Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch abgelehnt worden.
Es gibt keinen Widerspruch. Dann beginne ich jetzt mit der Überschrift, danach folgen § 1 Belegstellen, § 2 Anerkennung als Belegstelle, § 3 Schutzbezirk, § 4 Verfahren, § 5 Überwachung, § 6 Ordnungswidrigkeiten, § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier ist bei Stimmenhaltungen und Gegenstimmen den Paragrafen dennoch mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf im Ganzen abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier das gleiche Stimmver
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die einbringende Fraktion, danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE und die Staatsregierung. Ich erteile jetzt der AfD-Fraktion das Wort; Herr Abg. Urban, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es sind nun elf Tage vergangen, seit sich der Volksaufstand des 17. Juni 1953 in der damaligen DDR zum 65. Mal gejährt hat. An vielen Orten gerade hier in Ostdeutschland wurde dieses historischen Ereignisses in vielfältiger Form gedacht. Das ist sehr erfreulich.
Umso unverständlicher ist aber, dass dieses Datum bis heute kein gesetzlicher Gedenktag ist. Die AfD-Fraktion hat deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Schauen wir auf die vergangenen 30 Jahre, dann stellen wir fest, dass der 17. Juni 1953 keineswegs immer die Beachtung gefunden hat, die seiner angemessen gewesen wäre.
Liebe Kollegen Abgeordnete! In einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 15. Juni 2018 wird Kulturstaatsministerin Grütters mit den Worten zitiert: „Wir stehen auch gegenüber der jungen Generation in der Pflicht, zu vermitteln, wie hart errungen unsere demokratischen Freiheitsrechte sind und welche Gefahren für Demokratie und Menschenrechte von totalitären Ideologien ausgehen, in welchem Gewand auch immer sie daherkommen.“ Frau Ministerin Grütters hat damit das Grundanliegen dieses Gesetzentwurfs in wenigen Worten zusammengefasst.
(Valentin Lippmann, GRÜNE: Im grauen Anzug! – André Barth, AfD: Herr Lippmann muss es ja wissen! Vorurteile!)
Sie kommen zum Beispiel als Störer und Blockierer friedlicher Veranstaltungen daher. Sie kommen zum Beispiel als selbst ernannte Diskurswächter und Ausgrenzer daher, die aus eigener Anmaßung darüber befinden wollen, wer Demokrat ist und wer nicht. Sie kommen
daher als verständnisvolle Journalisten, die die eingeworfenen Fensterscheiben eines Abgeordnetenbüros mit den Worten kommentieren: „Unbekannte haben ihrem Unmut Luft gemacht“.
Die Beispiele in den Listen, wie sie sich fortsetzen, zeigen, wie wichtig es ist, das Bewusstsein für den Wert von Freiheit und Demokratie wachzuhalten. Was könnte dafür besser geeignet sein, als ein gesetzlicher Gedenktag „Tag der Freiheit und Demokratie 17. Juni“?
Meine Damen und Herren, in einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 15. Juni findet sich dazu Unzutreffendes, denn dort heißt es wörtlich – ich zitiere –: „Mit dem Einigungsvertrag wurde der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit staatlicher Feiertag. Der 17. Juni hat seitdem den Status eines Gedenktages.“ Die Bundesregierung erweckt damit den Eindruck, der Einigungsvertrag zwischen der damaligen Bundesrepublik Deutschland und der DDR habe mit Gesetzeskraft dem 17. Juni den Status eines Gedenktages verschafft. Das ist falsch! Richtig ist allein, dass der Einigungsvertrag den 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit zum staatlichen Feiertag erklärt hat. Zum 17. Juni äußert sich der Einigungsvertrag hingegen nicht.
Selbstredend lässt sich die These, der 17. Juni sei in Deutschland bereits ein staatlicher Gedenktag, auch nicht auf die Proklamation des Bundespräsidenten Lübke vom 11. Juni 1963 stützen, denn Herr Lübke hat damals wörtlich proklamiert – ich zitiere –: „Ich erkläre den 17. Juni, den Tag der Deutschen Einheit, zum nationalen Gedenktag des deutschen Volkes“. Seine Proklamation stand also in untrennbarem Zusammenhang damit, dass der 17. Juni in der alten Bundesrepublik als Tag der Deutschen Einheit begangen wurde. Genau dies wird aber – wie bereits ausgeführt – durch den Einigungsvertrag beendet.
