Gleichzeitig – auch das soll nicht unerwähnt bleiben – werden für das Ministerium für Gleichstellung und Integration zusätzlich fünf hochbezahlte Stellen geschaffen, jährlich 400 000 Euro. Der Nutzen für den Bürger ist uns in keiner Sichtweise erkennbar.
Aber ich will auch noch einige Worte zur Öffentlichkeitsarbeit sagen. Darauf werden wir bei diesem Haushalt ganz genau schauen. Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung: Ich sage: mitunter sehr kreativ. Ein Beispiel: Die Staatskanzlei gab für den Einsatz in sächsischen Kindergärten einmal einen Bastelbogen im Auftrag der Staatskanzlei heraus. Die Kinder in den sächsischen Kindertagesstätten haben sich sicherlich sehr darüber gefreut, mit Schere und Leim das Gebäude der Staatskanzlei spielerisch zu errichten. Aber es geht noch besser.
Repräsentationsausgaben: Semperopernball. Aus Anlass des Semperopernballs gibt unsere Staatsregierung jährlich mehr als 30 000 Euro aus, damit unser Ministerpräsident einmal im Jahr erlauchte Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik, Kultur und Sport einladen kann. Damit können sich dann beispielhaft Vorstandsvorsitzende börsennotierter Aktiengesellschaften – Lufthansa, Jenoptik – oder auch Mitglieder der saudischen Königsfamilie auf Kosten unserer schwer arbeitenden sächsischen Bevölkerung einmal richtig amüsieren. Tatsächlich, unsere Bürger haben auch etwas davon. Sie dürfen nämlich vor der Tür stehen und den Oberen über Bildschirme beim Feiern zuschauen. Das natürlich kostenlos. Man kann also sagen: Unser Landesvater zeigt eine gewisse Großzügigkeit.
Weitere Beispiele, wo Steuermittel nicht effizient eingesetzt werden, sind die Mittel für parteinahe Stiftungen – 5,6 Millionen Euro in diesem Doppelhaushalt für parteinahe Stiftungen der etablierten Altparteien. Auch dort wird es von uns einen entsprechenden Änderungsantrag geben.
Wir kritisieren darüber hinaus die freie Verfügungsmasse des Finanzministers in Höhe von 250 Millionen Euro. Das ist ein Spielgeld, was außerhalb des Parlamentes jederzeit für das Handeln der Regierung eingesetzt werden kann. Diese Mittel sollen einzelnen Haushaltsstellen zugeführt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hat ja schon vor dem Sommer die Eckpunkte des Regierungsentwurfs vorgestellt. Der Ministerpräsident, der stellvertretende Ministerpräsident und auch Finanzminister Dr. Haß haben da von „Rekordhaushalt“, von „Trendwende“ und „vom Gestalten wollen“ gesprochen, und natürlich wolle man auch „für mehr Transparenz“ sorgen. Da habe ich mich gefreut.
Ich möchte an dieser Stelle die Ausführungen des Finanzministers aufgreifen, die er vor der Sommerpause getätigt hat; denn an diesen Aussagen habe ich mich orientiert und war in der Erwartungshaltung, dass ich als Finanzpolitikerin in der Opposition nach diesen Ankündigungen zukünftig wenig zu kritisieren haben würde.
Aber ich will auch Kollegen Michel nicht enttäuschen. Deswegen gestatten Sie mir, doch einige Dinge zu erwähnen, die mir aufgefallen sind, als ich mich mit den Untiefen des Vorschlags der Staatsregierung beschäftigt habe.
So sagte Herr Dr. Haß erstens, es gebe zu viele Sondervermögen und es müsse eine Reduzierung angestrebt werden. Es ging sogar noch weiter. Idealerweise gebe es nur noch die Haushaltsverstärkungsrücklage und einige wichtige Fonds.
