Nach den Aussagen, die der Wirtschaftsminister und der Staatssekretär Herr Nagel im Wirtschaftsausschuß zu dieser Mittelstandsinitiative geäußert haben, ist mir bekannt, daß die Mittelstandsinitiative und unser Gesetzentwurf zur Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes sich nicht gegenseitig ausschließen. Sie als Vertreter der Regierungsfraktion müßten die Mittelstandsinitiative eigentlich noch besser kennen als wir.
Nun frage ich Sie oder den Minister - vielleicht möchte er das heute noch beantworten -, was konkret in der Mittelstandsinitiative des Ministeriums, die schon mindestens seit 1999 beraten und angekündigt wird, für eine
Ich frage Sie außerdem: Wie wollen wir mit den Förderfonds umgehen? Was ursprünglich als Idee eines Förderfonds, Darlehens- oder Technologiefonds in unserem Hause diskutiert wurde, ist mittlerweile ein Gemischtwarenladen geworden, der gegen jegliche vernünftigen, soliden Haushaltsgrundsätze verstößt. Wir haben einen Förderfonds, der heute ja wieder Probleme bereitet hat, in dem nicht nur revolvierende Mittel stehen, sondern Zuschüsse und alles mögliche, was total systemfremd ist.
Ich frage Sie: Was spricht bei aller Vernunft gegen eine solche Gesetzesfolgenabschätzung, wie wir sie gefordert haben? Es ist eine Forderung, die aus den Kammern kommt; es ist eine Forderung, die aus den Verbänden kommt. Sie braucht nichts außer dem guten Willen und soviel Souveränität einer starken, selbstbewußten Landesregierung, die sagt, das ist ein guter Vorschlag, den greifen wir auf, der kostet nicht viel Geld, aber der nützt viel. So gäbe es eine Vielzahl von Beispielen zu nennen, die alle für dieses Gesetz, für die Novelle des Mittelstandsförderungsgesetzes sprechen.
Ich lade Sie noch einmal ein, ich strecke noch einmal die Hand aus: Verlassen Sie Ihre Blockadehaltung, öffnen Sie sich einem konstruktiven Dialog über einen Vorschlag, der aus dem Raum der Wirtschaft kommt, der ausnahmsweise nicht mehr Subventionen fordert, sondern ein konstruktiver Vorschlag zur Verbesserung des Wirtschaftsklimas im Lande ist. Sie haben noch die Zeit. Denken Sie noch einmal darüber nach, und arbeiten Sie konstruktiv mit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich versuche auch, es kurz zu machen. Zunächst einmal bin ich geradezu gerührt über Ihre ausgestreckte Hand, nur paßt sie nicht zu dem, was Sie machen und sagen.
Zunächst einmal zu den Summen: Sie können sich darauf verlassen, daß ich ruhig schlafe. Ich habe in den letzten Monaten keine ungesicherten Zahlen an irgendeiner Stelle verkündet. Wir können der Sache gern im Detail nachgehen. Legen Sie es mir hin; ich erkläre es Ihnen, wobei Sie die meisten Hintergründe eigentlich kennen müßten, weil viele Themen auch im Ausschuß schon einmal behandelt worden sind.
Die Vergabe war, ist und bleibt Thema; das ist gar keine Frage. Diesem Apothekenbeispiel werde ich einmal nachgehen, aber ich bin mir ziemlich sicher, daß da nach Recht und Gesetz gehandelt worden ist.
Das, was Sie zu meinen Äußerungen zu dem Thema Mittelstandsbericht gesagt haben, war sehr unscharf und hat den wahren Inhalt verdreht, Herr Gürth, aber es würde zu weit führen, das hier auszuwalzen.
Zur Task-force: Nehmen Sie doch einfach einmal zur Kenntnis, daß wir nicht mehr so viele Problemfälle haben. Sollen wir da vielleicht eine 20-Mann-Truppe vor
halten, die Däumchen dreht? Freuen Sie sich doch lieber mit mir gemeinsam, daß wir nicht mehr so viele Probleme am Hals haben.
- Jeder Betrieb, der sich in Schwierigkeiten befindet, wird von mir genauso ernst genommen wie jeder Arbeitslose, wie jedes Einzelschicksal. Darauf können Sie sich verlassen. Die Zahl der Mitarbeiter, die für die Abarbeitung der Probleme zuständig sind, muß natürlich auch zum Volumen der Probleme passen, und wenn es weniger Probleme gibt, dann gibt es auch weniger Mitarbeiter.
