Frau Präsidentin! Ich will nur darauf hinweisen: Der Beschluß des Landtages ist für erledigt erklärt worden. Man kann eine parlamentarische Initiative danach weiterführen. Sie haben es im Ausschuß gesagt, Herr Minister Heyer: „Auf eine Frage von Herrn Dr. Eckert erklärt der Minister, die Landesregierung werde die Behindertenverbände vor Ort bei der Erstellung der Kriterien für das Qualitätssiegel Betreutes Wohnen Sachsen-Anhalt umfassend einbeziehen.“
Das ist uns einfach zuwenig. Wir wollen wirklich bei der Erarbeitung des Kriterienkataloges - ich weiß nicht, ob ich mich vorhin falsch ausgedrückt habe - viele andere Bereiche, zum Beispiel die Wohnungsbaugenossenschaften, den Städte- und Gemeindebund usw., einbeziehen, um eine Richtung zu geben. Worauf zielen wir denn ab? Wollen wir nur barrierefreies betreutes Wohnen haben in Sachsen-Anhalt? Betreutes Wohnen ist mit einem Betreuungskonzept verbunden.
Wir haben zum Teil über die Barrierefreiheit in SachsenAnhalt gesprochen. Die PDS hat ihren Antrag zurückgezogen, weil es nicht damit getan ist, daß ein barrierefreies Haus gebaut wird.
Wir wollen mit unserem Antrag diese Gedanken eigentlich nur weiterführen. Sie haben in der Unterrichtung des Landtages einfach erklärt, daß Sie das geprüft haben und dem Beschluß des Landtages nachgekommen sind. Nun wollen wir, daß es weitergeht.
Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie nun nicht weiter in den Ausschüssen für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr darüber reden wollen.
Es muß auch eine politische Entscheidung getroffen werden. Über die Richtung sollte man mit den Verbänden diskutieren. Wir haben eindeutig gesagt, wir wollen ein Betreuungskonzept in den Vordergrund stellen mit barrierefreiem Wohnumfeld. Daß es dafür unterschiedliche Modelle gibt, wissen wir. Darüber haben wir schon diskutiert. Aber wir sind in den Ausschüssen nicht zum Ende gekommen.
Deshalb sollte sich der Landtag, das Hohe Haus, des Problems annehmen. Parlamentarische Initiativen sind in diesem Bereich -
(Herr Bischoff, SPD: Das können Sie doch im Ausschuß sowieso jederzeit machen, sich infor- mieren lassen!)
- Herr Bischoff, Sie können sich im Ausschuß auch über so vieles informieren lassen und tun es dennoch ganz populistisch im Landtag.
- Nein. Das ist reine Sacharbeit in Gesprächen mit den Bereichen. Wir müssen endlich weiterkommen. Wir müssen sehen, wo wir hingehen. Die Forderungen der Landesbereiche sind recht unterschiedlich.
(Herr Bischoff, SPD: Wir sind schon viel weiter, als Sie denken! - Herr Sachse, SPD: Die Arbeit wird geleistet!)
Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Debatte angelangt. Ich meine das auch so, wie ich es sage.
Wir kommen zur Abstimmung über die Drs. 3/2668. Es ist beantragt worden, diesen Antrag in die Ausschüsse für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr zu überweisen. Die Federführung soll dem Sozialausschuß übertragen werden. Kann ich darüber insgesamt abstimmen lassen? - Dann verfahren wir so.
Wer folgt dem Antrag auf Überweisung in die genannten Ausschüsse? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen ist der Antrag abgelehnt worden.
(Herr Bischoff, SPD: Die Überweisung war das erst mal! - Herr Sachse, SPD: Die Überweisung ist abgelehnt worden!)
- Entschuldigung, die Überweisung ist abgelehnt worden. Ich muß noch über den Antrag abstimmen lassen.
