Protokoll der Sitzung vom 31.01.2019

Na ja, ich habe ja zugegeben, dass wir daraus gelernt haben. Das ist zumindest, denke ich, die richtige Reaktion.

Ähnlich ist es bei den Oberschulen und den Gymnasien. Auch dort haben sich die Schülerausgabensätze deutlich erhöht.

Auch im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Lehrergewinnung, also dem Maßnahmenpaket und der Verbeamtung, sind die Schulen in freier Trägerschaft angemessen bedacht worden, weil das einberechnet wird.

Wir haben im Haushaltsbegleitgesetz auch geregelt, dass die Erhöhung der Personalkosten bereits im laufenden Schuljahr an die freien Schulen weitergereicht wird und nicht wie bisher im Nachgang erst im Folgejahr. Dafür, liebe Frau Zais, brauchte es auch keinen politischen Druck.

(Zuruf von den LINKEN)

Nein, das haben das SMK und die freien Schulen im Gespräch miteinander geregelt.

Natürlich gibt es noch einige Punkte, auf die wir schauen müssen – auch, damit es bei einer fairen Finanzierung bleibt. Das war uns schon bei der Novelle des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft klar. Deshalb haben wir ganz bewusst eine Evaluation nach vier Jahren ins Gesetz geschrieben, also am Ende des laufenden Schuljahres. Dort sind solche Fragen zu klären wie die vollständige Ermittlung aller Trägerkosten, auch die gebäudebezogenen, um eine valide Vergleichsbasis zu haben.

Ich kann mich noch sehr gut erinnern: Wir haben damals darüber diskutiert, wie man das feststellen kann, und waren uns im Klaren darüber, dass wir warten müssen, bis die Doppik flächendeckend in Sachsen eingeführt ist, um eine Vergleichbarkeit zu haben.

Es geht uns weiterhin um die Rechtfertigung der Absenkungsfaktoren, zum Beispiel die 0,9 oder auch die berufsbildenden Förderschulen. Wir wollen über die Schulgeldfreiheit reden und über vieles andere mehr. Wenn die Ergebnisse vorliegen, werden wir darüber gründlich diskutieren, es uns anschauen und dann entscheiden. Diese Aufgabe – ich kann nur hoffen, ich werde wieder gewählt – liegt dann auf dem Tisch des nächsten Landtags; ich würde gern dort mitarbeiten. Zu den einzelnen Faktoren werde ich noch etwas sagen, wenn wir zu Ihrem Entschließungsantrag kommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, freie Schulen sind eine feste Säule unseres sächsischen Schulsystems.

(Beifall des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU)

Ihre Erfahrungen und Expertise, besonders im Hinblick auf die erfolgreiche Umsetzung von Inklusion, bei der Anwendung der Form pädagogischer Methoden und auch das Engagement der Eltern werden von uns geschätzt. Es gibt viele gute Beispiele, die an staatliche Schulen übertragen werden können, und es gibt schon viele gute Beispiele, wo dieser Austausch funktioniert.

Doch wie überall hängt es immer von den Akteuren vor Ort ab, ob man sich für einen Austausch oder gar eine Zusammenarbeit gegenseitig öffnet. Vertrauen können Sie nicht verordnen, das muss wachsen. Die Saat ist aufgegangen. Lassen Sie uns das befördern und nicht schlechtreden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und des Staatsministers Christian Piwarz)

Amt. Präsident Thomas Colditz: Vielen Dank. Für DIE LINKE spricht jetzt Frau Kollegin Falken; bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gleichberechtigung zwischen Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Schulen in freier Trägerschaft ist, glaube ich, für uns alle ganz klar und eindeutig, denn sie ist verfassungsmäßig verankert.

Vor einigen Jahren bedurfte es vor der Neubestimmung des Schulgesetzes für Schulen in freier Trägerschaft einer Normenkontrollklage von Abgeordneten aus diesem Parlament, sodass das Verfassungsgericht klar fixiert hat, dass das alte Schulgesetz für Schulen in freier Trägerschaft an vielen Stellen verfassungswidrig war.

Ja, Frau Firmenich, das neue Schulgesetz liegt vor und hat etliche Verbesserungen gebracht. Die Frage ist natürlich – deshalb bin ich froh, dass die GRÜNEN hier eine so umfangreiche Große Anfrage zu diesem Thema gestellt haben –: Wie wird es nun als gleichberechtigte Schulform wirklich umgesetzt? Dort sehen auch wir als Fraktion DIE LINKE große Mängel.

Sie haben vorhin gesagt, Frau Firmenich, dass jeder Schüler, der sich an einer freien Schule bewirbt, aufgenommen werden kann. Hier haben wir schon einmal das erste Problem. Die Große Anfrage hat ganz klar dargestellt, dass auf einen Schulplatz an Schulen in freier Trägerschaft mindestens drei bis fünf Bewerber kommen. Das heißt, der Wunsch, an eine freie Schule zu kommen, ist sehr, sehr groß.

Amt. Präsident Thomas Colditz: Frau Falken, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, ich lasse sie zu.

