Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Argumente und Fakten wurden schon zahlreich ausgetauscht. Man hat darüber gesprochen, dass Gremien, die vorhanden sind, angeblich nicht arbeiten. Ich sehe das etwas anders und würde deshalb meine Argumentation dazu und meine Rede zu Protokoll geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Einmal mehr wenden wir uns dem Thema des Ärztemangels im ländlichen Raum zu. Die Dringlichkeit des Themas wurde hinlänglich
erläutert. Auch die AfD-Fraktion brachte diesbezüglich schon zahlreiche Initiativen ein, die von allen Fraktionen allesamt abgelehnt wurden.
Ich erinnere beispielsweise an unsere Anträge zur Landarztquote, Telemedizin und Krankenhausfinanzierung.
Doch die Zeit drängt, und für ideologische Grabenkämpfe ist keine Zeit mehr. Bereits heute sind in 13 der 47 Mittelbereiche in Sachsen über die Hälfte der Ärzte 59 Jahre oder älter. Bereits in 22 Planungsbereichen droht uns eine hausärztliche Unterversorgung. Wir haben also einen Ärztemangel, insbesondere im ländlichen Raum – trotz Ärzteplus von circa 25 % in den letzten zehn Jahren in Sachsen.
Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Beispielhaft möchte ich den steigenden Anteil von Teilzeittätigkeiten, insbesondere bei jungen Ärzten, und den Mehrbedarf an Behandlungszeiten wegen der Zunahme chronischer Erkrankungen und Multimorbidität durch die zunehmende Alterung der Bevölkerung nennen. Diesen Trend wird man nur bedingt aufhalten können. Darüber brauchen wir uns alle keine Illusionen zu machen.
Deshalb müssen wir die Gegebenheiten annehmen und insbesondere die Landarzttätigkeit attraktiver gestalten. Dazu gehören zum Beispiel die Förderung von Arztanstellungen bei den Kommunen und flexible Beschäftigungsmodelle.
Des Weiteren sollte in ländlichen Regionen die mobile ärztliche Tätigkeit ermöglicht werden. Wie das geht, macht uns gerade Hessen vor. Dort werden ab sofort Medibusse übers Land rollen. Zudem müssen Ärzte, die sich im ländlichen Raum niederlassen, finanziell stärker gefördert und das Niederlassungsrisiko minimiert werden. Fachleute sagen, dass ein ausgeschiedener Arzt mittlerweile durch zwei neue ersetzt werden muss. Da ist sicherlich etwas dran. Grundsätzlich muss also die Anzahl der Ärzte weiter erhöht werden, auch deshalb, weil uns die Demografie dazu zwingt, da die altersbedingten Krankheiten zunehmen und viele Ärzte in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Daher ist Ihr Antrag, werte Linksfraktion, richtig und ausnahmsweise mal kein Antrag aus der sozialistischen Mottenkiste.
Was mich aber wundert, ist eine Ihre Forderungen: Sie wollen – wie wir übrigens auch –, dass der Masterplan Medizinstudium 2020 endlich umgesetzt wird, weil CDU und SPD dies in den letzten fünf Jahren nicht auf die Reihe gebracht haben. Sie wissen aber auch, was in diesem Masterplan steht, oder? Unter anderem wird darin eine Landarztquote gefordert. Hätten Sie und die anderen Fraktionen unserem Antrag vom Februar 2017, der Gleiches vorsah, zugestimmt, wären wir längst einen Schritt weiter. Aber dafür hätte man ja einem AfD-Antrag zustimmen müssen, und damit haben Sie ja leider Ihre Probleme.
Zusammenfassung: Ihr Antrag ist größtenteils zweckmäßig und notwendig, aber unvollständig. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag erarbeitet, der wichtige Punkte enthält, denen Sie unbedingt zustimmen sollten.
Meine Damen und Herren, ich bitte nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort zu ergreifen; Herr Abg. Zschocke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wehner, ich nehme zur Kenntnis, was wir hier machen und auch, was die Koalition macht. Ende letzten Jahres haben wir hier einen Koalitionsantrag beschlossen, der die medizinische Versorgung stärken soll. Jetzt habe ich auch den Bericht der Staatsregierung dazu zur Kenntnis genommen. Er enthält eine ganze Menge – 35 Seiten waren es mindestens –, aber eben keine Gesamtstrategie.
Für den Bericht wurden andere Staatsministerien angeschrieben und die Verantwortungsträger im Gesundheitsbereich. Es folgt dann eine Auflistung verschiedener Maßnahmen, die zum Teil schon über Jahre laufen, ohne deren Wirksamkeit überhaupt einzuordnen. Das passiert, weil sich die Koalition in diesem Antrag bereits mit einer Bestandsaufnahme zufriedengegeben hat, statt einmal kritisch zu hinterfragen und zu prüfen, was Erfolge bewirkt und was nicht.
