Kerstin Lauterbach
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Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Als Ausschussvorsitzende lege ich Ihnen heute wie jedes Jahr den Bericht des Petitionsausschusses für das vergangene Jahr vor. Ich möchte auch auf die gesamte Legislaturperiode zurückblicken und Sie auf Statistiken hinweisen, die Sie in dieser Form in keinem Bericht finden werden. Da Petitionen nicht der Diskontinuität unterliegen, sind wir Mitglieder des Petitionsausschusses im Jahr 2014 mit 191 Petitionen in die neue Wahlperiode gestartet. Das ist allerhand, was wir am Anfang so wegzutragen hatten. Haben wir im Jahr 2018 726 Schreiben von Bürgern erhalten, so waren es in der gesamten Wahlperiode 3 339.
Im Jahr 2018 haben wir 556 Petitionen abgeschlossen. Davon konnte jedoch 316 nicht abgeholfen werden. Das sind knapp 57 %. Schauen wir uns die gesamte Wahlperiode an, so konnte von den 2 395 abgeschlossenen Petitionen circa 1 600 nicht abgeholfen werden. Das sind knapp 67 %. Nun konnte nicht automatisch allen anderen Petenten umfassend geholfen werden. Es gibt so vieles dazwischen. Manchen Petitionen wurde in einzelnen Punkten abgeholfen oder sie hatten sich erledigt. Andere haben wir als Material oder zur Berücksichtigung an die Staatsregierung gegeben, an andere Landtage, an den Bundestag oder an Landkreise, Städte und Gemeinden verwiesen. Sie sehen, es gibt ausreichend Statistik, die Sie nutzen können.
Das ist jedoch nur die eine Seite der Medaille. Hinter jeder Petition steht ein menschliches Problem. Deshalb finden Sie im Petitionsbericht auch Antworten auf die Sorgen und Nöte der Menschen hier in Sachsen. Das ist viel wichtiger als alle Zahlen der Welt. Aus der Zuordnung der Petitionen zu den verschiedenen thematischen Schwerpunkten ist zu erkennen, mit welchen Problemen sich die Bürgerinnen und Bürger alleingelassen fühlen bzw. Entscheidungen der Behörden nicht im Einklang mit dem Rechtsverständnis der Bürger stehen. Hier rangieren kommunale Bürgeranliegen wie Lärmschutz oder Straßenbau ganz oben. Soziale Sorgen und Nöte wie die Wiederaufnahme in die gesetzliche Krankenkasse bzw. Rentenversicherungsangelegenheiten sind immer sehr sensible und sehr persönliche Bereiche gewesen.
Ihnen, werte Abgeordnete, sind einige Schwerpunkte sicherlich bekannt: so der Personalschlüssel in den Kitas, die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer, die Wasserentnahmeabgabe oder die Themen Wolf und Rotwild; wichtige Themen, die in anderen Ausschüssen Gesetzgebungsverfahren notwendig machten und den Landtag auch zukünftig thematisch beschäftigen werden.
Sehr geehrter Herr Rößler – er ist zwar nicht da, aber wir haben schon darüber gesprochen –, für die kompetente Arbeit und Zusammenarbeit, insbesondere bei der Übernahme von Sammelpetitionen, möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Wir haben gemeinsam 40 Sammelpetitionen übernommen. Die Begleitung von Petitionsübergaben durch den Präsidenten unseres Landtages ist für die Petenten eine hohe Wertschätzung. Auch die Teilnahme der Obleute der Fraktionen an diesen Terminen ist ein wichtiger Baustein; dafür vielen Dank, liebe Obleute. Es ist wichtig für die Zusammenarbeit mit den Petenten. So
sehen diese, dass alle Fraktionen an den Problemen interessiert sind und diese auch würdigen.
Die 31 Sammelpetitionen des Jahres 2018 waren mit circa 170 000 Unterschriften untermauert. Betrachten wir die gesamte Wahlperiode, so gab es 136 Sammelpetitionen mit über 300 000 Unterschriften. Sie sehen an diesen Zahlen, dass das Jahr 2018 genauso viele Unterschriften aufzuweisen hatte wie die Jahre 2014 bis 2017. Die so stark gestiegene Zahl signalisiert uns, dass die Bürgerinnen und Bürger geschlossener gegen behördliche Entscheidungen antreten. Jede Fraktion sollte sich das zu Herzen nehmen. Ich denke, da ist noch viel Luft nach oben.
Werte Abgeordnete, im Interesse einer qualifizierten Bearbeitung der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Einklang mit der bestehenden Gesetzgebung muss die Arbeit des Petitionsausschusses auf ein Miteinander gerichtet sein. Das gelang uns in einem stetigen Lernprozess in den meisten Fällen doch recht gut. Wir waren bei der Entscheidungsfindung nicht immer einer Meinung, aber wir waren streitbar und wir waren diskussionsfreudig.
Ein Dankeschön möchte ich an die Ministerien richten, die uns mit ihren Stellungnahmen stets eine fundierte Grundlage für die Bearbeitung aller Petitionen zur Verfügung gestellt haben. Dazu gehören jedoch zwei Aber: In dieser Wahlperiode wurden sieben Sitzungen des Petitionsausschusses mit Vertretern der Staatsregierung durchgeführt. Wir erwarteten hier aussagefähige, kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und fundierte Antworten mit dem Ziel, das notwendige Fachwissen – unser notwendiges Fachwissen – zu erlangen und in die Antworten einfließen zu lassen.
Werte Ministerinnen und Minister – das Interesse hält sich gerade in Grenzen –, dazu brauchen die Mitglieder des Petitionsausschusses auch diese aussagefähigen, kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Ausstrahlung war sehr dürftig. Diese Arbeitsweise könnte für die Zukunft ein effektives Arbeitsinstrument werden und bei Vermeidung von Vor-Ort-Terminen – es waren immerhin 36 – viel Aufwand, Geld und Zeit sparen. Das soll und kann selbstverständlich die Möglichkeit von Vor-OrtTerminen nicht ausschließen, denn zahlreiche Probleme rufen gerade dazu auf, den Schreibtisch zu verlassen. Auch hier sind wir auf die aussagefähigen Mitarbeiter(innen) aus den Ministerien, den Landratsämtern und den Stadt- und Gemeindeverwaltungen angewiesen. Es gibt einfach ein besseres Bild, wenn Petenten merken, dass Mitarbeiter(innen) wissen, wovon sie reden. Das ist mir, werte Abgeordnete und werte Minister(innen), nach 14 Jahren Petitionsausschuss nicht so oft passiert.
Werte Abgeordnete, eine gute Tradition zur Wissenserweiterung sind die Ausschussreisen in andere Länder. In dieser Legislatur war der Petitionsausschuss in Schottland. Dieser Aufenthalt hat uns wohl alle zum Nachdenken angeregt, haben wir doch eine ganz andere Qualität an Einbeziehung der Petenten erlebt. In einer ersten
gemeinsamen Auswertung kamen wir zu der Erkenntnis, dass wir unser Petitionsrecht nicht vollständig ausschöpfen. So haben wir die Obleute der Petition und den Petitionsdienst zusammengenommen, um langfristige, notwendige Änderungen zu prüfen: Schwerstarbeit für den Petitionsdienst. Die noch vorhandenen Reserven wurden von uns besser genutzt, Petenten konnten nun in unseren Ausschusssitzungen auf Einladung auch zu Wort kommen. Weitere Möglichkeiten der Modernisierung des Petitionsrechts wurden im Petitionsausschuss diskutiert, sodass diese mittel- und langfristig aktualisiert werden könnten. Das heißt, wir haben bereits einen Blick in die Zukunft gewagt und können dem nächsten Petitionsausschuss Vorgänge mit auf den Weg geben.
Werte Mitglieder des Petitionsausschusses, Sie haben einen enormen Endspurt hingelegt und noch zahlreiche Petitionen mit viel Engagement abschließend bearbeitet. Wir geben trotzdem dem neuen Petitionsausschuss 82 zugeordnete Petitionen mit auf den Weg, und es werden jeden Tag mehr.
Es waren fünf Jahre gemeinsame Arbeit im Interesse der Petenten; für die gute fraktionsübergreifende Zusammenarbeit meinen ausdrücklichen Dank. Es ist schon ein Phänomen in der Ausschussarbeit dieses Hohen Hauses. Vielen Dank besonders den Obleuten und meinem Stellvertreter, Herrn Liebhauser. Sie haben mit viel Engagement und in enger Zusammenarbeit in Ihren Fraktionen, mit dem Referat und mir diese Aufgaben bewältigt. Ich möchte mich besonders bei den Mitarbeiter(innen) des Petitionsdienstes und der Referatsleiterin Frau NoltingHischer für Ihre engagierte und umsichtige Arbeit bedanken. Sie haben uns und besonders mir jeden Wunsch von den Augen abgelesen – dafür vielen Dank.