Amt. Präsident Thomas Colditz: Bitte, Frau Firmenich.

Liebe Frau Falken, geben Sie mir recht, dass ich meinen Satz – jeder Schüler wird aufgenommen – darauf bezogen habe, dass es keine Aussonderung gibt; dass er aus finanziellen Gründen nicht abgelehnt wird? Geben Sie mir außerdem recht, dass es etwas mit der Qualität der Ausbildung, die an den Schulen in freier Trägerschaft geboten wird, zu tun hat, dass es eine so große Nachfrage gibt und wir mehr Bewerber haben, als wir Schüler aufnehmen können?

Ich gebe Ihnen recht, wenn Sie diese Verbindung nehmen – das habe ich vorhin nicht so wahrgenommen, sonst hätte ich es nicht so formuliert, das ist nicht in meinem vorbereiteten Redebeitrag enthalten –; dann gebe ich Ihnen recht, dass es so ist. Allerdings müssen sich die freien Schulen schon ganz schön etwas einfallen lassen, um genau dieses Schulgeld für Eltern, die es sich vielleicht nicht leisten können – oder nicht so viel leisten können –, wirklich zu regulieren. Es gibt ja sehr unterschiedliche Beispiele, wo sie dann dieses Schulgeld herbekommen. Das ist noch nicht klar und eindeutig geklärt. Frau Zais hat sich schon deutlich geäußert, dass es auch aus staatlicher Sicht notwendig ist, dass dieses Schulgeld gar nicht zu bezahlen ist.

Ich möchte noch einmal auf die Ausbildung an den Berufsschulen eingehen, insbesondere auf die Erzieherausbildung. Logischerweise gibt es auch an den Schulen in freier Trägerschaft eine sehr gute Ausbildung für die Erzieherinnen und Erzieher; aber es ist nicht so, dass sich die jungen Leute, die diesen Beruf ergreifen wollen, gezielt in Größenordnungen auf die freien Schulen bewerben, sondern sie bewerben sich überall – zumindest ist das mein Erfahrungswert – seit vielen, vielen Jahren. Schon mit Herrn Wöller haben wir darüber diskutiert, dass wir zusätzliche Klassen an staatlichen Berufsschulen brauchen. Um die Erzieherausbildung durchzuführen, bewerben sie sich als Erstes an einer staatlichen Schule; denn dort müssen sie kein Schulgeld bezahlen, und die Kapazitäten an den staatlichen Schulen wurden seit Jahren nicht wirklich erhöht.

(Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz)

Punktuell schon, Herr Staatsminister, aber nicht so, wie der Bedarf nach unserer Auffassung wirklich ist und es auch dargelegt wird – die Zahlen wurden vorhin kurz erwähnt. An staatlichen Berufsschulen gibt es im Erzieherbereich zurzeit 1 550 Schüler und an freien Schulen 5 420. Diese jungen Leute bewerben sich dann logischerweise an einer privaten Schule, wenn sie gern den Beruf des Erziehers ergreifen wollen, und wir wissen alle, wie wichtig es ist, dass wir gerade in diesem Bereich gut ausgebildete junge Leute haben. Sie bewerben sich dort, anstatt wirklich zu schauen, inwieweit wir im staatlichen Bereich diese Kapazitäten entsprechend erhöhen. Das ist auch eine Forderung, Herr Staatsminister, die ich Ihnen heute gern noch einmal mitgeben möchte.

Es ist ja auch so – Frau Zais ist schon darauf eingegangen –, dass sich der Freistaat Sachsen sowohl im Berufsschulbereich als auch im Förderschulbereich aus ganzen Ausbildungsbereichen komplett ausgeklinkt hat. Das ist etwas, was wir für nicht sinnvoll und nicht richtig halten, denn man gibt das Monopol der Ausbildung in diesen Bereichen eindeutig ab.

Ich möchte noch einmal auf das flächendeckende Schulnetz an staatlichen Schulen eingehen. Wir haben aktuell den Bildungsbericht von Sachsen – ich glaube, in der vergangenen Woche, Herr Staatsminister – vorgelegt bekommen. Dieser Bildungsbericht sagt ganz klar aus, dass in den letzten zehn Jahren von 2007/2008 bis 2017/2018 in Größenordnungen insbesondere im ländlichen Raum Schulen geschlossen worden sind. Ich will jetzt gar nicht sagen, warum und weshalb – das ist für mich nicht das Thema –, aber es wurden Schulen geschlossen. Im gleichen Maße, in manchen Landkreisen fast identisch, wurden neue Schulen in freier Trägerschaft errichtet. Sie haben das in Ihrem Redebeitrag erwähnt, Frau Firmenich. Sie sind entstanden, weil die Eltern den Bedarf hatten, in den Standorten vor Ort eine Schule zu erhalten.

Wenn Sie sich die Landkreise in dieser Übersicht anschauen, ist es für mich gravierend, weil sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Landkreisen – ich nehme mal das Beispiel Vogtland, und ich weiß, dass das der höchste Bereich ist –, in Schulen in freier Trägerschaft auf 187 % erhöht hat. Das ist aus meiner Sicht auch ein klares Zeichen, dass durch die Schulschließung ein flächendeckendes Schulnetz im Freistaat Sachsen an vielen Stellen nicht mehr realistisch ist.

