Gibt es weiteren Redebedarf? – Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag der AfD abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, wenige Stimmen dafür. So ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe auf den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 6/15333. Herr Günther, ich bitte um Einbringung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zu unserem Änderungsantrag Punkt I: Bisher ist dort überwiegend die Aussage enthalten, dass sich die Wölfe immer mehr vermehren und man deswegen im Prinzip im Ergebnis zum Schießen kommen muss. Unsere klare Aussage: Das findet alles ein natürliches Ende mit Reviergrößen, Wolfsbeständen, und ab irgendeinem Punkt kann ich schießen, wie ich will. Der Bestand wird sich sicher wieder regulieren. Deshalb kann ich eine solche Aussage nicht stehenlassen.
Besonders wichtig ist: Da ja das Hauptproblem für die Weidetierhalter bei den Herdenschutzmaßnahmen liegt, muss genau das, diese Unterstützung der Weidetierhalter, ausdrücklich sichergestellt werden. Und wo wir ja einer Meinung sind: wenn es Probleme mit einzelnen Wölfen gibt, dass man genau in diesem begründeten Einzelfall klare Regelungen findet, wie man sie entnehmen kann. Das sind diese wesentlichen Änderungen.
In Punkt II geht es genau darum, dass es nicht so relativ leicht möglich werden soll, einfach Wölfe zu schießen, deshalb ist die Änderung im EU-Recht aus unserer Sicht nicht weiter sinnvoll. Diese Bündelung beim LfULG ist uns auch wichtig. Dort kann man viel machen, aber die Rissgutachten dringend davon trennen, also personell und im Übrigen auch – das nur als Hinweis am Rande, auch wir haben das gehört von diesem Flurfunk, von diesen sechs Stellen und eventuell in Nossen; da man aber weiß,
dass die Hauptverbreitungsgebiete in der Lausitz sind und so ein bisschen in Nordsachsen an der Elbe. Wichtig ist ja, dass sie relativ schnell vor Ort kommen können. Wenn man alle arbeitsrechtlichen Dinge noch mit im Hinterkopf behält – Einsatzzeiten, Wochenendbereitschaften –, dann ist man eher bei circa 14 Leuten, die das machen müssten. Sonst gibt es große Befürchtungen, dass das nicht mehr funktionieren wird. Auch die Herausnahme der Verantwortung von den Landratsämtern könnte das Spiel verstärken, dass man viel mehr mit dem Finger auf den bösen Freistaat zeigt, der im Einzelfall genau nicht den Abschuss zulässt, wobei man sich im Landratsamt mal an die eigene Nase fassen müsste.
Drittens, wenn man dieses Wolfsmanagement in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ändert: Sie müssen eingebunden werden. Zu den Herdenschutzmaßnahmen: Es gibt die Möglichkeit auch für andere Herdentiere, außer bei Schafen und Ziegen, deshalb sollte das mit hineinkommen. Sehr wichtig bei den Weidezäunen: Es sollte nicht einfach mit Weidezäunen überwunden werden können. Wenn ich dort einen einfachen Elektrodraht hinhängen würde, dann kann es das nicht sein, sondern es müssen Zäune sein, die diesen gesamten Herdenschutzvorschriften entsprechen, damit man dann eine Entschädigung bekommen kann. Das ist wichtig. Sicherlich ist auch die Steuerung beim SMUL wichtig. Das bekommt man auch administrativ hin, wenn die Regeln alle klar sind, dass man dort relativ leicht zustimmen kann.
Wenn diese Änderungsanträge angenommen werden, würden wir auch Ihrem Antrag zustimmen. Das fänden wir auch politisch eine gute Idee, wenn man bei einem solchen emotionalen Thema eine gewisse Breite zeigen könnte, dass es im Landtag einen gesellschaftlichen Konsens gibt. Deswegen bitte ich um Annahme unserer konstruktiven Änderungsanträge.
Wir möchten mit mehreren Punkten erwidern. Zur Ziffer I. 2 – der Wolf ist in Sachsen mittlerweile flächendeckend vertreten. Die aktuellen Zahlen zum Wolfsmonitoring haben gezeigt, dass die Verbreitung rasch und kontinuierlich erfolgt. Die damit verbundenen Konflikte müssen ernsthaft und nachhaltig angegangen werden. Die bisherigen Anstrengungen reichen dafür nicht aus, weshalb wir nun auch eine Wolfsverordnung anstreben.
Aus unserer Sicht ist dieser zweite Punkt in unserem Antrag konkret genug formuliert und bedarf keiner Änderung, zumal der Vorschlag der GRÜNEN immer noch den Eindruck erweckt, als ob das Problem nicht ernst genug genommen würde. Das ist unsere Sicht auf die Dinge.
Zum nächsten Punkt Ziffer II. Das lehnen wir ab und ich begründe es wie folgt: Wir als CDU fordern stets eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorschriften und das sollte auch für die FFH-Richtlinie so sein, wo im Bund die Ausnahmetatbestände vom strengen Schutz einfach weggelassen werden.
In der FFH-Richtlinie heißt es in Artikel 16, dass bei Vorliegen der folgenden Sachverhalte vom strengen Schutzregime im Einzelfall abgewichen werden kann. Zum Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume, zur Verhütung ernster Schäden, insbesondere an Kulturen und in der Tierhaltung sowie an Wäldern, Fischen und Gewässern usw.
