Bei der Verteilung der Zuschüsse war der Tatsache Rechnung zu tragen, daß in den jeweiligen Verbänden, wie der Antrag der PDS-Fraktion richtig darstellt, sehr unterschiedliche Aufwendungen erforderlich sind. Das ist insbesondere auf den Umfang der zu unterhaltenden Gewässer zurückzuführen. So schwanken die zu unterhaltenden Gewässerlängen zwischen 1 700 km im Unterhaltungsverband Milde/Biese und 193 km im Unterhaltungsverband Elbaue.
Dieser Differenziertheit versucht die Regelung in § 107 Abs. 2 des Wassergesetzes dadurch Rechnung zu tragen, daß Verbände mit einer großen Gesamtlänge an Gewässern in ihrem Verbandsgebiet wesentlich, zum Teil um ein Vielfaches höhere Zuschüsse erhalten als die Verbände, die geringere Gewässerlängen aufweisen.
Die im Wassergesetz getroffene Regelung geht somit davon aus, daß ein hoher Anteil an zu unterhaltenden Fließgewässern auch hohe Unterhaltungsaufwendungen bedingt, aus denen wiederum ein höherer Bedarf an Zuschüssen entsteht.
Betrachtet man die beiden genannten Unterhaltungsverbände, so findet man das bestätigt. Der Verband Elbaue erhielt im Jahr 1999 beispielsweise Zuschüsse in Höhe von etwa 58 000 DM. Das entspricht 1,49 DM pro Hektar Verbandsfläche. Dem Verband Milde/Biese mit einer wesentlich höheren Unterhaltungslast wurden dagegen 498 000 DM, fast neunmal soviel, bereitgestellt. Das entspricht 5,25 DM pro Hektar Verbandsfläche.
Zusammengefaßt wird die Bemessungsgrundlage für die Zuschüsse in § 107 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt dem Grundanliegen der Gewässerunterhaltung, den ordnungsgemäßen Zustand für den Wasserabfluß landesweit zu erhalten, durchaus gerecht.
Im Zusammenhang mit der Beratung des Haushalts 2000 ist allerdings deutlich geworden, daß die Reduzierung der Zuschüsse des Landes an die Unterhaltungsverbände auf 5 Millionen DM im Jahr 2000 bzw. die Kompensation in den einzelnen Verbänden unterschiedliche Resonanz finden. Ein Grund hierfür dürfte insbesondere darin liegen, daß einzelne Verbände gezwungen sind, deutlich höhere Aufwendungen umzulegen.
Konkrete Vorstellungen für eine Überprüfung der Bemessungsgrundlage nach § 107 des Wassergesetzes haben sich aus der Sicht der Verbände, des Wasserverbandstages und der landwirtschaftlichen Verbände allerdings noch nicht ergeben.
Herr Czeke, Sie haben eben in Ihrer Einbringungsrede fünf Punkte genannt. Diese waren bisher noch nicht Gegenstand der Debatte. Die Landesregierung ist gern bereit, die bereits im Umweltausschuß zum Ausdruck gekommenen Bemühungen der Fraktionen zur Überprüfung der Bemessungsgrundlage des Wassergesetzes konstruktiv zu begleiten. Eine sinnvolle Regelung läßt sich allerdings wohl nur dann finden, wenn es gelingt, in
Ich möchte allerdings nicht verhehlen, daß es aus unserer Sicht derzeit als schwierig angesehen wird, einen anderen praktikablen Verteilungsmodus zu finden. Bei jeder über die derzeitigen Verteilungsmodalitäten hinausgehenden Differenzierung ist eine sehr komplizierte Verfahrensweise bei der Erfassung und Kontrolle der Parameter zu erwarten. Bei der Schaffung des Wassergesetzes wurden bereits verschiedene, zum Beispiel nutzungsbezogene Berechnungen diskutiert, die auch nach heutigen Erkenntnissen weder zielorientiert noch verwaltungstechnisch umsetzbar sind.
Sofern mit den Verbänden Übereinstimmung über eine noch stärkere Bezuschussung der Unterhaltungsverbände mit hoher Unterhaltungslast erzielt werden kann, dürfte einzig die Anhebung des Sockelbetrages von derzeit 6 DM pro Hektar praktikabel erscheinen. Dadurch wird der Effekt erzielt, daß Verbände mit geringerem Unterhaltungsaufwand unter die Bemessungsgrenze fallen und nicht mehr in den Vorteil einer Bezuschussung kommen. Die Unterhaltungsaufwendungen sind in diesen Fällen zu 100 % aus den Beiträgen der Mitglieder zu finanzieren. Im Umkehrschluß erhalten die Verbände mit hoher Unterhaltungslast anteilig höhere Zuschüsse.
