Deshalb stellt sich die Frage, die, wie gesagt, weder im Antrag noch von Ihnen beantwortet ist, warum wir diese bundesweit koordinierten Strukturen und Forschungsprogramme mit eigenem knappem Geld neu aufbauen sollten und mit maximalem Mitteleinsatz doch nur weniger erreichen würden, als wir bereits jetzt mit diesen starken Verbund- und Forschungsnetzwerken schaffen. Dies umso mehr, als uns gerade zum Beispiel der Wissenschaftsrat beschieden hat, dass wir exzellente und profilierte Forschungen an unseren beiden Universitätsklinika haben, diese aber auch einen gehörigen Investitionsstau vor sich herschieben. Das heißt, das Geld, das wir haben und brauchen, werden wir für Institutionen benötigen, die sich hier vor Ort genau schon mit diesen Aufgaben befassen, weil es hier eben notwendige Investitionen gibt und wir erst einmal das absichern müssen, was vorhanden ist.
Von den anderen Krankenhäusern im Land und zusätzlich notwendigen Investitionen im Feld der Digitalisierung will ich jetzt gar nicht reden. Kurzum, wir haben im Parlament zuerst darauf zu schauen, was es bereits gibt und was hier notwendig zu tun ist. Das scheint im Antrag ein Stück weit aus dem Verhältnismäßigkeitsfokus gefallen zu sein.
Zu Ihrem Punkt 2, mehr Studien: Auch hier haben wir den Eindruck, an Geldsummen für Studien mangelt es gerade nicht. Die forschenden Kliniken sind sogar so erfolgreich – auch wieder im Wissenschaftsratsgutachten zu lesen –, dass sie so stark Drittmittel einwerben, dass wir den leider nicht immer ausreichenden Overhead kompensieren müssen, also dort zusätzliche Mittel hineinstecken müssen.
Auch durch das Land wurden zahlreiche Studienaufträge vergeben und inzwischen durchgeführt. Als positives Beispiel möchte ich hier einmal das Gutachten zur Ent
wicklung des ambulanten Versorgungs- und Arztbedarfs in Sachsen nennen. Hier kann man sehen: Auch die Staatsregierung ist nicht untätig.
Recht geben möchte ich Ihnen aber im Teil Ihrer Begründung, wo Sie den Finger in eine Wunde legen, nämlich dort, wo die Zugänglichkeit zu den Studien angesprochen wird. Alle in Ihrer Begründung genannten Studien, wie das Krankenhausgutachten oder die Studie „Zum guten Leben im Alter und Geriatrie“, sollten zeitnah veröffentlicht werden. Diese sind wichtig, damit wir und auch die beteiligten Verbände und Kassen sich ein umfassenderes Bild und darauf aufbauend politische Maßnahmen ableiten können. Denn – auch darin sind wir uns einig – Politik auf Verdacht wird die Versorgungssituation nicht verbessern. Einfach mehr Geld ins System zu schütten, wird es angesichts von 400 Milliarden Euro, die jährlich in Deutschland hier eingesetzt und umgesetzt werden, leider auch nicht richten.
Deswegen müssen wir das, was wir haben, besser nutzen und dann auch mit politischem Handeln unterlegen. Insofern: In diesem Bereich haben wir uns bereits auf den Weg gemacht, aber gerade in der Vernetzung und Verbindung solcher Studienergebnisse ist noch Luft nach oben. Mehr Studien aber sind nach unserem Dafürhalten in diesem Bereich nicht nötig.
Zu Punkt 3: Sie wollen mehr Geld in die Forschung und in Zentren der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung. Auch hier sind wir der Meinung, das geschieht bereits. Die Uni-Klinika – Sie haben es mindestens im Haushaltsausschuss mitbekommen – haben erst im November letzten Jahres eine dreistellige Millionensumme für Investitionen erhalten. Das Gros davon, genau genommen 85 Millionen Euro, wurde für die Hochschulmedizin in Dresden, für die Verwirklichung des Bauvorhabens „Zentrum für seelische Gesundheitsforschung und Altersforschungszentrum“ zur Verfügung gestellt. Das Vorhaben dient ausdrücklich der Verknüpfung von Krankenversorgung und Forschung im Bereich der psychiatrischen und geriatrischen Versorgung. Die restlichen 23 Millionen Euro dieses Paketes für das Universitätsklinikum Leipzig dienen übrigens nicht nur der Ertüchtigung der IT, sondern ausdrücklich auch dem sogenannten SmithKonsortium, das die standortübergreifende Nutzung und Verarbeitung von Daten zwischen Kliniken ermöglichen soll – ich nenne hier nur einmal das Stichwort E-Health – und eben datenbasierte Forschung.
