Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zeit des Übergangs von der Schule in das Berufsleben, bei dem Jugendliche den Weg in eine Ausbildung oder ein Studium finden müssen, ist für viele eine Herausforderung. Gerade die Vielfalt der Möglichkeiten macht die Orientierung nicht immer leicht, und dazu kommen noch unsere Regelungen.
Dann kommt das Gestrüpp verschiedener Regelungskreise von SGB II, SGB III, SGB VIII, Angebote der Berufsorientierung sowie unterschiedliche Angebote vor Ort. Dabei kann man auch ganz schnell einmal die Orientierung verlieren, und es kann vor allem auch passieren, dass wir aufgrund der vielen Zuständigkeiten überhaupt nicht mehr sehen, wer durch dieses Netz rutscht und nicht durch diese unterschiedlichen Regelungskreise und Angebote aufgefangen wird. Jugendberufsagenturen
gelten deshalb zu Recht als ein wegweisendes Instrument, um die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Arbeitsagenturen und Grundversicherungsträgern zu verbessern. Ich gebe an dieser Stelle auch zu, dass ich nicht sehr glücklich mit dem jetzt schon etablierten Begriff einer Jugendberufsagentur bin. Das klingt schon sehr technisch, und junge Leute finden es total uncool, in eine solche Jugendberufsagentur zu gehen, kann ich mir vorstellen. Für mich ist das eher eine Perspektivagentur; denn wir sollten auch mit unserer Sprache aufpassen, dass wir junge Leute „abholen“, damit sie sehen, dass es ein Angebot für sie ist, und nicht denken: Oh, ich muss zu einer Agentur, weil es irgendwie um eine Hilfe geht.
Die Staatsregierung steht der Entwicklung der unterschiedlichsten Formen der Umsetzung von Jugendberufsagenturen in den Regionen offen gegenüber und bringt ihre Unterstützung konkret ein. Es besteht inzwischen in allen Regionen – darauf wurde bereits hingewiesen – eine große Bereitschaft, dieses Thema voranzutreiben und die vorhandenen Kooperationen auf eine neue Stufe zu stellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zukunft wird es zunehmend darum gehen, unseren Fachkräftebedarf zu sichern, und schon deshalb können wir auf kein einziges Talent verzichten. Dass die Jugendberufsagentur dabei ein wichtiger Baustein ist, liegt mir persönlich sehr am Herzen, und es ist auch für mich ein Herzensprojekt seit Beginn dieser Legislaturperiode, auch im Sinne des Prinzips „Gute Arbeit für Sachsen“, das wir damit unterstützen.
Eines habe ich aber schon in der letzten Debatte zu diesem Thema gesagt: Das Modell der Jugendberufsagentur ist kein Allheilmittel. Aber beispielsweise zeigt ein Blick nach Hamburg eines ganz klar: Die möglichst enge Vernetzung und Zusammenarbeit der relevanten Akteure, also auch der Schulen, hilft nachweislich dabei, junge Menschen vor Arbeits- und Perspektivlosigkeit zu bewahren. Mit der Jugendberufsagentur wird die Möglichkeit geschaffen, bei jedem Schulabgänger genau hinzuschauen, welche Perspektiven er oder sie hat, wer schon ein Studium oder eine Ausbildung begonnen hat, aber auch, bei wem es noch nicht so weit ist.
Keiner darf verloren gehen. Das gilt ganz besonders für junge Menschen auf ihrem Weg ins Berufsleben. Dieses Ziel aus dem „Zukunftspakt Sachsen“ soll auch mit der landesseitigen Unterstützung der Jugendberufsagentur
Sachsen erreicht werden. Dazu haben wir bereits einiges getan. So wurde im Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes eine entsprechende Klausel zur Datenverarbeitung eingebracht, die eine notwendige Voraussetzung für die Arbeit der Jugendberufsagentur ist. Außerdem wurde im Sommer 2018 die Fachkräfterichtlinie meines Hauses punktuell ergänzt. Somit ist auch der Weg für eine Unterstützung der regionalen Akteure frei.
Auf dieser Grundlage erfolgte im Oktober 2018 der Projektaufruf für das neue Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen“, kurz: JubaS. Den Schwerpunkt bildet die Unterstützung der regionalen Kooperationsbündnisse – sprich: der Jugendberufsagentur in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Darüber hinaus soll eine Landesservicestelle eingerichtet werden, die insbesondere den Erfahrungsaustausch, die Qualitätssicherung und die Vernetzung im Prozess der Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen in Sachsen begleiten soll. Gleichzeitig sollen auch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden. Die Bewilligung der regionalen Kooperationsbündnisse erfolgte bereits im Dezember 2018.
