Der Aktionsplan zeigt eine Vernetzung von Maßnahmen auf. Er zeigt aber auch, daß Diskussionen notwendig sind. Eine konkrete Umsetzung fehlt dem Aktionsplan leider noch; aber er ist ein Schritt in die richtige Richtung. - Danke.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren, bevor ich der Ministerin Frau Dr. Kuppe das Wort erteile, begrüßen wir Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Jugendweihe in Gardelegen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Die Bundesregierung hat am 1. Dezember 1999 den Bundesaktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen verabschiedet und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Als Landesregierung begrüßen wir diesen Aktionsplan ausdrücklich. Er entwirft ein umfassendes Gesamtkon
zept, um Gewalt gegen Frauen in verschiedenen Formen und verschiedenen Bereichen wirkungsvoller als bisher bekämpfen zu können. Der Aktionsplan zeigt, daß eine effiziente Prävention und eine erfolgreiche Intervention nur vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und der übergreifenden Zusammenarbeit von nachhaltigem Erfolg gekrönt sein kann.
Frau Ferchland, Sie haben anhand einer Menge Beispiele dargestellt, was das eigentliche Feld der Gewalt gegen Frauen und Mädchen anbetrifft. Ich werde noch darauf zu sprechen kommen, welche Schritte wir in Sachsen-Anhalt in Richtung der Umsetzung von Vorschlägen aus dem Aktionsprogramm der Bundesregierung bereits unternommen haben.
Sie schlagen eine Ergänzung des Bundesaktionsplans vor. So sollen auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen lesbische Frauen in den Aktionsplan aufgenommen werden. Die Bundesministerin Frau Bergmann hat bei einer Fragestunde im Bundestag dargelegt, daß im Bundesaktionsplan bewußt keine Zielgruppen hervorgehoben worden sind, sondern der vorliegenden strukturellen Gliederung der Vorrang gegeben wurde. Sie wies auf eine noch zu bildende Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum übergreifenden Thema hin, die sich mit der Umsetzung des Aktionsplans befassen soll.
In diesem Rahmen wird es uns möglich sein, das Thema „Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber lesbischen Frauen“ einzubringen. Ich schlage vor, daß wir diesen Weg gehen.
Meine sehr geehrten Herren und Damen! Mit der Verabschiedung des Bundesaktionsplans wird die Antigewaltarbeit auch in unserem Bundesland einen zusätzlichen Schub erfahren. Mit diesem Gesamtkonzept wird die Breite der notwendigen Handlungsfelder verdeutlicht. Der Antrag der PDS-Fraktion - Sie können es nachlesen - führt die Schwerpunkte im einzelnen aus.
Ich denke, daß wir in Sachsen-Anhalt gute Voraussetzungen zur konkreten Umsetzung von einzelnen Bausteinen haben. Um vielleicht den wichtigsten herauszugreifen: Die Landesregierung hat im Herbst des letzten Jahres das Programm zur Chancengleichheit für Frauen und Männer in Sachsen-Anhalt beschlossen, das unter anderem auch einen Komplex „Gewalt gegen Frauen“ behandelt. Durch den Kabinettsbeschluß haben sich sämtliche zuständigen Ministerien, alle Ressortministerinnen und -minister zur entsprechenden Umsetzung verpflichtet.
Es wird deutlich, daß nicht ausschließlich das Frauenressort bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gefragt ist. Der Polizei und der Justiz kommt beispielsweise bei einer effektiven Intervention eine Schlüsselrolle zu. Im Bereich der Prävention darf keinesfalls auf die Ressourcen des Kultusbereiches verzichtet werden.
In Sachsen-Anhalt existiert darüber hinaus bereits eine Reihe von Projekten, deren Aufbau im Bundesaktionsprogramm erst gefordert wird. Neben den Frauenschutzhäusern, auf die Sie bereits eingegangen sind und die in den Kommunen existieren, will ich auf einige ausgewählte Projekte eingehen.
Bereits 1995 wurde das Magdeburger Interventionsprojekt für Opfer sexualisierter Gewalt eingerichtet, das Frauen, Mädchen und Jungen, die Opfer von sexualisierten Gewalttaten geworden sind, Hilfen anbietet. Mit der Einführung dieses Interventionsprojektes ist es ge
Als erstes ostdeutsches Land - das ist der zweite Punkt hat Sachsen-Anhalt im Jahr 1996 ein Frauenflüchtlingshaus für traumatisierte alleinreisende Frauen und Kinder eingerichtet. Es bietet jenen Flüchtlingsfrauen ein Hilfsangebot, die in ihrer Heimat Gewalt, Folter oder psychischer Gewalt ausgesetzt waren und daher häufig unter psychosomatischen Krankheiten leiden und in dem fremden Umfeld besondere Schwierigkeiten haben.
Als dritten Punkt halte ich folgendes Projekt für erwähnenswert: Wir haben von unserem Hause aus im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Techniker-Krankenkasse einen Leitfaden für Kinderarztpraxen herausgegeben, der eine stärkere Sensibilisierung von Kinderärztinnen und Kinderärzten bei Kindesmißhandlungen und sexualisiertem Mißbrauch von Kindern bewirken soll.
