Protokoll der Sitzung vom 26.09.2018

Meinung sind. Aber ich denke, da hat der Rechnungshof absolut seine Stärke.

Wenn ich ein anderes Beispiel vielleicht noch aufgreifen darf, dann ist es eines, bei dem wir unterschiedlicher Meinung sind. Das ist das Beispiel der beruflichen Bildung von Gefangenen. Dort zeigt sich, dass nicht alles messbar ist und auch nicht messbar sein muss. Der Rechnungshof kritisiert bei der beruflichen Bildung von Gefangenen, dass am Ende eine Erfolgskontrolle fehlt. Nun haben wir da einen Zielkonflikt. Wir haben vorhin über Datenschutz gesprochen. Auch das wichtige Thema Resozialisierung gibt uns mit auf den Weg, dass wir ehemalige Gefangene nicht kennzeichnen. Deshalb ist es schwer, eine Erfolgskontrolle an dieser Stelle durchzuführen. Wir halten es aber für richtig, weil bestimmte Werte, eben zum Beispiel auch das Thema Resozialisierung, von uns als höher eingestuft werden.

Diese beiden Beispiele zeigen die große Bandbreite. Aber um das nicht falsch zu verstehen: Der Rechnungshof konzentriert sich vor allem auf die quantitativen Bereiche, die er auch, wie ich meine, sehr gut prüft.

Ich halte es aber, um eine Institution wie den Rechnungshof weiterzuentwickeln, für wichtig, wenn wir neben diesen quantitativen Betrachtungen auch normative Werte einbeziehen. Um den Rechnungshof auf Dauer zu stärken, seine wichtige Funktion zu stärken, ist es wichtig, dass wir eben auch Werte, die man nicht messen kann – da fallen mir Dinge wie Respekt, Wertschätzung, Verlässlichkeit, Vertrauen, der soziale Kitt in unserer Gesellschaft ein –, einbeziehen, dies auch hochhalten, damit wir am Ende in dieser Gesellschaft nicht nur alles in Zahlen messen, sondern auch weiterhin ein gutes Miteinander pflegen können. Deshalb – wenn mir dies gestattet ist – würde ich mir für die Zukunft mehr Augenmerk darauf wünschen.

Ansonsten sage ich herzlichen Dank für die Arbeit des Rechnungshofs, und ich bitte dies auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übermitteln.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Nun spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Barth. – Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch in diesem Jahr zeigt der Rechnungshofbericht wieder Versäumnisse und Fehler in der Regierungs- und Verwaltungsarbeit aus unabhängiger Sicht auf. Dafür, lieber Herr Prof. Binus, gilt Ihnen und Ihren Mitarbeitern ein ganz besonderer Dank unserer Faktion.

Wir wissen, dass die Beiträge im Jahresbericht nur die Spitze des Eisberges sind, denn sie sind nur die bedeutsamsten Ergebnisse Ihrer Arbeit. Der überwiegende Teil besteht in einer Vielzahl von Prüfungen, die keine spektakulären Ergebnisse liefern. Sie machen sich damit auch in der Landesverwaltung und in der Staatsregierung nicht

immer beliebt; doch für uns als Opposition ist Ihre Arbeit unentbehrlich. Schonungslos weisen Sie, Herr

Prof. Binus, bereits in Ihrem Vorwort zum Jahresbericht auf das Fehlen von langfristigen Finanzplänen und strategischen Konzepten in den Bereichen Personalwirtschaft und Infrastruktur hin. Diese Mängel werden dann im Beitrag zur Haushaltswirtschaft des Freistaates im Einzelnen angesprochen. Hier geht es um langfristige Planung von Einnahmen und Ausgaben, aber auch um strategische Konzepte hinsichtlich Personalentwicklung sowie Investitions- und Instandhaltungsplanungen. Diese fehlen vollkommen.

Zahlreiche Studien und Untersuchungen belegen, dass sich im nächsten Jahrzehnt – Herr Anton wies auch schon darauf hin – der demografische Wandel dämpfend auf Wirtschaftsentwicklung und Steuereinnahmen auswirken wird. Daher ist es dringend geboten, jetzt auch strategische Konzepte und ausreichende Vorsorgemaßnahmen zu entwickeln, um die Haushaltsstruktur an diese Entwicklung anzupassen.

