Und des Weiteren: Wenn Sie vernünftig zugehört hätten, Herr Patt, was Ihnen anscheinend und offensichtlich sehr schwerfällt, wäre Ihnen aufgefallen, dass ich die Polizeiführung und nicht die einzelnen Polizeikräfte kritisiert habe. Ich bitte, das doch deutlich zu unterscheiden, Herr Patt.
(Beifall bei der AfD – Peter Wilhelm Patt, CDU: Das ist nicht wahr. Diese Fotos zeigen Sie hinter den ganzen Bannerträgern! – Carsten Hütter, AfD: Das sind AfD-Leute gewesen! Erzählen Sie nicht so einen Unsinn!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Hütter, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört und bin wirklich gespannt, wie Ihr Resümee am Ende sein wird, wenn wir in die Analyse des Tages einsteigen.
Warum diese Sitzblockade, die es in der Tat gab, nicht aufgelöst wurde, hat die Staatsregierung nachvollziehbar dargelegt. Es gab eine Blockade, die rechtswidrig war, aber friedlich. Die Blockade führte dazu, dass die Versammlung beeinträchtigt wurde. Sie konnte den geplanten Weg ab einer gewissen Stelle nicht fortsetzen, aber die Grundrechtsausübung war nicht komplett vereitelt, sondern nur beeinträchtigt. Jetzt stellt sich die Frage: Was ist in so einem Fall zu tun? Vor dem Einsatz des unmittelbaren Zwangs, um so eine Blockade aufzulösen, ist mindestens eine dreimalige Ansprache erforderlich. Diese ist durch die Beamten erfolgt.
Es ist dazwischen ein zeitlicher Abstand erforderlich. Wenn 500 Leute dort sind, müssen sie auch Gelegenheit haben, dieser Aufforderung nachzukommen. Aber jetzt wird es interessant: Was kommt dann, wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkommen? Danach sind dann weitere verhältnismäßige Mittel einzusetzen.
500 Personen wegzutragen hätte so lange gedauert, dass die angemeldete Zeit für die Versammlung schon überschritten gewesen wäre.
Also wäre dieses Mittel ungeeignet gewesen. Dann muss man überlegen, was das nächste Mittel wäre, um die Blockade zu beenden. Das nächste Mittel wäre der Einsatz der vor Ort befindlichen Wasserwerfer gewesen.
Dann wäre das nächste Mittel der Schlagstockeinsatz; aber das ist nur bei unfriedlichen Vorgängen zu rechtfertigen.
Herr Kollege, ich hätte erstens folgende Frage: Wie kommen Sie auf die Zahl von 500 Gegendemonstranten?
Also, meine Frage ist: Warum ist man zum Beispiel überhaupt nicht in der Lage gewesen, die Personalien festzustellen? Im Nachhinein redet man von 53 Straftaten. Das ist auch eine Frage, die sich stellt.
Die erste Frage, die Sie mir gestellt haben, haben Sie selbst beantwortet. Die 500 Personen wurden von den Beamten vor Ort festgestellt.
Zum Zweiten: Die Aufnahme von Personalien ist in einer Größenordnung erfolgt, die ich jetzt nicht verifizieren kann. Aber das tut ja für das, was Sie beklagen, gar nichts zur Sache, sondern wir wollen erst einmal untersuchen: Was hätte denn die Polizei vor Ort anders machen können, um den vollständigen Ablauf Ihrer Versammlung, so wie Sie sie geplant haben, ermöglichen zu können?
Ich möchte daran erinnern: Sie haben diese Demo als Schweigemarsch anlässlich des Tötungsdelikts in Chemnitz angemeldet. Da müssten Sie ja jetzt zurückschrecken, wenn wir uns das Szenario so denken: Einen Schweigemarsch – etwas, das mit Pietät und Ähnlichem zu tun hat – ermögliche ich dadurch, dass ich mit Wasserwerfern diejenigen, die im Weg sitzen, als Blockierer davonjage.
Das ist die Konsequenz. Ist es verhältnismäßig und angemessen, einem Schweigemarsch seine geplante Route zu ermöglichen, indem ich Sitzblockaden mit Wasserwerfern beseitige? Das kann nicht Ihr Ernst sein.
(Carsten Hütter, AfD: Wann fangen Sie an, Grundrechte zu verteidigen? – Zurufe von der CDU, den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)
Wenn das Ihr Ernst ist, dass das nach Ihrer Meinung das angemessene Mittel gewesen ist, dann lassen Sie an dieser Stelle wieder eindeutig die Maske fallen.
(Beifall von der CDU, den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Carsten Hütter, AfD: Das ist klar! – Zurufe von der CDU, den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)
Es ging Ihnen nicht um den Schweigemarsch. Es ging Ihnen nicht darum, Trauer zum Ausdruck zu bringen. Es ging Ihnen um nichts anderes, als aus einem schrecklichen Verbrechen möglichst viel politisches Kapital zu schlagen –
und das Seite an Seite mit Pegida, mit Pro Chemnitz, mit dem Dritten Weg, mit denen Sie angeblich alle nichts zu tun haben wollten – das waren nur Leute, die sich wider Ihr eigenes Bekunden und ihren Willen Ihrer Demonstration angeschlossen haben.
Wenn das so ist, können Sie heute dieses Podium durchaus nutzen, sich von diesen Gruppen deutlich zu distanzieren. Aber das werden Sie natürlich nicht tun, weil Sie jeden vor Ihren Wahlkampfkarren spannen; da kann er herkommen, von wo er will. Das ist der eigentliche Hintergrund, warum wir heute noch einmal diese Debatte führen, nachdem wir es im Innenausschuss rauf und runter diskutiert, nachdem Sie alle relevanten Informationen von der Staatsregierung erhalten haben und ein Versagen von Ordnungsbehörden mitnichten und an keiner Stelle zu erkennen ist.