Protokoll der Sitzung vom 07.11.2018

Selbst aus grüner Sicht greift Ihr Antrag zu kurz. Sie können es sich denken: Wir lehnen ihn ab.

(Beifall bei den fraktionslosen Abgeordneten)

Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt gern zur Abstimmung kommen. Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zu einem weiteren Änderungsantrag von Herrn Abg. Wild in der Drucksache 6/15337. Ich bitte um Einbringung.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben schon alles erzählt. Sie wollen keinen Wolf. Wir haben es verstanden! – André Barth, AfD: Da muss er jetzt durch!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Das müssen Sie jetzt einfach einmal aushalten.

Ziel meines Änderungsantrages zum Umgang mit dem Wolf ist es, den Antrag von CDU und SPD zu konkretisieren und Fehler zu korrigieren.

Sie plädieren für ein bundeseinheitliches Management. Wir haben bei dieser Frage bereits im Juni dieses Jahres entschieden dagegen gestimmt. Mit dieser Maßnahme delegieren Sie nur die Verantwortung, verkomplizieren Verfahren und lassen beim sächsischen Management Bundesländer mitreden, die von der Wolfsansiedlung noch gar nicht betroffen sind.

Der Umgang mit Wildtieren ist grundlegend Ländersache, um spezifische Lösungsmöglichkeiten umsetzen zu können. Dies muss so bleiben.

Weiterhin muss festgestellt werden, dass der angeblich ungünstige Erhaltungszustand der deutschen Wolfspopulation politisch gewollt ist und auf einer fachlich völlig falschen Einteilung beruht. Sie haben sich bereits mehrfach dazu bekannt, die Populationsabgrenzung überprüfen zu lassen. Die Formulierung in Ihrem heutigen Antrag beweist, dass dies offensichtlich nur ein Lippenbekenntnis war.

Die Wolfsvorkommen in Sachsen und in Deutschland sind nichts weiter als die Ausläufer der osteuropäischen Wolfspopulationen. Es gibt rege Wanderbewegungen zwischen den einzelnen Gebieten. Die gab es im Übrigen schon immer. Nur wurden dauerhafte Wolfsansiedlungen früher sowohl in Polen als auch in der DDR bekämpft. Unsere Landnutzung und die Freizeitgestaltung sind nicht mehr auf die Anwesenheit dieser Tiere ausgerichtet.

Es ist eine absolute Fehlentscheidung, die Wolfsansiedlung in Sachsen und Deutschland vollkommen unreguliert und konzeptlos zuzulassen. Sie schauen hilflos zu, wie die Probleme weiter wachsen, und nennen das auch noch Monitoring. Erst dann, wenn die Probleme ausufern und es eigentlich viel zu spät ist, fangen Sie – wie jetzt – ganz langsam an zu handeln.

In Sachsen ist es zurzeit nicht einmal möglich, kranke Wölfe, die Menschen verfolgen und Haushunde fressen, zeitnah zu erschießen. Stattdessen werden Abschussgenehmigungen erst nach wochenlangen Verfahren, zahlreichen Stellungnahmen und Gutachten zeitlich befristet in der Hoffnung erteilt, dass sich bis dahin das Problem selbst erledigt hat.

Für die weltweit einmalig hohen Wolfsdichten in Sachsen gibt es kaum natürliche Korrektive außer Krankheiten. Die Haltung von Weidetieren ist ohne massiven Ausgleich mit Steuergeldern kaum möglich. Die Einschleppung von Krankheiten wird nur überwacht.

Noch schlimmer ist die Gefahr durch die stetige Gewöhnung an den Menschen. Wolfsvorkommen in unmittelbarer Nähe von Siedlungsgebieten müssen unterbunden

werden. Die Wölfe zeigen keine Scheu mehr. Sie haben gelernt, dass der Mensch ihnen nichts tut.

Wir brauchen ein Konzept, in welchen Gebieten Wolfsansiedlungen befürwortet werden und in welchen nicht.

Bitte kommen Sie zum Ende.

Ich komme zum Ende.

Wir müssen uns Gebiete schaffen, in denen der Wolf ungestört leben kann, aber nicht gemeinsam mit dem Menschen.

Bitte kommen Sie zum Ende.

Lassen Sie wissenschaftlich überprüfen, in welchen Regionen Sachsens es ausreichend große Gebiete gibt.

Herr Wild, bitte!

Ich fordere Sie auf, nun endlich wirklich zu handeln und unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den fraktionslosen Abgeordneten)

Herr Wild, ich möchte Sie bitten, dass Sie wirklich einen Antrag einbringen. Sie haben jetzt noch einmal eine Rede gehalten. Sie müssen schon auf die einzelnen Punkte eingehen.

(Gunter Wild, fraktionslos: Das waren die Punkte in meinem Änderungsantrag, auf die ich hier eingegangen bin, nur innerhalb einer Rede.)

Es war aber eine Rede. Sie haben nicht die Punkte benannt. Ich bitte darum, dass Sie sich zukünftig daran halten.

Wer möchte jetzt zum Antrag sprechen? – Herr von Breitenbuch, bitte.

Frau Präsidentin! Ich kann es etwas abkürzen, weil viele Punkte schon vorhin angesprochen wurden.

