Protokoll der Sitzung vom 30.05.2018

Diese Argumentation merke ich mir für den Staatshaushalt. Da bin ich Ihnen dankbar für Ihre Kurzintervention.

(Zuruf der Abg. Franziska Schubert, GRÜNE)

Vielen Dank, Kollege Michel. Jetzt folgt eine weitere Kurzintervention von Mikrofon 2 aus. – Frau Kollegin Meiwald, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich würde noch einmal auf den Anfang des Redebeitrages von Herrn Michel zurückkommen, in dem er sich auf meinen Redebeitrag bezogen hat und das, was wir an Kritik geäußert haben. Ich möchte gern klarstellen, dass ich sowohl die Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages als auch die Stellungnahme des Landkreistages zitiert habe, so wie ich das schon im Ausschuss gemacht habe, und dass das nicht von uns an den Haaren herbeigezogene Kritiken sind. Sie sind tatsächlich von der kommunalen Familie gekommen, was sowohl den Zusatz zur Berichtspflicht als auch die Mehrbelastungsausgleichspflichtigkeit betrifft. Das ist das, was der Landkreistag gesagt hat. Vielleicht nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir die kommunale Familie unterstützt und ihre Stellungnahmen, die uns im Ausschuss vorlagen, hier einfach noch einmal eingebracht haben.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank. – Keine Reaktion? – Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Das kann ich nicht feststellen. Damit kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort. Bitte, Herr Staatsminister Haß.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz ist kurz und knapp. Deshalb kann man vielleicht auch nicht allzu viele Haare in der Suppe finden und muss die Haare vielleicht etwas andicken, damit sie etwas größer zu sein scheinen. Das Gesetz kommt vor allem kleinen Gemeinden zugute. Es ist so austariert, dass es dort ansetzt, wo wir gesagt haben, dass wir als Staatsregierung unter dem neuen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer da sofort etwas unternehmen wollen. Wir wollten Sofortmaßnahmen ergreifen und haben gesagt, wir werden als Erstes mehr für die kleinen Gemeinden tun. Das Gesetz, das heute hier zur Abstimmung im Plenum steht, ist Ausdruck dessen. Den Kommunen geht es nicht schlecht, anders, als hier teilweise der Eindruck immer wieder erweckt wird. Kassenstatistik oder Doppik hin oder her – die Rechenmethoden kann man alle hin- und herwenden. Wir wollen diesen Streit an dieser Stelle nicht wieder aufwärmen.

Das Gesetz ist ein Baustein der insgesamt kommunalfreundlichen Politik dieser Staatsregierung. Man muss auch nicht so tun, als ob das hier das Einzige wäre, was wir für die Kommunen tun würden. Dem ist ganz und gar nicht so. Es ist in den letzten Jahren sehr viel auf die Strecke gesetzt worden, wenn ich allein an das große Programm denke, das sehr erfolgreich läuft – „Brücken in die Zukunft“ –, an die hohen allgemeinen Deckungsmittel, die wir schon heute im FAG haben, oder auch an die in diesem Jahr deutlich verstärkten Mittel für den kommunalen Straßenbau. Dann sind das ganz ansehnliche Maßnahmen, die wir auf die Strecke gebracht haben. Das ist auch mein Eindruck in den Gesprächen, die ich mit

den kommunalen Landesverbänden in den letzten Wochen geführt habe. Es wird schon anerkannt, dass wir uns als Partner der Kommunen sehen, verstehen und auch so handeln.

Die weitere Entwicklung wird man im Jahresverlauf sehen. Wir werden natürlich den Regierungsentwurf für das Finanzausgleichsgesetz vorstellen. Wir werden Vorschläge machen im Regierungsentwurf – das ist hier auch schon angeklungen – für die Erhöhung der KitaPauschale, und auch die frei verfügbaren Mittel – das kann ich Ihnen an dieser Stelle schon ankündigen – werden nach unserer Vorstellung im Regierungsentwurf signifikant erhöht werden. Insofern ist das Gesetz, das heute hier im Plenum zur Abstimmung steht, ein Teilbaustein der Politik, die die Kommunen als Partner versteht. Mit diesem Gesetz setzen wir insbesondere einen klaren Akzent für die kleinen Gemeinden in Sachsen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Haß. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Kollegin Meiwald, hat das Wort nicht begehrt.