Zu Ziffer II. Wir sehen in der Konstellation der Aufgaben beim LfULG den richtigen Weg. Dabei soll selbstverständlich nicht auf die Kompetenz und das Wissen der bisherigen Strukturen verzichtet werden. Diese sollen in die zukünftige Arbeit des LfULG integriert werden.
Zum letzten Punkt. Die zeitnahe und schnelle Umsetzung der Wolfsverordnung liegt im Interesse aller Beteiligten. Deshalb muss schnellstmöglich gehandelt werden und nicht ein weiteres halbes Jahr, wie von den GRÜNEN gefordert, gewartet werden. Entgegen unserem Antrag beantragen die GRÜNEN nicht die Vereinfachung der Entnahmen von auffälligen Wölfen, sondern ein „Weiter wie bisher“.
Aus unserer Sicht ist zwingend geboten, dies zu tun. Die unsäglichen Probleme, die in der Vergangenheit bei Entnahmeentscheidungen und deren Umsetzung aufgetreten sind, müssen in Zukunft unterbunden werden. Wir brauchen Rechtssicherheit. Auch muss die Entscheidung schneller getroffen werden, um den Ängsten und Sorgen der Menschen wirkungsvoll begegnen zu können. Zu denken wäre hier zum Beispiel an das Rosenthaler Rudel.
Dann noch das Letzte, das war auch ein Punkt, der uns beschäftigt hat: verbindliche Definition von Herdenschutz auch für Rinder und andere Weidetiere. Wir weiten dann die gesamten Schutzmaßnahmen noch auf viele größere Tiere aus, zum Beispiel Pferde etc. Das gibt richtige Zusatzkosten, über die wir bisher noch gar nicht im Lande gesprochen haben. Wir halten die Sensibilität bei diesen kleineren Tieren wie Schafen und Ziegen für ausreichend, um dann irgendwann zu Maßnahmen zu kommen, zum Beispiel zur gezielten Entnahme, zur Reduktion der Bestände, zu geregelten Abschüssen.
Ich habe mich vorhin schon zu diesem Änderungsantrag geäußert, unsere Ablehnung begründet und möchte noch einmal signalisieren, dass wir den Antrag ablehnen.
Auch wir werden den Antrag ablehnen, Herr Günther. Im Punkt B zum Beispiel wollen Sie die Bürokratie genauso weitermachen, dass eine schnellere Entnahmegenehmigung nicht erfolgen kann. Es ist jetzt schon einmal gut, dass das bei Problemwölfen auf der Landkreisebene geregelt werden soll. Sie wollen wieder noch einmal die Entscheidung vom Ministerium. Das ist alles Zeit, und die Zeit ist eigentlich nicht da, wenn solche Vorfälle passieren. Diese verbindliche Definition ist alles mehr Bürokratie und mehr Aufwand. Wieso Sie hier wieder die Zeit schieben wollen und es erst im Juni 2019 zu so einer Wolfsverordnung in Sachsen kommen soll, ist für uns auch unverständlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Lieber Herr Günther! Sie glauben immer noch, dass allein die Maßnahmen zum Herdenschutz und zur Öffentlichkeitsarbeit die Probleme vor Ort lösen können. Das ist natürlich die klassische grüne Ideologie, macht den Änderungsantrag zum Umgang mit dem Wolf aber nicht sinnvoller.
Sicherlich haben Sie mitbekommen, dass die Wölfe mittlerweile in der Dresdner Heide angekommen sind. Meine Kleinen Anfragen ergaben zahlreiche Wolfssichtungen in der Stadt. Frau Dr. Petry hat die aktuellen Sichtungen in der Stauffenbergallee und am Weißen Hirsch kundgetan.
Ich bin gespannt, wie lange Sie Ihre Wählerschaft allein mit Öffentlichkeitsarbeit beruhigen wollen.
Widmen wir uns doch dem großen Thema Herdenschutz und nehmen wir als Beispiel die Schafherde des Fördervereins Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft. Der Förderverein bemüht sich mit der Erhaltung dieser Herde nicht nur darum, die Moor- und Heideflächen des Biosphärenreservats zu erhalten, sondern auch darum, den Beweis zu erbringen, dass Weidetierhaltung zwischen drei Wolfsrudeln möglich ist. Diese Beweisführung ist gescheitert.
Vor 20 Jahren gab es allein in diesem Gebiet über 5 000 gewerblich gehaltene Schafe. Übrig geblieben sind allein die 500 Schafe des Fördervereins.
Ein 80 bis 90 Zentimeter hoher Zaun ist kein Problem. Es kursiert neu wieder ein Video von einem Jäger, das zeigt, wie ein 90 Zentimeter hoher Zaun überwunden wird.
(Wolfram Günther, GRÜNE: Sie müssen sich mit den Tatsachen auseinandersetzen! – Zuruf von den fraktionslosen Abgeordneten: Sie auch!)
Auch eine Erhöhung der Zäune um weitere 40 Zentimeter und die Anbringung von Flatterband haben keinen Effekt. Was bleibt, sind der immense zeitliche Aufwand und die immensen Kosten für die Schutzmaßnahmen.
Der Förderverein ist aber auch nicht in der Lage, die getöteten und vermissten Schafe mit den Entschädigungszahlungen wieder auszugleichen.
Die Entschädigungssummen entsprechen eben nicht dem Wiederbeschaffungswert. Es gibt auch keine Beweislastumkehr. Die Forderung findet sich in Ihrem Änderungsantrag nicht.