dies muss definitiv bekämpft werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird es leider einmal mehr nicht gelingen.
Geplant ist eine Pflicht zur Anmeldung und zur Gesundheitsberatung für Personen, die in besagtem Gewerbe tätig werden wollen.
Bei einem Beratungsgespräch soll geprüft werden, ob eine Zwangslage vorliegt oder nicht. Da, wie bereits erwähnt, bis zu 80 % der betreffenden Personen einen Migrationshintergrund besitzen, sind hierfür Dolmetscher einzusetzen. Auf wessen Kosten? Ebenso ist die Gesundheitsberatung kostenfrei. Mit jährlich circa 2 Millionen Euro aus der sächsischen Staatskasse wird das Sexgewerbe subventioniert.
Dabei besteht für uns dennoch die Gefahr, dass das Gesetz in der Praxis durchaus negative Entwicklungen fördern könnte. Wenn ein Zuhälter den Frauen ordentlich Druck macht, nicht über vorhandene Zwangslagen zu reden, hat er hinterher bei geglückter Anmeldung und erfolgreicher Beratung quasi einen Persilschein für diese Dame.
Die angebrachte Kritik betrifft natürlich vor allem das Bundesgesetz. Unsere Bedenken hinsichtlich des Landesgesetzes machten wir bereits im Ausschuss deutlich. Es gibt Mehrkosten für die Kommunen – dies gilt es zu verhindern –, die Verwaltungsakte erlassen und Gesundheitsberatungen durchführen. Ebenso war es Ziel der Gesetzgebung der letzten Jahre, das Sexgeschäft als normales Gewerbe anzuerkennen. Grundsätzlich ist das auch für uns nachvollziehbar. Dann müssen aber nicht nur alle Rechte, sondern auch alle Pflichten übertragen werden, also das Aufkommen für notwendige Gewerbeanmeldungen, Gesundheitsberatungen usw.
Natürlich ist es richtig, die Hürden für Schutz und Beratung so gering wie möglich zu halten. Es kann aber nicht sein, dass der Staat einem Milliardengeschäft in Deutschland noch Geld hinterherträgt. Wir als AfD-Fraktion möchten das Gesetz aber nicht blockieren und werden uns deshalb enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie in dem Gesetzgebungsverfahren zum Ausführungsgesetz des Prostituiertenschutzgesetzes agiert haben – ich glaube, man muss eher sagen: nicht agiert haben –, ist wirklich unter aller Würde. Es ist unter der Würde dieses Hauses und auch der Landesregierung.
Vor allem lässt Ihr Umgang mit dem Prostituiertenschutzgesetz und den Belangen der betroffenen Personen vermuten – und das finde ich noch viel schlimmer –, welche
Würde Sie diesen Menschen tatsächlich zugestehen. Denn würden Sie sich nicht von uralten, verruchten Stigmata leiten lassen, sondern von klarem Menschenverstand, dann hätten wir hier schon vor über einem Jahr das Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz verabschiedet. Aber wir mussten bis zum Januar 2018 warten, dass Sie diesen Gesetzentwurf vorlegen – 16 Monate, nachdem das Bundesgesetz verabschiedet wurde, und sieben Monate, nachdem das Gesetz am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist.
In der Sachverständigenanhörung, die Anfang Februar stattgefunden hat, wurde wirklich von allen Sachverständigen einschließlich des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages Ihr Gesetzentwurf förmlich in der Luft zerrissen. Sie waren quasi gezwungen, einen Änderungsantrag vorzulegen, aber selbst auf den mussten wir dann ja noch drei Monate warten. Darin sehen Sie jetzt zumindest eine Kostenfreiheit für die Gesundheitsberatung vor und die Kommunen erhalten dafür einen jährlichen Mehrbelastungsausgleich. Sogar die Überprüfung, ob der jetzt festgesetzte Betrag von 1,9 Millionen Euro tatsächlich ausreicht, haben Sie im Gesetz verankert.
Dass Sie aber meinen, dass eine Änderung des jährlichen Betrags ausreichen würde, es im Amtsblatt zu veröffentlichen, zeigt so Ihr Demokratie- und Ihr Staatsverständnis. Wenn ich in einem Gesetz regle, dass eine Kommune einen Betrag X erhält, dann kann ich auch nur über die Änderung eines Gesetzes festlegen, dass dieser Betrag eventuell geändert wird. Wie ändert man Gesetze in diesem Land? Mit einem Änderungsgesetz. Wer erlässt Gesetze? Unser Landtag, das Hohe Haus. Das ist Grundkurs Staatsrecht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zur Lösung des Problems haben wir heute noch einmal einen Änderungsantrag vorgelegt, der genau dieses Problem beheben soll und die Kompetenzen zur Änderung von gesetzlichen Regelungen dort belässt, wo sie hingehören, nämlich in diesem Landtag.
