Zu 2: Die zukünftige Perspektive der Deponie HalleLochau steht nicht im Zusammenhang mit den zur Zeit laufenden Schadensvorsorgemaßnahmen. Notwendig ist vielmehr eine tragfähige Gesamtkonzeption, die sowohl den sicheren Betrieb der Deponie als auch deren Nachsorgearmut nach der Stillegung berücksic htigt.
Die Landesregierung setzt sich für einen Weiterbetrieb der Deponie ein, soweit die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sind und der Betrieb einschließlich der Sanierung der Anlagen wirtschaftlich gestaltet werden kann.
Frau Ministerin, ich darf Sie kurz unterbrechen. - Meine Damen und Herren! Der Geräuschpegel läßt mich darauf schließen, daß weder die Fragen noch die Antworten von allgemeinem Interesse sind. Bitte dämpfen Sie den Geräuschpegel.
Auch der Abfallwirtschaftsplan für den Regierungsbezirk Halle vom November 1999 beinhaltet die Deponie HalleLochau als eine wesentliche Entsorgungsvariante.
Die zukünftige Perspektive der Deponie hängt maßgeblich von der europäischen und bundesdeutschen Rechtsetzung ab. Nach dem dabei gesetzten Rahmen werden für Anlagen wie die Deponie Halle-Lochau sowohl eine Basisabdichtung als auch eine geologische Barriere gefordert, über die die Deponie nicht verfügt. Inwieweit künftig alternative Lösungen, die die Auswirkungen von Deponien auf die Umwelt gleichwertig begrenzen, in atypischen Fällen zulässig sein werden, steht derzeit in Frage.
Auch hinsichtlich der Kriterien für die an die abzulagernden Abfälle zu stellenden Anforderungen, insbeson-dere zur Vorbehandlung, bemüht sich die Landesregierung auf Bundesebene um Lösungen, die auch den Bedingungen der Deponie Halle-Lochau Rechnung tragen.
Frau Ministerin, können Sie sagen, welche Genehmigungsunterlagen vom Betreiber nicht vollständig geliefert worden sind, so daß keine Genehmigung möglich war?
Der zweite Punkt. Sie verweisen auf die neue EU-Deponierichtlinie. Mit welchem Zeitrahmen rechnen Sie bis zur Rechtswirksamkeit dieser neuen EU-Deponierichtlinie, die dann in Landesrecht umgesetzt werden muß? Ist nicht im Ergebnis dieser Zeitabläufe damit zu rechnen, daß sich die anderen entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften längst anders orientiert haben werden, so daß vom Aufkommen her kein sinnvoller Betrieb der Deponie mehr möglich sein wird?
Um die Frage zu klären, welche Unterlagen nicht vollständig vorliegen, müßte ich nachsehen. Das sind sehr detaillierte Fragestellungen. Es geht um die Unterlagen, die für die Deponiegasfassung erforderlich sind. Diese müssen an die Lage- und Höhenverhältnisse für die einzelnen Fassungselemente angepaßt werden. Ferner ist
festgestellt worden, daß die Ausführungsplanung von der Genehmigungsplanung abweicht. Diese Differenz ist bisher nicht aufgeklärt worden. Es geht um die Unterlagen der Gasfassung.
Eine Prognose hinsichtlich des Zeitrahmens bis zur Rechtswirksamkeit der neuen EU- Deponierichtlinie ist schwierig. Die UMK hat sich damit befaßt. Alle Umweltministerien Deutschlands sind daran interessiert, daß es in diesem Jahr zu einer Lösung kommt. Für uns ist nur entscheidend, daß absehbar wird, daß atypische Fälle in Deutschland geregelt werden können. Die EU läßt das zu.
In Deutschland wird derzeit die Diskussion darüber geführt, atypische Fälle nicht in die deutsche Rechtsetzung aufzunehmen. Wir bemühen uns gemeinsam mit etwa fünf anderen Bundesländern, den atypischen Fall möglich zu machen. Sonst hätten wir für den Betrieb der Deponie in Lochau keine Rechtsgrundlage. Soweit das absehbar ist, können wir tätig werden.
Mit Ihrer Äußerung in bezug auf die Orientierung der Landkreise haben Sie recht. Das Regierungspräsidium hat, wie ich glaube, für nächste Woche zu einer Beratung eingeladen, die dieses Thema zum Gegenstand hat. Dort wird das Regierungspräsidium Vorstellungen hinsichtlich einer Konzeption und eines Zeitrahmens vorstellen, so daß die Landräte eine Orientierungshilfe bekommen.
Die Frage 3 stellt der Abgeordnete Herr Dr. Bergner. Sie betrifft das Thema Baustopp auf der Deponie Hal-leLochau.
Nach Auskunft sachkundiger Fachleute sind die von dem Deponiebetreiber geplanten ökologischen Baumaßnahmen dringlich und der Stopp ihrer Durchführung schwer zu verantworten.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit der Baumaßnahmen, über die ein Baustopp verfügt wurde?
