Auch jeder Unternehmer würde doch aus betriebswirtschaftlicher Sicht schauen, ob sich seine Investitionen bezahlt machen und ob diese sinnvoll sind. In der Betriebswirtschaft nennt man das auch Return on Invest – damit auch Sie von der CDU es verstehen.
Es gilt auch, die Lage im Vorfeld zu analysieren, um nicht wegen fehlender Investitionen ins Hintertreffen zu geraten. Wenn wir in Zukunft also die medizinische Versorgung in Sachsen sicherstellen wollen, ohne dass die Kosten dafür explodieren, weil wir beispielsweise teure Studienprogramme für Medizinstudenten finanzieren
Wenn wir zukünftig nicht immer nur auf vorhandene Missstände reagieren wollen, sondern die Versorgungslandschaft zum Wohle der sächsischen Bevölkerung von vornherein aktiv gestalten wollen, dann ist der heutige Antrag der richtige Schritt in die richtige Richtung. Ich bitte Sie daher unermüdlich um Ihre Zustimmung und darum, Ihre ideologischen Scheuklappen einmal abzunehmen.
Gerade hat Frau Kollegin Schaper den Antrag der Fraktion DIE LINKE eingebracht. Als Nächster spricht Herr Kollege Wehner für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Wir werden uns inhaltlich natürlich ohne Scheuklappen mit dem Antrag befassen, Frau Schaper, das kann ich Ihnen schon einmal zusichern. Ich freue mich auch, dass Sie Ihre Liebe zum betriebswirtschaftlichen Denken und zum Kostenbewusstsein entdeckt haben. Das war ja nicht immer so.
Die Versorgungsforschung ist ein Teilgebiet der Gesundheitssystemforschung. Man muss vielleicht noch einmal sagen, womit sich die Versorgungsforschung eigentlich befasst. Es geht um neue Diagnostik, um die Anwendung neuer und alter Medikamente und um deren Wirksamkeit, um die Verwendung von Hilfsmitteln und deren Risiken, um Kurse.
Absicht ist, ungerechtfertigte Unterschiede in der Versorgung aufzudecken. Die Versorgungsforschung soll die gesundheitliche Versorgung analysieren und entsprechend verbessern. Sie schaut, ob und wie schnell sich bestimmte Standards durchsetzen, sei es bei der pharmakologischen Behandlung, bei der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln oder bei der Organisation der medizinischen Versorgung.
Zu diesen Faktoren gehören natürlich auch die Kosten der jeweiligen Verfahren, aber auch Aus- und Weiterbildung sowie die Art und die Intensität der Kooperation zwischen medizinischen und anderen sozialen Einrichtungen.
Außerdem spielen Patientenfaktoren wie die Therapietreue und die jeweilige Lebenswelt des Patienten eine große Rolle. Die Forschung liefert Informationen über Einsatz, Erfolg und Risiken von diagnostischen und therapeutischen Verfahren sowie zu Versorgungskonzepten und Alltagsbedingungen. Wir sind uns darin einig, dass dies ein wichtiges Thema ist. Die Frage ist nur, wie der Antrag damit umgeht. Das ist aus unserer Sicht nicht zielführend.
Die Versorgungsforschung beantwortet Fragen, die weder die biomedizinische Grundlagenforschung noch die klassische klinische Forschung beantworten kann. Ein
weiterer Aspekt der Versorgungsforschung ist die Kostenseite; das wurde von meiner Kollegin angesprochen.
Die Gesundheitsforschung zu stärken ist daher richtig. Das kann aus unserer Sicht aber nicht mit dem vorliegenden Antrag erreicht und in dieser Konsequenz umgesetzt werden. Der Antrag ist aus mehreren Gründen, auf die ich jetzt noch kurz eingehe, abzulehnen.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Antrag teilweise zu pauschal und widersprüchlich ist. Er wirft mehr Fragen auf, als er Antworten gibt. Anzumerken ist, dass die Gesundheitsversorgungsforschung die gesundheitliche Versorgung analysieren und verbessern soll. Dazu gehört ebenso die Kostenseite, welche dabei hinterfragt wird. Der vorliegende Antrag spricht jedoch nur die mögliche Verbesserung des Zugangs zu medizinischen Leistungen an; Auswirkungen auf die Kostenseite werden nicht angesprochen. Dies ist aber unabdingbar zur Absicherung der finanziellen Lage der medizinischen Versorgung.
Der Antrag berücksichtigt nicht das Vorhandensein von Forschung und Forschungsergebnissen, die es bundes- und landesweit bereits gibt. Andersherum gefragt: Bedarf es tatsächlich immer einer Landesstudie, oder kann auch auf andere Ergebnisse verwiesen werden? So ist beispielsweise auf die Gesundheitsberichterstattung des Statistischen Landesamtes zu verweisen, auf aktuelle Krankenkassenberichte – zum Beispiel die regionalen Präventionsberichte der AOK Plus oder der DAK – und auf Ergebnisse der gesundheitlichen Versorgungsforschung im Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung.
Die Länder beteiligen sich am Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, welches fünf weitere Aktionsprogramme umfasst, beispielsweise die Erforschung von Volkskrankheiten, die Präventions- und Ernährungsforschung oder individualisierte Medizin. Diese Forschung findet in den Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung statt. Diese arbeiten institutionell und bundesländerübergreifend, was zu einem höheren Output führen kann. Beispielsweise arbeitet das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen eng mit der TU Dresden zusammen. Seitens des Freistaates findet auch eine entsprechende finanzielle Unterstützung der Vorhaben statt.