(Uta-Verena Meiwald, DIE LINKE: Nein, vielen Dank, Herr Präsident!)

Deshalb kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2018 bis 2020, Drucksache 6/13039 – Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 6/13457. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über die Überschrift und die von mir noch vorzutragenden Paragrafen im Block abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen.

Wir stimmen ab über die Überschrift, § 1 Pauschale Zuweisung, § 2 Festsetzung und Berichtigung und § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Meine Damen und Herren! Damit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Ich stelle den Entwurf Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2018 bis 2020, Drucksache 6/13039, als Ganzes zur Abstimmung. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Europäischer Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR):

Stärkung und Zusammenhalt der europäischen Regionen mithilfe

einer zukunftsorientierten Kohäsionspolitik nach 2020 sicherstellen

Drucksache 6/13361, Antrag der Fraktionen CDU und SPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, DIE LINKE, AfD, GRÜNE; Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort ergreift zunächst für die CDU-Fraktion Herr Kollege Schiemann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europäische Union hat die Entwicklung des Freistaates Sachsen in den über 20 zurückliegenden Jahren mit über 20 Milliarden Euro unterstützt. Dies war – neben der Unterstützung durch die Bundesebene – eine bedeutende Hilfe beim Aufbau und beim Aufholprozess des Freistaates Sachsen zur Entwicklung im westlichen Teil Europas.

Damit hat die EU-Förderung einen wesentlichen Anteil an der guten wirtschaftlichen Entwicklung dieses unseres Landes, zum Beispiel – es ist wichtig, dass die EU auch klar und deutlich spürbar wird – beim Bürger: bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Unternehmen, bei der Sicherung von Arbeitsplätzen, der Verbesserung von Aus- und Fortbildung, der Unterstützung der Forschung und Entwicklung der KMUs, aber auch der Wissenschaftslandschaft, bei der Verbesserung der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung im Freistaat Sachsen, beim Ausbau der Straßeninfrastruktur und der Modernisierung der Bildungsstandorte.

Viele Schulen im Freistaat Sachsen sind von der Europäischen Union gefördert worden: beim Umbau, beim Bau und bei der Sanierung. Der Hochschulbau hat bedeutende Mittel von der Europäischen Union erhalten. Die Ausstattung vieler Schulen wurde – zum Beispiel die Computerkabinette – oft von der Europäischen Union gefördert, bis hin zur Berufsbildung, denn viele Berufsschulen in Sachsen sind mit Unterstützung der EU gebaut und saniert worden. Am Nahverkehr kann man sehen, dass die eine oder andere Straßenbahn in Dresden, Leipzig, Chemnitz und in Zwickau mithilfe der EU finanziert worden ist – bis hin nach Plauen.

(Heiko Kosel, DIE LINKE:... und Görlitz!)

Und Görlitz; ich bin mir nicht ganz sicher. – Wichtig ist, dass es neben dem Nahverkehr in den Großstädten auch eine Verbesserung der Chancen der Bewohner des ländlichen Raumes gibt: Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, Verbesserung der Wasserqualität und Unterstützung der Landwirtschaft im Strukturwandel durch die Agrarförderung. Dabei sind viele Programme von EFRE, ESF und ELER bekannt. Sie reichen bis hin

zur Unterstützung der Forschungsförderung im Freistaat. Dies sind einige Beispiele, wo wir im Freistaat Sachsen mit Unterstützung der EU für Entwicklung sorgen konnten.

Dennoch: Nunmehr haben wir 60 % des Aufholprozesses gestaltet. Vor uns liegen jedoch noch mindestens 15 Jahre, in denen wir auf Unterstützung für diesen Aufholprozess angewiesen sind. Deshalb darf diese Entwicklung auf keinen Fall abgebrochen werden. Wir dürfen nicht auf halber Strecke stehenbleiben. Die Auswirkungen wären besonders für die ländlichen Regionen dramatisch. Dies trifft besonders auf die Grenzregionen zu. Hier steht neben dem Aufholprozess auch der wirtschaftliche Wettbewerb mit den Nachbarländern an. Daher darf es in den Grenzregionen nicht zu großen Förderunterschieden zwischen den einzelnen Staaten kommen.