Aha, dachte ich: Einsicht ist der erste Weg zur Besserung. Es ist in der Tat so, dass es seit Jahren im sächsischen Haushalt so viele Sondervermögen wie die Fonds gibt. Ich habe das wieder und wieder gesagt. Kollege Michel sagte es bereits: „Wiederholung ist die Mutter der Weisheit.“ Die Anzahl der Fonds und die darin geparkten Unsummen an Geld müssen reduziert werden, nach Bundeshaushaltsrecht, was die Zwecke angeht, und nach dem Prinzip der Transparenz natürlich auch.
Ein Blick in den aktuellen Haushaltsentwurf hat allerdings gezeigt, dass diese Äußerung von Herrn Dr. Haß reine Ankündigung war, denn sie ist im Entwurf der Staatsregierung keineswegs untersetzt. Im Gegenteil. In diesem Haushalt kommen, soweit ich gesehen habe, mindestens zwei neue Fonds hinzu, und es gibt noch immer über 20 Sondervermögen. Es ist also nichts mit der Reduzierung. Darin liegen immer noch Milliarden Euro.
Zweitens hat Herr Dr. Haß seinen Plan zur Haushaltsausgleichsrücklage vorgestellt. Zu diesem Plan gehörte die Aufstockung der Haushaltsausgleichsrücklage, weil die bisher darin enthaltene fast 1 Milliarde Euro für den Fall eines Konjunktureinbruchs zu knapp bemessen sei. Dr. Haß nannte vor dem Sommer eine Summe von 1,4 Milliarden Euro – heute waren es 1,3 Milliarden Euro –, die anzustreben wären. Das ist kein komplett unvernünftiger Vorschlag, dachte ich.
Auch hier können Sie in den Haushaltsplan schauen. Der Haushaltsausgleichsrücklage wurden laut Entwurf der
Die tatsächliche Höhe der Rücklage ist nicht ausgewiesen. Wir wissen laut diesem Entwurf nicht, wie hoch die Rücklage ist. Die Höhe der Rücklage wird in der Vermögensrechnung ausgewiesen. Da haben wir einen Stand von 2016.
Was heißt das nun? Wurde die Rücklage halbiert? In der Pressekonferenz vor dem Sommer wurde jedenfalls dieser Griff in die Rücklage nicht einmal erwähnt. Wann ist das passiert, nach der Pressekonferenz und nach dem Kabinettsbeschluss? Transparenz und Klarheit im Haushaltsplan sehen anderes aus. Wir werden das sehr gründlich verfolgen und hinterfragen.
Der Griff in die Rücklage ist überraschend. Denn für den Haushalt 2019/2020 sind weitere zwei gute Jahre in Deutschland prognostiziert, zumindest für die Bereiche Steuereinnahmen und wirtschaftliche Entwicklung. Der Haushaltsausgleichsrücklage in einer solchen konjunkturell guten Zeit eine halbe Milliarde Euro zu entnehmen, macht da eher den Eindruck, dass die Staatsregierung für ihren Wahlkampfhaushalt noch einmal alle Schatullen hemmungslos plündert. Das ist widersprüchlich. Zu den 300 Millionen Euro, die eigentlich hinzugefügt werden sollten, komme ich gleich noch.
Das führt mich zu drittens, dem Umgang mit dem Garantiefonds. Hier ist die Kommunikation des Finanzministers als desaströs zu bezeichnen. Es zeigt sich hier sehr deutlich, wie es um Gesprächskultur, Problemverständnis, Kommunikationsverhalten, aber auch um die Haltung der Staatsregierung gegenüber dem Landtag als Parlament in diesem Land aussieht.
Das Fiasko um die Landesbank Sachsen liegt in der Verantwortung der damaligen Staatsregierung. Aber einige von denen, die damals dabei waren, sind heute immer noch dabei und hätten dem neuen Finanzminister zumindest Hinweise auf einen sensiblen Umgang auf den Weg geben können. Die Schulden der Landesbankpleite in Milliardenhöhe haben die Menschen in Sachsen getragen. In der Folge gab es Einschnitte, wie zum Beispiel in Form der Kürzung der Jugendpauschale, die bis heute nicht wieder angehoben wurde.