Ich wünsche auch dem neuen Petitionsausschuss weiterhin eine gute, konstruktive Zusammenarbeit. Dazu sollten Sie, werte Abgeordnete, die Sie in den Wahlkampf gehen, den Bericht unter der Maßgabe lesen, dass es Ihre Bürger(innen) aus Ihren Wahlkreisen sind. Sie sollten diesen Bericht selbst werten. Dafür wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Gesundheit.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Das Gesetz zur Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2017 beschlossen. Dass der Unterhaltsvorschuss auf Bundesebene neu geregelt werden musste, ist sozialpolitisch unbestritten ein wichtiges Ziel gewesen. Die Linksfraktion hat dafür auf Bundesebene zehn Jahre lang gekämpft. Nicht alle unsere Vorstellungen wurden aufgegriffen und umgesetzt.
Hier auf Landesebene haben wir sehr ausführlich über diese Gesetzesänderung debattiert. Das soll heute aber nicht unser Gegenstand sein. Heute steht der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sächsischen Aufgabenübertragungsgesetzes zum Unterhaltsvorschussgesetz abschließend zur Diskussion. Dass wir ein solches Gesetz erarbeiten müssen, ist uns allen klar.
Über den Inhalt lässt sich allerdings diskutieren. Deshalb haben wir dazu eine Anhörung im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration beantragt. Hochinteressant für mich war, dass Landrats
ämter und kreisfreie Städte mit der jetzigen Finanzierung der erforderlichen Ausgaben sehr unzufrieden waren und sind. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag und der Sächsische Landkreistag stehen hinter den Kommunen.
Einfach gesagt, handelt es sich um eine Aufgabenerweiterung für die Landkreise und kreisfreien Städte, denen damit ein Mehrbelastungsausgleich einfach zusteht. So, wie es jetzt aussieht, ist das jedoch eine Mogelpackung. Mit Ihrem Entschließungsantrag machen Sie deutlich, dass Sie das Problem in der Umsetzung erkannt haben.
Schauen wir uns einmal einige konkrete Zahlen an. Nehmen wir die Stadt Dresden und betrachten die Jahre 2016 und 2018. 2016 gab es 3 600 Anträge, 2018 waren es schon 6 800. Die Ausgaben lagen im Jahr 2016 bei 6,9 Millionen Euro, bis zum September 2018 waren es schon 17,5 Millionen Euro. Die Stadt Dresden hat zuzüglich noch Ausgaben in Höhe von 1,2 Millionen Euro für Personal und Sachmittel.
Schauen wir uns einen Landkreis an, so sind dort im Jahr 2016 1 800 Anträge aufgelaufen, bis September 2018 waren es 3 800. Die Leistungskosten lagen 2016 bei 3,3 Millionen Euro und im Jahr 2018 bis zum September bei 6,4 Millionen Euro, perspektivisch bei über 10 Millionen Euro. Insgesamt bedeutet das eine Steigerung um etwa 200 %, wobei Personal- und Sachkosten noch nicht berücksichtigt sind. Für die Landkreise bedeutet das eine Steigerung der Kreisumlage um 0,7 %.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf sollen die Einnahmen und Ausgaben des Unterhaltsvorschussgesetzes gesichert und eine neue Verteilung festgelegt werden, die regelt, was Bund, Land und Kommune zukünftig an Lasten zu tragen haben – wohlgemerkt im Hinblick auf die Leistungsausgaben und die Rückgriffsverwaltung, nicht bei Personal- und Sachkosten.
Der Gesetzentwurf, den wir heute vorliegen haben, ist notwendig, inhaltlich aber nicht ausreichend. Zwei Punkte hätten wir gerne geändert. Mit Ihrem Entschließungsantrag haben Sie schon richtig reagiert, aber das gehört einfach ins Gesetz hinein.
Zum einen soll in § 2 festgelegt werden, dass der Freistaat Sachsen den Trägern der kommunalen Selbstverwaltung die ihnen durch die Aufgabenübertragung und Aufgabenerfüllung entstehenden Kosten – zusätzliche Aufwendungen und Mehrbelastungen – in voller Höhe erstattet.
In § 4 soll festgelegt werden, dass bereits im Jahr 2019 eine Evaluierung erfolgen soll. Ich will gerne zugeben, Frau Ministerin: Sie waren nicht untätig. Sie haben festgelegt, dass es eine erste Evaluierung bereits im nächsten Jahr geben soll – auf Grundlage der Zahlen von 2018. Das können Sie festlegen, aber: Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.
Werte Abgeordnete, ich würde mir wünschen, Sie schreiben einfach die Evaluierung ins Gesetz und nicht in einen Entschließungsantrag. Wir erwarten hier eine einfache klare Gesetzesformulierung, indem Sie dieses ergänzen, damit Sie Ihrer Ministerin gesetzeskonforme Handlungs
spielräume geben. Nach Aussage der Ministerin wird es zukünftig eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geben, was wir sehr begrüßen. Diese soll einen Ausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen diskutieren. Die notwendige Einsicht, dass es hier einen Regelungsbedarf gibt, ist schon einmal da. Deshalb muss auch der Mehrbelastungsausgleich ins Gesetz aufgenommen werden, um der Ministerin auf Bundesebene Handlungssicherheit zu geben. Es ist in Ihrem Interesse, Frau Ministerin, um Ihre Arbeit autorisieren zu können und zukunftssicher zu machen. Ich kann eine Ablehnung dieser beiden Punkte durch Ihre Fraktion gar nicht verstehen, weil sie Ihnen damit in den Rücken fällt. Da hilft auch kein Entschließungsantrag.
Ja, das möchte ich gerne tun.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte die beiden Punkte noch einmal kurz vortragen, und zwar: Im § 2 ein hundertprozentiger Mehrbelastungsausgleich für die Landkreise und kreisfreien Städte, und im § 4 soll festgelegt werden, dass bereits im Jahr 2019 eine Evaluation erfolgen soll.
Sie wissen genau, werte Abgeordnete, warum wir dies beantragen. Unterhaltsvorschuss ist doch zu weiten Teilen kein Vorschuss, sondern eine Ausfallleistung. Wenn Mütter und Väter keinen Unterhalt zahlen können, ist das ein gesamtgesellschaftliches Problem und kein Problem der Kommune. Der Bund definiert neue Leistungen, die Kommune ist die Vollzugsbehörde und muss dazu noch den Verwaltungs- und Leistungsaufwand tragen.
Der Freistaat Sachsen hat auf Bundesebene zugestimmt. Die Kommune muss sich nun an die Landesebene wenden.
Ich möchte noch einmal wiederholen: Es liegt im Interesse Ihrer Arbeit, Frau Staatsministerin, die Sie autorisiert und zukunftssicher macht. Werte Abgeordnete der Koalition, stärken Sie Ihrer Staatsministerin den Rücken mit Gesetzestext und nicht mit einem Entschließungsantrag, damit sie auf Bundesebene für die Kommunen in Sachsen streiten kann.
Herr Präsident, ich bitte um punktweise Abstimmung und natürlich, werte Abgeordnete, um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank. Herr Präsident! Werte Koalition, ich bin ehrlich begeistert von den Erkenntnissen in diesem Entschließungsantrag. Sie gehen mit den Inhalten unseres Änderungsantrags ziemlich konform; aber es ist nicht der richtige Weg, den Sie einschlagen. Es gehört einfach ins Gesetz. Deshalb enthalten wir uns bei diesem Entschließungsantrag. Dem Gesetzentwurf konnten wir so jedoch natürlich nicht zustimmen. Das können Sie besser. Aber: Links wirkt.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Als Ausschussvorsitzende lege ich Ihnen heute den Bericht des Petitionsausschusses vor – wie jedes Jahr. In diesem Bericht finden Sie Fakten. So kamen die meisten Petitionen aus der Landeshauptstadt Dresden. Bei den Landkreisen liegen Mittelsachsen und Meißen ganz vorne, bezogen
auf die Einwohnerzahl, aber auch der Vogtlandkreis und die Stadt Chemnitz.
Sie finden in dem Bericht aber auch Antworten auf die Sorgen und Nöte der Menschen hier in Sachsen. Daher verwundert mich bei diesem Tagesordnungspunkt die Abwesenheit vieler Abgeordneter hier schon – das geringe Interesse, die Sorgen und Nöte der Bürger mitzubekommen.
Aus der Zuordnung der Petitionen zu den verschiedenen thematischen Schwerpunkten ist zu erkennen, mit welchen Problemen sich die Bürger alleingelassen fühlen oder in welchen Fällen Entscheidungen der Behörden nicht im Einklang mit ihrem Rechtsverständnis stehen. Dabei rangieren kommunale Bürgeranliegen ganz oben.
Sie, werte Abgeordnete, sollten den Bericht unter der Maßgabe lesen, dass es Ihre Bürgerinnen und Bürger sind, aus Ihren Wahlkreisen. Sie sollten diesen Bericht für sich selbst einer Wertung unterziehen.
