Vielen Dank, Frau Kollegin Lang. – Jetzt gibt es Stellungnahme, Aussprache. Frau Kollegin Schaper für die Fraktion DIE LINKE.
Herzlichen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, was ich zu diesem Entschließungsantrag sagen soll.
Ich darf nicht darüber schimpfen, dass er so kurzfristig kam. Das mache ich auch nicht. Aber rein inhaltlich ist es im Prinzip die Zusammenfassung des Summarys, wie Sie selbst festgestellt haben. Ich gehe davon aus, dass die Staatsregierung ihn umsetzt. Wenn hier steht, bis zum 30. September 2019 ist ein Konzept vorzulegen, dann könnte ich schon wieder – – Das jetzt in die nächste Legislaturperiode zu ziehen, finde ich einfach Mist. Die Staatsregierung war die ganze Zeit an der EnqueteKommission beteiligt. Ergebnisse waren abzusehen. Man könnte sofort anfangen. Man muss hier nicht beschließen, bis zum 30.09. und dann so tun, als hätte man wunder Gott was gemacht.
Wenn Sie so ideologisch sind, dass Sie noch nicht einmal in der Lage sind, bei unserem Entschließungsantrag Punkt 1, dem Dank, zuzustimmen, ist auch klar, wie wenig ernst Sie eine sachorientierte Zusammenarbeit tatsächlich nehmen. Das bedauere ich persönlich sehr und hoffe, dass die Staatsregierung, auch wenn es von uns keine Zustimmung geben wird, worauf Sie offensichtlich weder Wert legen, noch nötig haben, schon lange begonnen hat, diese Dinge umzusetzen. Die Ergebnisse sind nicht erst seit gestern bekannt.
Wenn unter Punkt j) steht: Steigerung der Attraktivität der Ausbildung in Pflegeberufen usw., Pflegeberufereformgesetz, dann wäre es schön, wenn wir damit anfangen würden, dass endlich ein Ausführungsgesetz vorliegt, das andere Bundesländer schon lange haben, das weit über dem Zenit ist und bei dem wir als Sachsen wieder ganz hintendran stehen. Das steht jetzt auch noch in dem Entschließungsantrag. Also ganz ehrlich, Leute, ich finde es wirklich traurig, dass das so endet.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte es nicht ganz so negativ formulieren, weil die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt.
Zunächst bin ich froh, dass ein großer Teil des Maßnahmen- und Handlungskonzepts, welches dringend umgesetzt werden muss, als Minderheitenvotum im EnqueteBericht enthalten ist. Ein Großteil der Punkte findet sich im Entschließungsantrag der Koalition ebenfalls wieder. Insofern wurde zumindest erkannt, dass hierbei dringender Handlungsbedarf besteht. Ich möchte die Punkte nicht einzeln durchgehen.
Ich muss Frau Kollegin Schaper recht geben: Wenn Sie wieder anfangen, Papier zu produzieren und Konzepte zu schreiben, die bis zum 30. September 2019, wenn die Legislaturperiode zu Ende ist, vorgelegt werden sollen, dann lässt mich das ernsthaft daran zweifeln, dass Sie wirklich handeln möchten.
Deswegen – das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen– fällt es mir schwer, meiner Fraktion zu empfehlen, dem Antrag zuzustimmen. Ich weiß, dass Sie sich mit Blick auf einzelne Punkte schon Vorschläge überlegt haben, die Sie in dieser Legislaturperiode noch umsetzen möchten. In der Tat haben Sie jedoch einen Text niedergeschrieben, der wieder erheblichen Zweifel an Ihrem Handlungswillen aufkommen lässt. Ich hoffe, dass Sie mit der Umsetzung der Punkte a) bis i) nicht so lange warten, bis die Konzeption erstellt ist, sondern bereits jetzt damit anfangen.
Danke. Wir hoffen ebenfalls, dass die CDU und die SPD diesen Entschließungsantrag ernst nehmen und auf den Bericht der Enquete-Kommission Taten folgen. Wir alle wissen, wie viele Berichte schon
irgendwo in der Schublade verschwunden sind. Wir machen uns Gedanken. Deshalb werden wir zustimmen und hoffen, dass das erfüllt wird, was in diesem Entschließungsantrag steht.
mit der Drucksache 6/16541 zur Abstimmung. Ich bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Es gibt eine ganze Anzahl an Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Es gibt einige Stimmenthaltungen. Dennoch ist dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 6/16541 zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen.
Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, dazu eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege Günther hat nun solide acht Minuten dafür zur Verfügung. Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um das Gesetz zur Erweiterung von Beteiligungs- und Klagerechten für anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen.
Es gibt sogleich Einwürfe von der Seite, dass das nichts Gutes sein kann. Wir kommen auf diesen Punkt noch zu sprechen.
Wir reden immer gern davon, dass wir eine starke Zivilgesellschaft brauchen. Wir alle wissen – zumindest bestätigen das die Sonntagsreden –, dass die Demokratie von Voraussetzungen lebt, die sie selbst nicht schaffen kann. Die Demokratie lebt von Demokraten. Demokraten sind Menschen, die sich in die Angelegenheiten der öffentlichen Gesellschaft einbringen. Es geht um eine Bürgergesellschaft, die von der Bürgerbeteiligung lebt. Der Staat kann zwar die Voraussetzungen dafür nicht schaffen, er kann jedoch dafür sorgen, dass es eine Wertschätzung für diese Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger gibt. Er kann ebenfalls eine Willkommenskultur für das Sich-Einbringen schaffen. Das ist durchaus möglich. Genau an dieser Stelle setzen wir mit unserem Gesetzentwurf an.
Ich möchte etwas zum Verständnis sagen. Warum gibt es diese Beteiligungs- und Klagebefugnisse der Naturschutzvereinigungen? Der Gesetzgeber hat vor langer Zeit festgestellt, dass es eine ganze Reihe von Umwelt- und Naturschutznormen gibt. Gleichzeitig gibt es aber ein erhebliches Vollzugsdefizit. Oftmals gilt Folgendes: Papier ist mit Blick auf das Naturschutzrecht geduldig.
Man muss auch an Folgendes erinnern: Die Umsetzung des Naturschutzrechts ist eine ureigene öffentliche und staatliche Aufgabe. Die Behörden haben grundsätzlich von Amts wegen in allen Antragsverfahren zu ermitteln. Sie müssen genügend Wissen haben, damit sie das Umwelt- und Naturschutzrecht korrekt anwenden können. Das ist die Grundlage ihrer Entscheidungen.
Oft gibt es vielerorts ein Vollzugsdefizit. Das grassierende Artensterben wurde nicht gebremst und schreitet weiter voran. Ergebnisse stimmen trotz aller vorhandenen Umwelt- und Naturschutznormen nicht. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, Verbände mit ihrem Fachwissen zu beteiligen und in die Planungen einzubeziehen. Das ist der Sinn und Zweck der Beteiligungsrechte.
Es geht bei der Beteiligung von Naturschutzvereinigungen nicht darum, Planungen zu behindern oder zu verzögern. Es geht einzig und allein darum, eine bessere Datengrundlage zu haben. Das heißt, man hat eine höhere Planungssicherheit und kommt schneller mit den Planungen voran. Daneben hat man auch eine höhere Rechtssicherheit für die Vorhabenträger. Wenn man von Anfang an alles ordentlich durchführt und das vorhandene Wissen einbezieht, dann taucht es nicht erst später im Verfahren auf, alle Verfahrensbeteiligten stehen dann da und das Verfahren wird verzögert. Das bedeutet eine Verbesserung der Beteiligungsrechte von anerkannten Naturschutzvereinigungen. Es nutzt im Ergebnis nicht nur der Demokratie und der Beteiligung der Zivilgesellschaft. Es hilft auch bei den Planungen und dem Vollzug des schon geltenden Naturschutzrechtes, damit auch Ergebnisse feststellt werden können. Das gilt etwa auch im Hinblick auf das Artensterben.
In Bezug darauf gibt es immer den Hinweis auf das Aber und die Verzögerungen in der Praxis. Ich nenne hierbei nur folgendes Stichwort: Deutsche Umwelthilfe. Dazu muss man aber Folgendes sagen: Es geht nur darum, dass sich Verbände beteiligen und auf geltendes Recht hinwei
Nein, es geht nur um die Art und Weise, wie sie es vorbringen können. Ich bitte Sie, genau in unseren Antrag hineinzuschauen. Es geht nicht darum, dass sich im Naturschutzrecht materiell etwas verändert. Es geht nur um die Möglichkeiten, wie das Wissen zu den Behörden und Verwaltungen gelangt.