Selbstverständlich sind die Unterschiede zwischen den urbanen Zentren und den ländlichen Räumen augenscheinlich. Die ländlichen Räume brauchen einen deutlichen Schub und dürfen nicht abgehängt werden. Die vom Strukturwandel besonders betroffenen Regionen mit hohen Verlusten von Industriearbeitsplätzen brauchen weiterhin Unterstützung bei der Ansiedlung neuer und der Sicherung bestehender Wirtschaftszweige von besonderer Bedeutung.

Lassen Sie mich noch auf eine Besonderheit hinweisen: Die Wirtschaftsstruktur im Freistaat Sachsen ist in keiner Weise mit der in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder gar in Frankreich – mit großteiligen Unternehmen – vergleichbar. Wenn sich bei uns der Mittelständler freut, dass er 200 Beschäftigte hat, dann ist das in Baden-Württemberg vielleicht mit einem Mittelstandsunternehmen vergleichbar, das 2 000 Beschäftigte führt.

Mit wenigen Betriebsteilen von Konzernunternehmen hat der Freistaat Sachsen eine fast ausschließlich durch Handwerk und Mittelstand geprägte, eher kleinteilige Wirtschaftsstruktur. Deshalb brauchen wir auch künftig in der Förderperiode 2021 bis 2027 eine bedeutende Unterstützung durch die Strukturfonds. Wir können tief greifende Reduzierungen der Strukturfonds nicht akzeptieren. Wir brauchen weiterhin eine möglichst hohe Förderung in den Förderregionen Dresden und Chemnitz, und wir werben auch für die Region Leipzig für eine mögliche Sonderzuweisung, so wie wir sie in der laufenden Förderperiode haben.

Für die nächste Förderperiode muss das Ziel ein deutliches Signal für die Entwicklung des Freistaates Sachsen

bleiben. Wir brauchen die höchstmögliche Förderung bei EFRE, ESF und ELER, aber gleichsam bei der Agrarförderung. EFRE- und ESF-Mittel sollten den Aufholprozess mit annähernd 2,2 Milliarden Euro unterstützen. Das ELER-Programm und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen und der Tschechischen Republik sollten annähernd auf der Höhe der jetzigen Unterstützung bleiben; denn es ist eine ausschließliche Unterstützung für die ländlichen Räume, und dort ist auch weiterhin ein klares Signal zur Nutzung dieser Programme notwendig.

Wir brauchen auch ein klares Signal zur Nutzung von Erasmus. In einer Landtagsdebatte haben wir nach einer Anhörung festgestellt, dass im Erasmus-Programm besonders die Schulen durch die Zusammenlegung der Hochschulen in der Schullandschaft benachteiligt worden sind. Die derzeitige Situation schreckt eher potenzielle Nutzer davon ab, Antragshürden und Vorfinanzierungsschwierigkeiten auf sich zu nehmen. Die Reduzierung der Regional- und der Agrarförderung können wir nicht akzeptieren. Es sind annähernd 33 Milliarden Euro, die bisher im Plan stehen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch nie ist ein Vorschlag zum mehrjährigen Finanzplan der EU mit so vielen Unbekannten vorgelegt worden. EU-Kommissar Oettinger ist wahrlich nicht zu beneiden. Er hat bei seinem Besuch am 8. Mai 2017 in der Landeshauptstadt Dresden deutlich gemacht: „Sie als Vertreter des Freistaates Sachsen“ – damit ist der Landtag, aber auch die Staatsregierung gemeint – „haben die Aufgabe, den Mehrbedarf deutlich zu artikulieren und zu begründen, warum Sie auch in der nächsten Förderperiode eine deutliche Unterstützung Ihrer Arbeit brauchen. Dies ist durch die Staatsregierung, aber auch durch die Antragsgestaltung und viele Gespräche durchgeführt worden.

Wir haben – da muss man deutlich sagen – die Unbekannten zu klären, die mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches zusammenhängen. Offene Rechnungen der Mitgliedsstaaten, die mehr zu zahlen haben, liegen auch an. Es ist im Interesse des Freistaates Sachsen, auch weiterhin Unterstützung bei der Gestaltung des Aufholprozesses zu erhalten. Die ersten am 29.05. – sprich: gestern – vorgelegten Ausgabenprogramme haben wir mit einem kurzen Blick gesichtet.