An die Staatsregierung richte ich folgende Frage: Wo sind denn Ihre langfristigen Strategien zu aktuellen und künftigen Herausforderungen? Sie, lieber Herr Finanzminister, legen lieber viel Geld für die nächsten beiden Jahre ins Schaufenster. Langfristige Strategien und Konzepte sind Sie uns aber bisher leider schuldig geblieben. Den Wähler im Nacken und die Landtagswahl vor Augen, bestimmen kurzfristiger Aktionismus und Schnellschüsse das Handeln. Jede neue Umfrage treibt Ihnen den Angstschweiß auf die Stirn. So können Sie doch keine langfristig nachhaltigen Lösungen erarbeiten und umsetzen. Ihr konzeptloses Fahren auf Sicht hat uns Lehrer- und auch den Personalmangel bei Polizei und Justiz beschert.

(Dirk Panter, SPD: Geht es um den Finanzminister oder um den Rechnungshofbericht? Worüber reden Sie, Herr Barth?!)

Wenn Sie sich weiterhin beharrlich weigern, langfristige Konzepte zu erstellen, dann kann der Personalmangel bei Lehrern und bei der Polizei in den kommenden Jahren auch die gesamte Landesverwaltung erfassen.

(Dirk Panter, SPD: Konzentrieren Sie sich mal auf das Wesentliche!)

Ein Stück Selbstbedienungsmentalität kommt bei der Prüfung des Sächsischen Rechnungshofs zu den politischen Beamten zum Vorschein. Jedes Ministerium hat in der Regel einen Staatssekretär, der politischer Beamter ist. Warum braucht aber ausgerechnet das Wirtschaftsministerium zwei Staatssekretäre als politische Beamte? Gibt es dafür einen Grund? Das Wirtschaftsministerium unterscheidet sich vom Aufgabenzuschnitt her nicht von anderen Ministerien. Darüber hinaus geht der Personalbestand im Wirtschaftsministerium seit 2008 zurück.

Der Präsident der Landesdirektion und der Direktor der Landtagsverwaltung sind ebenfalls politische Beamte, obwohl sie gerade nicht zum engsten Beraterkreis der Staatsregierung zählen. Auch das muss unserer Meinung

nach nicht sein. Was auf keinen Fall sein muss, ist die Regelung, dass diese Beamten nach ihrem Ausscheiden auch weiterhin vom Steuerzahler versorgt werden, und dies lebenslang. Solche Privilegien – das hat auch Frau Meiwald schon gesagt – gibt es nicht einmal für den Ministerpräsidenten und seine Minister.

Aber es kommt noch besser: Die politischen Beamten können auch nach ihrem Ausscheiden eine weitere Erwerbstätigkeit aufnehmen; niemand wird ihnen das verbieten. Dennoch bekommen sie weiterhin lebenslang ihre Versorgungsbezüge.

Die Reaktion der Regierungskoalition, den Bericht nur zur Kenntnis zu nehmen, überrascht uns nicht. Bei einer Zustimmung zum Rechnungshofbericht hätten Sie ja auch etwas ändern müssen.

Wie in den Berichten der vergangenen Jahre werden auch in diesem Jahresbericht, Band II, wieder die katastrophalen Mängel bei der Einführung der doppischen Buchhaltung in den Kommunen aufgezeigt. Die Ergebnisse sprechen für sich. Spätestens seit 2015 haben die sächsischen Kommunen die Doppik anzuwenden. Trotzdem hatten Mitte 2017 circa 36 % der Kommunen immer noch keine festgestellte Eröffnungsbilanz. Für die Zeit von 2007 bis 2015 waren 1 652 Jahresabschlüsse festzustellen. Davon lagen 2017 jedoch mehr als 70 % immer noch nicht vor. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag sieht die Ursache dafür in dem ständigen Personalabbau der vergangenen Jahre und dem eben hohen Personalaufwand in der Einführungsphase. Er geht davon aus, dass die sächsischen Kommunen erst Anfang der 2020er-Jahre in der Lage sein werden, den Rückstand bei Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen aufzuholen.