Ich freue mich, dass sich alle 13 Landkreise und kreisfreien Städte daran beteiligen. Auch die Landesservicestelle wird, wie geplant, Anfang März 2019 ihre Arbeit aufnehmen. Deshalb an dieser Stelle nochmals ein ganz herzlicher Dank an alle Beteiligten, insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und der Regionaldirektionen sowie der Bundesagentur für Arbeit, und an das Sozial- und das Kultusministerium.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die einbringenden Fraktionen CDU und SPD haben nun noch die Möglichkeit des Schlusswortes. Herr Heidan, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war schon interessant, die Debatte zu verfolgen. Ich möchte einmal auf den Redebeitrag von Herrn Beger eingehen. Alles schlechtzureden, das haben Sie gut gemacht. Auf unseren Antrag – das haben Sie ausdrücklich gesagt und man kann es dann auch im Protokoll nachlesen – sind Sie nicht eingegangen. Das wäre aber vielleicht besser gewesen. Das, was Sie unseren Schulabgängern hier bescheinigt haben, ist der
größte Blödsinn, den man überhaupt in einem Hohen Haus vorbringen kann; denn Sie haben Sachsen mit einem Bildungsland verglichen, das vielleicht in Lateinamerika angesiedelt ist. Aber wir sind – das wird auch jede Studie belegen – elf- oder zwölfmal in Folge, glaube ich – ich muss einmal zum Kultusminister schauen –, PISA-Sieger geworden, und es kann nicht die Wahrheit sein, was Sie hier vorgetragen haben. Wenn Sie schon hier vorn stehen und in Ihrem Redebeitrag nicht auf unseren Antrag eingehen wollen, dann hätten Sie wenigstens Alternativen nennen können. Sie haben zwar das Wort „Alternative“ in Ihrer Parteibezeichnung, aber eine Alternative für die Jugend sind Sie mit Sicherheit nicht, weil wir hier keine Alternativen gehört haben, meine Damen und Herren, das muss ich Ihnen einmal ganz deutlich sagen.
Herr Zschocke, nehmen Sie es mir bitte nicht übel, aber ein verbesserter Datenaustausch, wie wir ihn unter Punkt 5 genannt haben, ist wichtig – wichtig, um die Kooperation noch enger zu schließen, wichtig, damit der Übergang von der Schule zum Beruf noch mehr verbessert werden und gelingen kann. Wir brauchen einen vernünftigen Datenaustausch. Das ist besonders in unserer heutigen Zeit notwendig; denn wie unser Staatsminister sowie mein Kollege Jörg Kiesewetter deutlich sagten, sind die Rechtskreise II, III und VIII im SGB durchaus nicht immer so, dass man sagen kann, das wisse der eine von dem anderen oder das könne für ein gutes Ergebnis verwendet werden, sondern wir brauchen das, und es sind auch in den Punkten 4 und 5 unseres Antrags besonders wichtige Aspekte.
Ich danke für die Diskussion und die Redebeiträge, die uns konstruktiv nach vorn gebracht haben, und bitte um Ihre Zustimmung.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Vielen Dank. Damit ist die Aussprache beendet. Ich stelle die Drucksache 6/16376 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Gegenstimmen wurde der Antrag mehrheitlich angenommen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Das Präsidium hat dafür folgende Redezeiten festgelegt: 10 Minuten für den Vorsitzenden der Enquete-Kommission und für die Fraktionen sowie die Staatsregierung und 1,5 Minuten für die fraktionslosen MdL. Die Reihenfolge in der ersten Runde: zunächst der Vorsitzende der Enquete-Kommission, danach die CDU, DIE LINKE, die SPD, die AfD, die GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Die Aussprache ist eröffnet, und ich bitte zunächst Herrn Wehner um seinen Beitrag.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen! Wir sehen bei der Enquete-Kommission, also dem Sonderausschuss des Landtags: Der Parlamentarismus funktioniert. Abgeordnete und Experten haben die Möglichkeit genutzt, sich intensiv in hochkomplexe Fragestellungen einzuarbeiten, und die Chancen ergriffen, Lösungsvorschläge vorzubereiten. Das ist ein gutes Zeichen, weil es in den letzten Jahren viele Diskussionen von Menschen gab, die sich auf den Marktplatz gestellt und Parolen geschrien haben; aber wenn es um wesentliche Punkte geht und darum, sich intensiv mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, dann haben die gleichen Menschen gestreikt. Deshalb bin ich sehr froh, dass sich alle Fraktionen in diesen Prozess eingebracht haben. Wir haben in der Enquete-Kommission viele Probleme konsensuell besprochen, wir haben Kompromisse diskutiert und letztendlich einen guten Vorschlag unterbreitet, wie die Pflege in Sachsen besser gestaltet werden kann.
