Mit der Umsetzung des Aufwuchses um die 1 000 zusätzlichen Stellen sowie die höheren Investitionsmittel für die Ausstattung der Polizei haben wir bereits vor Jahren begonnen. Wir können bereits jetzt von einer erhöhten Schutzausrüstung und gepanzerten Fahrzeugen profitieren.
Trotzdem werden wir 34 Millionen Euro in 2019 und noch einmal 33 Millionen Euro im Jahr 2020 mit drauflegen. Es gibt mehr Stellen in der Justiz und es gibt mehr Stellen im Justizvollzug.
Wir werden noch weiter über diesen Bereich innere Sicherheit diskutieren. Genauso haben wir viele Schritte bei der medizinischen Versorgung eingeleitet. Für die Krankenhausförderung stehen Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind alles tolle Kennzahlen.
Bei der Telemedizin fördert der Freistaat innovative Vorhaben weiterhin mit 10 Millionen Euro. Dazu stehen EFRE-Mittel zur Verfügung. Dazu kommen die kleinen weichen Faktoren. Für pflegerische Versorgung in den Landkreisen und kreisfreien Städten wird es regionale Pflegebudgets in Höhe von 1,3 Millionen Euro geben.
Warum sage ich das? Ich könnte noch viele weitere Bereiche anführen. In diesem Doppelhaushaltsentwurf ist in jedem Bereich etwas dabei. Eigentlich kann keiner sagen, dass er bei diesem Regierungsentwurf zu kurz gekommen ist. Das sollten wir uns einmal vor Augen halten. Was werden wir erleben? Ich behaupte einmal – besonders bei der AfD –, dass sie von einem schneller, höher, weiter nicht wegkommen werden. Da wage ich ausnahmsweise einmal eine Prognose.
Angesprochen wurde auch die kommunale Ebene. Dazu möchte ich sagen, dass die Regelung, die wir getroffen haben bzw. die jetzt zum FAG vorliegen, hervorragend sind. Das sind enorme Volumen.
Was noch dazu kommt, ist, dass wir uns vereinbarungsgemäß im Rahmen des Kompromisses, den wir mit den Spitzenverbänden auch im Jahr 2016 getroffen haben, bewegen. Wir wollen an den Vereinbarungen festhalten. Wir wollen ein unstetes Ändern und Switchen mit den Wirkweisen des FAG vermeiden. Denn Planungssicherheit ist ganz wichtig, gerade für die kommunale Ebene. Mit diesem FAG, mit diesem Entwurf ist das gelungen. Es kommt noch unser systemgebundenes Regelwerk dazu, Kollege Schollbach. Das hat nicht nur die Zustimmung der Spitzenverbände. Es ist auch faktisch weit weg von einem Gängelband. Das möchte ich an dieser Stelle einmal klarstellen. Wenn wir uns die Zahlen anschauen, die allein als allgemeine Deckungsmittel zur freien Verwendung der Kommunen zur Verfügung stehen, dann haben wir im Jahr 2018 6,3 Milliarden Euro, im Jahr 2019 6,6 Milliarden Euro und im Jahr 2020 6,9 Milliarden Euro.
Wir steigern von 6,3 im Jahr 2018 auf 6,6 und im Jahr 2020 auf 6,9. Das sind letztendlich 9 % an Steigerung. Wenn wir alles zusammennehmen mit dem, was wir haben – Sonderzuweisungen, Pauschalierung, Vereinfachung Förderverfahren –, kommen wir auf einen Zuwachs nahe 15 %. In diese Richtung bewegen wir uns. Das sollten Sie einmal sagen. Da sehen Sie mit Ihren lächerlichen 132 Euro pro Kopf alt aus. Entweder sind Sie schneller, höher, weiter, wenn es oben drauf kommt, oder wenn es ein Alternativvorschlag ist, würde ich ihn schnell wegpacken. Da ist der Regierungsentwurf schon dreimal höher. Da würde ich sehr vorsichtig sein.
Was wir an dieser Stelle diskutieren müssen, ist, wie die Wirkweise von vermehrten Ausreichungen von Pauschalen und erhöhter Zuordnung von Finanzmitteln auf die kommunale Ebene ist. Teilweise wird es den einen oder anderen kommunalen Vertreter geben, der vergisst, zu erwähnen, woher die Mittel kommen. Dann entsteht vor Ort der falsche Eindruck.
Dann entsteht vor Ort der Eindruck, die Wohltat stammt aus dem kommunalen Haushalt, und der Freistaat tut
wieder nichts für uns. Das hilft politischen Grenzgängern oder den Leuten, die politische Frustration schüren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den nächsten Wochen werden wir ein spannendes parlamentarisches Haushaltsaufstellungsverfahren der besonderen Art
erleben. Da bin ich mir sicher; denn a) steht eine Landtagswahl an, und b) haben wir ein sehr hohes Haushaltsvolumen. Ich habe die Sorge, dass wir der Versuchung der Versprechungen jeglicher Art ein wenig erliegen werden. Deshalb ist meine Bitte: Lassen Sie uns die alpine Konjunkturweisheit von Stefan Kooths berücksichtigen. Er hat einmal gesagt: „Wo die Konjunkturberge besonders hoch sind, sind die Konjunkturtäler besonders tief.“ Das sollten wir beachten.