2. Auf welche Summe belaufen sich derzeit die finanziellen Schadenersatzforderungen der betroffenen Firmen bzw. des Deponiebetreibers aufgrund des veranlaßten Baustopps, und wer trägt diesen Schaden?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Dr. Bergner, Ihre Frage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Unstreitig besteht für die Deponie Halle-Lochau sicherheitstechnischer Nachholbedarf im Hinblick auf die Sickerwasserfassung und die Gasfassung der Deponie. Insofern verweise ich auf meine zu der Frage von
Herrn Hacke gemachten Ausführungen. Der tatsächlich erforderliche Umfang der angesprochenen Maßnahmen steht jedoch gegenwärtig noch nicht fest. Sie bedürfen in jedem Fall der Prüfung in den dafür vorgesehenen Zulassungsverfahren. Der Deponiebetreiber ist gefordert, entsprechende Antragsunterlagen vorzulegen.
Zu 2: Schadenersatzansprüche betroffener Firmen oder Dritter sind angesichts der dargelegten Rechtslage nicht zu erwarten. Der Landesregierung ist auch nicht bekannt, daß derartige Ansprüche geltend gemacht worden sind.
Frau Ministerin, wie erklären Sie sich, daß in einer einschlägigen Pressemitteilung der Deponiebetreiber zitiert wird, der Schadenersatzzahlungen in Höhe von 700 000 DM anführt?
Frau Ministerin, ich hatte neulich Gelegenheit, mit Vertretern der Umweltverwaltungen in Sachsen und Thüringen zu sprechen. Dort wurde absolutes Unverständnis darüber geäußert, daß das Umweltministerium in Sachsen-Anhalt nicht in der Lage ist, im Rahmen der Friststellung für die Abfallwirtschaftskonzepte auch eine ausreichende Entscheidung zur Deponie Lochau zu treffen.
Meine Frage: Wie würden Sie die Kritik, die, wie gesagt, aus den unmittelbaren Nachbarländern kommt, interpretieren? Wie würden Sie dazu Stellung nehmen?
Das zeigt mir, daß sich die Umweltverwaltungen der Nachbarländer mit den Details, die hierbei eine Rolle spielen, offensichtlich nicht ausreichend auseinandergesetzt haben und daß es hierbei handfeste Interessen gibt, eine negative Entscheidung zu Lochau zu befürworten. Ich meine, Sachsen wäre sicher ganz froh darüber, wenn wir die Deponie Lochau schließen würden.
Frau Häußler, Sie hatten die Hoffnung geäußert, daß der Bund ein Deponiestillegungsprogramm auflegen möge, gerade für solche atypischen Fälle. Gibt es dazu schon nähere Hinweise?
Die gibt es noch nicht. Der Bund wird Förderungen zur Schließung von Deponien geben, nicht zum Weiterbetrieb in dem Sinne. Wir müssen diesen atypischen Fall überhaupt erst per gesetzlicher Regelung ermöglicht bekommen.
Beim Bund heißt es: Am besten Schließung ab 2005. Wir wissen, daß wir Lochau ab 2005 nicht schließen wollen. Also brauchen wir erst einmal eine gesetzliche Grundlage dafür, daß wir nach dem Jahr 2005 in ökologisch ordentlicher Form die Deponie weiter betreiben können, mit dem Ziel der Schließung zu einem Zeitpunkt, der Investitionen erlaubt, der Abschreibungen möglich macht und der in die bundesdeutsche Abfallwirtschaftsplanung oder die entsprechenden Diskussionen paßt.
Wenn uns dies gelingt, werden wir die Frage zu klären haben, wie hoch die Kosten für die Schließung sind und ob wir den Bund dafür gewinnen können, uns bei dieser Schließung zu unterstützen.
Frau Ministerin, wenn es so ist, wie Sie es eben erklärt haben, wie kommt es dann, daß im Abfallwirtschaftsplan für den Regierungsbezirk Halle der Deponiebetrieb bis 2084 eingestellt ist?
Nach meiner Kenntnis ist die Geschäftsführung beauftragt, bis zum Jahr 2030 ein Schließungskonzept zu erarbeiten. Wie läßt sich dieser Widerspruch erklären?
Herr Hacke, das bringt eben die gesetzliche Entwicklung so mit sich. Natürlich muß der Abfallwirtschaftsplan zu einem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Zu dem Zeitpunkt, da das RP Halle das abgeschlossen hat, war die Konzeption, die Sie ganz genau kennen, so angelegt, daß wir einen langfristigen Weiterbetrieb vo rhatten.
Inzwischen ist die bundesdeutsche Diskussion ein Stück vorangetrieben worden. Es stellt sich heraus, daß wir das gesetzlich nicht so regeln können. Also muß man über neue Dinge nachdenken. Dies steht auch nicht alternativlos im Abfallwirtschaftsplan, sondern dort sind zwei Alternativen für diesen Regierungsbezirk betrachtet, eben weil es keine gesetzliche Grundlage gibt. Also meine ich, daß sich das RP Halle genau richtig verhalten hat.
Wir kommen zur Frage 4. Sie wird gestellt von der Abgeordneten Frau Wiechmann zum Thema Schutzwesten für die Polizeivollzugsbeamten des Objektschutzes des Landtages. Bitte, Frau Wiechmann.
1. Sind die Polizeivollzugsbeamten des Objektschutzes des Landtages mit Schutzwesten oder mit körperangepaßten Schutzwesten einschließlich Halsschutz ausgerüstet, oder ist eine Ausstattung geplant?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Wiechmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.