Der Antrag der LINKEN fordert die Staatsregierung nun auf, alle Verantwortungsträger an einen Tisch zu holen und mit der Steuerung zu beginnen. Ja, auch wir GRÜNEN wollen, dass das Land seine Steuerungsmöglichkeiten besser nutzt. Doch die im Antrag geforderten Kooperationsstrukturen auf Landesebene allein garantieren noch keine Verbesserung der Versorgung.
Das Landesgremium nach § 90 a ist zum Beispiel eine solche Kooperationsstruktur. Seine Empfehlungen müssen nur größere Verbindlichkeit erhalten, meine Damen und Herren. Den Krankenkassen kann beispielsweise in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen die Ausschreibung von integrierten und indikationsübergreifenden Versorgungsverträgen vorgegeben werden.
Die von der Antragstellerin geforderte landesweite Rahmenbedarfsplanung ist sinnvoll, darf aber nicht der einzige Schritt bleiben. Sachsen braucht mehr Anreize für eine sektorenübergreifende Versorgung. Ohne eine gemeinsame Finanzierung von ambulantem und stationärem Sektor wird es eben nicht zu einer sektorenübergreifenden Versorgung kommen. Wir GRÜNEN setzen uns zudem dafür ein, dass die Kommunen wesentlich mehr Einfluss auf die Versorgung bekommen, um die Vernetzung aller Akteure voranzutreiben.
Die Stellungnahme der Staatsregierung zu dem Antrag der LINKEN ist, mit Verlaub, wieder einmal der x-te Aufguss der Abwehrargumentation nach dem Prinzip: Das machen
wir alles schon, das brauchen wir nicht. Der Aufbau institutionalisierter Kooperationsstrukturen wird als
Meine Damen und Herren, dieser Gegensatz ist konstruiert; denn natürlich gibt es institutionalisierte Kooperationsstrukturen, in denen das Land als staatlicher Akteur und die Selbstverwaltung gemeinsam Entscheidungen treffen, zum Beispiel das besagte Landesgremium. Außerdem sitzen die Länder bei den Beratungen des GBA zur Bedarfsplanung ja mit am Tisch. Das heißt, die Länder haben weitreichende Befugnisse gegenüber der Selbstverwaltung auf Landesebene. Sie können beispielsweise der Bedarfsplanung widersprechen oder Beschlüsse der Landesausschüsse beanstanden. Hätte die Staatsregierung einen Gestaltungsanspruch in diesem Bereich, würde sie diese Möglichkeiten auch nutzen.
Nun hat die CDU im April ein Positionspapier veröffentlicht, das den Anspruch erhebt, die medizinische und ärztliche Versorgung flächendeckend sicherzustellen. Ich muss dazu einmal ganz deutlich sagen: Die Patientinnen und Patienten wollen solche Worthülsen einfach nicht mehr hören. Sie wollen einen erreichbaren Hausarzt, sie wollen einen zeitnahen Termin beim Facharzt, sie wollen im Notfall die beste fachliche Versorgung. Sie wollen auf ein zuverlässiges und leistungsfähiges Gesundheitswesen vertrauen können, egal, wo sie wohnen. Dafür müssen Staatsregierung und Landtag Verantwortung übernehmen, und deshalb unterstützen wir den Antrag der LINKEN.
Meine Damen und Herren, das war die erste Runde. Gibt es aus den Reihen der Fraktionen Redebedarf für eine weitere Runde? Ich schaue einmal ganz vorsichtig. – Das kann ich nicht erkennen. Nun frage ich die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Frau Staatsministerin Klepsch, bitte sehr. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! In dem Antrag sind viele Maßnahmen enthalten, die wir bereits umsetzen. Dass man diese Maßnahmen kleinredet, ist, denke ich, der falsche Schritt. Ganz im Gegenteil: Man sollte die Augen dafür öffnen. Es wird viel getan und wir sind auf dem Weg, dies gemeinsam mit der Selbstverwaltung zu tun.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir zum Schlusswort. Frau Abg. Schaper, bitte sehr. Versuchen Sie das Beste.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihre Arroganz der Macht ist wirklich unerträglich, verehrte Damen und Herren von der Koalition und vom Staatsministerium.
Sie wiederholen gebetsmühlenartig, wie großartig Sie sind und wie blöd und unsachlich alle anderen, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen, da Sie ja –
Sie sprechen davon und geben dann auch noch die Reden zu diesem von Ihnen propagierten wichtigen Thema zu Protokoll. Das ist ein unsachlicher und unangemessener Umgang mit diesem Thema!
Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Schaper, ich möchte Sie fragen, welcher Redner Sie als blöd bezeichnet hat.
Herr Wehner hat gesagt, dass das ein Antrag sei, der nicht in irgendeiner Form qualitativ sei, im Gegensatz zu anderen Anträgen. Da interpretiere ich hinein: Das ist blöd. Er traut sich nur nicht, es so zu sagen. Das war ja einfach zu verstehen.
(Beifall bei den LINKEN – Heiterkeit bei der CDU – Sebastian Fischer, CDU: Unverschämtheit! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war eine leichte Frage!)