Die nächste Grundregel hat der Staatsminister schon genannt. Staatshaushalte werden in guten Jahren verdorben. Dieser Versuchung sollten wir nicht erliegen. Deshalb freue ich mich auf ein konstruktives, aber auch unserer Pflicht und Vorsorge für zukünftige Generationen angemessenes Haushaltsverfahren und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Die SPD-Fraktion hat noch eine Minute. Soll das noch „bewältigt“ werden? – Nein. Gut. Dann kommt jetzt Herr Barth, AfD-Fraktion, an die Reihe.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Alle zwei Jahre grüßt uns das Murmeltier: Die Sächsische Staatsregierung legt einen Plan für die Geldausgaben in den nächsten zwei Jahren vor,
Eines wage ich jetzt schon zu prognostizieren: Die Regierungskoalition wird mit ihrer Mehrheit alle Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen ablehnen
mit einer Ausnahme, Herr Michel. Sie werden den GRÜNEN wieder gönnerhaft einen Antrag ihrer Wahl durchgehen lassen.
in den nächsten Monaten gestalten. Wir haben aber noch eine Besonderheit. Ein Zweijahreshaushalt bindet den neuen Landtag, der im nächsten Jahr gewählt wird. Ihm steht das Budgetrecht für das Jahr 2020 zu, doch die Abgeordneten der Altparteien mit Ausnahme der Linkspartei – das muss gesagt werden – wollen ihren schwindenden Machtanspruch über die Wahlperiode hinaus retten. Allein aus diesem Grund sehen wir Ihren Regierungsentwurf bereits kritisch.
Der Entwurf zum Haushalt für die Jahre 2019/2020 – das hat mein Fraktionsvorsitzender ausgeführt – ist eine Fortsetzung der bisherigen Politik. Die Folgen sind absehbar. Sie haben in der Vergangenheit den Bürgern die geschuldeten Leistungen nicht erbracht, und Sie werden auch in Zukunft – das haben Sie heute zugegeben – für die Lehrerproblematik und die Polizeiproblematik die erwartete Leistung den Bürgern in den nächsten zwei Jahren nicht vollumfänglich erbringen können.
Stattdessen aber werden Gelder für Ausländer ausgegeben, von denen manche sich fälschlicherweise als Syrer ausgegeben und behauptet haben, sie seien auf der Flucht vor einem Krieg.
Über 2,7 Milliarden Euro Steuergeld hat der Freistaat Sachsen seit 2015 für Asyl und Integration ausgegeben, und das können Sie Ihrer Kanzlerin heute Nachmittag sagen, Herr Michel: Aus Berlin ist in diesem Zeitraum nur die Hälfte, nämlich etwas mehr als 1 Milliarde Euro erstattet worden. Im Regierungsentwurf ist in diesem Doppelhaushalt noch einmal 1 Milliarde Euro für Asyl und Integration eingestellt.
Da kann man sich fragen: Kann man so erfolgreich die Zukunft des Freistaates Sachsen zum Nutzen der sächsischen Bürger weiter gestalten,
wenn man nicht all diese Kosten von Berlin verlangt? Denn es sind nicht wir in Sachsen, die dieses Chaos in der Vergangenheit verursacht haben. Einen Teil der geplanten Integrationsausgaben sieht meine Fraktion kritisch, beispielsweise Integrationsausgaben für Ausländer, die überhaupt nicht integrationswillig sind, weil sie beispielsweise die Gebote des Islams über den Geltungsbereich unseres Grundgesetzes stellen. Dort wird Integration verpuffen. Integrationsausgaben für Ausländer ohne Bleibeperspektive oder sogar für straffällige Ausländer fördern keinesfalls den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Hier schlägt meine Fraktion vor, die Wiedereinführung des Sachleistungsprinzips für diese Menschengruppe zu erwägen.
Meine Damen und Herren! Wir haben in Sachsen 11 800 abgelehnte Asylbewerber. Statt viel Geld für Integration von nicht integrationswilligen Ausländern auszugeben,
sollten wir lieber konsequenter abschieben. Das spart Geld und leistet einen Beitrag zur Steigerung der inneren Sicherheit in unserem Freistaat.
Für Förderprogramme zur sogenannten Stärkung der Demokratie sind rund 12 Millionen Euro im Doppelhaushalt vorgesehen. Ich frage mich, mit welchem Nutzen. Wer profitiert davon? Möglicherweise Leute, die linke Vereine unterstützen wollen. Das bringt aber für den sächsischen Bürger keinerlei Mehrbedarf.