Für uns ist es sehr wichtig, dass die EU-Kommission mit einigen Reformen ernst macht. Wir stehen dem sehr offen gegenüber. Erstens. Die Antragsverfahren sollen vereinfacht werden. Zweitens. Die Programmplanung kann vereinfacht werden. Wenn die Mitgliedsstaaten bewiesen haben, dass sie mit einem guten Management und Kontrollverfahren in der Lage sind, umfassend zu prüfen, soll künftig ausschließlich die nationale Prüfstelle die Aufgabe der Überprüfung übernehmen, und es muss kein zweiter Schritt innerhalb der EU folgen. Das ist, glaube ich, eine sehr vernünftige Äußerung, ein sehr klares Signal für die Staaten, die ein gutes Kontrollverfahren haben.

Drittens – die Überprüfung der komplexen Abrechnungsverfahren. Für uns ist der vierte Punkt, den ich anspreche, besonders wichtig. Wir wollen, dass das Beihilferecht vereinfacht wird und für unsere Belange der Entwicklung für die Zukunft besser anwendungsfähig ist.

Fünftens. Wir unterstützen den Vorschlag, wonach Unternehmen verpflichtet werden, Investitionen und neu geschaffene Arbeitsplätze dort zu belassen, wo die Beihilfe gewährt worden ist.

Sechstens. Wir brauchen besonders bei den Programmen, bei denen Vereine, Bürgergesellschaften und zum Beispiel Schulen die Nutzer sind, eine deutliche Vereinfachung der Antragsverfahren bei der Abrechnung. Bei der Frage der intensiven Vorkasse oder Zwischenfinanzierung muss es gelingen, einen möglichst breiten Nutzerkreis zu erreichen und nicht die Antragsteller abzuschrecken.

Wir hoffen gleichsam, dass bei den fünf Politikzielen der Kohäsionspolitik zwischen dem intelligenteren Europa, dem grüneren Europa – der Freistaat Sachsen ist ein grünes Land, es geht schon mit der Nationalflagge los: weiß und grün – – Wir sind alle daran interessiert, dass die Schöpfung bewahrt wird, sodass das nicht nur einer Partei zusteht, sondern auch dem grüneren Europa, dem stärker vernetzten Europa, dem sozialen Europa, und – darauf möchte ich noch einmal hinweisen – dem bürgernahen Europa.

Entscheidend ist: Das bürgernahe Europa muss auch vom Bürger so empfunden werden. Es kann nicht sein, dass ein großer Teil des Finanzrahmens an Gruppierungen geht, die sich nur darauf spezialisieren, dieses Geld zu nutzen, und das eigentliche Ziel, dass auch der Bürger diese Angebote nutzen soll, wird durch Antragsverfahren erschwert. Wir brauchen die nötige Flexibilität in der Nutzung, in der Beantragung und bei der Gewährleistung der Abrechnung. Die Flexibilität zu einer eigenständigen Übertragung von einem Fondsprogramm in ein anderes – bis zu 5 % – begrüßen wir ausdrücklich, weil wir wissen, welchen Zeitaufwand es bedarf, wenn Finanzmittel in ein anderes Programm überführt werden müssen. Dieses Prozedere ist kompliziert und zeitraubend, und wenn die EU-Kommission jetzt dieses Angebot macht, dann ist das ein deutliches Signal.

Wir brauchen eine deutliche Priorität zu Wachstum und Nachhaltigkeit im ländlichen Raum. Gleichsam sollte der mittelfristige Finanzplan der EU die Regionen Europas stärken, gute Nachbarschaft zwischen den Nationen fördern und das Europa der Nationalstaaten zukunftsfähig und zukunftssicher machen. Die vorgelegten Eckwerte für den mehrjährigen Finanzrahmen und die Ausgabenprogramme werden wir auswerten und deren Folgen bewerten.

Ich werbe bei Ihnen ganz herzlich um Unterstützung des Antrages und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Als Nächstes spricht für die SPD-Fraktion Herr Kollege Mann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Aus – man kann schon sagen – unerwartet aktuellem Anlass stellen wir heute einen Antrag und diskutieren über die Zukunft der europäischen Finanzausstattung und Strukturpolitik. Zwar hatte Anfang Mai die Kommission erste Vorschläge präsentiert, aber dass erst gestern Abend die Konkretisierung dieser Vorschläge vorgestellt wurde, war zu dem Zeitpunkt, als wir über den Antrag debattierten und abstimmten, noch nicht abzusehen.