Protokoll der Sitzung vom 10.02.2000

Ich denke, wir müßten auch bei der Betrachtung des Sockelbetrages eine Kontrolle einführen. Ein Verband kann nicht für sich angeben, daß das so ist, sondern es muß eine Kontrolle geben.

Vielleicht kommen wir dann dazu, daß die Positionen Gewässer erster und zweiter Ordnung noch einmal ak

tualisiert und „begradigt“ werden. Wir haben Gewässer erster Ordnung, die einen Spaten breit und einen Spaten tief sind. Wir haben es uns angeschaut und im Hohen Haus mehrfach darüber diskutiert. Gewässer erster Ordnung sind solche - ich wiederhole es für die Nichtfachleute -, die ich mit dem Schiff befahren kann.

Die Gewässerlänge absolut ist von besonderer Bedeutung. Auch die Vergleichbarkeit zwischen den Nachbarverbänden ist wichtig. Es kann nicht sein, daß der eine Verband 1,50 DM für den laufenden Meter aufwendet und der Verband daneben schafft es für 0,70 DM. Da muß man genauer hinschauen.

Ich denke, die Höhe des Bodenwertes sagt auch deutlich etwas aus. Je höher dieser Wert ist, desto geringer ist die Gewässerdichte. Als Beispiel nenne ich die Börde. Ich könnte mir andere Verteilungen vorstellen.

Wir haben mit der Ausschußüberweisung keine Probleme, auch wenn ich als Landwirt sagen würde, daß mir die Federführung im Agrarausschuß besser gefallen würde. Da die Mittel aber in den Einzelplan 15 eingestellt sind, müssen wir uns dem natürlich beugen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Debatte. Es ist beantragt worden, diesen Antrag der PDS-Fraktion in die Ausschüsse für Raumordnung und Umwelt federführend und zur Mitberatung in den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in den Ausschuß für Inneres und in den Ausschuß für Finanzen zu überweisen. Kann ich darüber insgesamt abstimmen lassen? - Dann verfahren wir so.

Wer stimmt der Ausschußüberweisung zu? - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Diese sehe ich ebenfalls nicht. Dann ist das so beschlossen. Wir haben den Tagesordnungspunkt 16 abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Wahl einer Schriftführerin gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages

Wahlvorschlag der Fraktion der DVU - Drs. 3/2670

Meine Damen und Herren! Der Landtag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25. Mai 1998 nach § 7 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages zwölf Mitglieder des Landtages zu Schriftführerinnen und Schriftführern gewählt.

Am 28. Januar 2000 ist das Mitglied des Landtages Frau Veronika Brandt aus der Fraktion der DVU ausgetreten. Frau Brandt steht damit als Schriftführerin der DVU-Fraktion nicht mehr zur Verfügung.

Diesen Schriftführerposten gilt es neu zu besetzen. In dem Ihnen vorliegenden Wahlvorschlag der DVU-Fraktion wird dem Hohen Haus empfohlen, Frau Kerstin Helmecke zur Schriftführerin für die Dauer der dritten Wahlperiode zu wählen.

Ich denke, es gibt keinen Widerspruch, wenn wir gemäß § 77 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages durch Handzeichen wählen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das sehe ich nicht. Dann verfahren wir so.

Wer dem Wahlvorschlag in Drs. 3/2670 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen und ohne Gegenstimmen ist die Abgeordnete Frau Kerstin Helmecke zur Schriftführerin gewählt worden. Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 17 abgeschlossen.

(Zustimmung von Frau Wiechmann, DVU)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Erste Beratung

Erwerb von potentiellen Kerngebietsflächen im zukünftigen Biosphärenreservat Gipskarstlandschaft Südharz

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/2671

Der Antrag wird durch den Abgeordneten Herrn Dr. Köck eingebracht.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Trotz mehrfacher Beschlüsse der Umweltministerkonferenz, entsprechender Aussagen im Koalitionsvertrag der beiden regierungstragenden Bundestagsfraktionen und Verfahrensvorschlägen durch den Präsidenten des Bundesamtes für Naturschutz und der Umweltverbände, die in der Verfügungsgewalt der BVVG stehenden Flächen in Naturschutzgebieten nicht zu privatisieren, deuten jüngste Verhandlungen zwischen dem Bundesfinanzund dem Bundesumweltministerium darauf hin, daß nur bereits ausgewiesene Kerngebietsflächen, also Totalreservate, in Großschutzgebieten den Ländern kostenfrei übertragen werden sollen. Für die übrigen Flächen in Naturschutzgebieten komme ansonsten höchstens ein Flächentausch in Betracht.