Bei Herrn Dr. Rößler habe ich mich bereits gestern bedankt, bei der Übergabe des Petitionsberichts. Er hat uns im letzten Jahr sehr kompetent unterstützt, insbesondere bei der Übergabe von Massenpetitionen und Sammelpetitionen. An dieser Stelle noch einmal ein Dankeschön. Im Jahr 2017 waren es 34 Sammelpetitionen und eine Massenpetition. Die Begleitung von Petitionsübergaben durch den Präsidenten unseres Landtags bedeutet für die Petenten eine hohe Wertschätzung. Ich möchte hier nur an den Außentermin mit den Schäfern erinnern. Es gibt also ganz tolle Begegnungen mit Petenten.
Auch die Teilnahme der Obleute der Fraktionen bei der Übergabe von Petitionen ist ein wichtiger Baustein in der Zusammenarbeit mit den Petenten. So würdigen wir ihre Anliegen fraktionsübergreifend.
Die 34 Sammelpetitionen des Jahres 2017 waren mit 59 900 Unterschriften untermauert, also fast 60 000 Unterschriften. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 26 900 Unterschriften. Die um 80 % gestiegene Zahl der Unterschriften signalisiert, dass die Bürger geschlossener gegen behördliche Entscheidungen antreten.
Werte Abgeordnete! Im Interesse einer qualifizierten Bearbeitung der Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern im Einklang mit der bestehenden Gesetzgebung muss die Arbeit des Petitionsausschusses auf ein Miteinander ausgerichtet sein. Das gelingt uns in einem stetigen Lernprozess in vielen Fällen schon recht gut. Wir sind bei der Entscheidungsfindung natürlich nicht immer einer Meinung, und die abschließende Bearbeitung einer Petition kann durchaus auch einmal einen längeren Zeitraum einnehmen.
Denken wir nur an unseren Dauerbrenner „Rotwild im Erzgebirge“. Zu dieser Petition hatten wir die Petenten zur Berichterstattung in der Sitzung des Petitionsausschusses, eine ganz neue Form der Zusammenarbeit.
An dieser Stelle ein Dankeschön an die Ministerien – nicht nur von mir persönlich. Besonderen Dank soll ich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsdienstes an die Mitarbeiter in den Ministerien übermitteln, die hierfür verantwortlich zeichnen. Dass die Vertreter der Ministerien hier im Plenarsaal aber gerade fast vollständig fehlen, ist natürlich nicht gerade ein Ruhmeszeichen.
Die Zusammenarbeit ist konstruktiv und unbürokratisch. Mit ihren Stellungnahmen geben Sie uns eine fundierte Grundlage für die Bearbeitung aller Petitionen. Auch im letzten Jahr gab es wieder Einladungen an die Ministerien, uns in der Sitzung zu konkreten Themen Rede und Antwort zu stehen. Das hilft uns Mitgliedern des Petitionsausschusses, das notwendige Fachwissen zu erlangen und in die Antwort einfließen zu lassen. Jetzt wäre es natürlich sehr schön, wenn die Ministerriege hier anwe
send wäre; denn ich möchte sagen, werte Ministerinnen und Minister: Dazu brauchen wir sehr aussagefähige und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da haben Sie noch ganz schön viele Reserven.
Diese Arbeitsweise könnte aber für die Zukunft für den Petitionsausschuss ein effektives Arbeitsinstrument
werden und bei Vermeidung von Vor-Ort-Terminen viel Aufwand, Geld und Zeit sparen. Das wird die Möglichkeit der Vor-Ort-Termine nicht ausschließen, wenn Anliegen am Schreibtisch nicht objektiv bearbeitet werden können oder Akteneinsicht nicht reicht, um ein genaueres Bild von der Situation zu erhalten. Auch hier sind wir auf aussagefähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ministerien, den Landratsämtern und den Stadt- und Gemeindeverwaltungen angewiesen. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Ministerinnen und Minister, sind fachlich kompetent. Geben Sie ihnen die Chance, dieses vor Ort auch zu zeigen. Wir müssen Kompetenz und Fachlichkeit ausstrahlen. Es gibt einfach ein besseres Bild vor Ort, wenn die Mitarbeiter wissen, wovon sie reden.
Werte Abgeordnete! Eine gute Tradition der Wissenserweiterung sind die Ausschussreisen in andere Länder. Im vergangenen Jahr war der Petitionsausschuss in Schottland. Dieser Aufenthalt hat uns wohl alle zum Nachdenken angeregt, haben wir doch dort eine ganz andere Qualität an Einbeziehung der Petenten erlebt. In einer ersten gemeinsamen Beratung kamen wir zu der Erkenntnis, dass wir unser Petitionsrecht noch nicht vollständig ausgeschöpft haben. Die noch vorhandenen Reserven werden von uns in Zukunft besser genutzt. Zur weiteren Modernisierung des Petitionsrechtes haben die Fraktionen ihren Beitrag geleistet. Diese werden zurzeit in einer Synopse zusammengestellt und im Petitionsausschuss zeitnah diskutiert, sodass das Petitionsrecht mittel- und langfristig aktualisiert werden kann.
Werte Abgeordnete! Bei einem Jahresrückblick fallen einem natürlich auch einzelne Petitionen ein, die entweder sehr emotional oder einfach nur bürgerunfreundlich, bürokratisch oder herzlos beantwortet waren. Ich kann gar nicht sagen, was zutreffend war bei der 2017 abgeschlossenen Petition der Bürgerinitiative zu einer Asphaltmischanlage im Steinbruch Brößnitz. Herr Fischer kennt das Thema, es ist in unserer Nähe. Wir haben uns sehr ausführlich damit beschäftigt, unzählige Nachfragen an das Ministerium gestellt, und doch war die Antwort für alle Beteiligten unbefriedigend. Die Bürgerinitiative hat geklagt, und sie hat gewonnen.
Das hat einen bitteren Beigeschmack: Haben wir für die Petenten wirklich alles getan? Haben wir alle Möglichkeiten ausgereizt? Hier stehen für mich sehr viele Fragezeichen. Das Vertrauen in unsere Kompetenz ist auf jeden Fall in der Petition zerstört.
Werte Abgeordnete! Wir sind auf der Zielgeraden der jetzigen Wahlperiode. Dazu gehört auch eine zeitnahe Bearbeitung aller vorliegenden und noch eingehenden Petitionen. Ich bin zuversichtlich, dass wir Abgeordneten
in Zusammenarbeit mit dem Petitionsdienst und den Ministerien diese Aufgabe meistern werden. Ich möchte mich heute bei der Referatsleiterin des Petitionsdienstes, Frau Stefanie Nolting-Hischer, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte und umsichtige Arbeit bedanken.
Ich bedanke mich bei allen Mitgliedern des Petitionsausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der Petenten. Vielen Dank besonders an die Obleute und an meinen Stellvertreter Herrn Liebhauser, die mit ganz viel Engagement und in enger Zusammenarbeit in ihren Fraktionen und mit dem Referat die Aufgaben bewältigen. Ich wünsche uns weiterhin eine gute und konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der Petenten.
Danke schön.
Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Wir kommen zum sächsischen Familienpass. Finanzielle Mittel stehen im Haushalt über viele Jahre zur Verfügung. Die Auslastung der im Haushalt veranschlagten Mittel in Höhe von 65 000 Euro könnte besser sein. Genau darum geht es uns.
Schauen wir uns die Voraussetzungen an, um einen Familienpass in Sachsen zu erhalten. Einen Familienpass erhalten Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern oder Eltern mit einem schwerbehinderten Kind. Frau Ministerin, Sie schreiben in Ihrem Flyer, es ist für das gemeinsame Erleben in der Familie. Ich denke, das ist weltfremd.
Wenn Mutti drei von vier Wochenenden samstags im Handel arbeitet und der Vati mit den Kindern alleine ist, was ist dann die ganze Familie? Trifft dann der Familienpass nicht zu? Kann der Vati nicht mit drei Kindern nach Dresden ins Museum fahren? Vielleicht wollen auch Oma und Opa einmal einen Enkeltag mit Bildung im Museum machen. Das geht auch nicht. Gehören für Sie Großeltern nicht zur Familie? Warum machen Sie es sich so schwer?
In Brandenburg und Sachsen-Anhalt gibt es den Familienpass für einen Erwachsenen und mindestens eine minderjährige Person – ganz einfach.
Grundsätzlich gilt der Familienpass in Sachsen für ein Jahr. Er muss jedes Jahr neu beantragt werden. Das heißt, Jahr für Jahr Anträge an die Gemeindeverwaltung. Kann der Familienpass nicht über mehrere Jahre bewilligt werden? Warum machen Sie es den Gemeindeverwaltungen so schwer? Ist das notwendig? Der Vertrieb in Brandenburg läuft über Touristikinformationen, Kioske, Buchhandlungen oder zentral über einen Onlineshop. Warum geht das in Sachsen nicht?
Fragen wir bei der Gemeindeverwaltung nach. Ich habe das getan. Zur Antwort erhielt ich: Ähm. Ja. Gute Frage. Ich versuche es einmal bei Frau X. Frau Lauterbach, warten Sie einen Moment. Ich versuche es einmal bei Frau Y. usw.
