Protokoll der Sitzung vom 30.05.2018

Es ist also Fakt: Politische Partizipation bleibt in Deutschland und auch in Sachsen und auch mit dem ZIK II eine Frage der Staatsangehörigkeit. Zwar geht das ZIK II – und das will ich auch würdigen – über seinen Vorgänger hinaus, es rüttelt jedoch nicht einmal im Geringsten an dieser defizitären Situation. Dabei muss klar sein: Nur wer sich als gleichberechtigtes Mitglied einer Gesellschaft wahrgenommen fühlt, sich auch eingeladen fühlt, in ihr mitzuwirken und Verantwortung zu übernehmen, der wird hier auch ankommen. Erst dann gelingt Integration. Es muss vor allem darum gehen, politische Partizipation und die dazu notwendigen Rechte von Anfang an zu gewähren und nicht erst als Schlussstein einer gelungenen Integration oder einer Einbürgerung.

Um eines klarzustellen: Integration ist in unserem Verständnis kein Prozess, in dem Migrantinnen und Migranten oder irgendwer zu funktionalen Statistinnen und Statisten normiert oder ordnungspolistisch zurechtgeformt werden sollen. Genauso anarchisch wie die Migrationsbewegungen waren, sind und immer sein werden, mögen sich noch so viele materielle Grenzen, mehrere und bewaffnete Soldaten in den Weg schieben, so dynamisch

müssen auch Integrationsprozesse eigentlich verstanden werden. Menschen bleiben Menschen mit ihren eigenen Erfahrungen, mit ihren Sozialisationen, mit ihren Vorlieben, Lebenspraktiken und Problembewältigungsstrategien. Migrantinnen und Migranten sind keine defizitären Wesen, die es auf deutsche Art und Weise abzuschleifen gilt. Das fängt mit der eigenen Sprache an, die nicht der absoluten Deutschsprachigkeit weichen sollte. Es geht weiter bei Berufserfahrungen und Berufsabschlüssen, die zwar der hiesigen Norm in den seltensten Fällen genügen, aber natürlich einen Wert haben. Auch wenn ein Automechaniker aus Eritrea kommt, kann der ein Auto reparieren, wenn er sich mit den Modellen hier angefreundet hat. Das hört bei starken solidarischen Netzwerken in den Communitys noch längst nicht auf.

Ich sage es noch einmal: Auch wir müssen uns bewegen und Integration als Prozess der Veränderung von Strukturen, von Abläufen und auch der eigenen Haltung verstehen. In diesem Sinne plädieren wir für einen Integrationsbegriff, der Inklusion meint. Menschen sind verschieden. Die Verschiedenheit ist nicht immer nur bunt und kuschelig, sondern auch voller Reibungspunkte und Spannungen. Der Politikwissenschaftler Aladin El-Mafaalani, der im letzten Jahr in Dresden referiert hat, beschreibt es so – Zitat –: „Konflikte sind etwas Wunderbares, denn sie sind der Motor der Veränderung in der Gesellschaft. Migration und Integration bedeuten den sozialen Wandel. Sie verstärken diesen nicht nur, sondern bringen zusätzliche Aspekte ein. So eine dynamische Entwicklung ist ein Grundstein für Modernisierung und Fortschritt.“ Ja, Migrantinnen und Migranten sind keine hilfsbedürftigen Wesen, die unser gutes Zutun benötigen, sondern Menschen mit Kompetenzen, mit Träumen und Zielen, die sie auch zu erkämpfen bereit sind; und genau das ist gut so.

Unser Ziel, das Ziel politischer Intervention, muss sein, dass alle Menschen, unabhängig von Herkunft, sozialer Lage, Religionszugehörigkeit, Alter, Geschlecht, Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer, gleichberechtigt über Zugang zu und Teilhabe an allen gesellschaftlichen Teilbereichen verfügen. Integrationspolitik ist in diesem Sinne auch radikale Menschenrechtspolitik, und auch wenn die Zeiten dafür denkbar schlecht sind: Wir als LINKE werden genau dafür weiter streiten, und zwar nicht nur im Hinblick auf Migrantinnen und Migranten, auf Geflüchtete, sondern auch im Hinblick auf arme Menschen, auf Niedriglöhnerinnen, auf Alleinerziehende, auf körperlich und geistig beeinträchtigte Menschen, auf Seniorinnen und Senioren, auf Frauen, auf LSBTTIQ*.