Indem Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, begehen Sie zumindest auch ein bisschen Schadensbegrenzung zum stigmatisierenden Bundesgesetz. Denn wir regeln klar und deutlich, dass für einzelne Prostituierte im Rahmen der Anmeldung keine Kosten anfallen dürfen. Kosten sind eben Gebühren und Auslagen, und zu den Auslagen zählen nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz möglicherweise anfallende Dolmetscherkosten.
Ihr Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung – der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen – sieht vor, dass grundsätzlich für jede Amtshandlung Gebühren und Auslagen zu zahlen sind – in dem Fall sind für die Anmeldung 35 Euro zu entrichten. Zu den damit verbundenen Auslagen, also eventuellen Dolmetscherkosten, sagt Ihr Gesetzentwurf aber nichts.
Vor dem Hintergrund, dass mindestens 80 % der Prostituierten in Leipzig nicht der deutschen Sprache mächtig sind, dass aber in diesem Anmeldegespräch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter herausfinden sollen, ob dort möglicherweise eine Zwangslage vorliegt, also Zwangsprostitution und Menschenhandel und andere
wichtige Themen in diesem Gespräch besprochen werden, wie Sozialversicherungs- oder Steuerpflicht, wird die Sprachmittlung eher die Regel als die Ausnahme sein müssen. Nach Ihrem vorliegenden Gesetzentwurf müssen die Betroffenen aber die Kosten, deren Höhe noch nicht einmal bekannt oder gedeckelt ist, als Auslage an die Anmeldebehörde zahlen.
Jetzt kommen Sie mir nicht damit, dass Sie das in Ihrem Änderungsantrag in der Begründung geschrieben hätten. Wenn Sie tatsächlich gewollt hätten, dass die Prostituierten weder für die Gesundheitsberatung noch für die Anmeldung Dolmetscherkosten zu tragen haben, dann hätten Sie es ins Gesetz geschrieben.
Unterm Strich muss man also sagen: Die Koalitionsfraktionen haben für läppische fünf Paragrafen mehr als 21 Monate gebraucht. Chapeau!, liebe Kolleginnen und Kollegen, das muss man Ihnen erst einmal nachmachen! Diese Vorgänge bestätigen mir noch einmal eindrücklich aufseiten der Koalition, dass Sie hier vor allem mit Glaube, Liebe und Hoffnung Politik machen und nicht mit guten Gesetzen – die Liebe in sich selbst, dem Glauben einer Übermacht und der Hoffnung in die Kommunen, dass sie dem Grundgedanken des Bundesgesetzes schon irgendwie Rechnung tragen werden.
Ich glaube, gute, verantwortungsvolle Politik sieht anders aus, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wird von den Fraktionen noch einmal das Wort gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ja, am 21. Oktober 2016 wurde das Prostituiertenschutzgesetz als Bundesgesetz verkündet. Das Thema Prostitution und wie wir rechtlich und gesellschaftlich damit umgehen sollen – auch wie Menschen in diesem Bereich wirksam zu schützen seien –, ist damit aber nicht beendet oder abgeschlossen.
Heute geht es um die Frage, wie die Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes für den Freistaat Sachsen durch ein entsprechendes Ausführungsgesetz umgesetzt werden sollen. Und, ja, wir hatten einen anderen Zeitplan für das Gesetz. Aber die vielen ersthaften Diskussionen mit Interessenvertretern und mit Betroffenen waren wichtig und richtig.
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken – auch bei den Kommunen – für die Geduld und das konstruktive Miteinander auf dem Weg zu dem heutigen Gesetz. Es zeigt, dass auch über solch sensible und oftmals mit Vorurteilen behaftete Bereiche sachbezogen diskutiert werden kann, um einen guten Ausgleich der verschiedenen, oftmals auch widerstreitenden Interessen zu finden.
Die lange Entscheidungsdauer des vorliegenden Gesetzes liegt aber auch an den vielen Gesprächen, die zwischen dem Bund und anderen Bundesländern im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft stattfinden mussten. Wir brauchten eine Rechtsauslegung der Gesetzesumsetzung auch zwischen den Bundesländern. Wenn man sich die unterschiedlichen Gebührenerhebungen der Bundesländer ansieht, dann wird es noch einmal deutlich.