Kaum einer kennt ihn im ländlichen Raum. Kaum einer nutzt ihn im ländlichen Raum. In Großenhain wurden bereits 15 Anträge bewilligt. Zu Ihrer Information: Der Familienpass gilt seit 20 Jahren. Sachsen hat einen Familienpass. Das ist gut. Sachsen hält sich aus der Arbeit um den Familienpass heraus. Das ist schlecht. SachsenAnhalt hat 14 000 Familienpässe vergeben. Frau Ministerin, wie viele sind es in Sachsen?
Wir kommen zu den Einrichtungen, die Familien besuchen können. Vor allem in Dresden, Leipzig und Chemnitz profitieren Familien davon, circa 30 Einrichtungen besuchen zu können. In Brandenburg sind es circa 650.
Das sind Angebote von öffentlichen und privaten Diensten. Fragen Sie einmal Ihre Bürgermeister und Oberbürgermeister, welche Einrichtungen in ihren Territorien zu besuchen wären. Ich denke an das kleine Bauernmuseum in Zabeltitz mit dem Schloss und dem Park. Das ist nicht weit. Es ist realisierbar. Aber es ist nicht möglich, weil der Familienpass dort nicht gilt. Hier bedarf es großer Anstrengungen, auch kleinere Einrichtungen einzusammeln und sie so zu unterstützen. Attraktiver wäre ein Familienpass, wenn Bildungsangebote mit Sport- und Freizeitangeboten gekoppelt werden könnten.
Aber, werte Frau Ministerin, wie kommen die Eltern mit Ihren drei Kindern zu den Museen in der Großstadt? Auch das muss passen und kostet Geld. Und beides passt nicht. Hier muss der ÖPNV dringend mit eingebunden werden. Der Familienpass ist gut gedacht und schlecht gemacht.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich mache Ihnen einen Vorschlag, wie der sächsische Familienpass gut gelingen kann. Nach der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ kommt nun für Sie die Kampagne „Sachsen vergibt den Familienpass“. Dafür können Sie gern noch einmal 20 000 Euro in die Hand nehmen und eine gute Öffentlichkeitsarbeit vor allem im ländlichen Raum organisieren. Dabei sind folgende Punkte wichtig: Familienpass einmal beantragen bis zur Selbstständigkeit des letzten Kindes, Familienpass auf die Großeltern übertrag
bar und auch flexibel für ein Eltern- oder Großelternteil mit einem Kind nutzbar machen, enger mit den Gemeindeverwaltungen arbeiten und den ÖPNV einbinden.
Vier Punkte, ganz einfach: Holen Sie sich Hilfe in anderen Bundesländern. Tragen Sie es auf die Bundesebene. Schauen Sie sich in anderen Bundesländern und in anderen Ländern um, zum Beispiel in Österreich.
Unsere Familien, vor allem im ländlichen Raum, brauchen dieses Angebot, und Sie, werte Koalition, auch wenn Sie jetzt nicht zugehört haben: Sie brauchen diese Charmeoffensive.
Danke, Herr Präsident! Werte Frau Kuge, dass Sie Thüringen anführen, war natürlich zu erwarten. Aber das ist kein Argument, es in Sachsen nicht besser zu machen.
Ich wiederhole es: 14 000 Familienpässe in Sachsen-Anhalt ausgegeben – ist das kein Argument, Frau Kersten? 650 Angebote stehen in Brandenburg zur Verfügung – bei uns 30, auch wenn mal ein kleines Angebot dabei ist.
Das reicht einfach nicht. Sie bleiben auf dem Level von vor 20 Jahren stehen. Das geht nicht.
Ein Familienpass, der viele Familien in Sachsen ganz einfach erreicht, wäre attraktiv, und genau das brauchen Sie. Ich kann doch nicht noch Ihre Wahlkampfstrategie durchführen. Das geht doch nicht!
Ein Familienpass, der, einmal beantragt, bis zur Selbstständigkeit des letzten Kindes gültig ist, das ist ein Familienpass. Ein Familienpass, bei dem auch Großeltern zur Familie gehören, das ist ein Familienpass. Einen Familienpass, der flexibel Eltern mit einem Kind und Großeltern einbezieht, den kann man Familienpass nennen. Das, was Sie hier anbieten, steht im Flyer, und wir können alle lesen. Das müssen Sie nicht noch einmal vortragen. Es ist spät genug.
Enger mit den Gemeindeverwaltungen zusammenarbeiten, den ÖPNV einbinden, bei anderen Bundesländern abschreiben, auf Bundesebene aktiv werden – das könnten Schritte sein, die Sie brauchen. Sachsen vergibt den Familienpass. Auch wenn Sie nicht zustimmen wollen – tun Sie es einfach!
Herr Präsident, ich bitte um punktweise Abstimmung. Dann kann vielleicht die SPD zumindest dem Punkt 1 zustimmen.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Sie erkennen an unserer Themenwahl am heutigen Donnerstag, dass es uns um Familie geht, sozusagen wenigstens einen Tag der Familie. Bevor Sie nachfragen, werte Koalition: Kohle gehört auch dazu, sinnvoll eingesetztes Geld. Da sind wir schon beim Thema.
Sie schreiben in Ihrem Koalitionsvertrag: Wir werden die Eltern in ihrer erzieherischen Verantwortung stärken und unterstützen. Wir werden das Netzwerk von Angeboten der Familienbildung und Familienberatung ausbauen. Die bereits bestehenden Beratungsangebote für viele Familien und Lebenssituationen werden stärker vernetzt und im Rahmen einer Datenbank transparent zugänglich gemacht, um Hilfen mit einem ganzheitlichen Ansatz anzubieten. Hierfür sollen auch Beratungsstrukturen weiterentwickelt und gebündelt werden. Die wichtige Arbeit der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen werden wir durch eine angemessene finanzielle Ausstattung sicherstellen. Insbesondere Familien mit Unterstützungsbedarf sollen motiviert werden, Familienangebote für sich und ihre Kinder anzunehmen. Sie richten dabei auch den Blick auf Alleinerziehende.
Sie waren also in den letzten Jahren nicht untätig. Sie haben eine Analyse zur Familienbildung erarbeitet und einen Antrag mit dem Titel „Familien stärken“ im Geschäftsgang gehabt. Was wollen wir nun als Opposition?
Das kann ich Ihnen sagen: Wir erwarten, dass Sie das, was Sie als Defizite erkannt haben, abstellen, und das, was Sie sich selbst als Arbeitsaufgabe auf die Fahne geschrieben haben, auch umsetzen – zeitnah, wie die Ministerin bereits 2015 zugesagt hat, und zeitnah heißt doch: jetzt. Oder?
Doch. Sie kennen die Fakten. Ich fasse sie für Sie noch einmal zusammen. 2015 ist schon eine Weile her. Es gibt Problemlagen bei der Familienbildung in Sachsen. Das Angebot der Familienbildung weist inhaltlich wie räumlich Versorgungslücken auf und deckt den Bedarf der Familien nicht ab. Nur 20 % der Angebote liegen im ländlichen Raum. Spezifische Zielgruppen, zum Beispiel Alleinerziehende und Familien mit Unterstützungsbedarf,
werden schlechter erreicht und sind unzureichend über Familienbildungsangebote informiert.
Deshalb gibt es verschiedene Lösungsansätze in Ihrer Analyse: die Angebote für Familien auf den verschiedenen Ebenen vernetzen und miteinander abstimmen, die Angebote auf der Basis der Bedarfe der Familien weiterentwickeln, Familienbildungsangebote im ländlichen Raum vorhalten, zielgruppengerecht über das Familienbildungsangebot informieren oder den barrierefreien Zugang zu den Einrichtungen sichern. Hier sind wir bei 50 %.
Die Familienbildungsstätten finanzieren sich überwiegend über Eigen- und projektbezogene Mittel und über Zuschüsse von Kommunen. Landesweite Zuschüsse spielen mit 10 % eine eher untergeordnete Rolle.
Die Angebote der Familienbildung richten sich überwiegend an Eltern mit Kindern, die noch nicht schulpflichtig sind. Angebote, die sich speziell an armutsgefährdete, nicht erwerbstätige, bildungsferne Familien richten, sind eher selten. Diese Familien leben häufiger im ländlichen Raum, aber Familienbildungsangebote dieser Art sind überwiegend in der Stadt anzutreffen.
Sie sehen an den Fakten: Familie muss ein zentrales Thema sein. Alle wichtigen, schönen und hoffnungsvollen Erlebnisse, aber auch die Sorgen und Nöte finden doch in der Familie statt, müssen dort bewältigt werden. Themen wie Hebammen, Pflege, Hilfen zur Erziehung, Kindertagesstätten und vieles andere mehr sind Familienthemen. Wenn Familie funktioniert, sind die Sorgen kleiner, auch die Sorgen der Ministerin.
