Dann war der gestrige Koalitionsantrag möglicherweise mit derselben heißen Nadel gestrickt. – Ich finde, man kann sich auf eine Sachebene, aber nicht auf diese Formfragen zurückziehen.
Zweiter Punkt. Der Entschließungsantrag – diesbezüglich muss ich dem Kollegen Pallas inhaltlich recht geben – kommt an der einen oder anderen Stelle ein bisschen arg dünn daher. Ich teile durchaus den Punkt II.4 mit der Ausbildung von Kriminalistinnen und Kriminalisten
ausdrücklich. Aber im Punkt I.2 pauschal zu behaupten, dass die sächsische Polizei nicht in der Lage sei, „neuen Kriminalitätsphänomenen, wie Internetkriminalität, international organisierten, mafiösen Strukturen und grenzüberschreitend angelegter Clankriminalität, wirksam und geboten nachhaltig zu begegnen.“
Na ja, man insinuiert meistens das in der Politik, was man für das hält, was man dem Gegner vorwirft. Ich weiß nicht, ob es das ist, was tatsächlich das Problem ist und was man der Großen Anfrage entnehmen kann.
Kollege Stange, ich teile vieles von dem, was hier drinsteht. Ich glaube aber, dass wir nach wie vor an der Oberfläche kratzen. Deswegen vorhin auch mein Redebeitrag im Wesentlichen zur Frage: Wie bekommt man das auch anders beleuchtet? Brauchen wir so etwas wie einen periodischen Sicherheitsbericht?
Einen Punkt möchte ich aber doch noch ansprechen, Herr Kollege Anton. Das war ja nun ein putziger Auftritt, uns mal wieder das Polizeigesetz hier reinzurühren. Wir reden über Organisierte Kriminalität. Jetzt fange ich noch einmal die Debatte an, die wir hier regelmäßig führen. Damit sind wir zu 99,9 % in der Strafverfolgung und im Bereich der Strafprozessordnung.
Sie können Ihr schönes neues Polizeigesetz nehmen, den Papierkorb unter Ihrem Schreibtisch vorziehen, das reinwerfen, den Papierkorb zurückschieben, und es ändert sich an der Verfolgungsbefugnis der Polizei rein gar nichts, weil wir nämlich im Bereich der Strafprozessordnung im Bundesrecht und der Strafverfolgung sind, und zwar schon weit über die Gefahrenabwehr hinaus.
Das heißt, ausgerechnet in diesem Bereich brauchen Sie nun wirklich keine Verschärfung des Polizeigesetzes, weil der Bundesgesetzgeber alles – von der Quellen-TKÜ bis zum großen Lauschangriff – nun einmal in der StPO geregelt hat, auch wegen der Organisierten Kriminalität. Von daher geht dieses Argument vollkommen fehl in diesem Phänomenbereich.
Gut. Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Lippmann, ich glaube, man sollte schon unterscheiden, ob wir uns im Bereich der Strafverfolgung oder im Bereich der Gefahrenabwehr befinden.
Das ist in den Ausführungen der LINKEN durchaus benannt worden. Man muss erst einmal an den Punkt kommen, dass man etwas als Organisierte Kriminalität erkennt.
Dabei sind wir aber noch nicht an dem Punkt, den Sie gerade beschrieben haben, sondern gerade bei der Aufklärung im Vorfeld sind wir im Gefahrenabwehrrecht.
Ich hatte jetzt eine kleine Diskussion, ob man zweimal zum Entschließungsantrag reden darf. Einbringung ist Einbringung, dann gibt es die Gegenreden. Es ist aber jetzt so passiert. Weg ist weg. Jetzt schauen wir nach vorn. Genauso machen wir das.
Ich lasse jetzt abstimmen über den Entschließungsantrag und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe Stimmenthaltungen. Es gab Stimmen dafür; dennoch ist der Entschließungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir gehen wieder in die Diskussion. Es beginnt die einreichende Fraktion, und danach folgen SPD, DIE LINKE, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Staatsregierung, wenn sie das wünscht. Herr Abg. Schiemann hat jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den Grenzregionen kommt die europäische Zusammenarbeit, aber auch die Wirksamkeit der Europäischen Union in besonderer Weise zum Ausdruck. In ihr sind Austausch und Kooperation in Europa und von Europa erlebbar. Hier steht Europa ganz besonders auf dem Prüfstand.
Den Freistaat Sachsen und die Republik Polen verbinden heute 123 Kilometer gemeinsame Grenze, bei der Tschechischen Republik sind es 454 Kilometer. Den Freistaat Sachsen verbinden jahrhundertelange enge Kontakte und gemeinsame Erfahrungen mit seinen Nachbarn im östlichen Europa. Tschechien und Sachsen haben eine bewegte gemeinsame Geschichte. Durch den Silberbergbau gelangte Sachsen seit dem 12. Jahrhundert zu Wohlstand und Ansehen, was die Ansiedlung von Sachsen sowie des tschechischen Erzgebirges in Böhmen vorantrieb.
Zu Beginn des 17. Jahrhunderts wurde Sachsen dann zum Fluchtpunkt für zahlreiche Böhmen, die vor der religiösen Verfolgung durch den damaligen Kaiser flohen und in Sachsen eine neue Heimat erhielten. Aber auch mit der Industrialisierung im Königreich Sachsen kamen viele Arbeitskräfte aus Böhmen, der späteren Tschechischen Republik, und aus Polen.
Die gemeinsame Geschichte von Polen und Sachsen reicht ebenfalls viele Jahrhunderte zurück. Während der Regentschaft von Friedrich August I. – genannt August der Starke – von 1694 bis 1733 und Friedrich August II. von 1733 bis 1763 waren sowohl Kurfürsten von Sachsen als auch Könige von Polen beide als sächsisch-polnische Union sogar in einem gemeinsamen Staatsgefüge verbunden. Das kann man gern als einen der Vorläufer der Europäischen Union bezeichnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, besonders mit Polen und der Tschechischen Republik verbinden uns die Zeit des Prager Frühlings, aber auch die Arbeit der Gewerkschaft Solidarność – waren sie doch auch Grundlagen für die Vorbereitung der friedlichen Revolution. Deshalb ist die Partnerschaft mit diesen beiden Völkern für uns eine existenzielle, weil sie neben der Partnerschaft auch Nachbarschaft einschließt.
Die interregionale Partnerschaft mit der Tschechischen Republik begann 1992 mit der Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit. Am 14. November 2018 wurde in Dresden die Gemeinsame Erklärung zur Fortführung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik für die Förderperiode 2021 bis 2027 unterzeichnet. Wir hoffen, dass die Förderperiode ab 2021 in den bewährten Strukturen und der gemeinsamen Verantwortung fortgeführt wird.