Wir haben vor nicht einmal zwei Wochen am UKD, wiederum hier in Dresden, Richtfest für das nationale Zentrum für Tumorerkrankungen für 22 Millionen Euro gefeiert. Es wäre hier einiges mehr zu nennen, zum Beispiel das neu aufgestellte SIKT. Hinter dem Akronym versteckt sich der Sächsische Inkubator für Klinische Translation, der Innovationen aus der Forschung schneller in die Klinik und die Patientenversorgung bringen will. Er wurde uns gerade erst am Parlamentarischen Abend der Universität Leipzig beeindruckend vorgestellt. Ihr Fraktionsvorsitzender Herr Gebhardt war zumindest an diesem
Abend da und konnte sich davon überzeugen. Auch am Dresdner Klinikum gibt es Forschungen am Gesundheitsökonomischen Zentrum der TUD und der Medizinischen Fakultät.
Das allein sind fünf Beispiele an den zwei Universitätskliniken des Landes, die mir aus den letzten sechs Monaten noch sehr, sehr präsent sind. Wenngleich wir also viel Geld ausgeben, obwohl der Wissenschaftsbereich originär nicht für die Versorgung zuständig ist, zeigt das doch, dass all das, was wir in diesem Bereich schon tun – und das ist wirklich nicht wenig –, auch der Patientenversorgung und ebenso der Forschung zur Versorgung schon jetzt zugutekommt, nicht zuletzt die Finanzierung der zwei Universitätsklinika, die im Doppelhaushalt mit 365 Millionen Euro zu Buche steht.
Es sei auch noch auf Folgendes verwiesen, weil wir uns hier im Plenum daran vielleicht noch lebendiger erinnern: Gestern haben wir in TOP 3 die klinische wie epidemiologische Krebsregistrierung beschlossen – auch ein Teil der Versorgungsforschung, dem Sie Ihre Zustimmung leider nicht geben konnten. Mir scheint also der Punkt 3 aus guten Gründen sicher, nichtsdestotrotz.
Wir haben einen weiteren Baustein hier beschlossen. Deshalb – nehmen Sie es mir nicht übel; hier wird bereits umfänglich geforscht – ist Ihre Forderung entbehrlich.
Zu Punkt 4 fehlt mir jetzt leider die Zeit, um detailliert Stellung zu nehmen. Aber wer diesen einen Schachtelsatz über zehn Zeilen gelesen und verstanden hat, weiß, dass auch Sie nicht genau wissen, was Sie eigentlich wollen. In einem wirklich stark vernetzten, man könnte auch sagen, von Interessenverbänden dominierten Feld möglichst alle zu fragen, was sie denn in dem Bereich der gesundheitlichen Versorgung erforschen lassen wollen, wird sicherlich eine interessante Feldstudie oder auch ein Beispiel im Feld der Politikvernetzungsfalle ergeben, aber wahrscheinlich kein den wissenschaftlichen Standards entsprechendes Forschungsprogramm. Deshalb sind wir dabei, zu sagen: Das, was man in medizinischen Fakultäten macht mit einzelnen Partnern, in Studien, dann aber auch in Umsetzungsprojekte zu setzen, ist sicherlich das Lohnenswertere.
Kurzum: Ihr Antrag hat wirklich die richtige Intention, bleibt aber in den Maßnahmen vage und ignoriert leider, was wir in großer Breite bereits tun. Wir lehnen ihn deshalb ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht hier um den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Thema „Gesundheitliche
Versorgung zielgerichtet verbessern – Versorgungsforschung in Sachsen spürbar intensivieren!“ Auch wir sind der Meinung, dass die Versorgungsforschung, auch angesichts der zukünftigen Herausforderungen, vorangetrieben werden muss. Anfangs sei jedoch bemerkt, dass ich es bedaure, dass Sie nicht die Stellungnahme der Staatsregierung abgewartet haben. Warum diese Eile? Ist Ihnen die Stellungnahme der Staatsregierung egal, obwohl Sie diese angefordert haben? – Okay, gut. Dann ist das so.