Da im zukünftigen Biosphärenreservat Gipskarstlandschaft Südharz zwar die entsprechenden Naturschutzgebiete, jedoch noch nicht die Totalreservate der zukünftigen Schutzzone 1 ausgewiesen worden sind, sind diese vor einem Verkauf nicht sicher.

Während bei einem normalen Naturschutzgebiet eine mit den Schutzzielen in Übereinstimmung stehende Nutzung einem Eigentümer bzw. einem Nutzer unter Einsatz von Fördermitteln durchaus zugemutet werden kann, setzt der Schutzstatus Totalreservat zwingend voraus, daß sich diese Flächen in Landeseigentum befinden.

Um die gemäß der UNESCO-Richtlinie erforderlichen 3 % Kerngebietsfläche schließlich auch ausweisen zu können, ist der Erwerb jeder geeigneten Fläche - diese stehen nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung durch das Land unerläßlich. Aufgrund der bedauerlichen Privatisierung des NSG Questenberg ist der geeignete Flächenpool bereits auf eine kritische Größe geschrumpft.

In der nun bereits seit über einem Jahr andauernden Zwangspause dürfte die BVVG einen beträchtlichen Vorlauf geschaffen haben, um sofort nach der Aufhebung des Verkaufsstopps eine Welle von Flächenverkäufen realisieren zu können. Deshalb sollte das Land rechtzeitig und vorsorglich der BVVG anzeigen, daß und bei welchen Flächen das Vorkaufsrecht gemäß § 40 des Naturschutzgesetzes des Landes SachsenAnhalt wahrgenommen werden soll.

Zwar bezieht sich unser Antrag speziell auf das zukünftige Biosphärenreservat Gipskarstlandschaft Südharz, analoges gilt aber für den Nationalpark Hochharz oder das Biosphärenreservat Flußlandschaft Elbe, auf das wir nachher noch zu sprechen kommen werden.

Da sich der Landtag in seiner Sitzung im Dezember letzten Jahres ausdrücklich gegen eine Privatisierung von Naturschutzgebieten ausgesprochen hat, sollte er jetzt, da Gefahr im Verzuge ist, die Verantwortung für unser Naturerbe wahrnehmen und die Landesregierung zu einem dem Antrag entsprechenden Handeln auffordern.

Eine nochmalige Beratung in den beiden zuständigen Fachausschüssen ist unseres Erachtens nicht erforderlich, so daß wir um eine direkte Annahme bitten. Es sei denn, der Finanzminister sieht die Notwendigkeit, sich beim Finanzausschuß noch Rückendeckung zu holen. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur vereinbarten Fünfminutendebatte in der Reihenfolge CDU, DVU, SPD, PDS. Als erstem erteile ich für die Landesregierung Minister Herrn Keller das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch diese Frage der Privatisierung von Naturschutzgebieten der BVVG bzw. von Treuhandflächen hat den Landtag mehrfach beschäftigt, und ich kann Ihren Antrag, Herr Köck, nur so verstehen, daß Sie die Intentionen der Landesregierung hierbei unterstützen.

Sie wissen - Sie haben es ja auch zitiert -, daß die Frage der Privatisierung von Naturschutzgebieten Gegenstand der Umweltministerkonferenz gewesen ist und daß nunmehr im Rahmen der Vorschriften des EALG und der diesbezüglichen Gesetzesberatung dieses Thema endgültig abgehandelt werden soll. Da dieses Thema naturgemäß mit Finanzen verbunden ist, gibt es hierzu unterschiedliche Auffassungen in den betroffenen Ressorts.

