Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Anton hat im Prinzip schon den Vorhang geschlossen. Lassen Sie mich nur noch eines sagen, weil man anhand dessen, was die AfD aufgeschrieben hat, durchaus über einen anderen Aspekt dieses Antrages sprechen muss, nämlich über die Vorstellungen der AfD im Umgang mit Presse, im Umgang mit den Medien. Dort wird nämlich von der AfD verlangt, der Landtag möge beschließen, sich von Vorverurteilungen usw. zu distanzieren.
Der Antrag, wie Sie das vom Landtag verlangen, meine Damen und Herren von der AfD, ist unter aller Kanone, weil Sie die Berichterstattung bereits in Ihrem Antrag bewerten. Ich zitiere: „Der Landtag spricht sich für eine wahrheitsgemäße Berichterstattung und gegen eine ungeprüfte Veröffentlichung von Wertungen, Meinungen und Gerüchten aus Nachrichten in den Medien aus.“ Dass Sie sich gegen Gerüchte aussprechen, hat schon etwas für sich. Dass Sie aber mit diesem Antragspunkt genau Ihre Haltung gegenüber der Freiheit der Medien zum Ausdruck bringen und damit mitnichten auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, wird vollkommen deutlich und klar. Dem ist nichts weiter hinzuzufügen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Stange, der Vorwurf, den Sie hier bezüglich unseres Antrages machen, ist sehr billig.
Wir hatten eine Berichterstattung in den Medien, die zum Beispiel von Hetzjagden in Chemnitz sprachen. Diesen Berichten haben sogar unsere Behörden widersprochen, dass es so etwas nicht gegeben habe.
Insofern müssen wir feststellen, dass in den Medien eine Falschberichterstattung stattgefunden hat, die nicht geeignet ist, das zu produzieren, was wir uns von einer freien Presse wünschen. Wenn wir auf eine Falschberichterstattung eingehen, die zu sehr viel Unfrieden in Sachsen geführt hat, dann ist es eben gerade eine Stärkung der
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Urban, Sie haben vollkommen recht, Ihr Antrag ist an dieser Stelle mehr als billig. Sie wünschen sich etwas von der Presse, das mag sein. Das wünscht sich mancher Politiker manchmal, nur ist es die Freiheit der Presse, über Sie zu berichten und vor allem die Fakten darzustellen – und nicht nach Ihren Wünschen. Das sollten Sie sich merken. Das ist die Pressefreiheit.
Und die ist verfassungs – – Oh, Herr Hütter, könnten Sie mal dazwischen brüllen, dass der Herr nicht dazwischen brüllt?!
Es liegt nun einmal im Wesen der Freiheit der Presse, dass sie nicht darauf angewiesen ist, was Sie sich wünschen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit meinem Beitrag gern an das anschließen, was insbesondere durch die Kollegen Rico Anton und Enrico Stange vorgetragen wurde. Denn der heutige Vorgang, dass die AfD diesen Ausschussbericht aus der Sammeldrucksache herauszieht, ist doch eigentlich der Schlusspunkt einer ganzen Kette von Nebelkerzen und Verschleierungsmaßnahmen der AfD rund um dieses Geschehen am 1. September in Chemnitz.
Es begann damit, dass Sie am 5. September einen Dringlichen Antrag ins Plenum einbringen wollten. Die Dringlichkeit wurde abgelehnt. Die Dringlichkeit wurde aus guten Gründen abgelehnt, und Sie selbst fanden das so dringlich, dass Sie den Innenausschuss am 1. November verstreichen ließen und erst am 30. November – ein Vierteljahr nach den Ereignissen – diesen Dringlichen Antrag im Innenausschuss debattieren ließen. Das finde ich schon ein ziemlich starkes Stück.
Dann fordern Sie in Ihrem Antrag eine Reihe von Binsenweisheiten und Bekenntnissen. Das haben wir eben schon zur Genüge gehört. Das trieft vor Unterstellungen gegenüber politisch Andersdenkenden und gegenüber anderen Institutionen. Aber im Wesentlichen sind das Fragen zu dem Versammlungsgeschehen. Ich finde, da wird es ziemlich interessant. Warum machen Sie das? Sie
machen das, weil an diesem Tag Ihre Maske gefallen ist, die Maske der Bürgerlichkeit. Als die beiden Demonstrationen Pro Chemnitz und AfD noch getrennt waren, standen Sie Seite an Seite mit führenden Persönlichkeiten, verurteilten Straftätern von Pegida, mit bekennenden Rechtsextremisten, teilweise unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Später nach dem Zusammenschluss wurde das nicht besser. Da wurden möglicherweise Straftaten aus der Versammlung heraus begangen. Wir haben noch keine Verurteilungen, aber es gibt sehr wohl Erkenntnisse darüber.
Sie können mit diesen Ereignissen unmöglich die Fassade des Bürgerlichen aufrechterhalten. Deshalb zünden Sie mit diesem Antrag eine Nebelkerze nach der anderen. Ich möchte einige Punkte herausgreifen: Es ist die Polizei, die für den Zeitverzug gesorgt hat, weil sie die Blockade der anderen Grundrechtsträger nicht sofort „weggeprügelt“ hat – ich überspitze ganz bewusst, Herr Hütter. Es sind andere, die Ihre friedliche Versammlung gestört hätten. Sie verkennen dabei ganz bewusst, dass aus Ihrer Versammlung heraus sehr wahrscheinlich auch Straftaten begangen wurden. Sie unterstellen mit einer Frage, dass das Landesamt für Verfassungsschutz oder die Polizei mit Agents Provocateurs die Unfriedlichkeit oder Aktionen in Ihrer Versammlung hervorgerufen hätten.
(Carsten Hütter, AfD: Das habe ich gerade in meinem Redebeitrag gesagt? – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)
Mit all dem führen Sie vor Augen, wie Sie auf diese Grundrechte blicken, die Sie hier vollmundig zitiert haben, Herr Hütter. Wenn Sie über Versammlungsfreiheit, über Meinungsfreiheit, über Pressefreiheit sprechen, meinen Sie nur eines: Ihre Versammlungsfreiheit, Ihre Meinungsfreiheit und Ihre Pressefreiheit und nichts anderes.
(Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und der Staatsregierung – Zurufe von der AfD – Valentin Lippmann, GRÜNE: So ein Quatsch!)
Aufgrund dieses Meinungspluralismus darf ich gottlob noch hier stehen und Ihnen meine Meinung kundtun. Hoffen wir, dass es noch eine ganze Weile so bleibt. Den Antrag kann man nur ablehnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Pallas, der eigentliche Skandal ist doch die Diskussion um die Sache, dass wir zum wiederholten Male in Sachsen erleben müssen, dass die Versammlungsfreiheit von den Behörden des Freistaates nicht gewährleistet wird.
Die ist Ihnen am Ende egal. Sie nutzen die Diskussion um die Sache, bei der es eigentlich um die Grundrechte gehen soll, dazu, um zum wiederholten Male Ihre billige Hetze gegen den politischen Gegner vorzutragen. Ich sage Ihnen, so unangenehm das ist: Das einzig Schöne daran ist, dass die Bürger das inzwischen durchschauen.
Herr Urban, nur wenn Sie es sagen, wird es deshalb nicht wahrer. Tatsache ist, dass Sie von Ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch machen wollten, genauso wie Tausende andere Menschen, die an diesem Tag bei anderen Versammlungen von ihrem Grundrecht Gebrauch machen wollten. Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden. Manchmal wird die Freiheit durch Freiheiten der anderen beschränkt. So ist das im Leben, Herr Urban. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.