Lieber Herr Gürth, wenn Sie sagen, ich hätte seit zwei Jahren die Mittelstandsinitiative versprochen, dann sage ich nur einmal zur Erinnerung: Ich bin erst seit einem Jahr Minister, und so lange wird auch von der Mittelstandsinitiative geredet. Genau in der heißen Phase des vergangenen Herbstes, Herr Gürth, haben wir - das hat sich bis in dieses Jahr hineingezogen - auch im Rahmen des Bündnisses für Arbeit mit den Arbeitgebern, mit den Kammern und Verbänden, mit einzelnen Unternehmen diese Initiative abgestimmt.
Genau an Ihrem Aktionsbündnis sind die Kammern nicht beteiligt. Das heißt, wir haben die Wirtschaft in einer Breite einbezogen, in der Sie sie nicht einbezogen haben. Das können Sie einmal als gesichert hinnehmen. - Jetzt geht es noch um die Notifizierung, und dann läuft das Programm.
Ich schlage vor, daß wir jetzt die Redezeit auf maximal drei Minuten beschränken. Ich hoffe, daß darüber Einverständnis besteht.
Frau Präsidentin! Herr Minister, es ist so wie bei vielen Aussagen von Ihnen: Das, was Sie jetzt gesagt haben, stimmt nicht. Ich kann Sie beruhigen. In diesem Aktionsbündnis der mittelständischen Wirtschaft sind auch Vertreter, die bei Ihnen in der Mittelstandsinitiative, im Arbeitskreis beteiligt sind. Das Erschreckende ist: Sie wissen gar nicht, wer bei Ihnen in solchen Arbeitskreisen mitarbeitet. Damit stellen Sie sich eigentlich eher ein Armutszeugnis aus.
Dann möchte ich zu Ihrer Erinnerung einmal einen Paragraphen des bis jetzt noch gültigen Mittelstandsförderungsgesetzes auszugsweise vorlesen. Das betrifft die Beteiligung an öffentlichen Aufträgen. Da steht in § 17 Abs. 2:
„Bei öffentlichen Aufträgen sind Leistungen, soweit es die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zulassen, schon bei der Ausschreibung und bei der freihändigen Vergabe nach Menge und Art in Teillose zu zerlegen, damit sich kleine und mittlere Unternehmen an der Angebotsabgabe beteiligen können. Durch die Streuung von Aufträgen sind kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen der bestehenden Vergabevorschriften in angemessenem Umfang zu berücksichtigen...“
Erklären Sie mir einmal, wie der angeführte Fall der Apotheken mit § 17 des Mittelstandsförderungsgesetzes zu vereinbaren ist! Der Präsident der Apothekerkammer sagte mir, man habe noch nicht einmal eine einzige Apotheke in Sachsen-Anhalt aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Apotheken haben noch nicht einmal eine Chance bekommen, ein Angebot abzugeben. Ich könnte Ihnen weitere Beispiele nennen.
Ich rate Ihnen noch einmal: Nehmen Sie solche Vorschläge ernst, und bügeln Sie nicht alles ab. Wie wollen Sie sonst den Leuten erklären, daß Sie eine nach Ihrer Meinung wunderbare Politik machen, wir aber ständig Rekordhalter bei der Arbeitslosigkeit sind? Das paßt nicht zusammen.
Wünscht noch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Die PDS-Fraktion hat signalisiert, daß sie einer Überweisung zustimmen würde. Somit erübrigt sich die Frage nach der Überweisung als solcher.
Es wurde vorgeschlagen, den Gesetzentwurf in den Ausschuß für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten zu überweisen. Wer stimmt der Überweisung in den Wirtschaftsausschuß zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Gegenstimmen ist der Gesetzentwurf in den Wirtschaftsausschuß überwiesen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 9 abgeschlossen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf greift die PDSFraktion erneut ein soziales und gesundheitspolitisches Problem auf, mit dem sich sowohl die Ausschüsse des Landtages als auch der Landtag selbst seit dem Jahr 1994 des öfteren beschäftigt haben. Mehrere vergleichbare Petitionen, zuletzt die unter der Nr. 2-A/511, haben den Landtag in allen drei Legislaturperioden dazu erreicht. Durch sie wurde das Thema Zweigsprechstunden immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
Regelmäßig ist in die Behandlung dieser Thematik auch der Sozialausschuß eingeschaltet worden. Dort hat es stets eine fraktionsübergreifende Mehrheit gegeben, die das Anliegen der Petenten unterstützt und an das zuständige Ministerium appelliert hat, sich der Angelegenheiten anzunehmen, um im Rahmen seiner Möglichkeiten vorhandene Freiräume zur Liberalisierung der Genehmigungspraxis für Zweigsprechstunden auszugestalten.
Diese Bitte erfolgte auch unter dem Aspekt, daß Sie, Frau Ministerin, in der letzten Legislaturperiode im Ausschuß Ihre Absicht signalisierten, das Anliegen des damals vorliegenden Antrages, nämlich die Stärkung des Prinzips „ambulant vor stationär“, in einem relativ breiten Sinn vertreten zu wollen.
