Ihre Anregung begrüßen wir. Wir meinen aber, es müßte intensiver geprüft werden. Die Fakten hat der Innenminister bereits genannt. Ich will sie nicht noch einmal wiederholen. Wir unterstützen den Sport, wie Sie wissen, vielfältig und auch im Rahmen des Landeshaushaltes mit rund 55 Millionen DM jährlich. Auch die Polizeisportvereine werden vielfältig unterstützt. Auch hierzu leisten wir einen hohen Beitrag.
Mit Ihrem Einverständnis möchte ich meinen übrigen Redebeitrag zu Protokoll geben. Wir meinen, daß wir das im Ausschuß weiter klären können. Augenscheinlich gibt es ja große Übereinstimmung, und das Wesentliche hat der Innenminister bereits gesagt. Allerdings möchten wir, daß der Innenausschuß federführend berät. Außerdem sollte der Antrag in den Ausschuß für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport überwiesen werden. Ansonsten sage ich: Schauen wir mal. Sport frei! - Danke schön.
Wir in Sachsen-Anhalt sind zu Recht stolz auf die Leistungen unserer Spitzensportlerinnen und -sportler. Die mutmachende Bilanz von den Olympischen Sommerspielen in Atlanta kann nicht oft genug in Erinnerung gerufen werden: Die 23 Sachsen-Anhalter Starter bei der Olympiade holten ca. 12 % aller deutschen Medaillen. Der Sport zeigt, wo faire Wettbewerbsbedingungen herrschen, können die Menschen in Sachsen-Anhalt mehr als mithalten.
Die SPD-Fraktion begrüßt daher jede Anregung, wie die Bedingungen für Leistungssportler in Sachsen-Anhalt zu optimieren sind. Das Land ist hier auch nachhaltig engagiert.
Im Gesamtvolumen fördert Sachsen-Anhalt den Sport mit 55 Millionen DM jährlich. Seit 1992 hat SachsenAnhalt mehr als 120 Millionen DM für die Förderung von Sportstätten aufgebracht. Erwähnt sei an dieser Stelle auch der Goldene Plan Ost, den das Land kofinanziert.
Wenn die Antragstellerin also vorschlägt, entsprechend den Sportfördergruppen bei der Bundeswehr für in der Ausbildung befindliche Polizeibeamtinnen und -beamte eine Sportfördergruppe bei der Polizei Sachsen-Anhalts einzurichten, so stößt dieses bei uns nicht auf taube Ohren. Der Vorschlag verdient eingehende Prüfung. Insbesondere der Gedanke, dem Trägerverein des Olympiastützpunktes Magdeburg/Halle ein Vorschlagsrecht für geeignete Bewerber einzuräumen, würde eine unter sportlichen Gesichtspunkten optimale Auswahl gewährleisten und hat meine Sympathie.
Zu prüfen ist aber auch die rechtliche und tatsächliche Umsetzbarkeit der Vorstellungen der Antragstellerin.
Zum einen sei schon an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß im Rechtsstaat die Auslese von Bewerbern für
eine Stelle im öffentlichen Dienst nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen ist. Inso-fern verbietet es die Gesetzeslage - die CDU-Fraktion spricht es in ihrem Antrag nur kurz an -, Spitzensportler anderen Bewerbern mit Hinweis auf die Erfordernisse der Sportförderung vorzuziehen. Die Situation ist bei der Bundeswehr anders, da sich hier - jedenfalls soweit es den Grundwehrdienst betrifft - die Frage einer Konkurrentenklage nicht stellt.
Weiterhin ist zu bedenken, daß das Land SachsenAnhalt im Jahr nur so viele Polizeibeamte im mittleren Dienst, nämlich 30, ausbildet, wie tatsächlich - auch unter dem Gesichtspunkt des Personalabbaus - Bedarf an Polizeibeamten besteht. Bei einer so kleinen Gruppe erscheint es kaum möglich, eine Sportfördergruppe in einer vernünftigen Größenordnung einzurichten.