Wenn Naturschutzvereinigungen klagen, dann sind sie nur erfolgreich, wenn es Rechtsverstöße gibt. Das ist dann der Fall, wenn Planer oder Behörden in ihren Genehmigungen gegen genau das verstoßen, was wir in diesem Parlament beschlossen haben. Wenn alles richtig gemacht wurde, hat auch eine Naturschutzvereinigung im Klageverfahren keinen Erfolg.
Ich komme auf die Fakten zu sprechen. Schauen wir uns einmal die Statistik an. Es gibt Verbände, die sich fleißig einbringen. Es geht hierbei um die Frage nach der Wertschätzung. Verbände in Sachsen bringen sich landauf und landab regelmäßig mit viel Mühe in Planungsvorhaben ein, geben Stellungnahmen ab und bringen ihr Fachwissen ein. Würde man ihnen sagen, dass das nicht willkommen sei, weil wir im großen politischen Raum ein Problem mit der Deutschen Umwelthilfe haben, die in München oder woanders ihren Sitz hat, dann ist das eine Ohrfeige für die ehrenamtlich Engagierten in Sachsen, die sich in diese Umweltverfahren einbringen.
Die Erfahrung zeigt Folgendes: Man kann noch nicht einmal von hohen Prozentwerten bei dem Anteil an Verfahren sprechen, bei denen man sich beteiligt und hinterher Rechtsbehelfe einlegt, obwohl diese Rechtsbehelfe vielleicht dazu führen, dass Planungen zum Teil verzögert werden. Diese liegen im Promillebereich. Insgesamt ist es für die Umweltverwaltung sehr nützlich, dass die Verbände sich beteiligen.
Was möchten wir mit unserem Gesetzantrag konkret erreichen? Schauen wir uns das einmal genauer an. Bisher gibt es eine Beschränkung auf Vereinigungen, die in ihrem Satzungszweck ausdrücklich den Naturschutz enthalten haben. Der Umweltschutz reicht dafür nicht aus. Der Naturschutz ist jedoch nur ein Teilbereich des Umweltschutzes. Deswegen möchten wir auch Vereinigungen, die sich nach ihrer Satzung für den Umweltschutz einsetzen, die Klagebefugnis zugestehen. Es gibt nämlich keinen Grund, diese auszuschließen.
Bisher existiert die Voraussetzung, dass diese Vereinigungen landesweit organisiert sein müssen. Es gibt jedoch viele hoch engagierte Vereinigungen, die beispielsweise bewusst nur regional oder lokal aktiv sind. Sie haben nicht jeden Tag eine große Planung, an der sie sich beteiligen möchten, vorzulegen. Wenn einmal in zehn Jahren eine relevante große Planung stattfindet, dann möchten sie sich auch einbringen. Warum sollen wir auf deren Fachwissen verzichten?
Genau deshalb sagen wir auch wieder: Anerkennung, Zivilgesellschaft, auch wer sich regional engagiert. Sonst reden wir immer viel über Regionalität. Warum also sollen sich nicht auch regionale Verbände hier einbringen können?
Im Übrigen müssen solche Vereinigungen unverändert durch die staatlichen Behörden anerkannt werden. Die Qualitätsmindestvoraussetzungen wollen wir nicht verändern. Es gibt aber keinen Grund, diese lokalen Vereinigungen auszuschließen.
Naturschutz funktioniert immer über Flächennaturschutz und über Artenschutz. Wir wollen die Beteiligungsrechte über den Artenschutz erweitern, und zwar nicht auf alle Arten, sondern für besonders geschützte Arten, damit man dafür Stellungnahmen abgeben kann.
Ein weiterer Punkt ist das Umweltschadengesetz, das dann von Belang ist, wenn es Schäden in der Umwelt gibt. Wir wollen Behörden zum Handeln auffordern können, bevor Schäden eintreten. Sie sollen auch aktiv werden, wenn Schäden eingetreten sind.