Die Landesregierung hat sich am 21. Dezember 1999 in dieser Frage ganz eindeutig positioniert. Ich kann das hier kurz darstellen. Wir haben gegenüber der Bundesregierung erklärt, daß wir bei dieser Gesetzesänderung folgende Vorschriften für erforderlich halten:

Erstens. Rechtskräftig ausgewiesene, im Verfahren befindliche und einstweilig sichergestellte Nationalparke, Kernzonen von Biosphärenreservaten und Totalreservatsflächen in Naturschutzgebieten werden nicht nach EALG privatisiert. Diese Flächen sind den Ländern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Zweitens. Über die Privatisierung von Flächen in Naturschutzgebieten, die keine Totalreservate sind, sollte nach der naturschutzfachlichen Bedeutung und den Bewirtschaftungsauflagen im Einzelfall entschieden werden. Diese Flächen sind den Ländern ebenfalls unentgeltlich zu übertragen, falls sie nicht privatisiert we rden.

Ob sich diese Position bei der Bundesregierung und bei der weiteren Beratung des EALG im Bundestag durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Grundsätzlich aber haben wir den Interessen, die Sie mit Ihrem Antrag verfol

gen, damit Rechnung getragen, daß wir gesagt haben, wir sind interessiert, diese Flächen unentgeltlich zu bekommen, um die Naturschutzplanungen auch weiterhin umsetzen zu können. Insofern, denke ich, haben wir Ihrem Antrag prinzipiell schon Rechnung getragen.

Derzeit ist im Gespräch, daß die Bundesregierung bzw. das Finanzministerium bereit ist, insgesamt 30 000 Hektar den Ländern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und den Rest zu tauschen. Wenn das so wäre, denke ich, wäre das für Sachsen-Anhalt auch eine finanzpolitische Frage. Denn wir würden Wälder, die momentan wirtschaftlich genutzt werden, gegen Flächen eintauschen müssen, die nur noch in beschränktem Umfange nutzbar sind.

Da das finanzpolitische Auswirkungen hat, plädiere ich dafür, diesen Antrag doch in die Ausschüsse zu überweisen und ihn insbesondere hinsichtlich seiner finanziellen Auswirkungen zu erörtern, was möglicherweise auch für die Beratung über den Haushalt 2001 von Nutzen sein könnte. Insofern bitte ich im Namen der Landesregierung darum, nicht direkt abzustimmen, sondern den Antrag in die Ausschüsse zu überweisen, in den Finanzausschuß, in den Umweltausschuß und sicherlich auch in den Landwirtschaftsausschuß, weil die Landwirte im Hinblick auf das EALG federführend sind. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Minister. - Das Wort hat jetzt für die CDUFraktion die Abgeordnete Frau Wernicke.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird sich bei der Abstimmung über die beiden Anträge der Stimme enthalten; denn der Herr Minister sagte schon, die Problematik der Privatisierung von Naturschutzflächen in Kernzonen hat den Landtag schon mehrfach beschäftigt.

Ich möchte betonen, auch die CDU-Fraktion unterstützt die Intention, Kerngebietsflächen von der Privatisierung auszunehmen, wenngleich wir vom Grundsatz her der Auffassung sind, daß die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die im Naturschutzgesetz, im Landeswaldgesetz, in der Leitlinie Wald etc. niedergeschrieben sind, ausreichenden Schutz bieten und daß diese Bestimmungen auch für Privateigentümer gelten, auch wenn es um Waldbesitz geht. Aber nichtsdestotrotz unterstützen wir die Initiativen, die Aktivitäten der Landesregierung.

Der Minister hat eben noch einmal deutlich gemacht, daß sich die Länder, der Bund und die BVVG seit geraumer Zeit bemühen, Lösungen in dieser Frage zu finden. Das geht bis zum Kaufangebot an die Länder bezüglich dieser Kerngebietsflächen, das geht bis zum Flächentausch, das geht bis zur unentgeltlichen Übertragung dieser Flächen. Wir haben eben schon gehört, daß die Bundesregierung beschlossen hat, diese Flächen eben nicht zu privatisieren, daß die BVVG eine entsprechende Richtlinie bereits erhalten hat.

Der CDU-Fraktion sind die Aktivitäten und auch die Haltung und die Stellungnahme der Landesregierung, die heute vorgetragen wurde, ausreichend. Aus unserer Sicht ergibt auch eine erneute Beratung in den entsprechenden Ausschüssen keinen neuen Wissensstand,

keinen neuen Sachstand. Aber damit aus unserer Ablehnung der beiden Anträge nicht eine Ablehnung in der Sache konstruiert wird, enthalten wir uns in beiden Fällen der Stimme.

(Beifall bei der CDU)

Herr Mertens hat für die DVU-Fraktion das Wort.