Mein Dank geht zuvorderst natürlich an die Experten, die Akteure aus dem Bereich Pflege, die uns so ausgestattet haben, dass wir überhaupt aussagekräftig waren. Mein Dank geht an die Mitarbeiter, speziell in der Landtagsverwaltung, die uns alles möglich gemacht haben, um in diesem Sonderausschuss professionell zu arbeiten. Mein Dank geht an die Mitarbeiter der jeweiligen Fraktionen, die diese sehr stark unterstützt haben, und natürlich an all die lieben Kollegen aus allen Fraktionen, die sich ebenfalls an dem Bericht beteiligt haben.
Wenn man einmal das Organisatorische beiseitelässt und sich ganz klar mit den Fakten beschäftigt – das wird heute sicher in der Diskussion noch besonders deutlich –, so haben wir hier einen Dreiklang aus Pflege als Beruf – also jene, die hauptamtlich mit dem Thema Pflege zu tun haben – den zu Pflegenden und deren Angehörigen sowie
der Infrastruktur, also all dem, was auf kommunaler Ebene passiert. Dieser Dreiklang hat uns im gesamten Bericht beschäftigt, und wenn Sie so wollen, dann haben wir den Bericht geclustert und strukturiert; denn jeder hat seine Erlebnisse und Erfahrungen mit dem Thema Pflege, und hierbei ist es ganz besonders wichtig, den Scheinwerfer immer genau auf ein Bild zu lenken.
Ich möchte noch sagen, dass die Pflege in Sachsen ein gutes Niveau hat. Jeder, der pflegebedürftig ist, bekommt auch pflegerische Unterstützung. Das muss man bei allen Dingen, die verbessert werden können, immer wieder unterstreichen. Wir sind in Sachsen, in Deutschland mit der Versorgung so gut aufgestellt wie kaum ein anderes Land. Deshalb ist es gut, das an dieser Stelle zu unterstreichen, denn die Pflege funktioniert.
Aber es gibt Verbesserungsmöglichkeiten, und wenn ich zu dem Dreiklang zurückkomme, zum Bereich der Pflegekräfte, dann sieht man – das entnehmen Sie auch der Presseberichterstattung –: Die Nachwuchsgewinnung im Bereich Pflege ist wahrscheinlich das Wichtigste, das sich zurzeit als Aufgabe für die Politik stellt. Wir werden in unserem Land teilweise neue Pflegekräfte durch gesteuerte Zu- und Einwanderung bekommen; das muss man ebenfalls sagen. Auch dort gibt es die wildesten Diskussionen. Dies ist ein ganz konkretes Beispiel, wie Menschen mit Migrationshintergrund hier eine neue Chance, eine sinnvolle Arbeit und Integration erfahren können.
Das zweite Thema ist die Reformation der Pflegeausbildung hin zu einer generalistischen Ausbildung, sodass sich der Jugendliche, der in das Pflegesystem kommt, in seiner Karriere entscheiden kann, ob er den Bereich Altenpflege verlässt und in den Bereich Kinderkrankenpflege oder in den normalen Bereich Krankenhauspflege – umgangssprachlich: Krankenschwester bzw. Krankenpfleger – geht. Das ist die Möglichkeit für den jungen Menschen: dass er eine Flexibilisierung seiner beruflichen Laufbahn erhält.
Eine Frage, die sich die Enquete-Kommission ebenfalls gestellt hat, ist, ob die hohe Zahl an Teilzeitarbeitskräften gesenkt werden kann, sodass es mehr Vollzeit- und weniger Teilzeitkräfte gibt. Dabei sind die Möglichkeiten sicherlich etwas begrenzt; aber auch das soll geprüft werden. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen war ein weiterer wesentlicher Punkt; denn wenn die Arbeitsbedingungen besser sind, ist es möglich, länger zu arbeiten.
Ein sehr wichtiger Punkt ist, dass die Vergütung in Form von Tarifverträgen flächendeckend umgesetzt wird bzw. Tarifverträge in den einzelnen Einrichtungen angewendet werden. Bei der ambulanten Krankenpflege ist es wichtig, dass die Leistungen, die im ländlichen Raum erbracht werden, insgesamt vergütet werden, also jede einzelne Teilleistung gerecht vergütet wird.