Ob eine solche Verteilung tatsächlich durchsetzbar ist, mag die weitere Diskussion zeigen. Insofern, meine Damen und Herren, werden wir uns der Diskussion sicherlich stellen, die, wie ich eben angedeutet habe, schwierig ist. Das wird allerdings nur in einem Konsens umsetzbar sein. Die Landesregierung wird dieser Diskussion im Ausschuß folgen und wird Beiträge dazu leisten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach § 107 des Wassergesetzes hat das Land SachsenAnhalt im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel den Unterhaltungsverbänden auf Antrag einen Zuschuß zu ihren Aufwendungen für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zu gewähren.
Bei der Verteilung der bereitgestellten Mittel an die einzelnen Unterhaltungsverbände muß jedoch differenziert vorgegangen werden. Beispielsweise müssen die Länge der Gewässer, die Pflege und Gestaltung der Lebensräume innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten und andere territoriale Besonderheiten in FFH-Gebieten hierbei ausdrücklich berücksichtigt werden, um keinen Unterhaltungsverband zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
Für eine notwendige Gebietsbeurteilung kann die Auflistung der Natura 2000 sehr hilfreich sein. Darin sind alle Vorschlagsgebiete mit einer Größe von wenigen hundert Hektar bis zu mehreren tausend Hektar sowie weitere Gliederungen nach Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie verzeichnet. Darin ist unschwer zu erkennen, daß die einzelnen Gebiete mit ihren Gewässern ungleich groß sind und diesbezüglich auch im
Hinblick auf die zu erwartenden Zuschüsse differenziert in ihrer Wertigkeit betrachtet werden müssen.
Zuschüsse an Unterhaltungsverbände künftig differenzierter zu vergeben unter Beachtung sämtlicher Umweltschutzkriterien, wie in diesem Antrag gefordert, entspricht auch unseren Vorstellungen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Czeke hat bereits auf das Problem der bisherigen finanziellen Unterstützung der Unterhaltungsverbände aufmerksam gemacht. Ursprünglich hatte die Landesregierung im Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2000 wieder einmal keine finanzielle Unterstützung für Unterhaltungsverbände vorgesehen.
Aus diesem Grund hatte die CDU-Fraktion die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe des Jahres 1999 beantragt und eine zusätzliche Unterstützung in Höhe von 2 Millionen DM für die Bewirtschaftung und die Übernahme von Stauanlagen gefordert. Leider, meine Damen und Herren, wurden diese Anträge durch die SPD-Fraktion dahin gehend abgeändert, daß die zusätzliche Aufgabe der Bewirtschaftung und Übernahme der Stauanlagen nicht zusätzlich unterstützt wird. Sie ist statt dessen in den für die Unterhaltungsverbände bewilligten Mitteln in Höhe von 7 Millionen DM enthalten.
Dies bedeutet letztlich, daß sich das Land - wie an vielen Stellen unseres Landeshaushalts - durch die Übertragung zusätzlicher Aufgaben und durch die Nichtbewilligung von zusätzlichen finanziellen Zuschüssen aus der Verantwortung zurückzieht und dadurch gleichzeitig eine Sanierung seines Haushalts vornimmt.
Daraufhin hatte der Umweltausschuß bereits im Dezember des letzten Jahres gefordert, die knappen finanziellen Zuschüsse durch eine differenzierte Bezuschussung entsprechend den tatsächlichen Aufwendungen zur Gewässerpflege und somit unter Berücksichtigung der territorialen Besonderheiten zu verteilen.
Heute entsteht der Eindruck, daß durch die zögerliche Umsetzung dieser Forderung die Auszahlung der Zuschüsse über längere Zeit verzögert werden soll. Dieser für das Land geringe finanzielle Vorteil führt bei den Unterhaltungsverbänden auf jeden Fall zu erheblichen finanziellen Engpässen. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, schließen wir uns dem PDS-Antrag an. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von der PDS-Fraktion geforderte Neuregelung der Zuschüsse an die Unterhaltungsverbände beschäftigt uns seit mehreren Jahren im Rahmen der
Haushaltsberatungen. Es ist richtig - darin stimme ich als Altmärker mit dem Antrag der PDS überein -, daß eine gerechtere Lösung bei der Vergabe der Zuschüsse erreicht werden muß.
Dies muß vor allem auch vor dem Hintergrund der Sparzwänge geschehen, um die Neuverschuldung des Landes zu reduzieren.
Ein Wort zu Ihnen, Herr Hacke. Es ist gut und schön, wenn Sie die Forderung aufmachen, mehr Geld einzustellen. Aber dann hätten Sie auch aufzeigen müssen, an welcher Stelle wir das Geld wegnehmen sollen, um das aufzufüllen.
Außerdem, denke ich, ist es notwendig, den Unterhaltungsverbänden durch ein klares Bekenntnis zur Unterstützung derselben Planungssicherheit zu geben.
Lassen Sie mich kurz unsere Position zur Neuregelung der Zuschüsse an die Unterhaltungsverbände darlegen.
Uns kommt es darauf an - darin stimme ich offensichtlich mit dem Antragsteller überein -, daß die Unterhaltungsverbände, welche in ihrem Territorium die größte Gewässerdichte haben, auch zukünftig mit einem angemessenen Zuschuß rechnen können. Die verschiedenen Modelle sind bei der Einbringung des Antrages der Fraktion der PDS dargelegt worden. Ich denke, darüber kann man diskutieren.