Werte Abgeordnete! Laut Analyse des Sozialministeriums gibt es Probleme in der Kommunikation mit der Bevölkerung. So kennen viele Eltern Familienbildungsangebote in ihrer Nähe nicht. Eine Datenbank könnte an dieser Stelle Abhilfe schaffen. Die angesprochene Datenbank ist immer noch nicht zugänglich, obwohl der dazugehörige Antrag „Familienbildung stärken“ bereits in der Plenardebatte am 29.01.2015 einstimmig angenommen wurde. Es ist bis heute keine Datenbank vorhanden – im Gegenteil. Es wurde erst einmal eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, obwohl Ihre Analyse ergeben hat, dass eine Datenbank dringend notwendig ist. Was soll jetzt in einer Datenbank noch herauskommen? Frau Ministerin, Sie haben die Datenbank 2015 zeitnah zugesagt.
Ich habe aber einen Vorschlag für Sie. Eine andere Möglichkeit wäre, die Datenbank des Kinderschutzbundes Sachsen zu nutzen. Diese Datenbank gibt es schon. Die Datenbank des Kinderschutzbundes zu unterstützen, zu fördern, zu bewerben wäre eine einfachere Lösung,
effektiver, machbarer vielleicht. Das würde ich Ihnen gern in der ersten Runde mit auf den Weg geben. In einer zweiten Runde schauen wir uns einmal die Realität an.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Ich hatte eine zweite
Runde angekündigt. Ja, Frau Kuge, was nützt uns der Antrag von 2015 von Herrn Krauß?
Na ja, den haben wir ja nicht mehr.
Frau Pfeil-Zabel hat es gesagt: Es ist nach dem Antrag nicht viel passiert, und wir haben alle Ihrem Antrag zugestimmt – was Sie
bei unserem Antrag nicht tun. Genau deshalb brauchten wir heute diesen Antrag, um dies noch einmal zur Sprache zu bringen. Das ist so.
Kommen wir zur Realität: Um 05:00 Uhr morgens klingelt bei Familie Z. der Wecker. Mutti huscht ins Bad, macht Frühstück, die Schulschnitten. 05:15 Uhr muss Max aufstehen, unlustig Bad und Frühstück passieren. Es ist viel zu früh! 05:45 Uhr ab zum Bus; der geht um 06:10 Uhr. 07:00 Uhr beginnen Arbeitszeit und Schule. 14:00 Uhr: Max hat Schulschluss mit Hunger im Bauch und ist um 15:00 Uhr dann doch schon zu Hause, wenn – ping! – das Essen fertig ist. Ab 15:30 Uhr Musikschule, Fußball, Hausaufgaben, Spülmaschine ausräumen. Erst dann ist Freizeit. Mutti ist um 17:30 Uhr zu Hause, hat dafür aber schon eingekauft oder mal einen Weg erledigt. Jetzt ist Zeit zum Reden; aber für gemeinsame Aktivitäten bleibt keine Zeit. „Das bisschen Haushalt“ macht sich eben nicht von allein. – Ich werde nicht singen.
Ein ganz normaler Alltag einer alleinerziehenden Mutti oder eines Vatis mit Kind – ein Hamsterrad. Ein Hamsterrad sieht von innen aus wie eine Karriereleiter.
Ja. Aber wenn hier keiner helfend eingreift, Frau Kuge, bleibt es ein Hamsterrad; es wird keine Karriereleiter. Mir liegt deshalb sehr am Herzen, dass die Arbeit der landesweit tätigen Familienverbände – vier an der Zahl, sehr überschaubar – unterstützt wird. Doch beim Thema Familien in Sachsen und ihre Vielfalt führt an diesen vier Familienverbänden kein Weg vorbei. Deshalb möchte ich sie noch einmal nennen – sie sind es wert, genannt zu werden: Das ist SHIA e. V., der Deutsche Familienverband, Landesverband Sachsen e. V., die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen und der Katholische Familienverband. Nicht mehr genannt werden kann der Verband alleinerziehender Mütter und Väter; auch das gehört zur Realität, denn genau dieser wäre so wichtig gewesen.
SHIA habe ich am Anfang genannt, Herr Patt. Ist okay.
Es ist halt schwierig, wenn ein Verein von Vater Staat abhängig ist, dessen Arbeit übernimmt und dann auf eine Entlohnung warten muss.
Nein, von der AfD nicht.
Ein solches Geschäftsgebaren kann sich kein freier Träger und kein Unternehmen leisten. Am 6. April dieses Jahres erhielten die Familienverbände, Frau Kuge, eine Mail, dass in der nächsten Woche doch schon der Bewilligungsbescheid kommen sollte. Auch das gehört zur Realität. Kein Wunder, denn am 9. April fand ein Termin mit dem Ministerpräsidenten statt. Mitte April gab es dann doch „schon“ das Geld. Die ersten Lohnzahlungen gab es aber Ende Januar. Es ist ein Vierteljahr, das fehlt.
Werte Frau Staatsministerin, Sie schreiben in Ihrer Stellungnahme zum Antrag, dass eine Überprüfung erfolge, ob und inwieweit die Förderung für landesweit tätige Familienverbände in eine mehrjährige Förderung umgewandelt werden kann. Was wollen Sie hier noch überprüfen? Von welchen Fakten machen Sie das abhängig? Die Verbände repräsentieren unabhängig von der Mitgliederzahl alle Facetten von Familien und eine breite Bedarfslage.
Seit Jahren arbeiten die Verbände zuverlässig, kontinuierlich und komplex mit Ihnen zusammen. Sie können sich seit über 20 Jahren auf ihre Arbeit verlassen; das wissen Sie. Wir erwarten eine mehrjährige Förderung und eine termingerechte Ausreichung der Fördermittel – nicht erst im April. Auch das ist eine Wertschätzung für die Familien im Freistaat Sachsen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Werte Frau Ministerin!
Jetzt warte ich mal, bis sie mir zuhört, denn ich möchte ihr etwas sagen.
Ach so. – Ich würde gern einen Perspektivwechsel bei Ihnen vornehmen, Frau Ministerin, in Ihrem Ministerium. Ich habe – –
Das ist gut, Frau Kuge. – Frau Ministerin, wir nehmen gemeinsam in Ihrem Ministerium einen Perspektivwechsel vor. Ich habe dazu eine ganz konkrete Vorstellung. Ich würde gern mit einem Antrag des Familienverbandes zu Ihnen kommen und diesen parallel laufen lassen. Diesen würde ich dann mit Ihnen vor Ort bearbeiten. In der Praxis dauert es Wochen und teilweise Monate, bis der Träger einen Bewilligungsbescheid erhält. Warum ist das so? Was dauert daran so lange, wenn Anträge aus anderen Förderrichtlinien nach drei Tagen abgelehnt werden, zum Beispiel der Antrag der Kita „Um die Welt“ vom Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe in Leipzig? Ich würde es gern verstehen wollen.
Wenn es so ist, dann ist es so. Aber ich würde es gern verstehen wollen. Ich will Ihnen auch keine Angst machen. Ich bleibe wirklich nur so lange, bis der Antrag bearbeitet ist.
Die Träger machen insgesamt eine sehr gute Arbeit. Vielen Dank dafür. Sie haben tolle Angebote im Gepäck, versuchen ihr Möglichstes zu tun, um alle Zielgruppen und auch uns Politikerinnen und Politiker mit dem Anliegen der sächsischen Familien zu erreichen. Bringen wir ihnen das nötige Vertrauen und die gebotene Achtung entgegen. Sie brauchen finanzielle Stabilität für eine nachhaltige sinnstiftende Arbeit der Landesfamilienverbände, für eine Arbeit für Familien im Freistaat Sachsen, denn ohne Kohle geht es nun mal nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Seit der 3. Wahlperiode sprechen wir über die Vergütung der freiberuflichen Hebammen. Erst mit dem letzten Haushaltsplan setzt das Sozialministerium Akzente mit einer eigenen Haushaltsstelle und einer neuen Form der Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Hebammenverband. Das ist, nachdem wir und auch DIE GRÜNEN über zehn Jahre gekämpft haben, ein absolutes Highlight.
Die AfD-Fraktion springt jetzt auf einen Zug auf, der gerade einmal beginnt, Fahrt aufzunehmen. Sie hat bis jetzt nichts dafür getan.
Schauen wir uns Ihren Antrag einmal an. Sie fordern die Staatsregierung auf, sich auf allen Ebenen einzusetzen. Das ist erst einmal nicht falsch. Sie haben einige Ebenen genannt, aber viel zu viele weggelassen, Herr Wendt. Die Erstellung einer tragfähigen Datengrundlage zur Tätigkeit der Hebammen ist nach Auskunft des Ministeriums in Arbeit. Herr Wehner erwähnte es bereits.
Sie sehen an diesem Antrag, Frau Ministerin: Wir brauchen dies dringend, denn in der Begründung beschreibt der Antragsteller einen Hebammenmangel und begründet dann – ich zitiere –: „Gab es 2001 noch 699 Hebammen, waren es 2015 schon 1 175.“ – Zu den Zahlen sage ich mal lieber nichts.