Liebe Kollegen Abgeordnete! Nichts spricht gegen den von uns vorgeschlagenen gesetzlichen Gedenktag – alles spricht dafür. Stimmen Sie also unserem Gesetzentwurf zu!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ließe sich zumindest attestieren, dass die AfD im zuständigen Fachausschuss zugehört und den Versuch einer Rechtfertigung in der Argumentation unternommen hat, auf den ich aber gleich noch eingehen werde.
(André Barth, AfD: Wir haben ‚ immer zugehört, Herr Hartmann! – Widerspruch bei der SPD und der CDU)
In diesem Jahr haben wir des 65. Jahrestages des Arbeiteraufstandes in der ehemaligen DDR am 17. Juni 1953 gedacht. Das war ein Tag, an dem aus Protest gegen die SED-Diktatur und wegen der Erhöhung von Arbeitsnormen sehr schnell Tausende auf die Straße gingen und aus Protest gegen den Staat kurz darauf auch für das Bekenntnis zur Vereinigung des Vaterlandes demonstrierten. Dieser Aufstand ist blutig und schnell durch russische Truppen niedergeschlagen worden und stabilisierte auf weitere Jahre das SED-Regime. Der Arbeiteraufstand war aber auch ein Signal an die anderen Ostblockstaaten, ihren Protest gegen den Kommunismus und gegen die Diktatur deutlich zum Ausdruck zu bringen.
Eine Reaktion auf diesen Aufstand war das Gesetz vom 4. August 1953 in der Bundesrepublik Deutschland, welches den 17. Juni zum Tag der Deutschen Einheit als gesetzlichen Feiertag erhob. Bundespräsident Heinrich Lübke hat am 11. Juni 1963, also zehn Jahre später, mit seiner Proklamation, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 31 vom 24. Juni 1963, den Tag der Deutschen Einheit auch zum nationalen Gedenktag des Deutschen Volkes proklamiert. Wenn man sich die Mühe des Lesens des Textes macht, dann war die Einlassung und Erklärung – um das nochmals klarzustellen –, dass der Tag der Deutschen Einheit, der 17. Juni, auch zum nationalen Gedenktag des deutschen Volkes wird. Das waren zwei völlig voneinander getrennte Entscheidungen – das Gesetz von 1953 und die Proklamation des Bundespräsidenten, die aus diesem Tag einen nationalen Gedenktag des deutschen Volkes machte.
Im Übrigen ist der Status von Proklamationen des Bundespräsidenten nicht irgendetwas, sondern diese sind Ausdruck einer Gefasstheit, die sich auch in den entsprechenden Veröffentlichungen wie beispielsweise im Bundesgesetzblatt widerspiegelt. Einen ähnlichen Fall hatten wir, als Bundespräsident Roman Herzog am 3. Januar 1996 den Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus per Proklamation des Bundespräsidenten implementierte.
Richtig ist: In den letzten Jahren der Bonner Republik wurde der Tag der Deutschen Einheit, der 17. Juni, immer mehr zum Bundesbadetag. Der Bezug zu diesem Tag,
zum Erinnern und zu seinem Bekenntnis ging über die Jahre verloren. Damit sind wir beim wesentlichen Teil dessen, um den es geht: Erinnern und Gedenken. Wir erinnern dabei an die Ereignisse, reflektieren aber auch die Geschichte. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten des Erinnerns. Wenn ich beispielsweise an meinen 17. Juni in diesem Jahr zurückdenke, dann gab es da ein Gedenken an der Panzerkette mit Kranzniederlegung sowie die Teilnahme an einer Gedenkveranstaltung des Johann-Amos-Comenius-Clubs unserer Fraktion in der Gedenkstätte Bautzener Straße. Es geht also um lebendige Erinnerungskultur; es geht nicht um die Implementierung in irgendwelchen Gesetzblättern.