Integration muss als Teil einer umfassenden Gesellschaftspolitik verstanden werden, die über die Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten hinausgeht; denn mit Integrations- oder vielmehr auch mit Desintegrationsprozessen sind potenziell alle Menschen in einer Gesellschaft konfrontiert, oder, wie der inzwischen verstorbene Soziologieprofessor Michael Bommes schreibt: „Wenn Integrationspolitik öffentlich vor allem als Sonderanstrengung begriffen wird und nicht als regulärer Teil einer ohnehin schwieriger gewordenen Gesellschaftspolitik in den

europäischen Wohlfahrtsstaaten, Risiken der Zunahme von Ungleichheit und des sozialen Ausschlusses einzuschränken, dann wird die symbolische Aufladung dieser Politik den Boden dafür bereiten, dass misslingende Integration erneut einseitig zugeschrieben wird, sei es den Migrantinnen und Migranten als Verweigerung oder Versagen, sei es einer in ihren Möglichkeiten überschätzten Politik.“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Köpping! Auch wenn das Zuwanderungs- und Integrationskonzept II im Vergleich zu seinem Vorgänger ein wesentlicher Schritt nach vorn ist, geht es uns keineswegs weit genug. Das Gutachten des Sachverständigenrates empfahl damals die Prüfung für Bedarf und Umsetzungsmöglichkeiten eines Integrations- und Teilhabegesetzes für Sachsen. Nun fehlt nicht nur das Ergebnis einer solchen Prüfung – nicht einmal der Begriff „Integrations- und Teilhabegesetz“ kommt im Wesentlichen vor. Das Anstoßen einer öffentlichen Debatte reicht uns nicht. Wir sind der Gesetzgeber. Wir können voranschreiten, zumal es in Sachsen verschiedene Akteure gibt, die sich längst für ein solches Gesetz ausgesprochen haben – wenn sicher auch die Ansprüche daran verschieden sind.

Es ist kein Geheimnis: Wir wollen ein Integrations- oder, besser gesagt, Teilhabegesetz und damit weg von reinen Absichtserklärungen unter Haushaltsvorbehalt, hin zu Rechtsansprüchen, verbindlichen Strukturen, Kontinuität und Verlässlichkeit für alle beteiligten Akteure. Nicht zuletzt kann sich eine systematisch und langfristig aufgestellte und strategisch ausgerichtete kommunale Integrationspolitik nur dann und dort entfalten, wo sie die entsprechenden Rahmenbedingungen auf der Landesebene findet. Wir und – ich nehme es vorweg – die Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden diesbezüglich insbesondere der SPD-Fraktion, die sich auch zu einem Integrationsgesetz bekennt, alsbald die Möglichkeit bieten, hier Position zu beziehen und damit die Verbindlichkeit zu schaffen, die wir brauchen.

Ein Integrationsgesetz schafft quasi die Basis, die das Zuwanderungs- und Integrationskonzept braucht und auf deren Basis sich das Konzept entfalten kann. Insofern: Lassen Sie uns das ZIK II als das betrachten, was es ist: ein Baustein zu einem Maßnahmenbündel hin zu einer inklusiven sächsischen Gesellschaft, das der Leitlinie folgt, dass Rechte und materielle Ansprüche daran zu koppeln sind, dass Menschen schlicht da sind und auch ohne Staatsbürgerschaft ein Teil dieser Gesellschaft sind.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Frau Nagel sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun kommt die CDU-Fraktion mit Herrn Kollegen Dierks zu Wort, danach geht es weiter mit SPD, AfD, GRÜNEN und den fraktionslosen MdL.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Zuwanderung und Integration im Spannungsfeld von sozialem Zusammenhalt und Vertrauen in demokratische und staatliche Institutionen sprechen, dann ist es aus der Sicht meiner Fraktion zunächst unvermeidlich, die Erwartungshaltung der Mehrheitsgesellschaft in den Blick zu nehmen. Dabei gilt, was letztendlich für jeden Lebensbereich und jedes Politikfeld gilt: dass eine Gesellschaft, die zusammenhält, verbindliche Regeln braucht, die dieses Zusammenleben regeln und organisieren.