Die Antworten auf unsere Kleinen Anfragen, die Frau Schaper gestellt hat, haben Sie wahrscheinlich nicht gelesen. Sie wollen eine wohnortnahe geburtliche Versorgung, diese vernetzt und sektorenübergreifend. Wir als LINKE definieren wohnortnah bis 20 Kilometer.
Setzen Sie sich wieder hin!
Nein, gestatte ich nicht.
Herr Wendt, von Ihnen habe ich nicht gehört, was „wohnortnah“ ist. Sie haben aber noch die Chance, dazu Stellung zu nehmen.
Das ist genau das, was jetzt im Klinikum Bautzen umgesetzt wird. In Bautzen entsteht ein Schwerpunkt für die Betreuung und die Versorgung rund um Schwangerschaft, Geburt und Neugeborenenversorgung für die Region. Für Neu- und Frühgeborene stehen sofort Ärzte zur Verfügung; so auch bei Komplikationen rund um die Geburt.
Es sind übrigens keine 20 Kilometer zwischen Bischofswerda und Bautzen. Sie erwarten, dass Geburtshäuser dort entstehen, wo Krankenhäuser fehlen. Das ist nicht nur ausgewiesener Schwachsinn, Herr Wendt, sondern es ist Fakt, dass ein Geburtshaus nicht die weißen Flecken in einer Krankenhauslandschaft ersetzen kann.
Es wird immer ein Zusatzangebot für Frauen sein, die es wünschen. Sicherlich muss es das geben. Aber es kann kein Ausfallbürge für staatliche Verantwortung sein, geschweige denn für die medizinische Versorgung von Mutter und Kind. Die Frau muss sich frei entscheiden können. Wenn sie in einem Krankenhaus entbinden möchte, erwarten wir, dass sie wohnortnah und sektorenübergreifend betreut wird.
Die Realität sieht aber anders aus. Sie haben eine Schließung vergessen, Herr Wendt: die Schließung des Krankenhauses in Großenhain. Aus Erfahrungen im Landkreis Meißen muss ich Ihnen sagen, dass die Schwangeren entscheiden, wo sie ihr Kind zur Welt bringen.
Das ist genau dort, wo die Rundumbetreuung funktioniert. Die schwangeren Frauen in Großenhain haben ihre Kinder überwiegend in Meißen und in Dresden zur Welt gebracht. Ich habe das sehr bedauert. Es blieben noch 160 Geburten im Jahr übrig. Die Frauen suchen also die Qualität in der Versorgung.
Das heißt für die Krankenhausplanung, Frau Ministerin: Bei der Geburtshilfe immer mit Kinderärzten und mit Frauenärzten denken und planen. Damit sind wir beim lieben Geld, bei Abrechnungssystemen, bei Abrechnungspauschalen, bei Sicherstellungszuschlägen, bei Rückversicherungssystemen, bei Berufshaftpflichtversicherungen etc.
Haben Sie das jetzt verstanden?
Sie sehen nicht so aus, weil die AfD es auch nicht verstanden hat.
Sie dürfen ruhig Nein sagen, Herr Kupfer. – Das ist alles von der Bundesebene zu leisten und kratzt in Ihrem Antrag nur an der Oberfläche. Sie erwarten einen Sicherstellungszuschlag in Höhe von 300 Euro. Wofür, Herr Wendt?
Erst einmal erwarten Sie Geld von der Landesregierung. „Mal sehen, was dann weiter passiert?“, so steht es in Ihrem Antrag.
Wie kommen Sie eigentlich auf die Summe von 300 Euro?
Diese Summe sollte dann grundsätzlich an freiberufliche Hebammen gezahlt werden und eventuell auch noch an Krankenhäuser – großes Fragezeichen. Das wäre dann noch zu definieren.
Wenn es kompliziert wird, dann überlassen Sie es wieder der Regierung. Na ja, Herr Wendt, mit Haushaltplanung haben Sie es ja eh nicht so.
Es reicht bei Ihnen ja nur zu einem albernen YoutubeVideo.
Werte Abgeordnete! Sachsen hat endlich erkannt, dass es ohne eine gute Hebammenversorgung nicht geht. Der Sächsische Hebammenverband und das Ministerium sind im Gespräch. Eine Datenerhebung ist in Arbeit. Im Haushaltsplan 2017 stehen 175 000 Euro zur Verfügung. Das ist nicht viel, aber ein Anfang. Was mit dem Geld passiert, dürfen auch die Hebammen mit entscheiden. Das ist gut so.
Aber ehrlich gesagt: Mir dauert das alles viel zu lange. Bei der aktuellen Situation, wie es den Hebammen in den letzten Jahre gegangen ist, ist einfach mehr Tempo und mehr Engagement gefragt.
Herr Wendt, insgesamt ist Ihr Antrag sehr umfangreich, mit zahlreichen Wiederholungen und Widersprüchen, mit einem Durcheinander an ambulanter und stationärer Versorgung, mit einem Durcheinander an Bundes- und Landesebene.
Das sind nicht alle Ebenen.
Von einem gemeinsamen Bundesausschuss haben Sie gar nicht gesprochen.
Zusammenfassend möchte ich Ihnen Folgendes mit auf den Weg geben: Die Finanzierung der Kliniken ist unzureichend. Zudem stehen sie in einem harten Wettbewerb zueinander. Eine Folge des ökonomischen Druckes ist ein enormer Personalnotstand, so auch in der Geburtshilfe. Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages kümmert sich fast die Hälfte der Hebammen um drei Frauen gleichzeitig während einer Geburt. Das führt nicht nur zur Überlastung der Hebammen, sie arbeiten deshalb zu über 70 % in Teilzeit. Das alles steht nicht in Ihrem Antrag drin, aber das ist notwendig.
Unsere Position lautet: Die Versorgung mit Hebammenleistungen muss wohnortnah erfolgen. 20 Kilometer haben wir da ausgeschrieben. Die Geburten müssen regelhaft eins zu eins betreut werden. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass so die Interventionsrate sinkt. Statt kommerzieller Haftpflichtversicherung muss ein steuerfinanzierter und auf Bundesebene angesiedelter Haftpflichtfonds eingerichtet werden. Die Hebammen sind besser zu vergüten, und zwar ambulant wie stationär.
Frau Ministerin, Sie merken an meiner Wortwahl: Ein Ermessen habe ich hier nicht eingeräumt.
Die CDU auf Bundesebene möchte die Versorgung mit Geburtshilfe und Hebammenleistung auch im ländlichen Raum absichern, hat aber in den letzten vier Jahren nicht das Geringste dafür getan. Die AfD will eine Quersubventionierung bei Haftpflichtversicherungen. Auch das wird nicht helfen.
Ihr Antrag bringt uns also keinen Schritt weiter. Im Gegenteil: Er lässt sämtliche Planungen für weiteres Personal, welches man bei schwierigen Geburten nötig hat – wie Ärzte und Schwestern –, völlig außen vor. Das ist wieder einmal nur ein Scheingefecht in Ihrem täglichen Populismus.
Danke schön.
Herr Fischer, ist Ihnen bekannt, dass ich in unserem gemeinsamen Landkreis Meißen sehr oft an der Elbe war und mit den Bürgerinitiativen sehr eng zusammengearbeitet habe? Ist Ihnen bekannt, dass ich in Nünchritz war und Sie nicht?
Ich würde gern eine Kurzintervention machen.
Ich muss einmal etwas richtigstellen: Die Arbeit der Bürgerinitiativen im Landkreis Meißen läuft nach wie vor sehr aktiv. Fragen Sie Ihren Herrn Mackenroth, Herr Fischer; er weiß das. Er
macht dort nämlich eine gute Arbeit. Aber Sie haben gar keine Ahnung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Als Ausschussvorsitzende lege ich Ihnen heute den Bericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2016 vor, mit vielen Fakten und Zahlen, mit Tabellen und Grafiken, mit interessanten Antworten auf die Sorgen und Nöte der Menschen hier in Sachsen und weit darüber hinaus. Diesen Bericht sollten Sie, werte Abgeordnete, alle selbst nachlesen. Es sind
Bürgerinnen und Bürger aus Ihren Regionen. Wir müssen hier alle gemeinsam bestmögliche Ergebnisse abliefern.
Sehr geehrter Herr Dr. Rößler! Sie haben uns auch im letzten Jahr wieder sehr kompetent und freundlich begleitet, besonders bei der Übergabe von Massen- und Sammelpetitionen. Es gab im Jahr 2016 zwei Massenpetitionen und 27 Sammelpetitionen. Zahlreiche Termine konnten wir gemeinsam bewältigen. Ich denke, es ist gut, wenn der Präsident des Landtags diese Petitionsübergaben begleitet. Das ist für mich nicht selbstverständlich. Vielen Dank dafür.