Ihr Gesetzentwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, ist an dieser Stelle entbehrlich, weil entgegen Ihrer theoretischen Darstellung durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland die Proklamation des Bundespräsidenten vom 11. Juni 1963 immer noch Bestand hat. Wenn es nicht so wäre, dann darf ich Ihnen versichern, dass meine Fraktion die erste gewesen wäre, die sich im Bewusstsein um die Geschichte schon längst um einen eigenen Gedenktag bemüht hätte. Da es ihn aber schon gibt und er fester Bestandteil unserer Erinnerungskultur ist, bedarf es dieser Aufnahme nicht. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, habe ich die Gelegenheit gern genutzt, auch noch einmal an den 17. Juni 1953 zu erinnern. Seine Bedeutung ist auch für uns ein Appell, Geschichte mit einer lebendigen Erinnerungskultur zu verbinden. Gleichwohl ist für uns die geltende Proklamation des Bundespräsidenten verbindlich, der es überflüssig wie einen Kropf macht, jetzt nochmals eine gesetzliche Normierung vorzunehmen. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD begehrt mit ihrem Gesetzentwurf die Aufnahme eines Tages der Demokratie und Freiheit in das Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen. Sie hat als Datum den 17. Juni gewählt – unter Bezugnahme auf den 17. Juni 1953, den Tag, an welchem in der ehemaligen DDR der Volksaufstand ausbrach und in deren Folge es zu einer Anzahl von Streiks, Demonstrationen und Protesten sowie der anschließenden Niederschlagung dieses Aufstandes kam.
Dass wir als LINKE dies als falsch empfinden, werde ich kurz mit zwei Argumenten begründen. Das erste Argument ist ein vielfach Genanntes und soll deshalb nur kurz erwähnt werden: Der 17. Juni war bereits in der Bundesrepublik bis zum Vollzug der Deutschen Einheit 1990 gesetzlicher Feiertag. Dieser ist dann auf den 3. Oktober als gesetzlicher Feiertag „Tag der Deutschen Einheit“ übergegangen; Herr Kollege Hartmann hat es schon
ausgeführt. Das hindert aber überhaupt nicht daran, den 17. Juni grundsätzlich dennoch mit entsprechenden Initiativen zu begehen. Auch darauf hat Herr Kollege Hartmann schon hingewiesen. Sie als AfD-Fraktion haben sich jedoch bei der Einbringung des Gesetzentwurfs während der vergangenen Plenarsitzungswoche völlig vertan, als Sie behauptet haben – ich zitiere Ihren Fraktionsvorsitzenden –: „Die Erinnerung an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der damaligen DDR droht darüber leider in Vergessenheit zu geraten.“
Seit Jahren findet rund um den 17. Juni – auch darauf hat Herr Kollege Hartmann bereits hingewiesen – eine größere Anzahl von Veranstaltungen zur Erinnerung an den Volksaufstand statt. Das hätten Sie durchaus selbst recherchieren und prüfen können. Vor allem können Sie daran auch teilnehmen, auch als einzelne Abgeordnete. – Das einmal als Hinweis an Sie.
Sie haben weit gefehlt mit Ihrer Annahme, denn – auch darauf hat Kollege Hartmann hingewiesen – die Proklamation des ehemaligen Bundespräsidenten Dr. Heinrich Lübke hat auch nach der Herstellung der staatlichen Einheit der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor Bestand.
Meine Damen und Herren! Allein auf der Internetseite – um das auch noch einmal darzustellen – der Stiftung Sächsische Gedenkstätten finden sich sechs thematische Veranstaltungen genau zu diesem Thema, genau zu diesem Tag. Allerdings – daran merkt man, wie wichtig Erinnerungskultur ist, Kollege Hartmann, da stimme ich Ihnen völlig zu – zum 8. Mai findet sich da leider nichts.
Welche Bedeutung der 8. Mai in der Geschichte und für die Geschichte dieses Landes hat, hat DIE LINKE versucht in ihrem Gesetzentwurf 6/1094 darzulegen. Gerade Sie, die Abgeordneten der selbsterklärten erinnerungspolitischen Wende, haben diesen Tag damals als „zu wenig wichtig“ abqualifiziert. Auch das spricht Bände.