Trotz der von mir aufgezeigten offensichtlichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Antrages der CDUFraktion erachtet es die SPD-Fraktion als sinnvoll, diesen Antrag im Ausschuß für Inneres zu beraten. Denn über die Förderung von Auszubildenden hinaus stellt sich durchaus die Frage, wie sich die berufliche Karriere von Polizeibeamtinnen und -beamten mit dem Spitzensport vereinbaren läßt. Ich spreche hier zum Beispiel die Frage der Freistellungen an.
Weiterhin lohnt es sich, auch der Frage nachzugehen, welchen Beitrag zur Förderung des Spitzensports unsere Polizeisportvereine leisten können.
Meine Damen und Herren! Gibt es Widerspruch dagegen, daß Kollege Hoffmann den letzten Teil des Redebeitrags zu Protokoll gibt? - Das ist nicht der Fall. Dann durften Sie so verfahren. - Das Wort hat jetzt für die DVU-Fraktion der Abgeordnete Herr Wolf.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir betrachten den Antrag und stellen fest, es soll zunächst eine Beschränkung des Förderkreises auf Polizeibeamte des mittleren Dienstes geschehen, die sich entschlossen haben, Polizeimeister zu werden, um günstigstenfalls als Polizeihauptmeister in den Ruhestand treten zu können.
Das ist bedenklich, da aus dem Programm andere Fördergruppen, insbesondere die Anwärter für den gehobenen Polizeivollzugsdienst, ausgeblendet werden würden. Diese Gruppe ist nicht mehr oder weniger leistungsfähig als die anderen Anwärter. Es wäre zu fragen, warum Kommissaranwärter bei gleichen Anlagen und gleichem Leistungsstand aus der Fördergruppe ausgeblendet sein sollen, nur weil sie Polizeikommissare werden wollen. Hiervon wäre zumindest der Artikel 7 der Landesverfassung, der Gleichheitsgrundsatz für das Land Sachsen-Anhalt, berührt. Das muß noch bedacht werden.
Darüber hinaus will die CDU-Fraktion den Beamten die Möglichkeit eröffnen, die Ausbildung im Rahmen einer besonderen Ausbildungsgruppe, einer Sportfördergruppe, zu absolvieren. Für die Ausbildung aller Polizeivollzugsbeamten gilt im Lande Sachsen-Anhalt die Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes des Landes. In dieser Verordnung sind aber keine besonderen Ausbildungsgruppen vorgesehen. Die Laufbahnverordnung geht wie alle Laufbahnverordnungen der Länder von der Einheitslaufbahn in der Polizei aus. Das be
deutet, daß im Vordergrund der polizeilichen Ausbildung die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten steht und nicht etwa zum Sportler.
Der von der Dienststelle angebotene Sport und der Sport während der Ausbildung dienen im Rahmen der körperlichen Ertüchtigung der Sicherung oder Wiederherstellung der Dienstfähigkeit. Damit geht der Antrag der CDU-Fraktion an den rechtlichen Voraussetzungen der Laufbahnverordnung leider vorbei. Es sind also zunächst die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die tatsächlichen Möglichkeiten für eine Sportfördergruppe bei der Polizei auf einer anderen Grundlage zu eröffnen.
Das Vorbild der Sportfördergruppen bei der Bundeswehr bzw. beim Bundesgrenzschutz bezüglich der Abstimmung von Ausbildungszeiten und Ausbildungsablauf erfaßt nicht die Spezifika bei der Polizei. Die Bundeswehr ist ein militärischer Verband. Der Bundesgrenzschutz ist weitgehend eine Truppenpolizei. Wenn überhaupt eine Vorbildfunktion abgeleitet werden könnte, so würde das nur für die Bereitschaftspolizei als Truppenpolizei gelten können.
Dabei ist jedoch zu bedenken, daß der Verbleib der jüngeren Beamten in den Abteilungen der Bereitschaftspolizei von kurzer Dauer ist. Daraus folgt, daß selbst bei gutem Willen eine Förderung von Polizeibeamten zu Spitzensportlern wohl kaum möglich sein wird.
