Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

Natürlich! Und alle haben hinterher einen letzten Satz gehabt. Damit müssen Sie jetzt einfach mal leben.

Es wird in diesem Hohen Haus immer erklärt, wie wichtig es sei, dass man auch nach außen ein vernünftiges Bild abgebe. Das haben wir mit dieser Debatte dieses Mal definitiv nicht getan. Am Ende ist die Art – ich will nicht sagen: Klamauk – und Weise, dieses Instrument zu missbrauchen,

(Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE)

unserer Demokratie nicht zuträglich. – Vielen Dank.

(Beifall bei den fraktionslosen Abgeordneten – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir brauchen von Ihnen keine Belehrungen!)

Kollege Stange, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich mache ebenfalls von meinem Recht als Abgeordneter des Sächsischen Landtags Gebrauch, nach einer Abstimmung eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abzugeben.

Ich habe gegen das Sächsische Polizeigesetz bzw. gegen diese Gesetzesnovelle gestimmt, weil mir nach wie vor – auch in der zugegebenermaßen sehr hitzigen und leidenschaftlichen Debatte – niemand ernsthaft eine Begründung geben konnte, weshalb Instrumentarien aus der Strafprozessordnung – also sprich: aus dem Strafverfahrensrecht – nach vorn ins polizeiliche Gefahrenabwehrrecht geräumt werden müssen. Das konnte mir niemand stichhaltig nachweisen. Mir konnte auch niemand stichhaltig nachweisen – im Übrigen auch nicht im Gespräch mit Kriminalisten –, weshalb das unbedingt gebraucht wird. Die Begründung, dass dies zur Terrorismusabwehr nötig sei, ist an dieser Stelle nicht tauglich.

Ich möchte einen zweiten Grund anführen, der mich eher zu den innerparlamentarischen Verfahren führt. Es gab umfangreiche Anhörungsbegehren, und zwar aus dem Änderungsantrag der Koalition heraus, zu denen man sich qua Mehrheit über diese Begehren hinweggesetzt hat. Man hat gesagt: Nein, das muss nicht angehört werden. Das mag sein, aber es wäre für eine gute Gesetzgebung im Sinne einer umfangreichen Sachverhaltsaufklärung hilfreich gewesen, diese Anhörungsbegehren nicht in den Wind zu schlagen, sondern sie durchzuführen.

Als letzten Punkt möchte ich ansprechen: Herr Präsident hat die Petition, die von knapp 21 000 Petentinnen und Petenten unterzeichnet wurde, ausweislich des Schreibens des Petitionsdienstes vom 14. März 2019 bereits an den Innenausschuss zur Behandlung überwiesen. Das ist bedauerlich. Leider ist das Schreiben des Herrn Präsidenten zur Überweisung mit Datum vom 25. März 2019 dem Innenausschuss erst am 27. März 2019 um 16:19 Uhr per Beratungs- und Informationsmaterial zur Kenntnis gegeben worden. Einen Tag darauf hat bereits die abschließende Behandlung stattgefunden, sodass die Darstellung der

Petentinnen und Petenten keinen Eingang mehr in die abschließenden Beratungen finden konnte.

Das finde ich für das Verfahren über ein so grundrechtsinvasives Gesetz sehr bedauerlich. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist keine Sternstunde parlamentarischen Handelns im Umgang mit den Auffassungen der Bürgerinnen und Bürger gewesen.

Danke schön.

Auch eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten ist auf 3 Minuten begrenzt!

(Zuruf des Abg. Enrico Stange, DIE LINKE)

Ja, aber es ist so. – Bitte, Kollege Pallas.

Danke, Herr Präsident! Auch ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgeben. Ich habe für das neue Sächsische Polizeirecht gestimmt, weil auch ich mir Sorgen um das Zusammenleben im Freistaat Sachsen mache und weil wir mit dem neuen Polizeirecht der Polizei die Möglichkeit geben, dieses Zusammenleben so friedlich, wie es sein sollte, auch zu schützen. Ich mache mir auch Sorgen um Minderheiten. Mit dem neuen Polizeirecht geben wir der Polizei die Möglichkeit, diese Minderheiten zu schützen.

(Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE)

Ich würde mir auch Sorgen machen, wenn sich Menschen nicht unbeobachtet durch den Freistaat Sachsen bewegen könnten. Aber ich habe heute zugestimmt, weil das mit dem neuen Sächsischen Polizeirecht nicht in Gefahr ist, da eben nicht flächendeckend überwacht wird.

Ich habe zugestimmt, obwohl auch ich bemerke, dass eine wachsende Zahl von Menschen Befürchtungen gegenüber der Polizei hat und polizeikritisch ist. Das nehme ich auch sehr ernst. Aber diese Polizeikritik hat nichts mit dem Sächsischen Polizeigesetz zu tun, sondern mit dem konkreten Agieren der Polizei.

Wir sind genauso besorgt wie Sie und haben mit konkreten Maßnahmen, zum Beispiel der Aufwertung der Vertrauens- und Beschwerdestelle und der Verlagerung aus dem Innenministerium, einen wirksamen Beitrag dazu geleistet, dass Vertrauen wieder aufgebaut werden kann.

Ich habe zugestimmt, weil der Gesetzentwurf auch durch die Änderungen zwischen Sicherheitsinteressen und Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger ausgewogen ist.

Ich habe zugestimmt, weil das Gesetz im Ergebnis verfassungskonform ist, und zwar sowohl auf inhaltlicher Ebene als auch auf Verfahrensebene, Kollege Stange, denn Sie haben Ihre Minderheitenrechte bekommen. Wir haben zwei Anhörungen im Landtag durchgeführt, die sehr intensiv und inhaltlich sehr gut waren. Diesbezüglich brauchen wir uns nichts vorwerfen zu lassen.