Der Sächsische Landtag ist nicht dazu berechtigt, eine solche Feststellung zu treffen, wie Sie, Herr Wild, sie hier gefordert haben.

Die nächste Ablehnung bezieht sich auf den Punkt II. Wir sind zur Schaffung eines günstigen Erhaltungszustandes gesetzlich verpflichtet. Auch wenn es Ihnen nicht passt, haben wir uns dazu verpflichtet. Deshalb können wir das nicht negieren.

Ihr letzter Punkt bezieht sich auf die wolfsfreien Gebiete und auf die Gebiete, die den Wolf ertragen müssen. Das wird es bei uns nicht geben. Wir werden keine Gebiete einfach aufgeben. Wir haben Verantwortung für alle Bürger in unserem Land. Außerdem wäre es interessant

zu wissen, wie Sie es schaffen wollen, dem Wolf zu erklären, dass bestimmte Regionen nicht betreten werden dürfen. Wie wollen Sie das eigentlich umsetzen? Insofern lehnen wir auch das ab.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Gibt es weiteren Redebedarf zum Antrag? – Das ist nicht der Fall. Somit lasse ich nun über den von Herrn Wild eingebrachten Antrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Nun rufe ich noch den Änderungsantrag von Frau Dr. Petry in der Drucksache 6/15338 auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben dem Antrag der Koalition weitere wissenschaftliche Forderungen hinzugefügt, um die sachliche Debatte zu bereichern.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wie Sie wollen, aber nicht, wie wir wollen!)

Wir möchten, dass die Hybridisierungsgrade der sächsischen Wolfspopulation weiter untersucht werden – was Sie bisher durch Nichtbefassung mit unserem Anliegen seit Juni dieses Jahres ablehnen. Kraniologie und Genetik mögen nicht jedem geläufig sein, aber wir wollen ja sachlich debattieren. Lassen Sie mich dazu zu den Ziffern I und II ausführen.

Im Jahr 2003 wurden durch die Neustädter Wolfsfähe Sunny Welpen geboren, von denen einige einen ausgeprägten schwarzen Sattelfleck besaßen, ähnlich dem der Schäferhunde. Diese Tiere wurden damals ganz offiziell als Hybriden, also als Scheinwölfe eingestuft. Das Problem ist jedoch, dass die Ausprägung eines solchen Sattelflecks nie hätte entstehen können, wenn sich eine echte Wolfsfähe mit einem Haushund gepaart hätte. Ausschlaggebend dafür ist bei der Fellfarbe der sogenannte Aguti lupus. Wichtig zu wissen, dass das Gen für wolfstypische Haare dominant gegenüber der Genvariante für räumlich begrenzte Schwarzmarken, zum Beispiel bei Schäferhunden, ist.

Die mendelschen Regeln besagen, dass, wenn dominante Gene mit rezessiven gekreuzt werden, im äußerlichen Bild nur das dominante Gen sichtbar ist. Bei einer Paarung mit einer echten Wolfsfähe wären dementsprechend alle Welpen wolfsfarben gewesen und eine Hybridisierung nicht offensichtlich. Die für den Schäferhund typischen schwarzen Bereiche können sich nur dann ausprägen, wenn auch die angebliche Wolfsfähe Sunny im Jahr 2003 bereits eine genetische Veranlagung besaß und selbst ein Mischling war und kein Wolf. Die Vermischung mit einem Haushund muss somit mindestens während der Ansiedlung des ersten Wolfspaares in der Muskauer Heide erfolgt sein, eventuell auch eher.

Die Wolfsfähe Sunny zog nach dem Hybridwurf mindestens 24 weitere Welpen auf, ihre Schwester Einauge, von der angenommen wird, sie entstamme dem gleichen Wurf, mindestens 42 Welpen. Diese Tiere – also sehr wahrscheinlich Scheinwölfe – bilden die Gründerpopulation der sächsischen und deutschen Wölfe. Dies ist seitdem unwidersprochen und wird von Ihnen nicht weiter untersucht. Wenn dies stimmt, können weitere Nachkommen rein wissenschaftlich und sachlich keine Eurasischen Wölfe, Canis lupus lupus, mehr sein, sondern eben auch nur Scheinwölfe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz und sogar die Förderung der Ausbreitung von Artenmischlingen ist nicht nur Steuergeldverschwendung, die ihresgleichen sucht, sondern gefährdet auch jegliche Schutzbemühungen für den tatsächlichen europäischen Grauwolf und verstößt zudem gegen die Berner Konvention, an die man sich ja auch hält, wenn man glaubt, Hybriden gefunden zu haben.

Daher ist eine unabhängige Expertenkommission zur Untersuchung der tatsächlichen Ausmaße der Vermischung überfällig, und sie sollte von Ihnen nicht weiter ignoriert oder gar politisch bekämpft werden, sondern wenn Sie sicher sind, dass wir irren und Sie recht haben, sollten Sie meinem Antrag zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den fraktionslosen Abgeordneten)

Herr

von Breitenbuch.

Ganz kurz: Die Aussagen kamen vorhin schon einmal vor – der Verweis auf die Große Anfrage der AfD und dass diese Untersuchungen selbstverständlich bis in die dritte Generation laufen. Es ist also nicht so, dass wir hier völlig im Nebel stochern.