Ich lasse jetzt über den Antrag in der Drs. 3/2668 abstimmen. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei gleichem Abstimmungsverhalten ist dieser Antrag abgelehnt worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 15 abgeschlossen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit alljährlicher Regelmäßigkeit beschäftigen wir uns im Umwelt- und im Agrarausschuß, dann auch im Finanzausschuß und darüber hinaus mit dem Pro
blem der Zuschüsse an Unterhaltungsverbände zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung. In jedem Jahr der gleiche Kampf - man möchte schon von einem Ritus sprechen - um die Verteilung der immer knapper werdenden Mittel.
Nichtsdestotrotz gelang es auch für das Haushaltsjahr 2000 mit Ach und Krach, in den Einzelplan 15 den unbedingt notwendigen Betrag für die Unterhaltungsverbände einzustellen. Dennoch wird mit dem Haushaltsvermerk, daß von dieser Summe 2 Millionen DM für die Unterhaltung der Stauanlagen vorzuhalten sind, die Decke immer dünner.
In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, daß wir schon während der Haushaltsdiskussion sehr wohl über dieses Problem laut nachgedacht haben und daß wir, wie ich meine, fraktionsübergreifend vor allem in den Fachausschüssen einhellig der Meinung waren, daß bei der Ausreichung der Zuschüsse der Aufwand der Unterhaltungsverbände in den sehr unterschiedlichen Regionen mehr Berücksichtigung finden müsse.
Nicht erst seit dem letzten Haushaltsjahr erwarten auch die Unterhaltungsverbände, die die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung mit hohem Aufwand betreiben müssen und die Kosten dann auf die Nutzer - zu großen Teilen Land- und Forstwirte - umlegen, daß die Landesregierung und das zuständige Ministerium in diesem Zusammenhang ernsthafte Schritte unternehmen. Die Bereitschaft seitens der Unterhaltungsverbände, hierbei mitzuarbeiten, liegt vor. Die Regierung bzw. die zuständigen Ministerien sollten die Angebote zur Zusammenarbeit unbedingt aufgreifen.
Ich kenne natürlich als Mitglied des Unterhaltungsverbandes Stremme/Fiener Bruch mit Sitz in Genthin auch die ganz konkreten Vorstellungen aus den Unterhaltungsverbänden. So wird aus der Praxis vorgeschlagen, den bisherigen Verteilungsschlüssel auf der Basis der Regelung nach § 107 Abs. 2 des Wassergesetzes durch folgende Parameter zu ergänzen:
Es sollte erstens die tatsächliche Unterhaltungslänge der Gewässer zweiter Ordnung im Verbandsgebiet stärker berücksichtigt werden. Wir müssen auch der Tatsache Rechnung tragen, daß große Strecken noch aus der DDR-Zeit verrohrt sind und einem tatsächlichen Unterhaltungsbedarf nicht unterliegen.
Drittens sollten die örtlichen Gegebenheiten generell stärker berücksichtigt werden. So hängt zum Beispiel der Aufwand eines Unterhaltungsverbandes sehr davon ab, ob die Pflege- und Unterhaltungsarbeiten etwa im Harz oder im Flachland, sprich in den Grünlandbereichen der Altmark, des Elbe-Havel-Winkels oder im Bereich Wittenberg/Jessen, stattzufinden haben.
Viertens sollte künftig die Größe der Gewässer als Kriterium bei einer differenzierten Verteilung der Zuschüsse herangezogen werden. So sind zum Beispiel Böschungslänge, Sohlbreite, Gewässertiefe, Wasserdurchlässe, Rohrleitungen - diese erwähnte ich schon unter Punkt 1 -, Stauanlagen, Wehre und anderes mehr Umstände, die auf den Aufwand und damit auf die Kosten sehr großen Einfluß haben können. Je mehr Durchlässe vorhanden sind, je höher ist natürlich auch der Aufwand eines Verbandes für die jährliche Unterhaltung, weil diese Durchlässe zur Versandung oder Verlandung neigen.