Sie haben daher den Umstellungsaufwand in den Kommunen vollkommen unterschätzt. Ihre Sparpolitik hatte eine unzureichende Finanzausstattung vieler Gemeinden zur Folge. Diese sahen sich daraufhin gezwungen, Personalabbau voranzutreiben. Darüber hinaus haben Sie mit der Verordnung der Doppik einen erheblichen Zusatzaufwand für die Kommunen geschaffen, den Gemeinden ein finanzwirtschaftliches Chaos verschafft und die kommunale Selbstverwaltung in Sachsen in Gefahr gebracht. Außer planvoller Selbstbedienung haben wir den Jahresbericht des Sächsischen Rechnungshofes nur folgend plan- und konzeptionslosen Regierungshandelns entnehmen können.

Wenn Sie hier nicht umsteuern, meine Damen und Herren, werden die Probleme in Sachsen nicht ab-, sondern zunehmen. Wir werden nächstes Jahr antreten, um dies zu verhindern.

Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN spricht Herr Abg. Lippmann. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Prüfergebnisse des Sächsischen Rechnungshofs weisen regelmäßig darauf hin, welche Bestandteile des Landeshaushalts oder dessen Vollzug näher zu betrachten sind oder eine größere Beachtung bräuchten. Daher wiederholen sich sehr oft die Themen. Wir GRÜNEN fordern genau deshalb seit Jahren immer wieder mehr Transparenz von der Staatsregierung in ihrem Handeln.

Der vorliegende Jahresbericht 2017 bestätigt einmal mehr, dass die Staatsregierung dieser Forderung in vielen Bereichen nach wie vor nicht ausreichend nachkommt. Einige Beispiele aus Band I, die das verdeutlichen: Ganz oben auf der Liste der Probleme steht die hohe Anzahl der Nebenhaushalte. Der Rechnungshof äußert sich kritisch zum Gesamtvolumen dieser Haushalte, der auch in diesem Betrachtungszeitraum angestiegen ist. Er weist aber auch darauf hin, dass die Darstellung dieser Nebenhaushalte im Haushaltsplan nicht erkennen lässt, wofür die Gelder schlussendlich eingesetzt werden sollen. In Jahren der Zuführung an ein Sondervermögen steigt zudem die Investitionstätigkeit des Kernhaushalts an, obwohl keine Investition erfolgt ist. In den Folgejahren, wenn die Investitionen über das Sondervermögen getätigt werden, erscheinen sie nicht mehr im Kernhaushalt. Eine Vergleichbarkeit der Jahre und die Aussagen zur Investitionsfähigkeit des Freistaates werden mit zunehmendem Sondervermögen daher immer schwieriger. Diesen Bedenken und dieser Kritik können wir nur zustimmen.

Die Zuschüsse und Zuführungen an die Nebenhaushalte belaufen sich im geprüften Haushaltsjahr 2015 auf circa 2,73 Milliarden Euro, das ist eine halbe Milliarde mehr als noch im Jahr 2013. Dadurch werden circa 15,5 % der Gesamtausgaben des Staatshaushaltes im Regelfall nur noch über einen Zuschusstitel für Verwaltungsausgaben und Investitionen dargestellt.

Der Rechnungshof hat sich auch die Vermögensrechnung des Freistaates angeschaut. Ich war überrascht zu lesen, dass die Vermögensrechnung zu Teilen noch manuell im Staatsministerium der Finanzen erstellt wird. Der Rechnungshof empfiehlt aus verständlichen Gründen ein integriertes Buchhaltungs- und Buchungssystem.

Der Vermögensrechnung des Freistaates hat der Rechnungshof im Jahr 2018 auch eine komplette Beratende Äußerung gewidmet. Ein Teil der Prüfergebnisse weist auf einen dringenden Anpassungsbedarf hin. Ich nenne ein Beispiel: Die zu geringe Finanzausstattung für den Gebäudeerhalt ist ein wesentlicher Grund für den stetigen Vermögensverzehr, welcher sich kumulativ in einem Sanierungsstau von mittlerweile 3,1 Milliarden Euro ausdrückt.