Regelmäßig nehmen die Obleute der Fraktionen an diesen Terminen teil. Wir erfahren in diesen Gesprächen viel
über die Petenten und ihre Anliegen und können ihnen so eine große Wertschätzung entgegenbringen. Wir haben im Jahr 2016 auf diese Art und Weise circa 30 000 Unterschriften entgegengenommen, deutlich weniger als 2015. Die Anzahl der Petitionen und auch die Anzahl der Unterschriften zu den Sammelpetitionen sind zurückgegangen, die Probleme, die die Menschen mit Behörden haben, sind jedoch vielschichtiger geworden und die Lösungen dauern einfach länger.
Werte Abgeordnete! Die Arbeit des Petitionsausschusses muss im Interesse der Petenten auf ein Miteinander gerichtet sein. Das gelingt uns im Petitionsausschuss schon recht oft. Wir sind natürlich nicht immer einer Meinung, wie zum Beispiel beim Dauerbrenner Rundfunkgebühren. Aber wir sind streitbar und diskussionsfreudig, was ich sehr schätze und auch befördere, um wirklich das Beste für unsere Petenten zu erstreiten. Bei Petitionen mit großem Interesse ist es sehr hilfreich, wenn alle Fraktionen an dieser einen Petition mitarbeiten und wir eine gemeinsame Antwort erarbeiten.
Das ist nicht immer leicht – das können Sie sich sicherlich vorstellen – und es dauert auch entsprechend länger, aber darüber informieren wir auch die Petenten.
Einladungen an die Ministerien zu einem Schwerpunktthema werden von uns genutzt. Werte Ministerinnen und Minister, ich möchte Ihnen sagen – viele sind nicht da, aber das Sozialministerium ist ganz wichtig –, wir brauchen zu diesen Terminen aussagefähige Mitarbeiter, wenn wir mit ihnen sprechen. Es ist ganz wichtig für uns, dass uns die Mitarbeiter zu diesem einen Thema etwas sagen können. Wir haben in diesem Moment ganz viele wichtige Fragen. Das müssen wir in dieser einen Sitzung bearbeiten können. Das ist ganz wichtig für uns.
Ich denke, auch im Namen aller sprechen zu können: Es könnte ein effektives Arbeitsmittel werden, wenn Mitarbeiter von Ministerien und anderen Behörden nicht zu einem Ortstermin vor Ort fahren müssen, sondern in den Landtag kommen und uns dort Rede und Antwort stehen. Das ist ganz wichtig. Das ist aber noch nicht in dem Topf, wo es kochen soll. Alle Beteiligten müssen mitziehen und an einem Strang ziehen.
Wir haben dann noch die Instrumente, Termine vor Ort zu machen, was natürlich im Vergleich zu Terminen in einem Petitionsausschuss sehr viel mehr Zeit und Geld kostet. Wir haben die Möglichkeit der Akteneinsicht. Genau dieses Handwerkszeug, das wir zur Verfügung haben, muss genutzt werden und wird von uns genutzt, um die Qualität der Arbeit und der Antworten an die Petenten und natürlich auch deren Zufriedenheit deren zu erhöhen.
Werte Abgeordnete! Mir bleibt so manche Petition besonders im Gedächtnis und ist ein Schwerpunkt der Arbeit. Es häufen sich Petitionen zur Klärung von Ansprüchen aus dem Bereich Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Es ist ganz wichtig, dass Frau Klepsch heute da ist.
Es wird besonders deutlich, dass es den Bürgern kaum noch möglich ist, die umfangreiche Gesetzeslage im
Rentenrecht und die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu überblicken und erteilte Bescheide zu verstehen und zu prüfen. Oder können Sie, werte Abgeordnete, Ihren Rentenbescheid lesen? Wissen Sie, welche Zeiten für die Gewährung einer Altersrente mit 63 Jahren berücksichtigungsfähig sind? Wenn ja, dann sind Sie im Petitionsausschuss sehr willkommen. Wenn nein, dann können Sie bei uns noch etwas lernen.
Eine kurzfristige Beantwortung offener Fragen ist leider so gut wie aussichtslos. In zahlreichen Städten sind Geschäftsstellen der LVA geschlossen und Beratungsangebote vor Ort abgeschafft worden. Entgegengesetzt proportional stieg bei uns die Zahl der Petitionen. Die Bürger haben nun weite Wege und Wartezeiten von bis zu drei Monaten. So bleibt den Bürgern nur der hoffentlich fristgerechte schriftliche Widerspruch, der Weg zum Sozialgericht oder eben die Petition. Diese häufen sich mit Fragen, die in einer Geschäftsstelle ohne Probleme im Gespräch geklärt werden könnten.
Die Antwort auf einen Widerspruch kommt irgendwann schriftlich, im Beamtendeutsch, und die Bürgerinnen und Bürger sind mit der Antwort meist nicht zufrieden oder überfordert.
Bei 70 % der Widersprüche wäre eine Klärung im Gespräch mit dem Bürger die schnellere, unkompliziertere Lösung. Das ist auch für die Bearbeiter der Petitionen an den unterschiedlichsten Stellen unbefriedigend.
Zwei Beispiele aus dem Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung verdeutlichen die Probleme unserer Bürger hier in Sachsen: Eine Petentin wendet sich an uns wegen der Ablehnung der Pflegeversicherung. Der Prozess der Begutachtung durch das MDK dauert mehr als zwei Jahre. Erst im Ergebnis der Petition wurde der Petentin die Pflegeleistung nach Jahren anerkannt.
Eine weitere Petition beschäftigt sich mit einem ablehnenden Bescheid zu Fahrleistungen, Kontrolluntersuchungen und ärztlichen Behandlungen. Grund für die Beschwerde ist die Richtlinie Krankentransporte aus dem Jahr 2004. Die Voraussetzung für die Klärung dieses Problems ist also klar geregelt. Aber wer hilft dem Petenten, das zu verstehen? Nur durch die Petition und durch eine enge Zusammenarbeit mit einer Gesundheitsberaterin vor Ort konnte dem Petenten geholfen werden.
Werte Abgeordnete! Es gibt auch Petitionen, die bereits mit den unterschiedlichsten Ergebnissen abgeschlossen wurden. Im Laufe der Zeit ergeben sich neue Erkenntnisse und Fragen. Sie wenden sich erneut mit ihrer Petition an den Petitionsausschuss, zum gleichen Thema. Die Berichterstatter müssen sich entscheiden, nehmen wir die Petition wieder auf oder nicht. Auch für die Ministerien, die eigentlich schon alles gesagt haben, entsteht ein erhöhter Mehraufwand. Ich kann das gut verstehen. Es ist sehr viel Arbeit, die von vorn beginnt.
Begeben wir uns auf die Seite der Petenten, sieht das Bild ganz anders aus. Sie konnten mit ihren Problemen nicht abschließen. Wir haben es ihnen nicht richtig erklärt.
Es gibt aber auch Petentinnen und Petenten, die fast täglich schreiben oder anrufen, die selten nette Worte finden, wo der Ton rauer wird, und das ist noch nett ausgedrückt. Die Verwaltung hat es nicht immer leicht. Das macht mir ernsthaft Sorgen.
Ich möchte Danke sagen, und das haben sie sich richtig verdient. Vielen, vielen Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsdienstes mit der Referatsleiterin Frau Stefanie Nolting-Hischer. Sie erfüllen den Mitgliedern des Petitionsausschusses wirklich jeden Wunsch. Vielen, vielen Dank!
Ich bedanke mich bei den Ministerinnen und Ministern. Auch Sie haben sehr fachkompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Bearbeitung der unterschiedlichsten Inhalte der Petitionen. Leiten Sie meinen, leiten Sie unseren Dank bitte weiter.
Ich möchte mich sehr gern bei allen Mitgliedern des Petitionsausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der Petenten bedanken. Vielen Dank den Obleuten und meinem Stellvertreter Herrn Liebhauser, die mit viel Engagement und mit einer engen Zusammenarbeit in ihren Fraktionen mit dem Referat und mir die Aufgaben bewältigen.
Ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit mit neuen Ideen, die wir von unserer Ausschussreise in diesem Jahr mitgebracht haben. Ich freue mich auf ein konstruktives Miteinander und auf hoch qualifizierte Antworten für unsere Petenten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Das Unterhaltsvorschussgesetz beschäftigt uns, alle anderen Landtage und den Bundestag seit 2006, also über zehn Jahre. Nun wurde es doch mit vielen Ecken und Kanten – Frau Pfeil-Zabel sagte es gerade – im Juni dieses Jahres verabschiedet, und zwar mit Wirkung zum 1. Juli. Es ist einfach nicht bis zu Ende gedacht.
Schlecht für Alleinerziehende war, dass das Gesetz erst Mitte August vom Bundespräsidenten unterschrieben wurde, also nach sechs Wochen. Es gab also erst einmal kein Geld, obwohl es Monat für Monat bei den Alleinerziehenden wirklich gebraucht wird. Familienunfreundlich nenne ich das. Das war auch schlecht für die Landratsämter, die in Vorkasse gehen mussten, wenn sie denn pünktlich ihren Pflichten nachkommen wollten. Für den Landkreis Meißen hieß das, vier Mitarbeiter einzustellen und vorerst 950 neue Anträge zu bearbeiten. Da wäre ein schnelle Entscheidung auf Bundesebene wirklich sehr hilfreich gewesen.