Es ist schon unverschämt, den Fonds „Garantiefonds“ und die Zahlung für die Landesbankpleite „Garantieziehung“ zu nennen. Es muss doch sogar der Staatsregierung aufgegangen sein, dass, wenn Geld aus diesem Fonds übrig bleibt, dieses nicht einfach einzukassieren ist.
Die gesellschaftlichen Folgen des Landesbankdebakels erfordern geradezu eine offene Kommunikation, die auf Wiedergutmachung hätte zielen können. Zum Beispiel hätten Sie sagen können: Damals haben wir die Jugendpauschale gekürzt, das können wir jetzt wiedergutmachen. Nun ist Geld übrig, das wir dafür nutzen wollen.
Es ist ein ganz schlechter Stil, dass Sie ganz leise den Garantiefonds im Jahr 2018 praktisch leer geräumt haben. Da fehlen jetzt 800 Millionen Euro. Ich weiß, dass das
laut Fondsgesetz möglich ist. Aber nicht alles, was möglich ist, ist auch angemessen und richtig. Es zeigt einmal mehr, dass Sie das überhaupt nicht einordnen können. Sie haben null Sensibilität im Umgang mit so einem brisanten Thema und eben kein Augenmaß, das Sie so in Ihrer Einbringungsrede bemüht haben.
Jetzt gestatten Sie mir noch die Feststellung: Den Journalisten hatte Dr. Haß angekündigt, dass er für die 800 Millionen Euro aus dem Garantiefonds eigene Pläne hätte. So sollten davon 300 Millionen Euro in die Haushaltsausgleichsrücklage gehen. Da sind sie bis heute nie angekommen. Das ist im Entwurf nicht abgebildet.
Dann reden Sie heute davon, dass Sie die Einnahmensituation im Haushalt strukturell verbessern wollen. Das ist zu begrüßen. Sie könnten im Handumdrehen Millionen generieren, wenn Sie endlich Förderabgabe und Wasserentnahmeabgabe für die Bergbaubetreiber erheben würden.
Mir zeigt der Entwurf, dass ich die Aussagen des Finanzministers nicht für bare Münze nehmen kann. Nichts von den Aussagen und Ankündigungen ist im Entwurf untersetzt. Es hätte systemische Veränderungen gebraucht, um eine finanzpolitische Trendwende für Sachsen hinzubekommen. Diese Gelegenheit ergreifen Sie nicht.
Ich möchte Ihren Louis Pasteur mit einem eigenen Louis Pasteur parieren – Zitat –: „Die Gelegenheit bedarf eines bereiten Geistes.“
Wir GRÜNEN werden im Verfahren zeigen, wie Gelegenheiten bei der Aufstellung eines Haushaltes genutzt werden können. Sie dürfen also im Verfahren auf uns als kritischen und konstruktiven Gesprächspartner in gewohnter Qualität vertrauen.
Redezeiten haben jetzt noch die CDU-Fraktion 4,5 Minuten und die Fraktion DIE LINKE 3 Minuten. Soll das noch genutzt werden? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann komme ich jetzt zur Abstimmung.
Es wird vorgeschlagen, die Entwürfe Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 und Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 jeweils an die Ausschüsse Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, Innenausschuss, Verfassungs- und Rechtsausschuss, Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration, Ausschuss für Schule und Sport, Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft und an den Europaausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist der Überweisung zugestimmt.
Weiterhin wird vorgeschlagen, den Entwurf Zweites Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Vorschlag folgen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier sehe ich Einstimmigkeit, damit beschlossen.
Meine Damen und Herren, die 76. Sitzung ist abgearbeitet. Die 77. Sitzung wird auf Mittwoch, den 5. September, 10 Uhr, festgelegt. Eine Einladung dazu erhalten Sie noch. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Arbeitstag.