Ich habe zugestimmt, weil DIE LINKE in dieser Debatte extrem unredlich und verlogen argumentiert hat.

(Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Deswegen haben Sie zugestimmt?)

Zum wiederholten Mal haben Sie heute die polizeiliche Kriminalstatistik angeführt und daraus abgeleitet, dass kein neues Polizeigesetz notwendig sei, aber die Forderung, aufgrund sinkender Kriminalitätszahlen das Polizeipersonal einzusparen, habe ich von Ihnen nicht gehört. Das ist ziemlich verlogen, liebe LINKE.

(Zurufe der Abg. Enrico Stange und Marco Böhme, DIE LINKE – Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU)

Ich habe zugestimmt, weil jeder Bürger einen Anspruch darauf hat, dass der Staat für Sicherheit sorgt. Private Sicherheit können sich nur die Reichen leisten. Alle anderen sind auf eine handlungsfähige Polizei angewiesen. Diese handlungsfähige Polizei unterstützen wir mit dem neuen Polizeirecht. Deswegen habe ich zugestimmt. Zur Einhaltung der Grundrechte haben wir die Gerichte, die darüber wachen. Wir haben den Richtervorbehalt gestärkt. Auch diesbezüglich müssen wir uns nichts vorwerfen lassen.

Schlussendlich habe ich zugestimmt, weil die Koalition aus CDU und SPD in dieser Legislaturperiode viel dafür getan hat, die Polizeiarbeit besser zu machen. Wir haben das Personal aufgestockt, den Stellenabbau gestoppt und die Ausbildung gestärkt. Wir haben den Polizeibau gestärkt, und als letzten Baustein haben wir heute das sächsische Polizeirecht modernisiert und an die aktuellen Anforderungen angepasst.

Die Redezeit!

Damit habe ich begründet, warum ich – und ich denke, auch die Mehrheit meiner Fraktion – diesem Gesetz heute zugestimmt habe. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Kollege Lippmann, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe eine Erklärung im Namen meiner Fraktion über das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion ab, um das jetzt ein wenig abzukürzen, weil wir uns im Grunde innerhalb der Fraktion einig sind, warum wir den Gesetzentwurf abgelehnt haben.

Zum einen haben am heutigen Tag in dieser Debatte haltlose Sicherheitsversprechen über die Freiheitsrechte gesiegt. Das war der Grund, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen konnten. Sie haben sich für den vermeintlich einfacheren Weg entschieden und gaukeln mit diesem Polizeigesetz mehr Sicherheit vor, wo Sie einzig und allein mehr Bürgerrechtseingriffe vornehmen.

(Zuruf von der SPD)

Der zweite Grund: Sie haben heute nicht darlegen können, warum Sie tatsächlich die Notwendigkeit für diese Beschränkungen und Eingriffe sehen. An dieser Stelle sage ich ganz deutlich: Wir haben auch dagegen gestimmt, weil es nicht Aufgabe derjenigen ist, die Grundrechtseingriffe kritisieren, zu begründen, warum dies nicht notwendig ist, sondern es ist die Pflicht derer, die diese Eingriffe vollziehen, durch das Gesetz zu begründen, warum sie zwingend notwendig sind. Dazu haben wir heute herzlich wenig gehört.

Wir haben drittens dagegen gestimmt, weil diese Koalition sämtliche Evaluation der Sicherheitsgesetzgebung und damit auch eine Debatte über Alternativen in den letzten

Jahren umgangen hat und sich nun hier hingestellt hat, dass das nun alternativlos sei.

Und wir haben zum Vierten dagegen gestimmt, weil uns nun nur noch ein Weg bleibt, nämlich der Gang vor den Verfassungsgerichtshof, um das zu überprüfen. Vielen Dank.

(Beifall des Abg. Dr. Gerd Lippold, GRÜNE – Beifall bei den LINKEN)

Jetzt sehe ich keine Erklärungen zum Abstimmungsverhalten mehr. Damit können wir den Tagesordnungspunkt abschließen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung des Entwurfs

Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes

Drucksache 6/15970, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 6/17261, Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses

Den Fraktionen wird nun das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge kennen Sie, und es beginnt die CDU-Fraktion. Das Wort ergreift Herr Kollege Modschiedler.

Herr Präsident! Fünf Stunden haben wir hinter uns; das Polizeigesetz ist vorbei – jetzt müssen wir mental umsteigen, jetzt sind wir in der Justiz gelandet, wir sind in der zweiten Beratung des Entwurfs des Dritten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes. Das hier ist keine persönliche Erklärung, sondern das ist die Einbringung.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetz wollen wir erstens eine Unklarheit zur Reichweite des Auskunftsanspruchs der Presse gegenüber den Gerichten wieder beseitigen, und zweitens werden wir gemeinnützige und mildtätige Vereine von den Eintragungsgebühren in Vereinsregister befreien. Drittens wird die Zuständigkeit für die Entgegennahme von Mitteilungen zur Absicherung von Kundengeldern im Reisevertragsrecht geregelt. Mit einer Regelung im Sächsischen Justizgesetz sollen die Landkreise und auch die kreisfreien Städte als zuständige Behörden im Sinne dieser Vorschriften bestimmt werden. Die Behörden sollen auf Nachfrage erklären, ob ein Reiseveranstalter oder ein Vermittler verbundene Reiseleistungen mit Sitz im Inland seiner Pflicht zur Insolvenzsicherung auch nachgekommen ist.