Das ist gut, Frau Kuge. – Frau Ministerin, wir nehmen gemeinsam in Ihrem Ministerium einen Perspektivwechsel vor. Ich habe dazu eine ganz konkrete Vorstellung. Ich würde gern mit einem Antrag des Familienverbandes zu Ihnen kommen und diesen parallel laufen lassen. Diesen würde ich dann mit Ihnen vor Ort bearbeiten. In der Praxis dauert es Wochen und teilweise Monate, bis der Träger einen Bewilligungsbescheid erhält. Warum ist das so? Was dauert daran so lange, wenn Anträge aus anderen Förderrichtlinien nach drei Tagen abgelehnt werden, zum Beispiel der Antrag der Kita „Um die Welt“ vom Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe in Leipzig? Ich würde es gern verstehen wollen.
Wenn es so ist, dann ist es so. Aber ich würde es gern verstehen wollen. Ich will Ihnen auch keine Angst machen. Ich bleibe wirklich nur so lange, bis der Antrag bearbeitet ist.
Die Träger machen insgesamt eine sehr gute Arbeit. Vielen Dank dafür. Sie haben tolle Angebote im Gepäck, versuchen ihr Möglichstes zu tun, um alle Zielgruppen und auch uns Politikerinnen und Politiker mit dem Anliegen der sächsischen Familien zu erreichen. Bringen wir ihnen das nötige Vertrauen und die gebotene Achtung entgegen. Sie brauchen finanzielle Stabilität für eine nachhaltige sinnstiftende Arbeit der Landesfamilienverbände, für eine Arbeit für Familien im Freistaat Sachsen, denn ohne Kohle geht es nun mal nicht.
Das hätte ja vielleicht auch im Schlusswort gesagt werden können. Aber gut! Wir sind hier vorn auch sehr aufmerksam. Es wurde punktweise Abstimmung über die römischen Ziffern gewünscht.
Meine Damen und Herren! Wer dem Punkt I des Antrages in der Drucksache 6/11486 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Gibt es Enthaltungen? – Danke sehr. Bei Enthaltungen, Stimmen dafür ist dem Punkt I nicht entsprochen worden.
Wer möchte dem Punkt II der genannten Drucksache seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Gibt es hier Enthaltungen? – Keine Enthaltung, zahlreiche Stimmen dafür, dennoch nicht die erforderliche Mehrheit.
Ich lasse abstimmen über Punkt III. Wer gibt hier seine Zustimmung? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Danke sehr. Bei Stimmenenthaltungen und Stimmen dafür ist auch dem Punkt III mehrheitlich nicht entsprochen worden.
Da alle römischen Punkte der genannten Drucksache nicht die erforderliche Mehrheit erhalten haben, erübrigt sich eine Schlussabstimmung; es sei denn, es wird ausdrücklich gefordert.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: die AfD-Fraktion, dann die CDU, die Fraktion DIE LINKE, die SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! In gewisser Weise hat sich der Antrag „Konsequente Überprüfung von Asylbescheiden“, den wir jetzt besprechen wollen, nicht überholt, aber er ist vom Lauf der jüngsten Geschichte bestätigt worden, und auf einmal sind die Mängel und Unzulänglichkeiten im Asylverfahren in aller Munde.
Das Grundproblem sind jedoch nicht die politisch gutmenschlich motivierten und rechtswidrigen Entscheidungen aus Bremen, mit denen sich ein linker Personenkreis über die geltende Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland erhebt. Dies ist ein in gewisser Weise zu erwartender Skandal im großen Skandal. Der große Skandal war die rechtswidrige offizielle Grenzöffnung des Jahres 2015 durch die Bundesregierung in Verbindung mit der zu dem Zeitpunkt bereits vorliegenden Überforderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Wir haben ja hier schon darüber diskutiert im Jahre 2014 auf unseren Antrag hin, als wir das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Personal verstärken wollten. In der Folge wurden 150 000 Asylanträge von vorgeblichen Syrern einfach durchgewunken. Kurz gesagt, es wurden Asylanträge fiktiv bearbeitet, die von fiktiven Syrern gestellt wurden und für Deutschland ganz reale Folgen haben.
Der Skandal um die Bremer Außenstelle des BAMF gliedert sich hier nur als Behördenversagen in das große Staatsversagen ein. Die gesamte politische und administrative Entwicklung seit Beginn der skandalösen und rechtsgrundlosen Entscheidung der Kanzlerin Merkel und der Aufgabe jeglichen Schutzes der deutschen Grenze muss aufgearbeitet werden. Im Bundestag wird das hoffentlich in einem Untersuchungsausschuss geklärt werden. Frau Nagel zeigte ja heute morgen schon für DIE LINKE an, so etwas unterstützen zu wollen.
Dann rufen Sie einfach mal Frau Wagenknecht an und überbringen ihr die frohe Botschaft aus LeipzigConnewitz. Aber das ist ja jetzt nicht der Gegenstand unseres Antrags.
Die Geschehnisse in Bremen zeigen, wie wichtig eine einheitliche Verfahrensweise in allen Behörden ist, welche mit Fragen des Asyls und des Aufenthaltsrechts befasst sind. Es kann nicht sein, dass die Gewährung eines Schutzgrundes zum Lotteriespiel wird, je nachdem, wo ein Asylsuchender seinen Antrag stellt.