Ich glaube, dass die Erwartungshaltung der Mehrheitsgesellschaft der Sächsinnen und Sachsen auf diesem Politikfeld relativ eindeutig ist: dass wir denjenigen Unterstützung bei der Integration bieten und dabei, möglichst schnell ein selbstbestimmtes Leben in diesem Land zu führen, die einen Aufenthaltsstatus haben und ein Recht, dauerhaft – oder jedenfalls temporär – in diesem Land zu leben. Aber es gibt auch die gleichermaßen starke Erwartungshaltung, dass jene, die kein Recht haben, in Sachsen zu leben, auch möglichst schnell wieder in ihre Heimatländer zurückgebracht werden oder Sachsen möglichst freiwillig verlassen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Nun ist es alles andere als richtig zu sagen, dass die Deutschen bzw. die Sachsen grundsätzlich keine Unterstützung bei der Integration gewähren wollen. Das EuroBarometer der Europäischen Kommission hat unlängst zu Tage gefördert, dass 80 % der Deutschen Integrationsförderung als Investition in die Zukunft betrachten. Das heißt, es gibt durchaus die Sensibilität dafür, dass dieses Land auf Zuwanderung angewiesen ist, dass Fachkräfte aus dem Ausland unseren Wohlstand sichern und als Teil unserer Gesellschaft eine Bereicherung für dieses Land sind.

Aber es braucht eben neben der Unterstützung von Integration die Integrationsbereitschaft, die Einhaltung von Gesetzen in Sachsen bzw. Deutschland und natürlich das Akzeptieren alltagskultureller Regeln und Gepflogenheiten. Nur wenn dies gewährleistet ist, kann Integration dauerhaft und erfolgreich gelingen. Das ist auch die Erwartung meiner CDU-Fraktion: dass diese Abwägung, die im Zuwanderungs- und Integrationskonzept der Staatsregierung verankert ist, auch in der praktischen Ausgestaltung in dieser Balance vertreten wird.

Zunächst begrüßen wir natürlich, dass dieses Zuwanderungs- und Integrationskonzept in einem ressortübergreifenden Prozess erstellt wurde; denn Integration und Zuwanderung sind keineswegs nur Probleme der Sozial- oder Innenpolitik, sondern sie betreffen letztlich alle Politikfelder und müssen umfassend betrachtet werden.

Insofern sind wir sehr froh, dass vor allem lebensweltorientiert an dieses Konzept herangegangen und wieder einmal ein Stück weit geradegerückt wurde, dass Integration und Zuwanderung keineswegs Phänomene sind, die ausschließlich mit Fluchtbewegungen auf der Welt zu tun

haben und 2015 über uns gekommen sind, sondern dass sie vielmehr und zu größeren Teilen mit Mobilität innerhalb der Europäischen Union zu tun haben. Dabei geht es vor allem auch um die gesteuerte qualifizierte Zuwanderung aus Drittstaaten, und gerade wir als Freistaat Sachsen, als Innovations- und Forschungsstandort, als starker Wirtschaftsstandort, der große Konzerne, aber auch einen sehr, sehr kleinteiligen Mittelstand als Teil seiner Wirtschaftskraft hat, auf kluge Köpfe aus aller Welt angewiesen sind. Wir haben ein integrales, zentrales Interesse daran, dass Studierende aus aller Herren Länder zu uns kommen, sich im Freistaat Sachsen heimisch fühlen und hier gut aufgenommen werden und gute Bedingungen für ihre Familien finden. Dies ist kein Phänomen, das wir für die Zukunft betrachten, sondern es ist jahrzehntelange Realität in diesem Land.