Selbst die aus der nordrhein-westfälischen Polizei hervorgegangenen Polizeiweltmeister der Leichtathletik, die Polizeihauptkommissare Kinder und Knickenberg, blieben die Ausnahme; denn sie standen in der Pflicht, Dienst versehen zu müssen. Daß sie dennoch Sport treiben und Erfolge erzielen konnten, war ausschließlich auf das Entgegenkommen der Vorgesetzten zurückzuführen. Dieses Entgegenkommen wurde allerdings auf Kosten anderer Polizeibeamter gewährt und hielt zu keiner Zeit einer formalrechtlichen Betrachtung stand.
Der CDU-Fraktion ist also zunächst anzuraten, die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Installierung einer Sportfördergruppe bei der Polizei zu untersuchen, um gegebenenfalls Polizeisportler des Landes in eine sportliche Vorbildfunktion zu rücken.
Wir befürworten nicht die Ausbildung von Polizeibeamten des mittleren Dienstes erster und zweiter Klasse und darüber hinaus zu Lasten des Einzeldienstes. Wenn Sportfördergruppen bei der Polizei geschaffen werden, sollte das mit der Erhöhung der Zahl der Planstellen des mittleren Dienstes einhergehen, damit nicht polizeiliche Pflichten der Beamten der Sportfördergruppe zu Lasten des Postens des Streifendienstes sang- und klanglos verlagert werden können.
Unter der Maßgabe, daß die rechtlichen Voraussetzungen für das begehrte Vorhaben der CDU-Fraktion geschaffen werden, würde sich unsere Fraktion dem eingebrachten Antrag allerdings anschließen können.
Alle Beamten sollten wissen, ob nun mittlerer, gehobener oder höherer Dienst, daß sie sich für die eine oder andere Laufbahn entscheiden könnten.
Schließlich wäre noch zu fragen, wie die dienstliche Verwendung der Beamten der Sportfördergruppe aussieht, wenn sie durch die natürliche Alterung den geforderten Leistungsstandard nicht mehr erbringen können.
Es geht jedenfalls nicht an, daß man einen Kinder, Knickenberg, Schur oder Recknagel in die Uniform steckt und sie zu Lasten anderer Betroffener in gut do
tierten Besoldungsgruppen beläßt, und zwar zu Lasten der nicht befähigten Polizeivollzugsbeamten. - Danke.
Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Debatte angelangt. - Herr Kollege Schulze, möchten Sie noch einmal sprechen?
Dann muß ich darüber einzeln abstimmen lassen. Ich lasse zunächst über die Überweisung in die beiden Ausschüsse abstimmen. Wer damit einverstanden ist, daß der Antrag in den Ausschuß für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport und in den Innenausschuß überwiesen wird, den bitte ich, das kundzutun. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Überweisung in die beiden Ausschüsse zugestimmt worden.
