Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Weiterentwicklung des Sächsischen Dienstrechts. Wir stimmen ab auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 6/13759.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Als AfD-Fraktion haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, da dieser im Innenausschuss leider keine Mehrheit gefunden hat.
Zum einen wollen wir die ehrenamtlichen Ortsvorsteher so entschädigen lassen, wie der Gemeinderat es für richtig hält. Das halten wir deswegen für sinnvoll und machbar, weil der Ortsvorsteher nicht in jedem Ort, in jeder Ortschaft dieselben Aufgaben hat. Insofern ist hier eine gewisse Flexibilität angezeigt. Gleichzeitig ist aber nicht vom Gemeinderat abhängig, ob er wiedergewählt wird, wie es einem ehrenamtlichen Bürgermeister passieren würde.
Des Weiteren wollen wir das Ehrenamt stärken. Wir haben das Loblied von Herrn Pecher auf die ehrenamtlichen Bürgermeister gehört. Er hat das zwar sehr deutlich ausgedrückt, aber da könnte man noch etwas drauflegen. Wir denken, dass man mit einer Ehrenpension, wie sie auch von Bürgermeistern gewünscht wird, gut fahren würde.
Warum ist das sinnvoll? Der ehrenamtliche Bürgermeister übt faktisch einen Vollzeitjob aus. Er muss für die Bürger in seiner Gemeinde jederzeit ansprechbar sein, wenn er
wiedergewählt werden möchte. Daher kann er die Arbeitszeit im Rahmen seines eigentlichen Broterwerbs nicht vollumfänglich ausschöpfen. Somit hat er Nachteile, was seinen Lohn, sein Gehalt angeht, und wird später natürlich auch weniger Rente bekommen. Um das ein Stück weit auszugleichen, soll er eine Ehrenpension bekommen. Hier haben wir die Vorschläge aus BadenWürttemberg übernommen und unseren Vorschlag in diese Richtung angelegt.
Ein letzter und ganz wichtiger Punkt ist ein Aspekt aus der Debatte heute Morgen. Wir wollen Ihnen jetzt einfach noch einmal die Möglichkeit geben, aus den 10 %, die Sie als Gehaltsaufschlag für die Beamten vorsehen, noch 20 % zu machen – oder 20 % weniger Arbeit. Jetzt ist die letzte Chance. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu.
Wer möchte zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion sprechen? – Es gibt keinen Bedarf. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, wenige – –
Entschuldigung, zwei Stimmenthaltungen. Bei wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucksache 6/13860, auf. Wenn ich das richtig verstanden habe,
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Fraktion teilt die Änderungswünsche der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir bitten um punktweise Abstimmung zum Artikel 1; Artikel 2 insgesamt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Wir als AfD-Fraktion werden dem Änderungsantrag der GRÜNEN zustimmen. Die Anliegen sind berechtigt und werden auch von uns hin und wieder vorgebracht. Insofern ist es nur konsequent, dass wir Ihren Vorschlägen folgen.
GRÜNEN auf, Artikel 1. – Moment, bitte! Jetzt muss ich selbst erst einmal schauen, wie das gegliedert ist. Herr Stange, Sie wollten gern artikelweise abstimmen lassen?
Wer gibt seine Zustimmung zu Teil I Ziffer 1? – Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist Ziffer 1 zu Artikel 1 dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt.
Artikel 1 Nr. 3. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Zwei Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, dennoch mit Mehrheit abgelehnt.
Jetzt rufe ich Artikel 2 in Gänze auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zwei Stimmenthaltungen, Stimmen dafür dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. Damit erübrigt sich jetzt auch die Gesamtabstimmung des Antrages.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf, Drucksache 6/13869. Wird noch einmal Einbringung gewünscht? – Ist eingebracht. Gibt es dazu Redebedarf? – Herr Lippmann, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Wir haben ja auch schon im Ausschuss umfassend dazu diskutiert. Wir werden uns bei diesem Änderungsantrag enthalten. Es sind ein paar Sachen drin, die mir persönlich auch Bauchschmerzen bereiten. Wir haben jetzt schon bei der punktweisen Abstimmung erlebt, dass es einen Dissens über die Fragen des Widerrufs beim Gelangen in das Beamtenverhältnis durch arglistige Täuschung gibt. Da will DIE LINKE weniger
als das, was die Staatsregierung vorschlägt. Wir wollten länger, nämlich 24 Monate. – Das ist einer der Punkte.
Das andere trifft noch einmal den ganzen Bereich der elektronischen Führung der Personalakten. Da glaube ich nicht, dass diese „Überschussreaktion“ im Änderungsantrag etwas ändert. Ob hier alles auszustreichen, was die Rechtsgrundlage für die elektronische Personalakte angeht, sinnvoll ist, da kann man sicherlich über technische Einschränkungen nachdenken, wann und wie das möglich ist. Aber ich glaube, das geht dann am Puls der Zeit ein wenig vorbei, wenn man vollkommen negiert, dass man zukünftig auch elektronische Personalakten im Freistaat haben will. Dazu braucht es eben eine Rechtsgrundlage im entsprechenden Beamtengesetz. Es ist noch einmal in der Anhörung zum E-Governmentgesetz deutlich geworden, dass man diese braucht. Dort gibt es erhebliche Rechtsunsicherheiten. Deshalb enthalten wir uns jetzt, auch wenn wir große Teile des Antrags für sinnvoll halten.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse über diesen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren! Ich frage, ob Sie artikelweise abstimmen möchten oder ob ich die Artikel zusammenfassen soll.
Wenn es dagegen Widerspruch gibt, muss ich einzeln abstimmen lassen. Gibt es Widerspruch zur Gesamtabstimmung? –
Es gibt Widerspruch. Wir beginnen mit der Überschrift. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist der Überschrift zugestimmt.
Artikel 1, Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und, wie ich gesehen habe, keiner Gegenstimme wurde Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 2, Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Reihe von Stimmenthaltungen, keine Gegenstimme. Artikel 2 wurde mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 3, Weitere Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gibt Stimmenthaltungen, aber keine Gegenstimme. Damit wurde Artikel 3 mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 4, Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier eine Reihe von Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen, damit mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 5, Weitere Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen, damit wurde Artikel 5 mit Mehrheit zugestimmt.