Aber kommen wir nun zum Antrag: Es lässt sich trefflich darüber diskutieren, ob es eines landesfinanzierten Programmes bedarf. Programme gibt es bereits, so beispielsweise auf Bundesebene das Rahmenprogramm „Gesundheitsforschung der Bundesregierung“, die DMP
Programme der Krankenkassen, die sich speziell mit chronischen Krankheiten befassen, und den Innovationsfonds beim gemeinsamen Bundesausschuss. Auch in Sachsen gibt es vereinzelt Projekte; von einer effizienten Versorgungsplanung kann man dabei sicherlich nicht sprechen.
Ich denke, gegen eine Versorgungsforschung in Sachsen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Die Frage, die wir uns aber stellen müssen, ist, in welcher Größenordnung und für welche Teilbereiche wir diese installieren möchten und können. Bei der Vielzahl von Erkrankungen, die Sie auflisten, sowie der Forderung nach Versorgungskonzepten und Modellvorhaben muss man sich fragen, ob dies der Freistaat Sachsen, die Deutschen Universitätsklinika und weitere Beteiligte überhaupt finanziell oder personell leisten können oder ob man in bestimmten Bereichen lieber eine nationale oder zumindest länderübergreifende Versorgungsforschung bevorzugen sollte.
Gleichwohl wird es auch Bereiche geben, die länderspezifische Beachtung finden müssen, wie beispielsweise bei der Notfallversorgung. Wenn ich in Ihren Antrag schaue, dann treffen Sie hierzu keinerlei Aussagen, obwohl dies doch wichtige Fragen sind, die der Klärung bedürfen. Sie treffen zudem keinerlei Aussagen über die Finanzierung – das ist bereits angesprochen worden. Nicht einmal ein Betrag wird Ihrerseits genannt. Offen bleibt auch, wer die Forschungsaufträge zielgerichtet und koordiniert vergeben soll. Die vagen Forderungen setzen sich in Ihrem Antrag fort, und die Begründung trägt auch nicht gerade zur Aufklärung bei.
Wissen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen Visionen in der gesundheitlichen Versorgung, und dies schließt natürlich die Versorgungsforschung ein. Um eine gute Versorgungsforschung erfolgreich voranzubringen, benötigen wir zunächst einmal einen aktuellen Sachstand. Wir müssen doch erst einmal definieren, wo wir hin wollen und was wir verbessern möchten bzw. können, um daraus eine Versorgungsstrategie ableiten zu können. Erst dann können wir auch Ihre Punkte diskutieren. Wir können jedoch nicht das Pferd von hinten aufzäumen; das bringt uns keinen Schritt weiter.
Zudem müssen noch weitere Punkte einbezogen werden, auf die Sie nicht eingegangen sind, die aber so wichtig sind, dass sie ebenfalls benannt werden sollten. Hier spreche ich beispielsweise von der Entwicklung von Versorgungszielen, von der Ausbildung der Forscher, der eventuell notwendigen Einrichtung von weiteren Lehrstühlen, der Versorgung von Patienten im ländlichen Raum, der Telemedizin und einer Versorgungsforschung, die sich auf das gesamte Gesundheitssystem beziehen sollte und nicht nur auf einzelne Erkrankungen.
Ihr Antrag, werte Fraktion DIE LINKE, bringt uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter. Deshalb werden wir ihn ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Versorgungsforschung ist wichtig, denn die Gesundheitsversorgung befindet sich in einem großen Wandel. Die Patientenschaft wird im Durchschnitt immer älter und immer mehr Ärzte gehen in den Ruhestand, was den Ärztemangel verschärft. Ein Blick in die Lokalausgaben der sächsischen Zeitungen zeigt, dass Praxen immer häufiger geschlossen und zu wenig neue eröffnet werden – vor allem auf dem Lande. Die Anfahrtswege werden länger, die Suche nach neuen Behandlungen oder Ärzten wird immer schwieriger. Hinzu kommen neue Krankheitsbilder, chronische Erkrankungen, Mehrfacherkrankungen; auch der Bewegungsmangel in unserem Arbeitsalltag birgt neue Gesundheitsrisiken. Die Digitalisierung prägt nicht nur die Arbeitswelt, sondern zunehmend auch die Gesundheitsversorgung. So eröffnet beispielsweise E-Health völlig neue Behandlungsmöglichkeiten: Ärzte können mittlerweile über das Internet Therapien begleiten. Die Online-Sprechstunde im Wohnzimmer könnte schon bald Realität werden und den fehlenden Facharzt vor Ort ersetzen.
