Meine Damen und Herren, das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine zweite Runde? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage nun die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Ich kann das deutlich erkennen. Frau Staatsministerin Klepsch, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich überlege die ganze Zeit, ob ich auf die Worte von Herrn Wendt eingehe oder ob ich es wirklich sein lasse.
Ich glaube, Herr Wendt findet eine andere Krankenhauslandschaft vor und ist bei seinen Vor-Ort-Besuchen in anderen Krankenhäusern als ich.
Unsere 76 Krankenhäuser im Freistaat Sachsen sind gut aufgestellt. Wir haben eine abgestufte Krankenhauslandschaft in einem dreistufigen System. Ja, andere Bundesländer beneiden uns um unsere gut aufgestellte Krankenhauslandschaft. Das ist nicht nur ein Verdienst von mir, von meinen Leuten oder von uns heute. Das ist ein Verdienst derer, die nach der Wende hier saßen und die damals kluge Entscheidungen auf den Weg gebracht haben, gemeinsam, bis heute und bis hierher. Ich denke, das sollten und dürfen wir uns nicht kaputtreden lassen.
Herr Wendt, Sie haben einige Punkte angesprochen. Eines ist, Gott sei Dank, auch noch genannt worden: Sie haben so nebenbei gesagt, das seien bundesgesetzliche Regelungen. Ja, hier geht es um bundesgesetzliche Regelungen,
die im Vorfeld getroffen werden müssen, wenn wir von Sektoren sprechen, von ambulanter und stationärer Versorgung. Dazu müssen die Rahmenbedingungen auf Bundesebene geschaffen werden.
Aber jetzt komme ich auf das Gesetz zurück. Es stammt aus dem Jahr 1993; das wurde zitiert. Ich möchte betonen, dass uns dieses Gesetz ausreichend Raum gelassen hat, uns auf aktuelle Entwicklungen in der stationären Versorgung einzustellen. Wir konnten reagieren, auch in den zurückliegenden Jahren. Wir haben eine moderne, funktional gut abgestufte Krankenhauslandschaft, wie ich in meinen Eingangsworten deutlich zum Ausdruck gebracht habe.
Das garantiert unseren Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Sachsen die notwendige allgemeine, stationäre, regionale Grundversorgung und eben auch eine hochspezialisierte Spitzenmedizin. Eine gute Erreichbarkeit ist ebenfalls gegeben.
Garantiert ist auch, dass sich alle auf eine gute Qualität in unseren Krankenhäusern verlassen können. Auch das ist ein ganz wesentliches Kriterium. Ich persönlich halte diesen Aspekt für sehr wichtig, denn die Versorgung muss immer auch unter Berücksichtigung der Qualität betrachtet werden.
Kurzum: Wir sind gut aufgestellt. Andere Bundesländer, gerade die alten Bundesländer, schauen auf uns. Die Diskussion um die Öffnung der Ortskrankenkassen, die wir momentan führen, spiegelt sich hier ein Stück weit wider.
Das Sächsische Krankenhausgesetz hat es uns durch seinen Rahmen ermöglicht, ganz gezielt auch auf demografische Entwicklungen zu reagieren. Ich denke hier an den flächendeckenden Ausbau der Palliativversorgung oder an geriatrische Spezialabteilungen und Tageskliniken gerade für die älter werdende Bevölkerung. Landesweit sind wir auch diesbezüglich auf einem guten Weg.
Als drittes Beispiel möchte ich erwähnen, dass wir insgesamt sechs Adipositas-Zentren haben, die auf eine ganz andere, besorgniserregende Entwicklung spezialisiert sind. Auch hierauf haben wir reagiert.
Natürlich haben auch technische Möglichkeiten und digitale Angebote bereits in den letzten Jahren ihren Niederschlag in der Krankenhausplanung gefunden. Auch wenn das nicht so offensichtlich ist: Die Verweildauer, die Kapazitätsentwicklung, Tendenzen zur Ambulanz, die Bildung von Zentren hängen natürlich ganz eng mit neuen technischen und medizinischen Möglichkeiten und auch mit dem Thema Telemedizin zusammen.