Bei Ihrer Forderung nach Auflage eines Landesprogramms zur Vergabe konkreter Forschungsaufträge wird nicht deutlich, wer die konkreten Aufgabenstellungen und Forschungsaufträge festlegt. Soll dies allein geschehen oder in Abstimmung mit weiteren zuständigen Akteuren? Bei der Vielfalt der genannten Beispiele klingt das eher nach einer Förderung nach dem Gießkannenprinzip, ohne sich auf die tatsächlichen Schwerpunkte zu konzentrieren. Das wäre uns dann aber besonders wichtig.
Auch ist darauf hinzuweisen, dass eine Umsetzung der Ergebnisse der geforderten Studien in die Regelversor
gung nicht allein durch den Freistaat erfolgen könnte. Dafür bedarf es der Mitwirkung anderer Akteure, auf die das Land keinen Einfluss hat.
Ihre Forderung zur Überleitung der Forschungsergebnisse in das Studium ist aus unserer Sicht zu pauschal. Es stellen sich mehr Fragen, als Antworten gegeben werden. Welche Forschungsergebnisse beispielsweise sollen wann vermittelt werden? Sorgt eine unverzügliche Übernahme nicht auch für eine ungefilterte Umsetzung, was die medizinische Behandlung im Ergebnis gefährden könnte? Wie weit würde der Lehrplan damit überreizt?
Ihr Ansinnen, Krankheiten als Forschungsschwerpunkte in der gesundheitlichen Versorgungsforschung in Kooperation mit allen maßgeblichen Verantwortungsträgern in der Versorgung zu bestimmen, ist widersprüchlich. Zur ersten Forderung: Soll es konkrete Forschungen geben und daneben allgemeine Forschungsschwerpunkte? Oder sollen sich aus diesen konkreten Forschungsschwerpunkten Vorhaben ableiten? Das war mir beim Durchlesen des Antrags nicht klar.
Weiterhin stellt sich die Frage, ob es mit dem Landesgremium nach § 90 a SGB V – das ist Ihnen ja bekannt – ein solches Gremium nicht bereits gibt. Ist dieser Bedarf dann überhaupt vorhanden?
Wir lehnen den Antrag ab. Dennoch bin ich dankbar, dass wir hier im Sächsischen Landtag über dieses Thema diskutieren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es vorweg zu sagen: Grundsätzlich hat der Antrag das Anliegen, die Versorgungsforschung zu stärken und so eben auch die Versorgung zu verbessern, und das ist absolut unterstützenswert.
Wie das aber konkret geschehen soll, das klärt der vorliegende Antrag nicht. Genau genommen habe ich den Eindruck, er baut eher ein riesiges Forderungsgebäude auf, das mit Vokabeln – ich zitiere aus der Einleitung –: „mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten“, „integriert“ und „personenzentriert“, im gesamten Bereich der medizinischen Versorgung und Pflege – ich zitiere – „Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliation“, für „alle“ – um sich wirft, und das, als sei Gesundheitspolitik die erste Landeskompetenz. Das ist sie nun leider nicht.
Klar bleibt deswegen im Antrag nach zahllosen Schachtelsätzen nur, dass wir vor allem mehr Geld zur Verfügung stellen sollen. Auch das könnte sehr unterstützenswert sein, wenn denn klar wäre, wo genau die Priorität dabei gesetzt werden soll.
Ja, Versorgungsforschung kann das Leben und Arbeiten für alle Beteiligten einfacher und besser machen, und das nicht nur im medizinischen und pflegerischen Behandlungsalltag, sondern sie kann uns auch bei dem gefühlt
immer noch viel zu gering geschätzten Bereich der Prävention helfen. Prävention in einer Gesellschaft – darüber müssen wir nicht streiten, Frau Schaper –, in der wir erfreulicherweise immer älter werden, sollte nachhaltig sein. Um dafür die besten Programme zu finden, braucht es tatsächlich Versorgungsforschung.
Deshalb zu Ihren Punkten im Detail: Ich setze also jetzt meine ideologischen Scheuklappen, derer ich mir gerade erst bewusst geworden bin, ab und versuche, zu Ihren Forderungspunkten zu kommen. Im Bereich der Versorgungsforschung haben wir zum Glück bereits einige sehr gut finanzierte Bundesinstitutionen, von denen übrigens nicht wenige hier in Sachsen beheimatet sind; der Kollege hat sie gerade schon aufgezählt. Aber wir haben bundesweit mehr als 80 Standorte mit mehr als 100 beteiligten Hochschul-/Universitätsklinika und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die sechs Gesundheitsfor
schungszentren bilden, die in den Jahren 2009 bis 2011 gebildet wurden und von denen wir unter anderem ein Gesundheitsforschungszentrum zu Herz-Kreislauf-Er
krankungen, zu Krebserkrankungen und neurodegenerativen Erkrankungen auch hier in Sachsen ansässig haben und diese mit unterstützen.
Deshalb stellt sich die Frage, die, wie gesagt, weder im Antrag noch von Ihnen beantwortet ist, warum wir diese bundesweit koordinierten Strukturen und Forschungsprogramme mit eigenem knappem Geld neu aufbauen sollten und mit maximalem Mitteleinsatz doch nur weniger erreichen würden, als wir bereits jetzt mit diesen starken Verbund- und Forschungsnetzwerken schaffen. Dies umso mehr, als uns gerade zum Beispiel der Wissenschaftsrat beschieden hat, dass wir exzellente und profilierte Forschungen an unseren beiden Universitätsklinika haben, diese aber auch einen gehörigen Investitionsstau vor sich herschieben. Das heißt, das Geld, das wir haben und brauchen, werden wir für Institutionen benötigen, die sich hier vor Ort genau schon mit diesen Aufgaben befassen, weil es hier eben notwendige Investitionen gibt und wir erst einmal das absichern müssen, was vorhanden ist.