Darüber hinaus gab es seitens des Ausschusses an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt die Aufforderung, die von ihr subjektiv gesetzten Ordnungsrahmen für die Zulassung von Zweigsprechstunden, insbesondere im ländlichen Raum und in den Flächenkreisen, großzügiger zu handhaben. Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung wollten das überprüfen. Geändert hat sich bisher jedoch nichts.
Dieses wird erneut bestätigt in einem Schreiben des SPD-Ortsvereins Eickendorf an die Ministerin vom 15. März dieses Jahres, in dem das Problem der Nichtzulassung einer Zweigsprechstunde beklagt wird.
Bei der PDS-Fraktion hat all das den Eindruck verstärkt, daß das Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales nur sehr bedingt ein aktiver Bündnispartner für die Bemühungen ist, eine Liberalisierung der Zulassungspraxis zu erreichen. Die Passivität, die das Ministerium - jedenfalls nach unserer Ansicht - an den Tag gelegt hat, und die nicht vorhandene Bereitschaft, wenigstens das rechtliche Mindestmaß an Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, das dem Ministerium nach eigener Auffassung zu Gebote steht, ist unter anderem der entscheidende Auslöser für die vorliegende Gesetzesinitiative.
Die sachliche Notwendigkeit, die Zweigstellenproblematik einer gesetzlichen Regelung zuzuführen, ergibt sich für unsere Fraktion letztlich aus zwei Gründen: Sie ergibt sich zum einen aus der erwähnten restriktiven Praxis, die die Kassenärztliche Vereinigung bei der Zulassung von Zweigsprechstunden verfolgt und mit der sie unter den neuen Bundesländern etwas aus dem Rahmen fällt.
Zum anderen resultiert der für die PDS-Fraktion maßgebliche Gesichtspunkt aus der Notwendigkeit, eine kontinuierliche ärztliche Versorgung gerade derjenigen Personen vor Ort zu gewährleisten, die nicht wegen der zurückgehenden Leistungsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs, sondern aus Gründen ihres Alters und dem damit einhergehenden körperlichen Leistungsabfall oder aus sozialen und anderen Gründen in ihrer Mobilität zunehmend eingeschränkt werden.
Sehr geehrte Abgeordnete! Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zur juristischen Seite der Gesetzentwurfes. Ausgangspunkt des Gesetzentwurfes ist das gegebene duale Regelsystem, in das jeder an der ärztlichen Versorgung von Kassenpatienten beteiligte Arzt eingebunden ist. Bestandteil dieses Regelsystems ist einerseits das ärztliche Berufsrecht im engen Sinne, also die Summe derjenigen Regeln, die darüber entscheiden, ob eine ärztliche Behandlung „kunstgerecht“ ist oder nicht. Die Definitionsmacht darüber, was „kunstgerecht“ ist, liegt dabei grundsätzlich bei den ärztlichen Standesvertretungen, den Ärztekammern, denen für ihre Entscheidung ein recht weiter gesetzlicher Rahmen gezogen ist.
Der andere Teil des Regelwerkes wird ebenfalls auf der Grundlage eines gesetzlichen Rahmens durch die Kassenärztliche Vereinigung geschaffen. Sie bestimmt die Regeln, die der Kassenarzt aus Gründen der versicherungstechnischen Praktikabilität einhalten muß.
An dieser Grundstruktur der kassenärztlichen Versorgung wird unser Gesetzentwurf nichts ändern. Wir sind aber sehr wohl der Auffassung, daß der Entscheidungsspielraum, den der Landesgesetzgeber sowohl hinsichtlich der Formulierung des ärztlichen Berufsrechts als auch bezüglich der Gestaltung des Betätigungsfeldes des Kassenarztes hat, zur Durchsetzung seiner sozialpolitischen Vorstellungen besser genutzt werden sollte.
Wir plädieren dafür, daß der Gesetzgeber selbst definiert, wann die Einrichtung und Abhaltung von Zweigsprechstunden sozialpolitisch erwünscht ist. Wir wollen diese für große Teile der Bevölkerung wichtige Frage nicht länger allein der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung überlassen. Wir wollen diese Berufsvertretung hinsichtlich der von ihr zu treffenden Einzelfallentscheidung an präzisere gesetzliche Vorhaben und Vorgaben binden.
Unser Wille, die genannte Problematik einer gesetzlichen Regelung zuzuführen, geht auch auf die Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu dieser Thematik für den Sozialausschuß zurück. Zu diesen Gutachten wurden in einem Schreiben der Ministerin vom 19. Oktober 1999 juristische Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geäußert. Da ich davon ausgehe, daß die Ministerin diese Bedenken heute wiederholen wird, will ich prophylaktisch zu den zu erwartenden Einwänden, denen wir nicht zustimmen, kurz Stellung nehmen.