Bei jeder Krankenhausplanung werden diese Aspekte zusammen mit den Partnern, die im Krankenhausplanungsausschuss mit am Tisch sitzen, besprochen, diskutiert und natürlich auch zu einem Ergebnis geführt. Dabei haben wir immer ganz speziell die Entwicklung im ländlichen Raum, aber auch die Entwicklung in den Städten besonders im Auge.
Sie werden sicher bemerkt haben, dass ich eingangs vielleicht etwas emotional eine Lanze für das Sächsische Krankenhausgesetz gebrochen habe, welches uns in den letzten Jahren Entwicklungsmöglichkeiten gelassen hat. Natürlich gibt es dazu auch ein Aber: Die stärkere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung, die Rolle der Krankenhäuser in der ambulanten Versorgung, die sogenannte sektorenübergreifende Versorgung und auch die Notfallversorgung sind Themen, die zunehmend an Fahrt aufnehmen und die diskutiert werden müssen. Darauf können wir im Augenblick mit den rechtlichen Regelungen im Bund und im Land eben nur schwer bzw. nur in Ansätzen reagieren.
Aus meiner Sicht passen daher das Anliegen des vorliegenden Antrags und die beabsichtigte Zeitschiene gut mit dem zusammen, was sich auf Bundesebene im Hinblick auf dieses Themengebiet gerade entwickelt. Wir sind an diesem Prozess mit beteiligt. Wir sitzen in der BundLänder-Arbeitsgruppe mit am Tisch. Wir diskutieren und gestalten genau diesen Prozess auf Bundesebene ganz aktiv mit.
Dass sich aus bundesrechtlichen Änderungen, aus diesen Entwicklungen dann auch neue Perspektiven ergeben, die sich in unserer Weiterentwicklung des Sächsischen Krankenhausgesetzes niederschlagen sollen, ist einfach nur konsequent.
Auch der Vorschlag, im Freistaat Sachsen einen Rahmen zu schaffen, in welchem zielgerichtet eine Debatte geführt werden kann, welche rechtlichen Regelungen möglich und notwendig sind, um die künftigen Versorgungsziele noch besser zu erreichen, halte ich für richtig. Nur so können künftige Rechtsrahmen neben den Ermöglichungsperspektiven – auch Themen wie die Begrenzung der Ressourcen und Ähnliches – in den Blick genommen werden. Dazu ist, wie ich glaube, ein transparenter, ein breit aufgestellter Prozess zwingend und hilfreich.
In diesem Sinne befürworte ich diesen Antrag und möchte trotzdem noch einmal sagen: Wir haben eine sehr gut aufgestellte Krankenhauslandschaft im Freistaat Sachsen.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, natürlich dürfen wir alle einmal emotional werden; dieses Recht hat ja jeder. Sie müssen sich aber schon am Koalitionsvertrag messen lassen. Darin ist festgeschrieben, dass das Krankenhausgesetz modernisiert werden soll. Nun wird das nicht getan, sondern es wird verschoben, vermutlich auf die nächste Legislaturperiode. Das ist Hauptkritik Nummer eins.
Ich habe nicht gesagt, dass die sächsischen Krankenhäuser ihrem Auftrag nicht mehr nachkommen können. Aber
gleichwohl gibt es Baustellen, die sichtbar sind und die abgebaut werden müssen. Da können wir zwar als Land reagieren, aber es gibt auch Dinge, die der Bund in der Verantwortung hat. Wie Sie wissen, wird der Bund von CDU/CSU und SPD regiert. Wir als Land können aber ebenfalls eingreifen und Vorschläge machen. Genau das erwarte ich von der Staatsregierung.
Meine Damen und Herren, wir kommen zum Schlusswort. Besteht der Wunsch seitens der Koalition, dieses noch zu halten? – Das ist nicht der Fall. Bevor wir zur Abstimmung kommen können, liegt zunächst noch ein Änderungsantrag in der Drucksache 6/17376 vor, der auch von Herrn Zschocke schon avisiert worden ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Besser spät als nie – wir wollen das Anliegen schon mit auf den Weg bringen. So, wie es jetzt aufgeschrieben ist, können wir diesem Antrag jedoch noch nicht zustimmen. Wir schlagen hier wirklich nur minimalinvasive Änderungen vor. Das heißt, wir ändern einen Begriff und ergänzen noch einen Punkt.