Ich könnte zahlreiche weitere Beispiele ausführen, die uns mittel- bis langfristig richtig Geld kosten. Das SMF hat sich diesbezüglich bereits geäußert und will zeitnah eine Vermögensevaluation durchführen. Auf Nachfrage meiner Kollegin Franziska Schubert hat das Finanzministerium nun mitgeteilt, dass der neu gegründete Staatsbetrieb

Zentrales Flächenmanagement diese Evaluation durchführen wird.

Seit dem Jahr 2018 liegt dem Landtag noch ein Sonderbericht des Rechnungshofes zum Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement vor. Der Rechnungshof kam dort zum Ergebnis, dass sich der Staatsbetrieb immer noch in der Findungsphase befindet und in erster Linie vor allem Geld kostet. Auch schon bevor dieser Bericht vorlag, hat sich das Zentrale Flächenmanagement unter Berücksichtigung von fachlichen Kriterien und Wissen für eine Evaluierung der Vermögensrechnung nicht gerade aufgedrängt. Auch auf Nachfrage der Kollegin Schubert im Ausschuss konnte das Finanzministerium nicht zufriedenstellend antworten, warum der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement prädestiniert sei, die Vermögensrechnung zu evaluieren. Es drängt sich etwas der Verdacht auf, dass man dort ausreichend Zeit hat, dies zu tun und dass diese Valenzen vorhanden sind, da man der Kritik entgegenwirken will, dass sie nur Geld kosten – nach dem Motto: Dann sollen sie mal was tun für ihr Geld. Wir können nur sagen, dass wir uns in diesem Punkt dem Rechnungshof vollständig anschließen.

Sondervermögen sind inzwischen eine feste Position in den Jahresberichten. Diesmal wurde das Sondervermögen Grundstock geprüft. Wenn der Freistaat Grundstücke verkauft, sind diese Einnahmen dem Sondervermögen Grundstock zuzuführen. Ausgaben aus diesem Vermögen dürfen grundsätzlich nur für die genannten Zwecke getätigt werden, um die Vermögenssubstanz des Freistaates zu erhalten. Es sei ein offenes Geheimnis, dass wir es kritisch sehen, wenn die Staatsregierung dem Landtag lediglich im Nachgang über die Käufe und Verkäufe mit Geldern aus dem Grundstock informiert. Wir haben in jeder Haushaltsbefassung die Senkung der zu hohen Schwellenwerte, die das freie Agieren der Staatsregierung erst möglich macht, beantragt.

Der Rechnungshof hat sich auch diesmal mehr Förderprogramme des Freistaates angeschaut und ist wieder zu dem Ergebnis gekommen, dass die Staatsregierung mit ihrem Geld ziemlich planlos fördert.

Der Rechnungshof hat unter anderem geprüft, wie ernsthaft und nachhaltig das Sozialministerium seine Modellprojekte begleitet. Die Idee eines Modellprojektes ist es, neue Konzepte zu erproben. Wenn sie sich bewähren, können sie auf andere Maßnahmen übertragen werden. Das Prüfergebnis hat ergeben, dass das Sozialministerium keinen Überblick über die im Jahr 2005 bis 2014 aus dem Haushalt des SMS finanzierten Modellprojekte hat.

Bei der Förderrichtlinie FR-Regio hat der Rechnungshof festgestellt, dass der verbundene Aufwand doppelt so hoch ist wie bei den anderen Förderrichtlinien. Auch hier wurde nicht definiert, was das Förderziel ist, welche Förderinstrumente eingesetzt werden und mit welchen Indikatoren der Fördererfolg schlussendlich gemessen werden soll. Der Rechnungshof kommt bei Förderprogrammen immer wieder zu dem Ergebnis, dass es der Staatsregierung an Strategien, Zielvorgaben und Erfolgs

kontrolle fehlt. Ich glaube, es sollte unser aller Anspruch sein, hier Steuergelder nachhaltig und vernünftig einzusetzen. So weit können wir dem Rechnungshof hier auch nur folgen.