Ich möchte noch das Thema Datenschutz aufgreifen, weil in der Anhörung sehr intensiv auf mögliche Fragen im Rahmen des Datenschutzes abgestellt wurde. Wie es auch der Abg. Patrick Schreiber in seinen Worten deutlich zum Ausdruck gebracht hat: Ja, wir werden uns mit den Kommunen auch zu dieser Thematik weiter ins Benehmen setzen. Wir werden uns dazu besprechen, insbesondere zu den datenschutzrechtlichen Fragen, um diese aber auch in einer verbindlichen und geeigneten Form festzuhalten und zu informieren.
Wie ich eingangs bereits erwähnte, wird mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes die Diskussion um das Thema Prostitution nicht beendet sein, sich nicht abschließen. Es ist jedoch notwendig – deshalb kann ich jetzt nur appellieren –, dass das Bundesgesetz auf landesgesetzliche Regelungen heruntergebrochen wird, zum Schutz der Prostituierten, so wie der Gedanke im Bundesgesetz weiter verankert ist. Dass es sich hier um ein neues Gesetz handelt und auch dieses sicherlich einen regelmäßigen Austausch auf den unterschiedlichen Ebenen mit sich bringt – ich denke, auch das ist zwingend notwendig und wichtig und sollte mit festgehalten werden.
Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes im Freistaat Sachsen. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration.
Es liegen mir zwei Änderungsanträge vor. Ich beginne mit dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, Drucksache 6/13863. Wird noch Einbringung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Möchte jemand zum Antrag sprechen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit lasse ich jetzt über diesen Antrag abstimmen. Wer gibt ihm die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Reihe von Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf, Drucksache 6/13868. Es wird noch Einbringung gewünscht. Bitte, Frau Abg. Buddeberg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Änderungsantrag zielt im Grunde auf zwei Punkte ab, die ich auch in meiner Rede kritisiert habe: Erstens wollen wir die vollständige Gebührenfreiheit, damit der Schutzgedanke nicht konterkariert wird, und zweitens wollen wir sicherstellen, dass die sechs betroffenen Kommunen – also die, in denen Prostitution überhaupt erlaubt ist – die Anmeldung und Gesundheitsberatung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umsetzen können.
Der notwendige Mehrbelastungsausgleich muss den örtlichen Gegebenheiten angepasst sein. Die Kostenschätzung in unserem Antrag – das hat ihn von dem Änderungsantrag der GRÜNEN unterschieden – orientiert sich an der Zuarbeit des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und berücksichtigt sowohl die räumliche Trennung von anonymer und verpflichtender Beratung – ich hatte ausgeführt, warum das wichtig ist – als auch die Kosten für Sprachmittlerleistungen. Wichtig ist, dass das Personal für die Anmeldung und für die Kontrolle bereitgestellt werden muss. Das heißt, es entstehen Personalkosten, unabhängig davon, wie hoch die tatsächliche Anzahl der Prostituierten ist.
Drittens sollen die Kosten evaluiert und angepasst werden. Wir haben hierfür einen engmaschigeren Rhythmus vorgeschlagen. Insofern haben wir unseren eigenen Änderungsantrag aufrechterhalten und konnten nicht dem Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN zustimmen. Dazu haben wir uns gerade der Stimme enthalten.
Wir sind, das möchte ich noch einmal zum Ausdruck bringen, gegen die Zwangsregistrierung und gegen die Pflichtberatung. Im Sinne der Schadensbegrenzung halten wir diesen Änderungsantrag aber für wichtig. Es ist das Mindeste, was man tun kann.
Sie haben das Gesetz – Frau Meier hat es gerade ausgeführt – ein gesamtes Jahr lang verschleppt. Sorgen Sie dafür, dass die Verunsicherung und die Verschärfung von kritischen Lebenssituationen, die Sie damit ausgelöst haben, zumindest nicht ganz umsonst war, und stimmen Sie dem Änderungsantrag zu.
Vielen Dank, Frau Buddeberg. – Gibt es hierzu Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Änderungsantrag in Drucksache 6/13868 abstimmen. Wer zustimmen möchte, der hebt die Hand. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch nicht beschlossen worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Er ist schon aufgerufen worden.
Wieder die Frage: Ich lese die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfes vor und lasse darüber en bloc abstim
men. Oder ist hier jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir en bloc ab über die Überschrift, über § 1 Zuständige Behörden, Aufsicht, § 2 Gesundheitliche Beratung, § 3 Verwaltungsgebühren und Auslagen, § 4 Zuständigkeit bei Ordnungswidrigkeiten, § 5 Mehrbelastungsausgleich, und § 6 Inkrafttreten.
Meine Damen und Herren! Wer dem seine Zustimmung geben möchte, der zeigt das jetzt bitte an. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Gegenstimme und zahlreichen Stimmenthaltungen