Meine Damen und Herren, der Wandel war ja absehbar – andere Bundesländer in Ost- wie in Westdeutschland haben mit ähnlichen Herausforderungen zu kämpfen. Es bringt aber nichts, in der Problembeschreibung stecken zu bleiben. Veränderungen bieten eben immer auch Chancen. Problematisch wird es dann, wenn ein solcher Wandel verschlafen wird. Hier liegt das Problem: Die Staatsregierung bleibt weit hinter den Möglichkeiten zurück, den Wandel in der Gesundheitsversorgung insgesamt mitzugestalten. Eine Grundlage dafür ist eine gute Versorgungsforschung.
Viel zu oft werden bundespolitische Entscheidungen abgewartet und die Selbstverwaltung im Gesundheitssystem als Argument angeführt, nicht handeln zu können. Ein Beispiel dafür ist – unabhängig vom Thema Versorgungsforschung – der Umgang mit der ärztlichen Versorgung.
Viele Kommunen werben aktiv für Ärztenachwuchs. Immer mehr Krankenhäuser vernetzen sich mit den Ärzten in der Region oder betreiben selbst medizinische Versorgungszentren. Auch die Ärzteschaft bemüht sich im Netzwerk „Ärzte für Sachsen“ um gute Bedingungen für die Niederlassung von jungen Medizinerinnen und Medizinern.
Die Staatsregierung hingegen präsentiert nicht unbedingt neue Ideen. Die Wirksamkeit des 2012 eingeführten 20Punkte-Programms zur Sicherung der Ärzteversorgung wurde bisher für uns Abgeordnete nicht nachvollziehbar ausgewertet. Die Bedarfsplanung zur ärztlichen Versorgung bleibt weitgehend unverändert. Die fundierte Studie zum Ärztebedarf bis 2030, die im Auftrag des Ministeriums 2016 veröffentlicht wurde, verstaubt seitdem in der Schublade. Konkrete Schlussfolgerungen daraus wurden dem Landtag nicht präsentiert. Was das Landesgremium gemäß § 90 a beim Ausbau neuer, sektorenübergreifender Versorgung bewirkt hat, bleibt unklar.
Herr Mann, Sie haben kritisiert, dass der Antrag der LINKEN lediglich ein riesiges Forderungsgebäude darstellt. Aber mal ehrlich: Sie machen das mit Ihren Koalitionsanträgen nicht anders. Da benennen Sie schlagwortartig immer die Aufgaben, aber konkrete Maßnahmen werden nicht beschlossen. Wie die Koalition und das Ministerium dem Wandel in der Gesundheitsversorgung begegnen will, wird nicht deutlich.
Wir GRÜNEN sind davon überzeugt, dass die Kommunen deutlich mehr Einfluss auf die künftige Gesundheitsversorgung bekommen müssten, denn jede Region ist anders. Diese kennen den Bedarf bei den Ärzten und Fachärzten, aber auch bei den Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehaeinrichtungen usw. besonders gut. Sie können auch bei der Gesundheitsversorgung die Angebote für jung und alt viel besser einschätzen.
Nach unserer Auffassung muss der Freistaat Anreize dafür schaffen, dass sich sogenannte Gesundheitsregionen als Kooperation vor Ort entwickeln. Solche Kooperationen würden die Chance bieten, Versorgungslücken und nicht funktionierende Strukturen zu erkennen und darauf zu reagieren. Das könnte die gesundheitliche Versorgung im Freistaat verbessern helfen. Als Grundlage dafür braucht es aber fundierte Forschung. Es braucht fundierte Untersuchungen, und Versorgungsforschung ist hier enorm wichtig und unerlässlich. Noch wichtiger ist aus unserer Sicht die Unterstützung neuer Versorgungskonzepte.