Wenn Asylsuchende aus demselben Herkunftsland in einem Bundesland eine deutlich höhere Anerkennungsquote haben als in einem anderen Bundesland, dann ist etwas faul im Staate Dänemark namens Bundesrepublik Deutschland. Eine Nachricht aus der Zeitung „Die Welt“ vom 2. Februar dieses Jahres erscheint nun noch in einem anderen Licht. Man schrieb damals das, was schon die Spatzen von den Dächern pfiffen und was von uns mehrfach thematisiert wurde – ich zitiere sinngemäß –: Seit Sommer 2015 komme ich nur noch zu sehr wenigen Prüfverfahren, die über einen automatischen statistischen Vermerk hinausgehen. Zuvor sei laut BAMF bei der gesetzlich vorgeschriebenen Regelüberprüfung in jedem Einzelfall eine Mitteilung an die zuständige Ausländerbehörde erforderlich gewesen.
Nun ja, wozu auch sorgfältige Anerkennungsüberprüfungen, wenn man doch seitens der Politik und der Medien nur erwartet hatte, schnellstmöglich die Anträge zu bearbeiten und den Verfahrensrückstau zu senken. Gründliche Überprüfungen jedes Einzelfalls stören daher nur, denn sie könnten ja zusätzliche Arbeit in Form von notwendigen Ablehnungen oder Aufhebungsentscheiden oder vielleicht sogar Abschiebungen verursachen.
Umso dringender ist das Anliegen unseres Antrags. Damit Sie das Problem verstehen können, möchte ich es kurz grob skizzieren. Das BAMF als Bundesbehörde prüft nur, ob ein Schutzgrund vorliegt. Die Ausländerbehörden im Freistaat Sachsen prüfen dagegen, ob die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel für drei Jahre vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Schutzgrund vorliegt. Das BAMF hat den Ausländerbehörden mitzuteilen, sollte der Schutzgrund wegfallen. Dann gäbe es keine Grundlage mehr, einen Aufenthaltstitel zu verlängern. Der Ausländer wäre dann ausreisepflichtig. So viel zur Theorie und einfach gesprochen.
Unsere Ausländerbehörden arbeiten zum Großteil mit blindem Vertrauen in die verlässliche Arbeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Wie aber jeder weiß, sind die Entscheidungen des BAMF das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Nur die Ausländerbehörden in Chemnitz und Bautzen fragen vor Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis generell beim BAMF an, ob ein Rücknahme- oder Widerrufsverfahren eingeleitet wurde. Die Ausländerbehörde des Erzgebirgskreises fragt nur in Fällen des subsidiären Schutzes an.
Die Konsequenzen einer unterbliebenen Aufhebungsentscheidung innerhalb der ersten drei Jahre sind erheblich, und zwar deshalb, weil sie direkt auf dem Weg zu einer Daueraufenthaltserlaubnis bis hin zur Einbürgerung führen. Das Gesetz steht hier nicht direkt im Weg, das Nadelöhr ist das BAMF. Es hat nach drei Jahren ab Stellung des Asylantrages die Schutzgründe zu prüfen, und wenn es das nicht binnen eines Monats nach Ablauf der drei Jahre tut, dann wird die Prüfung eine reine Ermessensentscheidung. Zu glauben, dass das BAMF dieses Ermessen auch ohne Druck ausüben könnte, ist völlig naiv. Die Behörde ist mit den 12 000 monatlichen Neuanträgen und über 900 000 Altfällen völlig überfordert. Es findet faktisch keine Überprüfung der Schutzgründe statt. Die Überprüfung der Entscheide durch die interne Kontrolle gibt es faktisch nicht.
Die Fakten: Von den 127 000 Asylbewerbern aus dem Jahr 2013 wurden lediglich 369 Personen nachträglich überprüft. In acht Fällen – also nicht einmal zwei Handvoll – stellte das BAMF dabei fest, dass der Schutzgrund zwischenzeitlich entfallen ist. Im Jahr 2014 kamen 202 000 Asylbewerber nach Deutschland und auch diese hätte man im letzten Jahr alle überprüfen müssen. Dies geschah jedoch nur in 1 300 Fällen, wobei gerade einmal sechs Bescheide abschlägig entschieden worden sind, da die Schutzbedürftigkeit weggefallen ist.
Meine Damen und Herren, dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Er ist deshalb nicht hinnehmbar, weil er schlimme Folgen für Deutschland hat. Das geht so: Besitzt ein Ausländer für die Dauer von drei bis fünf Jahren – je nachdem, in welchem Verfahren er sich befindet – eine befristete Aufenthaltserlaubnis, so ist ihm bei Vorliegen bestimmter weiterer Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Die Niederlassungserlaubnis und ein paar weitere Voraussetzungen führen direkt zum Anspruch auf Einbürgerung. Über eine Million Menschen, die nach unserem Grundgesetz niemals hätten einen Asylantrag stellen dürfen, bekommen also das Recht auf Einbürgerung. Das ist ein Skandal ohnegleichen und das kann auch kein Zufall mehr sein.
Diese illegalen Einwanderer werden Deutschland verändern. Man wird sie auch nur schwerlich abschieben können. Und Sie werden sich auch daran erinnern, wer sie nach Deutschland hereingeholt hat, wenn sie hier erst wählen dürfen. Die Schwarz-Rot-Grünen wissen, was sie
tun, und statt die Probleme anzugehen, reden sie von Integration und von Zukunftsperspektiven. Sie schaffen sich durch das Umvolkungsexperiment ein neues Wahlvolk, weil Ihnen das alte offenbar zu aufmüpfig ist.
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Ihnen kann es ja gar nicht schnell genug gehen, Sie haben gleich einen Gesetzentwurf eingereicht, dass auch Menschen aus Drittstaaten hier in Sachsen wählen dürfen. Sie haben wahrscheinlich Angst, dass Ihnen im nächsten Jahr die Wähler ausgehen, und ich glaube, diese Angst ist auch berechtigt.