Es ist gut, dass dieses Konzept zum Ausdruck bringt, dass wir die Anstrengungen, dies besser zu machen, noch verstärken, gerade auch, weil wir aufgrund des demografischen Wandels – dazu ist viel gesagt worden und ich möchte es nicht vertiefen – gerade auch in ländlichen Räumen einen großen Bedarf in diesem Bereich haben. Dabei spreche ich nicht nur über das, was man im Volksmund als „hoch Qualifizierte“ betrachtet, also Ingenieure oder Herzchirurgen, sondern es geht auch darum, dass qualifizierte Facharbeiter, Fachkräfte in sozialen Berufen, die dabei helfen, dass wir die Lebensqualität in unserem Land erhalten können und die Nähe, die Gesellschaft ausmacht, zu uns nach Sachsen bekommen.

Aber es gehört auch dazu, dass wir mit Blick auf Flucht eine konsequente Politik betreiben. Es geht natürlich darum, Fluchtursachen zu bekämpfen. Es geht aber auch darum, den konsequenteren Schutz der Außengrenzen der EU voranzutreiben und deutlich zu machen, dass letzten Endes nur derjenige in Sachsen bleiben kann, der eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive hat und, wenn diese nicht vorhanden ist, Sachsen auch wieder verlassen muss.

Ich möchte ganz kurz zum Thema Ankerzentren kommen. Es ist ein strittiges Thema, aber es wird einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass wir genau diese Erwartungshaltung in der Bevölkerung befriedigen können. Diese werden auch einen Beitrag dazu leisten, dass das Vertrauen in demokratische Institutionen, in den Rechtsstaat gestärkt wird. Es ist wichtig, dass wir Verfahren haben, die in einer Hand liegen, die alle notwendigen Akteure unter einem Dach zusammenfassen und mit denen schnell klar wird, ob jemand in Deutschland bleiben kann oder kein Aufenthaltsrecht hat.

Wir entlasten damit auch die Kommunen; denn wir wollen, dass diejenigen, die in die kommunale Ebene verteilt und dieser zugewiesen werden, langfristig hierbleiben und mit ihrer Familie eine Lebensperspektive in Deutschland haben. Doch diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben, speziell diejenigen, die sich nicht an Regeln halten, die Gesetze brechen, nämlich Straftäter sind, sollen schnell aus Deutschland in ihre Heimatländer zurückgebracht werden. Das ist zentral für das Vertrauen

in den Rechtsstaat und auch zentral für den Rechtsfrieden und für das Vertrauen der Bevölkerung.

(Beifall bei der CDU – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Glauben Sie wirklich den Quatsch, den Sie erzählen?)

Ich glaube, was ich sage, sonst würde ich es ja nicht sagen, Herr Gebhardt. Ich weiß ja nicht, wie Sie das machen, wenn Sie hier vorne stehen. Hin und wieder glaubt man kaum, dass Sie das glauben, was Sie sagen.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Ja gut, da sind wir unterschiedlicher Meinung, Herr Gebhardt. Sie können dann vielleicht auch noch mal ans Pult treten und etwas dazu sagen, sofern Sie etwas beizutragen haben.

(Peter Wilhelm Patt, CDU: Wahrscheinlich nicht! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Arrogant können Sie bei sich in der CDU sein, aber nicht bei uns!)

Können Sie vielleicht, wenn Sie wollen, eine Zwischenfrage stellen? Ansonsten bleiben Sie einfach sitzen.

(Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE)

Bitte keine Dialoge! Die Mikrofone sind jetzt alle einsatzbereit.

(Heiterkeit der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE)

– Genau, die Mikrofone funktionieren wieder. Wer also eine Zwischenfrage stellen möchte, darf das natürlich sehr gern tun.