Ein weiterer Punkt sind die Pflegenden, die zu Pflegenden und deren Angehörige. Hier hat die Analyse deutlich gezeigt, dass die Menschen in der Stadt und im ländlichen Raum leben wollen, aber eben, solange es geht, zu Hause, und dann, wenn die Pflege zu Hause durch die Angehörigen und den Pflegedienst nicht mehr möglich ist, in einem Pflegeheim – aber dann auch transparent: Das Pflegeheim muss von den Angehörigen und den zu Pflegenden bewertet werden.
Pflege muss bezahlbar sein, das ist richtig. Das war auch die Diskussion in den letzten Wochen. Dabei ging es darum, ob der Freistaat Sachsen ein Pflegewohngeld bezahlen kann oder nicht. Der Bericht der EnqueteKommission sagt ganz klar: Wir wollen die Prüfung des Pflegewohngeldes oder einen Investitionszuschuss für die Patienten und Bewohner. Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob man die Pflege insgesamt voll bezuschussen möchte, ob es also sozusagen eine Vollversicherung für jeden gibt, oder ob man sagt: Die Pflege geschieht nach einem Teilkaskoprinzip, sodass jeder erst einmal einen Grundbetrag erhält, aber auch selbst in der Verantwortung steht, und derjenige, der sich die Pflege nicht leisten kann – beispielsweise aufgrund niedriger Rente –, hat nach Bedarfsprüfung auch die Möglichkeit, Geld vom Staat zu bekommen. Aber es gibt in unserem Staat noch die Bedarfsprüfung, die ebenfalls näher beleuchtet werden soll.
Die Kommune soll näher an den Bürger heranrücken. Die Kommunen wissen am besten, welche Bedarfe die Bürger vor Ort haben. Wir haben bereits jetzt die Pflegekoordinatoren in den Landkreisen erfolgreich eingeführt. Die Beratung über die Pflegekasse ist inzwischen ein gesetzlicher Anspruch des Patienten. Aber diese Beratung und die Vernetzung der Akteure vor Ort soll weiter intensiviert werden. Die Einbeziehung der Nachbarschaft und des sozialen Umfelds ist besonders wichtig. So kann auch erreicht werden, dass soziale Teilhabe länger möglich ist.
Zum Schluss noch ein kurzer Ausblick in einem Satz: Der Sächsische Landtag wird sich nicht nur heute mit dem Thema Pflege beschäftigen, sondern wir haben jetzt bereits das Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz im parlamentarischen Verfahren. Hierbei geht es darum, dass gerade im Bereich der alternativen Wohnformen, also der Pflege-WGs, Möglichkeiten geschaffen werden, dass ältere Menschen einfacher und besser sowie niedrigschwellig zueinanderfinden können, und geprüft wird, welche Alternativen es zur ambulanten Krankenpflege sowie zum Pflegeheim gibt. Das ist wichtig, und hier kann das Parlament im gesetzgeberischen Verfahren zeigen, dass wir weiterhin aktiv sind.
Die Enquete-Kommission „Pflege“ hat also einen wichtigen Anstoß gegeben, einen wichtigen Beitrag geleistet und eine wichtige Diskussion in der Bevölkerung angestoßen. Nun hat sie die Möglichkeit, die Handlungsempfehlungen konkret umzusetzen.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Vielen Dank. Das war die Stellungnahme des Vorsitzenden der EnqueteKommission. Es schließen sich nun die Stellungnahmen der Fraktionen an. Es beginnt Herr Schreiber für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn ich drei oder vier Jahre zurückblicke, in das Jahr 2014, als wir in der Koalition miteinander den Koalitionsvertrag ausgehandelt und uns zum ersten Mal Gedanken darüber gemacht haben, welches Thema in dieser Legislaturperiode von der Enquete-Kommission behandelt werden soll, so bin ich damals gemeinsam mit Dagmar Neukirch relativ schnell auf ein Zukunftsthema gestoßen: das Thema Pflege im Alter.
Heute, im Jahr 2019, legt nun die Enquete-Kommission diesem Landtag den 416-seitigen Bericht vor, und – das sage ich ganz deutlich – das macht mich stolz, vor allem deshalb, weil dieser Landtag, wie bisher nur wenige, andere ein Thema angefasst hat, das tatsächlich ein Zukunftsthema ist, sich diesem gestellt hat – aus meiner Sicht nicht immer in Harmonie, aber zumindest in einer von Respekt geprägten Grundarbeitsweise mit viel Sachverstand und vielen Sachverständigen – und nach einer lebhaften Diskussion etwas auf den Tisch gelegt hat, das sicher nicht perfekt ist – das kann niemand für sich in Anspruch nehmen –, aber bei dem wir ganz deutlich zeigen: Wie ist die Situation im Freistaat Sachsen im Bereich der Pflege älterer Menschen, und wohin wollen wir im Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2030?