Kommen wir noch zu Band II. Auch der aktuelle Jahresbericht des Rechnungshofs über die Kommunalfinanzen zeigt deutlich, dass die großen Kritik- und Handlungsfelder unverändert sind. Nach wie vor ist die Umsetzung der doppischen Buchführung auf der Tagesordnung. Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass allein die fehlenden Eröffnungsbilanzen ausreichen, damit die tatsächliche Situation der Kommunen nicht wirklich bewertet werden kann. Hinzu kommt, dass zum Zeitpunkt der Berichterstattung ein Großteil der Jahresabschlüsse fehlt. Beides ist wichtig für die grundlegende Beurteilung der kommunalen Finanzlage.

Ich kann nur wiederholen, was meine Fraktion immer wieder gesagt hat: Ich halte es nicht für hilfreich und auch nicht für richtig, dass mit der Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung die verpflichtende Erstellung des Gesamtabschlusses von 2016 auf nunmehr 2023 verschoben wurde. Diese sogenannte Hartmannsche Einschwingkurve verursacht derzeit mehr Probleme als uns allen lieb sein könnte. Sie als Regierungskoalition haben das damals mit Ihrer Stimmenmehrheit so entschieden und damit schlicht nur die Probleme in die Zukunft verlagert.

Bereits im Jahresbericht 2014 wies der Rechnungshof darauf hin, dass der kommunale Gesamtabschluss eine Gesamtansicht zur Vermögensfinanz- und Ertragslage ist, aber auch die tatsächlichen kommunalen Gesamtschulden darlegt. Das ist angesichts der Entscheidung problematisch, die die Staatsregierung bezüglich der kommunalen Finanzen trifft. Das gilt für große Investitionspakete genauso wie für den kommunalen Finanzausgleich. Sie treffen Entscheidungen in Milliardenhöhe ohne faktische Datenbasis.

Genauso fehlt es an einer ordentlichen Bedarfsanalyse, und das ist keine Grundlage. Nach wie vor werden auch die Folgekosten von Investitionen wenig berücksichtigt, da momentan aufgrund der Datenlage nicht gesagt werden kann, was eine Kommune tatsächlich zum Werterhalt braucht. Nur wird die Frage nach einer sinnvollen Investitionsquote gar nicht mehr gestellt. Die Steuermehreinnahmen werden den meisten Kommunen nur wenig Luft verschaffen. Allein die Mehrausgaben für laufende Kosten und soziale Leistungen zehren das auf.

Zum Schluss möchte ich noch kurz auf das Kapitel 6, „Hilfen zur Erziehung im Bereich des SGB VIII“, eingehen. Der Rechnungshof hat die Daten in drei Landkreisen erhoben und geprüft. Die Dynamik der Sozialausgaben ist für jeden Haushalt grundsätzlich eine Herausforderung. Für die Hilfen zur Erziehung ist der Rechnungshof zum Ergebnis gekommen, dass die Kosten innerhalb von acht Jahren um 90 % gestiegen sind. Der Rechnungshof empfiehlt in einem ersten Schritt, eine einheitliche und aussagefähige Datenbasis zu schaffen, um die Unschärfen der Fallerfassung zu beseitigen. Das ist eine richtige und

vor allem wichtige Erkenntnis. Die Koalitionsfraktionen haben diese Ausführung dann nur zur Kenntnis nehmen wollen und haben den von uns vorgeschlagenen Beitritt in den Ausschüssen abgelehnt. Hätten CDU und SPD einen Beitritt erklärt, wäre dies zumindest ein deutliches Zeichen dafür gewesen, dass sich die Landesebene dieses Themas tatsächlich auch einmal annimmt und die kommunale Ebene nicht weiter im Stich lässt.

Schlussendlich bleibt nur noch zu sagen, dass sich die GRÜNE-Fraktion ganz herzlich bei Ihnen, Herr Rechnungshofpräsident, dem Kollegium und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit und die Grundlagen dieser beiden Berichte bedankt, die es uns ermöglichen, in diesem Hohen Haus Fehlentwicklungen entgegenzusteuern.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Für die zweite Runde liegt noch eine Wortmeldung von Herrn Abg. Krasselt, CDU-Fraktion, vor. Herr Krasselt, Sie haben das Wort. Bitte.