Fünftens. Mit Blick auf den schon erwähnten § 107 Abs. 2 des Wassergesetzes sollte auch der Sockelbetrag betrachtet werden. Ich könnte mir auch vorstellen, daß man diesen Sockelbetrag erhöht. Beispiele aus der Praxis zeigen, daß es Regionen in Sachsen-Anhalt gibt, in denen aus Kulanz Straßengräben auch dort gemäht werden, wo garantiert kein Wasser mehr abzuführen ist. Damit werden höhere Kosten nachgewiesen, um über einen Sockelbetrag zu kommen und noch in den Genuß der Landesmittel zu gelangen. Das, denke ich, sollte nicht passieren.
Ich möchte auf ein weiteres Kriterium hinweisen: Unsere Grünlandgebiete sind durch eine höhere Gewässerdichte charakterisiert. Das hat seine Grundlage in der Natur; denn die schlechteren Böden mußten seit Urzeiten von Menschenhand be- und entwässert werden. Das bedeutet: Dort, wo ich mehr Gewässer habe, habe ich schlechtere Bedingungen. In schlechteren Ertragslagen - sprich gerade in Grünlandbereichen - habe ich auch noch höhere Kosten zu tragen.
Wir hatten heute schon eine Diskussion zur Einkommenssituation in der Landwirtschaft. Ich sagte es bereits: Zu großen Teilen werden die Kosten, die anfallen, der Land- und Forstwirtschaft aufgebürdet. Das ist, denke ich, schon wieder eine Ungerechtigkeit innerhalb der Gesellschaft.
Es wäre nach unserer Meinung empfehlenswert, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Nun wissen wir natürlich, wie es mit den Arbeitsgruppen ist. Wenn es sich dadurch nur zeitlich in die Länge zieht, bringt es nichts. Es müßten an praktischen Beispielen für die kommenden Jahre Variantenberechnungen durchgeführt werden, um einen möglichst genauen Verteilerschlüssel zu erhalten, einen, der wesentlich gerechter ist als der, den wir jetzt anwenden.
Inwiefern dieses Herangehen aus zeitlicher Sicht, das heißt unter Beachtung des Haushaltsvollzuges 2000, noch zum Tragen kommen kann, kann ich am heutigen Tag nicht einschätzen. Wir hatten schon einmal eine Auszahlung der Zuschüsse im Monat Mai. Das war allerdings meines Wissens einer der frühesten Zahlungstermine. Es wäre also mit einem sehr raschen Herangehen - unser Antrag geht dahin, umgehend einen Vorschlag zu unterbreiten - in den Monaten März und April durchaus möglich, daß wir parallel zu der Vorlage durch die Landesregierung in den Fachausschüssen mit den Fachleuten sowohl aus der Praxis als auch aus der Verwaltung ins Gespräch kommen könnten, um dann die günstigste Variante zu übernehmen.
Aufgreifen sollten wir diese Überlegungen allemal, vor allem im Hinblick auf stetig geringer werdende öffentliche Mittel. Es gibt auch noch einen Haushalt 2001 und darauf folgende Haushaltspläne. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.
Danke für die Einbringung. - Wir kommen jetzt zu der vereinbarten Fünfminutendebatte in der Reihenfolge DVU, CDU, SPD und PDS. Als erstem erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Keller in Vertretung der Umweltministerin das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 1994 hat das Land Sachsen-Anhalt den Unterhaltungsverbänden Zuschüsse in Höhe von fast 60 Millionen DM zu den Aufwendungen für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zur Verfügung gestellt.
Bei der Verteilung der Zuschüsse war der Tatsache Rechnung zu tragen, daß in den jeweiligen Verbänden, wie der Antrag der PDS-Fraktion richtig darstellt, sehr unterschiedliche Aufwendungen erforderlich sind. Das ist insbesondere auf den Umfang der zu unterhaltenden Gewässer zurückzuführen. So schwanken die zu unterhaltenden Gewässerlängen zwischen 1 700 km im Unterhaltungsverband Milde/Biese und 193 km im Unterhaltungsverband Elbaue.