Sie kümmern sich aber erst einmal um die Rückholquote, nachdem wir als LINKE bereits eine Kleine Anfrage gestellt haben. Sie kommen mit einem Berichtsantrag und lassen der Ministerin nicht einmal die Zeit für eine Antwort. Im Gegenteil, Sie schreiben als Begründung: „Der vorliegende Antrag soll dazu dienen, eine sachsenspezifische Situation darzustellen.“ Lassen Sie Ihre Ministerin in Ruhe ihre Arbeit machen, die Situation darstellen und verwertbare Ergebnisse vorlegen. Was Sie machen, ist einfach ein schlechtes Miteinander.
Werte Abgeordnete! Der Unterhaltsvorschuss soll die finanzielle Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern verbessern, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht oder nicht ausreichend nachkommen kann oder will. Der Unterhaltsvorschuss kommt damit unmittelbar den Kindern von Alleinerziehenden zugute. Damit werden alleinerziehende Elternteile unterstützt, wenn sie nicht gerade Hartz-IVBezieher sind und diesen Zuschuss gegenrechnen müssen.
Nach dem Sinn des Unterhaltsvorschussgesetzes muss die gegenwärtige gesellschaftliche Situation berücksichtigt werden. Der Armuts- und Reichtumsbericht sagt, dass die Kinderarmut in alleinerziehenden Haushalten bei elf Prozent liegt – Tendenz steigend. Die Dauer der Armutsphasen wird immer länger, die Armutsgefahr steigt, und die Zahl derer, die armutsgefährdet leben, wird größer. Letztlich sind Kinder und Jugendliche die Leidtragenden, wenn die Eltern aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen können oder wollen. Sie wollen aber eben auch am Ende des Monats noch eine Zeitung.
Es ist, mit Verlaub, eine Milchmädchenrechnung: Acht Stunden täglich mal 20 Arbeitstage im Monat mal 8,84 Euro Mindestlohn. Das sind 1 400 Euro brutto. Die Pfändungsfreigrenze liegt beim Unterhaltspflichtigen in Arbeit bei 1 080 Euro. Das heißt, selbst wenn der Unterhaltspflichtige eine Arbeit hat und Unterhalt zahlen möchte, ist er oft nicht für einen vollen Unterhalt heranziehbar. In den meisten Fällen wird eine Rückholung nicht möglich sein. Viel Wind um nichts?
Ja, Frau Kuge und Herr Krauß, es gibt durchaus Rabenmütter und Rabenväter. Es gibt Mütter und Väter, die nicht zahlen wollen, die nicht zum Kind stehen, die sich drücken, die sehr kreativ, aber durchaus leistungsfähig sind. Ja, hier müssen wir Mittel und Wege finden, die Rückholquote zu erhöhen, aber eben nur hier.
Schauen wir uns neben diesem Berichtsantrag die weiteren Punkte an. Die Staatsregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass das Landesjugendamt seine Aufgaben wahrnimmt. War das bisher nicht so? Das kann ich mir bei dem Landesjugendamt nicht vorstellen. Wer hat da versagt? Die Staatsregierung soll prüfen, welche Institutionen welche Aufgaben erfüllen können. Aufgaben verschieben, das können Sie gut. Ob es Sinn macht, ist nicht Bedingung. Mehr Rückholung wird es nicht bringen, aber Bürokratie.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Es ist ein Sammelsurium an Wünsch-dir-was. Das kann man alles fordern. Das ist alles nicht falsch. Sie haben aber vergessen, in Ihrem Antrag einen guten Mindestlohn zu fordern, damit die Zahlungspflichtigen auch zahlen können, wenn sie es wollen.
Der Antrag ist nicht schädlich. Deshalb können wir zustimmen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, Herr Homann, Sie haben durchaus recht. Aber wir müssen beides machen: Wir müssen über die Kommunen reden, und wir müssen über die Kinder reden; denn knapp 20 % der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren sind arm oder von Armut bedroht, Tendenz steigend.
Wir wissen heute: Armut schränkt Bildungschancen ein, aber auch die gesundheitliche Entwicklung oder die
kulturelle und soziale Teilhabe. Wir kennen zur Genüge Ursachen und die Folgen. An uns ist es jetzt, die Aktivitäten zu entwickeln, die es braucht, um diese Zahlen herunterzufahren.
Die Bundesregierung – das ist meine Meinung – bleibt weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Ende 2016 hieß es für viele Alleinerziehende: zu früh gefreut. Die geplante Reform kommt ein halbes Jahr später, und sie tritt nicht wie angekündigt zum 01.01.2017 in Kraft. Mit der Forderung einer rückwirkenden Bewilligung konnte sich die Bundesfamilienministerin in der Koalition und auch beim Bundesfinanzminister nicht durchsetzen. Sie müssen sich schon vorwerfen lassen, werte Koalition, dass Sie Ihre Konflikte auf dem Rücken der ärmsten Kinder austragen.
Die Reform sieht vor – Sie haben es bereits gesagt –, die Zahlung bis zum 18. Lebensjahr auszuweiten und die Befristung aufzuheben. Dies wird von uns vorbehaltlos unterstützt, ist es doch eine alte Forderung unserer Bundestagsfraktion, die zehn Jahre lang darum gekämpft hat, und zahlreicher Verbände in ganz Deutschland. Können wir nun sagen: Ende gut, alles gut? Ich glaube nicht; denn der Kompromiss, den Bund und Länder beschlossen haben, ist einfach eine Katastrophe.
Der Bezug nach dem zwöften Geburtstag ist an Bedingungen und widersinnige Bedarfsprüfungen gekoppelt. Es werden Sonderrechte eingeführt, die jeglicher Systematik im Unterhaltsrecht widersprechen. Es gibt massive bürokratische Folgen, es ist handwerklich schlecht gemacht, und es ist für die Antragstellerin abschreckend. Unterhaltsvorschuss war bisher einfach zu beantragen. Es war verlässlich für eine gewisse Zeit, und es war unbürokratisch. Es war ein gutes Instrument, um Armut in alleinerziehenden Haushalten zu verringern. Diese positiven Eigenschaften werden für die Kinder nach dem zwölften Geburtstag ohne Not aufgekündigt. Frau PfeilZabel, Sie sagten es bereits. Sie haben es, denke ich, begriffen. Sie brauchen es in Berlin nur noch umzusetzen.
Für Kinder, die von Hartz IV betroffen sind, oder für Alleinerziehende mit einem Verdienst unter 600 Euro ist es wirklich eine Nullnummer. Wir als LINKE meinen, dass es kein Sonderrecht für Unterhaltsberechtigte nach dem 12. Geburtstag geben darf und dass am Grundgedanken des einfachen Zugangs zum Unterhaltsvorschuss festgehalten werden muss.
Werte Abgeordnete! Bund und Länder geben viel Geld in dieses Gesetz. Aber für dieses viele Geld müssen wir auch ein gutes Gesetz machen – Sie, Herr Krauß, auf Bundesebene. Wir stellen fest, die Kopplung des Rechtsanspruchs auf Unterhaltsvorschuss nach dem zwölften Geburtstag ist nicht an Bedingungen zu knüpfen. Die gewählten Kriterien für den Anspruch auf UVG sind Willkür und nicht zielführend. Das Vorrangprinzip des Unterhaltsvorschusses wird so außer Kraft gesetzt. Der Unterhalt ist unabhängig von Sozialleistungen der Alleinerziehenden zu zahlen.
Eine letzte Bemerkung: Die Zahlungspflichtigen in Arbeit bringen und einen ordentlichen Mindestlohn zu zahlen, Herr Krauß – dann klappt es auch mit der Rückgriffsverwaltung.
Ja, einen ordentlichen Mindestlohn. Es sind gewisse Baustellen, die im Gesetz noch einmal bearbeitet werden müssen.
Fünf an der Zahl habe ich Ihnen jetzt genannt. Sie haben noch Zeit, diese zu korrigieren. Es liegt also in Ihrer Hand. Zu „Kinder stärken“ wie in Ihrem Titel gehört mehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema Schulessen an sächsischen Schulen bespielen wir als LINKE schon seit Jahrzehnten. Sie haben wieder einmal unsere Forderungen übernommen
und das auch noch ganz, ganz schlecht. Um ein kostenloses und gesundes Mittagessen für alle Schulkinder abzusichern, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage.
Diese hatte DIE LINKE vorgelegt. – Wie immer abgelehnt. Aber das kennen wir ja schon. Und man braucht Geld bei 350 000 Schülern an allgemeinbildenden Schulen und rund 200 Schultagen im Jahr. Sie haben hier verschiedene Zahlen eingeworfen. 4 Euro pro Mittages
sen, wie Sie das wünschen. Es ist ein richtig großer Brocken. Ausrechnen können Sie es sich allein.
Die Staatsregierung beauftragen zu wollen, derartige Beträge ohne Rechtsgrundlage und ohne entsprechende Mittel im Haushalt auszuweisen,