Ich glaube, es ist durch die Debatte und die Ausführungen der Ministerin deutlich geworden, dass wir, wenn es hier um eine zielgerichtete Debatte gehen soll sowie um die Frage, welche rechtlichen Regelungen alle angefasst werden müssen, bei aller gebotenen Zielorientierung eines solch offenen Prozesses einer Zukunftswerkstatt wirklich den Titel ändern müssen. Denn es geht um die Krankenhausversorgung in Sachsen und nicht allein um Formulierungen in nur einem Gesetz. Das wird insbesondere dadurch deutlich, dass Sie das Thema sektorübergreifende Versorgung in Ihrem Antrag genannt haben, aber auch die Frage der Versorgung im städtischen und ländlichen Raum. Da greift die Beschränkung auf das Krankenhausgesetz einfach zu kurz, um den zu diskutierenden Reformbedarf zu fassen. Wir glauben, dass das mit einer kleinen Änderung im Begriff gelöst werden kann.
Außerdem denke ich, dass es zwingend notwendig ist, in einer so zentralen Frage wie der Personalentwicklung im medizinischen und pflegerischen Bereich die Reformbedarfe und Entwicklungsbedarfe zu betrachten. Das ist so essenziell, dass wir meinen, dass das extra benannt werden muss. Deswegen bitten wir mit unserem Änderungsantrag darum, diesen Punkt noch in Ihren Antrag aufzunehmen. Dann können wir diesem auch zustimmen.
Ja, Herr Präsident, das möchte ich gern tun. Da hier der Wunsch aufkam, dass ich noch etwas dazu sage, möchte ich jetzt auch die Chance dazu nutzen.
Wir lehnen den Antrag aus zwei Gründen ab: Erstens wollen wir ganz konkret das Krankenhausgesetz nennen, weil es uns wichtig ist, dass es dieses Gesetz gibt. Zweitens wird in Punkt 3 über pflegerisches Personal gesprochen. Das gilt für jeden einzelnen Punkt, der aufgeführt ist – darin geht es immer um Personal. Deswegen wollen wir diesen Punkt nicht extra aufführen.
Die Argumentation der Ablehnung erschließt sich mir in keiner Weise. Ich finde, die Ablehnung ist auch nicht fundiert, denn Personal steht eben nicht explizit im Antrag. Mit Digitalisierung kann genauso gut die technische Infrastruktur gemeint sein, was für die Krankenhäuser sehr wichtig ist. Sie haben das mit keiner Silbe erwähnt, aber das ist elementar. Denn ein Krankenhaus wird von Menschen gemacht.
Bei den ganzen bundesgesetzlichen Änderungen müssen wir auch im Land darauf eingehen, was sich letztendlich auch im Krankenhausgesetz niederschlagen wird. Aus unserer Sicht ist es extrem kurzsichtig, sich nur auf das Gesetz zu beziehen. Ich habe es vorhin schon gesagt: Es geht hier um die Gesamtversorgung. Man kann das Krankenhausgesetz nicht losgelöst von medizinischer oder von Krankenhausversorgung machen; das funktioniert nicht.
In dieser Zukunftswerkstatt kann dann ein Produkt oder ein Nebenprodukt das Krankenhausgesetz sein. Es macht überhaupt keinen Sinn, dies nur auf das Krankenhausgesetz einzuschränken. Das ist überhaupt keine schlüssige Erklärung, sondern es ist nur dazu da, es abzulehnen. Vielleicht liegt es daran, dass die Legislaturperiode fast vorbei ist, aber ich bin es wirklich leid. Ein solches Verhalten macht wirklich sehr müde.
Wir werden uns beim Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten, da wir den Antrag von CDU und SPD komplett ablehnen. Von daher hat sich das erledigt.
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir nun über den Änderungsantrag ab. Meine Damen und Herren, wer der Drucksache 6/17376 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat die Drucksache dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir zum Ursprungsantrag, Drucksache 6/17123. Wer dieser seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dieser Drucksache entsprochen worden und der Antrag somit beschlossen.