Ich lasse über die Federführung abstimmen. Kollege Hoffmann hat namens der SPD-Fraktion vorgeschlagen, die Federführung dem Innenausschuß zu übertragen. Wer stimmt diesem Vorschlag zu? - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Nach Übereinstimmung im Präsidium wurde festgestellt, daß dem Vorschlag der SPDFraktion gefolgt wurde. Der Ausschuß für Inneres ist mit der Federführung betraut worden. Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 14 abgeschlossen.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 15 aufrufe, bitte ich Sie um Aufmerksamkeit für die folgende Information. Die PDS-Fraktion hat beantragt, den Tagesordnungspunkt 21, den letzten am heutigen Tage, von der Tagesordnung abzusetzen und zurückzustellen. Nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 der Geschäftsordnung ist dafür ein Mehrheitsbeschluß des Landtages notwendig. Wer würde diesem Antrag folgen? - Gegenstimmen? - Zwei Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Bei zwei Gegenstimmen ist dem Antrag gefolgt worden. Der Tagesordnungspunkt 21 wurde damit zurückgestellt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits am 16. April 1999 hat sich der Landtag in seiner 19. Sitzung mit dem Thema des betreuten Wohnens und des barrierefreien Bauens in SachsenAnhalt befaßt. Der in die Ausschüsse für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr überwiesene Beschluß zu dem Thema des alten- und behindertengerechten Wohnens sowie des betreuten Wohnens in Sachsen-Anhalt wurde nach der Beratung am 30. September und am 1. Ok
Bereits am 21. Juli 1999 teilte die Landesregierung in der Drs. 3/1949 zu Punkt 2 des Beschlusses mit - ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin -, „daß die Landesregierung der Aufforderung des Landtages nachgekommen ist und geprüft hat, wie das betreute Wohnen beispielsweise in Form eines Qualitätssiegels 'Betreutes Wohnen in Sachsen-Anhalt' für die Nutzer transparenter dargestellt werden kann.“
Das ist der Stand. Wir wissen nicht, wie das Prüfergebnis der Landesregierung aussieht. Diese Frage ist bis zum heutigen Zeitpunkt offengeblieben. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegt Ihnen der heutige Antrag der CDU-Fraktion vor. Wir wollen, daß es in diesem Punkt weitergeht und daß wir in dieser Frage mit einem Gütesiegel weiterkommen. Wir glauben, daß wir dabei die große Unterstützung des Hohen Hauses haben.
Den Stellenwert, den betreute Wohnformen zwischenzeitlich in der Gesellschaft und im Angebot ambulanter Hilfeleistungen einnehmen, brauche ich an dieser Stelle nicht noch einmal zu betonen und auszuführen. Das haben wir schon ausführlich in den Ausschüssen getan.
Fest steht: Wir wollen ein Gütesiegel für betreutes Wohnen, mag es auch später irgendwann einmal anders heißen, mag es einen anderen Titel bekommen; da sind wir völlig frei. Denn letzten Endes geht es uns darum, daß wir in die Inhalte gehen, daß es in SachsenAnhalt weitergeht.
Die Inhalte sind für uns sehr wichtig; denn wir brauchen in Sachsen-Anhalt eine Art Verbraucherschutz für unsere älteren Bürger, wenn es um die Entscheidung geht, ob ich das Angebot einer betreuten Wohnform nutzen möchte. Dabei spielt auch eine Rolle, in welchem Umfeld ich mich bewegen kann, wo ich mich aufgehoben fühle. Mit der Einführung eines Gütesiegels wird dazu ein richtiger und wichtiger Schritt getan.
Im Vordergrund, meine sehr verehrten Damen und Herren, steht in unserem Antrag das Betreuungskonzept das ist sehr wichtig -, daß jeweils ein Betreuungskonzept gesucht wird und daß, egal wie klein oder wie groß das Umfeld auch sein mag, ein barrierefreies Wohnumfeld für uns der ausschlaggebende Punkt ist. Wir wissen auch, daß in Sachsen-Anhalt hierzu bereits Erfahrungen vorliegen. Wir haben einen Prüfbericht der Landesregierung im Juli vorgelegt bekommen. Wir wissen um die Standpunkte einiger Verbände und Organisationen, und alle sprechen von der Notwendigkeit eines Gütesiegels.
Herr Minister Heyer, da Sie jetzt hier sitzen, werden Sie sicher auch dazu reden und nicht Frau Ministerin Kuppe. Wir wollen genau nicht reglementieren, wie es in dem Prüfbericht steht, den wir schon diskutiert haben. Denn wir wollen gemeinsam mit den Organisationen und Verbänden ein Konzept suchen, mit ihnen Standards erarbeiten, die Mindeststandards sein können und auch sein sollten. Wir wollen initiativ sein. Aber es muß jemand für diesen Bereich das Zepter in die Hand nehmen. So weit sind wir nicht gekommen in den Diskussionen des anderen Antrags, daß wir bereits sagen: Nehmt das Zepter in die Hand! Man kann es auch gern wieder abgeben, wenn sich der Fall erledigt hat.