(Stephan Hösl, CDU, steht am Mikrofon.)

Amt. Präsident Thomas Colditz: Frau Falken, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Amt. Präsident Thomas Colditz: Bitte.

Frau Falken, wissen Sie, dass wir voriges Jahr im Vogtland wieder eine Oberschule eröffnet haben?

Ich weiß, dass Sie im Vogtland eine Oberschule eröffnet haben. Das ist auch in dieser Übersicht enthalten.

(Stephan Hösl, CDU: Dann müssen Sie das aber auch darstellen!)

Insgesamt – ich habe jetzt keinen Einzelfall genannt, kann dies aber gern tun, wenn Sie das möchten – sind jedoch mehr Schulen im staatlichen Bereich geschlossen worden und dafür Schulen in freier Trägerschaft entstanden.

Aber – und das ist etwas, was mich ganz besonders nachdenklich macht – ich möchte Sie bitten, darüber ernsthaft nachzudenken, dass es nicht nur den Grund gibt, dass Eltern ihre Kinder in freie Schulen geben, weil sie

vor Ort keine Schulen mehr haben, sondern es gibt ganz viele andere Gründe, das ist gar keine Frage. Es gibt aber zunehmend – zumindest erlebe ich das – auch den Grund, dass Eltern an staatlichen Schulen nicht mehr die Förderung ihres einzelnen Kindes erleben und diese auch nicht mehr so intensiv durchgeführt wird.

Es gibt da zum Teil erschreckende Beispiele. Das möchte ich Ihnen aber ersparen. Wir wissen aber aus dem Schulausschuss, dass insbesondere an staatlichen Schulen der Förderunterricht eigentlich zu 100 % gestrichen ist, weil er für den klassischen Unterricht eingesetzt werden muss. Damit ist eine individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern im gesamten Klassenverband sehr viel schwerer möglich. Das heißt, es gibt die Notwendigkeit, die sächsische staatliche Schule weiterzuentwickeln.

Viele Eltern fühlen, dass ihr Kind an einer freien Schule besonders betreut wird und sich besonders um das Kind gekümmert wird, egal mit welcher Facette das Kind in die Schule kommt. Ich wünsche mir, dass wir das auch an den staatlichen Schulen zunehmend wieder einführen können. Im Moment ist das nicht gewährleistet.

(Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz)

Ich möchte auch, weil Sie das von mir erwarten, auf die schlechte Bezahlung zu sprechen kommen. Frau Zais hat es kurz dargestellt. Wir müssen für eine gute pädagogische Arbeit, die auch von den Lehrerinnen und Lehrern an freien Schulen geleistet wird – darin sind wir uns, glaube ich, einig – auch gleichwertig bezahlen.

(Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz)

Denn eine pädagogische Arbeit muss gleichwertig bezahlt werden. Dort haben wir bereits das nächste Problem, das wissen Sie. Die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern in staatlichen Schulen bringt für Schulen in freier Trägerschaft große Probleme. Das ist, bezogen auf die Lehrerinnen und Lehrer, sogar nachvollziehbar. Sie wissen, dass wir dieses Thema gern ohne Verbeamtung, sondern mit einer Ausgleichszahlung sowohl im staatlichen Bereich als auch im Bereich der Schulen in freier Trägerschaft gelöst hätten. Es kann nicht sein, dass wir ganz großartig darüber sprechen, dass sie gleichberechtigt zu behandeln und gleichwertig sind, und dann solch gravierende Unterschiede machen. Frau Zais hatte es gesagt, dass sie bis zu 20 % weniger Gehalt bekommen. Bezogen auf die Verbeamtung wird das noch schwieriger.

Ich habe einen weiteren Punkt. Freie Schulen sind mit ihren individuellen Konzepten und Möglichkeiten in ihren Klassen ein Motor für die Entwicklung der sächsischen Schulen. Es gibt viele Beispiele, von denen wir bereits einige gehört haben. Ich möchte es aber gern noch einmal erweitern. Die freien Schulen haben das Thema Inklusion hervorragend bedient und bedienen es nach wie vor. Jahrgangsübergreifender Unterricht wird in freien Schulen seit Jahren praktiziert. Seit 2004 war das nach dem alten Schulgesetz für staatliche Grundschulen bereits möglich. Es ist durch das Kultusministerium aber nicht wirklich gefördert worden. Erst nach dem neuen Schulgesetz wird

damit begonnen, jahrgangsübergreifenden Unterricht durchzuführen.

Ja – und ich komme noch einmal darauf zurück, weil ich das für sehr wichtig erachte –, auch die Umweltschule wäre eine solche Schule gewesen, wenn man sie nicht hätte gerichtlich schließen lassen. Das wäre eine weitere hervorragende Möglichkeit gewesen, eine andere Form von Schule zu leben. Denn das hat sie sieben Jahre lang getan.

(Beifall bei den LINKEN)