Ein neueres Projekt ist die Männerberatungsstelle „Pro Mann“. Sie arbeitet seit dem zweiten Halbjahr 1999 im Bereich der Täterarbeit. Der gewalttätige Mann wird in der Beratung mit seiner Tat konfrontiert, und er wird zur Übernahme von Verantwortung ermutigt.
Seit Dezember des letzten Jahres existiert darüber hinaus eine Fachberatungsstelle für Opfer des Frauenhandels. In ihr sollen betroffene Frauen sozialpädagogische Betreuung erfahren. Sie sollen als Zeuginnen für das Strafverfahren gewonnen und auch während des Strafprozesses begleitet werden.
Sechster Punkt: Auf Initiative des Landes Sachsen-Anhalt ist eine Bundesratsinitiative erfolgreich im Bundesrat behandelt worden, nämlich das Kinderrechteverbesserungsgesetz, in dem als Rechtsnorm die gewaltfreie Erziehung von Kindern verankert ist. Über diesen Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag weiter beraten.
Auf kommunaler Ebene finden darüber hinaus zahlreiche Aktivitäten statt, von denen ich nur eine ganz aktuelle erwähnen möchte. Unter der Schirmfrauschaft der Landtagsabgeordneten Ute Fischer
Meine sehr geehrten Herren und Damen, Sie sehen, daß in Sachsen-Anhalt bereits eine Reihe von Maßnahmen, wie sie im Bundesaktionsplan von der Bundesregierung angeregt werden, existieren.
- Anschließend. - Das Landesprogramm zur Chancengleichheit von Frauen und Männern soll die Grundlage und den Rahmen bieten, um verstärkte Anstrengungen im Antigewaltbereich durch konkrete Projekte zu untersetzen. Die Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes in der Antigewaltarbeit ist bei uns im Haus in der Leitstelle in der Planung. Es kann aber nur gemeinsam mit den Akteuren vor Ort umgesetzt werden.
Die Landesregierung wird darüber hinaus die von der Bundesregierung angekündigten Vorhaben im Rahmen
des Bundesaktionsplans auf Landesebene intensiv begleiten. Dazu erwarte ich insbesondere das Gesetzeswerk, das die Bundesjustizministerin angekündigt hat, durch das eine vereinfachte Wohnungszuweisung an die Frau bei häuslicher Gewalt und ein Kontakt- und Näherungsverbot des Mißhandlers ins Auge gefaßt wird. Ich erwarte dieses Gesetzesvorhaben mit großer Spannung. Die Maßnahmen müssen dann auch, was ihre Umsetzung anbelangt, unbedingt in einen Landes-aktionsplan eingearbeitet werden.
Frau Ministerin, die zwangsweise Zuführung oder Verpflichtung gewalttätig gewordener Männer zu Beratungsangeboten ist eine Frage, die bundesweit, zumindest in der politischen Klasse, sehr kontrovers diskutiert wird. Mich interessiert der Standpunkt der Landesregierung und die Argumentation dazu.
Meine Überzeugung war bisher, daß eine solche zwangsweise Zuführung zu einer Beratung wenig erfolgreich sein würde. Wir haben uns mittlerweile aber darauf verständigt, daß wir das Beratungsprojekt „Pro Mann“ wissenschaftlich begleiten wollen und dann auch diese Frage in die Evaluierung einspeisen wollen, um zusätzliche Erfahrungen und Anhaltspunkte zu gewinnen; denn auf eine bloße persönliche Einschätzung hin und auf der Grundlage dessen, was in der öffentlichen Diskussion stattfindet, dürfen solche Entscheidungen nicht getroffen werden.
Ich würde jede Möglichkeit, einen gewalttätigen Mann wieder zurück in ein friedfertiges Leben zu führen, ergreifen wollen. Wenn diese Möglichkeit auch über etwas mehr Zwang geht, dann würde ich mich einem Zwang stärker öffnen können. Aber im Moment fehlen mir dafür noch gesicherte Anhaltspunkte.
Danke sehr. - Für die Fraktion der DVU erteile ich dem Abgeordneten Herrn Weich das Wort. Bitte, Herr Weich. - Er verzichtet?
- Mir war gemeldet und aufgeschrieben worden, daß Herr Weich redet. Sie können sich davon überzeugen, hier steht: Herr Weich. - Bitte, Herr Wolf, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum PDSAntrag muß ich folgendes bemerken: Lügen ist auch Gewalt. Man tut der Wahrheit Gewalt an.
Leider sagt die PDS in dem Antrag nicht die volle Wahrheit. Halbwahrheiten sind viel schlimmer als Lügen, weil man sie viel schwerer erkennen kann.
Das soll begründet werden. Man kann bei solchen Themen niemals entweder nur die eine oder nur die andere Seite vertreten und damit Ausschließlichkeit üben.
Für diejenigen, die es offenbar nicht wissen: Es gibt zwei Geschlechter. Einige in der PDS wissen es nicht.
Daraus besteht die Menschheit. Das gibt so lange Probleme, wie Menschen diese Erde bevölkern werden.