Der Antrag der LINKEN bietet hier eine entscheidende Grundlage dafür, das, was an Versorgungsforschung im Freistaat vorhanden ist, wirklich auf eine breitere Basis zu stellen. Ich bitte darum, dies zu unterstützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gesundheitliche Versorgung ist ein Thema, das uns bereits seit Jahren bewegt. Wir wissen alle: Die Herausforderungen sind groß. Wir befinden uns im demografischen Wandel, unsere Gesellschaft verändert sich. Wir werden auf der einen Seite weniger Menschen und wir werden auf der anderen Seite – das ist positiv – älter. Ja, deshalb brauchen wir weiterhin innovative Versorgungsangebote, die die Gesundheitsversorgung an den Bedarfen und Bedürfnissen einer älter werdenden Bevölkerung ausrichten.
Wir brauchen eine hohe Qualität in der Versorgungsforschung. In Deutschland und in den Bundesländern werden zunehmend Programme in der Versorgungsforschung gefördert. So werden beispielsweise im Rahmen des Innovationsfonds die Forschungsförderung auf innovative Forschungs- oder Versorgungsmodelle hin ausgerichtet, die einen deutlichen Nutzen für die Patienten bringen und die Befähigung haben, dauerhaft in die GKV-Versorgung übernommen zu werden. Hier stehen finanzielle Mittel zur Verfügung: seit 2016 bis 2019 jährlich 75 Millionen Euro.
Aus Sachsen sind zahlreiche Projekte eingereicht und bewilligt worden. Seither laufen Projekte. Schließlich – darauf hat bereits Herr Mann hingewiesen – ist Versorgungsforschung inhaltlich sehr eng mit der individualisierten Medizin verknüpft. Die Gesundheitsforschungszentren, auch das wurde bereits reflektiert, werden vom Freistaat Sachsen mit 10 % für den Standort in Sachsen gefördert. Einzelne Beispiele wären das Zentrum für Diabetesforschung mit Standort hier in Dresden, das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen mit Standort in Dresden oder das Forschungszentrum mit dem nationalen Zentrum für Tumorerkrankungen in Heidelberg und Dresden.
Doch neben der Versorgungsforschung gibt es auch Möglichkeiten und Potenziale, die genutzt werden müssen, die durch Digitalisierung des Gesundheitswesens besonders zugängig gemacht werden. Auch sie bieten vor allen Dingen eine große Chance, die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Auch da möchte ich ganz kurz unseren sächsischen Haushalt reflektieren: Wir haben 10 Millionen Euro im sächsischen Haushalt für Projekte, die die medizinische Versorgung sicherstellen sollen. Wir haben – ich glaube, auch das ist ein wichtiger Punkt – europäische Gelder – bis zum Jahr 2020 28 Millionen Euro –, die zur Verfügung stehen, um Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zu unterstützen, die innovativen Charakter haben und genau unsere sächsische Gesundheits- und Pflegewirtschaft unterstützen sollen.
Im Antrag wurde auf den Versorgungsatlas des Zentralinstitutes der Kassenärztlichen Versorgung für ganz Deutschland hingewiesen und eine Mitfinanzierung durch
den Freistaat Sachsen gefordert. Da es sich um einen Versorgungsatlas der Analyse der vertragsärztlichen Versorgung für Deutschland handelt, hat die Sächsische Staatsregierung das Zentralinstitut gesondert beauftragt, ein Gutachten zum vertragsärztlichen Versorgungs- und Ärztebedarf in Sachsen, mit Blick in das Jahr 2030, erstellen zu lassen. Im Ergebnis dieses Gutachtens hat das gemeinsame Landesgremium, das bereits angesprochen wurde, zwei Regionen als Modellregionen herausgearbeitet – die Region um Marienberg und die Region um Weißwasser –, um dort die unterschiedlichen Voraussetzungen mit Zielen, die das Landesgremium gesetzt hat, zu erarbeiten. Herr Zschocke, ich muss Ihnen energisch widersprechen: Die Sächsische Staatsregierung schläft nicht!