Unseres Erachtens wäre es - der Minister hat es schon angeführt - denkbar, den Sockelbetrag der Förderung von 6 DM zu erhöhen und den Verteilungsmodus zu verändern. Welche Wirkungen sich daraus ergeben oder ob es noch andere, bessere Varianten gibt, sollte im Ausschuß geklärt werden.
Ein Vorschlag zur Novellierung des Wassergesetzes, welcher übrigens von Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, stammt, ist bereits in den parlamentarischen Raum eingebracht worden. Um eine zügige Umsetzung Ihrer Forderung zu erreichen, ist es angebracht, daß wir als Landtag das Zepter selbst in die Hand nehmen und nicht erst auf einen Vorschlag der Landesregierung warten. Ich bin mir sicher der Minister hat es stellvertretend für die Umweltministerin zum Ausdruck gebracht -, daß uns die Landesregierung bei diesem Vorhaben fachlich unterstützen wird.
Im Interesse der Unterhaltungsverbände weise ich darauf hin, daß über die mit diesem Antrag verbundene Novellierung des Wassergesetzes zügig zu beraten ist, damit die Auszahlung der Zuschüsse an die Unterhaltungsverbände nach dem neuen Modus pünktlich erfolgen kann. Es soll nichts verzögert werden.
Von daher vertreten wir die Ansicht, daß der Antrag der PDS-Fraktion federführend in den Ausschuß für Raumordnung und Umwelt und zur Mitberatung in den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in den Ausschuß für Finanzen und in den Ausschuß für Inneres überwiesen werden sollte. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Ein paar Bemerkungen seien mir doch gestattet. Herr Kollege, Sie sprachen eben davon, daß die Unterhaltungsverbände mit Zuschüssen rechnen können. Die Verbände müssen mit Zuschüssen rechnen. Es bedarf einer gewissen Sicherheit, weil auch die Ausschreibungen über drei bzw. über fünf Jahre erfolgen. Wenn dieses Prozedere immer jährlich abläuft, ist damit nichts zu machen.
Ich habe darauf hingewiesen, daß wir das Augenmerk auch darauf legen müssen, daß innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt die regionalen Unterschiede bewertet werden. Im Harz könnte man davon ausgehen, daß man mit den Gewässern, die mit einem natürlichen Gefälle ausgestattet sind, keinen Aufwand hat. Im Gefällebereich ist das etwa der Fall. Dort haben Sie eventuell eine Böschung instand zu setzen. Aber die Geröllauswaschung, wo das aus dem natürlichen Gefälle herausläuft, sind sehr groß. Wir haben den Grünland-bereich. Unser Nachbarverband hat deutlich andere Aufwandshöhen als wir.
Wir würden uns wünschen, daß bei der Novellierung des Wassergesetzes die Unterhaltungsverbände, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet worden sind, im gesellschaftlichen Interesse wesentlich mehr bevorzugt würden, weil sie als Körperschaften mit ihrer Tätigkeit auf den Bodenwasserhaushalt Einfluß nehmen. Das ist von gesellschaftlichem Interesse. Das würde auch die Begründung von AB-Maßnahmen unterstützen. Derzeit lehnt die Arbeitsverwaltung so etwas ab.
Zu den Problemen, die wir gerade an Gewässern zweiter Ordnung haben, gehört zum Beispiel der Bewuchs. Dieser ist einerseits gewollt, andererseits mit dem Nachteil behaftet, daß sich mit Maschinen nichts mehr machen läßt. Ich habe wesentlich höhere Aufwendungen bei Handarbeit, und es funktioniert nicht.
Wir haben auch Fälle in Sachsen-Anhalt, bei denen Kosten von 8 DM entstehen, zum Beispiel durch das Ausmähen von Straßengräben, die nicht einmal dem Landnutzer, sprich dem Berufskollegen, in Rechnung gestellt werden. Es gibt also keine Umlage. Wir zahlen in unserer Region derzeit 14 bzw. 15 DM, die Kollegen in der Altmark zahlen 20 DM und darüber.
Wir hatten bereits im Jahre 1998 ein zusätzliches Paket in Höhe von 2 Millionen DM. Damals wurde es für den ökologischen Rückbau eingestuft. Wir hatten es im Hohen Haus anders beschlossen, als es dann verwaltet worden ist. Davon ist keine D-Mark abgeflossen. Das geschah aus dem einfachen Grund, weil die „Ministeriellen“ plötzlich auf den Trichter kamen, das Programm mit einer 40prozentigen Kofinanzierung zu realisieren. Die zwei beantragenden Verbände können nicht 200 000 DM aufbringen. Das leuchtet eigentlich jedem ein.
Ich denke, wir müßten auch bei der Betrachtung des Sockelbetrages eine Kontrolle einführen. Ein Verband kann nicht für sich angeben, daß das so ist, sondern es muß eine Kontrolle geben.