Wir sind uns einig, dass das Erlernen der deutschen Sprache zentral für gelingende Integration in Deutschland ist. Ich bin sehr dankbar dafür – das hat Frau Staatsministerin Köpping auch ausgeführt –, dass wir mit der Sprachintegration so früh wie möglich beginnen. Das Projekt der WillkommensKITAs ist dargestellt worden. Die VKA-Klassen in den Kommunen wurden dargestellt. Die größte Hürde für jemanden, in Deutschland Fuß zu fassen und Teil dieser Gesellschaft zu werden, sind Sprachbarrieren.

Insofern ist es auch zentral, wenn wir über Integration und über Zuwanderung in der Zukunft sprechen, dass wir Instrumente in der Hand haben, Sprachvermittlung unkompliziert zu machen und auch das Programm des Bundes zu ergänzen. Das ist klug, das ist vernünftig. Das tragen wir als CDU-Fraktion vollumfänglich mit. Denn der Schlüssel zu gelungener Integration in Deutschland ist die Sprache.

Ich möchte aber auch deutlich machen, dass Sprache nicht alles ist. Das heißt, das Sprechen der deutschen Sprache ist die Voraussetzung für Integration, es ist aber noch nicht Integration als solche. Ich glaube, dass Integration sehr viel mit Wertevermittlung zu tun hat. Wir erwarten von denjenigen, die zu uns kommen, dass Integration

auch damit einhergeht, unser Wertefundament und unsere Leitkultur anzuerkennen.

(Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE)

Damit ist gemeint – hören Sie mir doch erst einmal zu, ich erkläre es Ihnen! – ein demokratisches Gesellschaftsbild, die Akzeptanz von demokratischen Institutionen, die Toleranz und das wertschätzende Miteinander – ich glaube auch, dass die Gleichstellung von Mann und Frau hier eine ganz zentrale Rolle spielt –, dass man Verständnis für die Traditionen dieses Landes hat und natürlich – das sage ich aus voller Überzeugung –, dass Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus keinen Platz haben. Wenn wir über Leitkultur in Deutschland sprechen, dann ist es auch ein klares Bekenntnis gegen Rassismus, gegen Antisemitismus und gegen Fremdenfeindlichkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Wenn wir über gelingende Integration sprechen, dann müssen wir auch deutlich machen, dass es in dieser Diskussion Maß und Mitte braucht, denn ohne Maß und Mitte ist diese Diskussion verloren, bevor wir sie überhaupt angefangen haben.

Es hilft eben nicht, auf der einen Seite ein Klima zu verbreiten, das jeden, der zu uns kommt, unter Generalverdacht stellt und jedem unterstellt, dass er als Zuwanderer sozusagen Träger irgendwelcher Eigenschaften ist, ohne ihn als Mensch zu betrachten. Wir müssen deutlich machen, dass wir ein Klima schaffen, in dem jeder, der das Recht hat, hier zu sein, und guten Willens ist, auch Teil dieser Gesellschaft werden kann.

Gleichzeitig müssen wir deutlich machen, dass Zuwanderung Grenzen haben muss, dass Zuwanderung auch etwas mit der Integrationsbereitschaft und Integrationsfähigkeit des Landes, in dem die Zuwanderung stattfindet, zu tun hat. Deswegen ist es vollkommen illusorisch bzw. realitätsfern, immer davon zu sprechen, dass es ein grenzenloses Recht auf Zuwanderung geben muss.

(Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

Wir brauchen dieses Maß und diese Mitte. Wir müssen Zuwanderung steuern, wir müssen solidarisch sein, wir müssen aber auch klarmachen, dass es Grenzen gibt und dass nicht jeder in diesem Land leben kann.

Wenn uns das gelingt, wird der Freistaat Sachsen eine gute Zukunft haben. Dann wird auch das ZIK eine sehr gute Basis dafür sein, die Prozesse, die wir im nächsten Jahrzehnt noch vermehrt zu bewältigen haben, erfolgreich zu steuern und erfolgreich zu gestalten.

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)