Protokoll der Sitzung vom 07.04.2000

(Herr Becker, CDU: Das ist gut!)

Im übrigen sollten wir mit der neuen Richtlinie, die, wie gesagt, - das können wir genau überprüfen - im wesentlichen die bisherige Verfahrensweise fortsetzt, weitere Erfahrungen sammeln. Sollte es wider Erwarten doch zu gravierenden Problemen kommen, wären eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Überarbeitung kein Problem.

Meine Damen und Herren! Der Bund der Vertriebenen sowie alle anderen Zuwendungsempfänger hatten in der Vergangenheit einen verläßlichen Partner in mir. Sie werden auch in Zukunft einen verläßlichen Partner in mir haben.

(Herr Dr. Daehre, CDU: In uns auch!)

- In uns allen, ja. - Die Landesregierung wird die Zuwendungsempfänger auch künftig mit dem geringstmöglichen Verwaltungsaufwand, aber wirkungsvoll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unterstützen.

Ich glaube, damit bin ich dem Antrag gerecht geworden. Er hat sich damit de facto erledigt. - Danke.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Danke sehr. - Für die Fraktion der FDVP erteile ich der Abgeordneten Frau Helmecke das Wort. Bitte, Frau Helmecke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zielgruppe der Richtlinie über die Gewährung der Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte nach den §§ 7 und 96 des Bundesvertriebenengesetzes durch das Land SachsenAnhalt sind die Vertriebenen einschließlich der Aussiedler, Umsiedler und der Sowjetzonenflüchtlinge.

§ 7 des Bundesvertriebenengesetzes enthält einen personalisierten Grundsatz, der durch § 96 des Bundesvertriebenengesetzes ausgefüllt wird. § 96 verpflichtet Bund und Länder im Rahmen ihrer gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten dazu, das Kulturgut der sogenannten Vertreibungsgebiete lebendig zu erhalten. Hierzu sollen Archive, Museen und Bibliotheken gesichert, ergänzt und ausgewertet werden. Archivalien, museumswürdige Gegenstände und Bücher sind als Zeugnisse kultureller Tätigkeiten in Obhut zu nehmen. Anschließend sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß das Kulturgut einem möglichst großen Teil der Bevölkerung zugänglich gemacht wird.

Erforderlich ist weiter, neue Impulse für das Kulturschaffen zu geben, Ausstellungen und Arbeitstagungen zu veranstalten und Stipendien zu vergeben. Ferner sollen Wissenschaft und Forschung, Landesgeschichte, Landeskunde, Kulturgeschichte, die Sozial- und Religionsgeschichte sowie die Brauchtumsforschung durch finanzielle Förderung einschlägiger Forschungsvorhaben und Publikationen unterstützt werden. Diese Forschung ist besonders dringlich, weil der Nachteil des Heimatverlustes ausgeglichen werden muß.

Der Bund unterstützt mit finanziellen Zuwendungen an Landsmannschaften, Organisationen der Vertriebenen sowie an sonstige überregionale Träger der Kulturarbeit die Breitenarbeit für die Bewahrung der deutschen Kultur des Ostens ebenso wie Wissenschaft, Literatur, Musik und bildende Kunst.

Die Herstellung der deutschen Einheit hat die Möglichkeit geschaffen, diese Arbeit räumlich auf die neuen Bundesländer zu erweitern. Die kulturelle Arbeit wird auch durch das zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums gehörende Bundesinstitut für ostdeutsche Kultur und Geschichte mit Sitz in Oldenburg wahrgenommen. Dieses Institut hat die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes zu beraten und zu unterstützen.

Die grundlegenden politischen Veränderungen in den Staaten des früheren Ostblocks und die Herstellung der

staatlichen Einheit Deutschlands haben erhebliche Auswirkungen auf die Kulturerhaltung, die Kulturvermittlung und die Forschung gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes. Aufgabe des Bundes- und des Landesgesetzgebers ist es, unter anderem in Wahrnehmung des Vorhabens aus § 96 des Bundesvertriebenengesetzes Spannungen und Vorurteile zu überwinden und alte, vielleicht vergessene oder verschüttete Beziehungen zwischen Menschengruppen und Völkern wiederauf- leben zu lassen.

Die Förderrichtlinie trägt den Intentionen der §§ 7 und 96 des Bundesvertriebenengesetzes in keiner Weise Rechnung. Es besteht ein offenkundiges Mißverhältnis zwischen dem Gegenstand der Förderung und der Art, dem Umfang und der Höhe der Zuwendungen.

Merkwürdig ist auch, daß unter Mißachtung des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes das Ministerium des Innern für das Land Sachsen-Anhalt herausgearbeitet hat, daß ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung nicht bestehe und die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entscheiden würde.

Unvollständig ist auch der Gegenstand der Förderung in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen ausgewiesen. Die Richtlinie ist in Anlehnung an den Antrag der CDU so zu bearbeiten, daß die genannten Positionen zum Gegenstand der Förderung gemacht werden. Insbesondere ist die explizite Einbeziehung der Pflege der Mundarten geboten, da in allen Bundesländern in Deutschland diese Pflege aktualisiert wurde.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen entsprechen ebenfalls nicht dem Gebot, das für die Förderung der deutschen Kultur notwendig erscheint. Der Förderungsrahmen entspricht nicht den finanziellen Erfordernissen, die geboten erscheinen, um dem Förderungsrahmen des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes zu entsprechen.

Abenteuerlich sind auch die ausgewiesenen Raummieten sowie die Fahrtkosten, die mit 15 Pfennig pro Person und Kilometer bei Einbringung einer Höchstgrenze von 60 DM ausgewiesen sind. Gleiches gilt für die zu entrichtenden Honorare an Referentinnen und Referenten mit einer Vergütungshöhe von 40 DM pro Stunde.

Daß sich nach Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie zum 1. Januar 2000 die Beschwerden über die schwierige Anwendbarkeit in den Kreis- und Ortsverbänden der Vertriebenen häuften, ist nicht verwunderlich; denn der Gegenstand der Förderung scheint uns eher willkürlich als sachlich begründet. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDVP - Zustimmung von Herrn Prof. Dr. Spotka, CDU)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! DVU-FL und PDS haben auf einen Redebeitrag verzichtet. Ich rufe deshalb den Abgeordneten Herrn Oleikiewitz auf. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen, denn das Wesentliche ist gesagt worden. Ich möchte aber trotzdem wenigstens noch unseren Änderungsantrag einbringen.

Wir haben in der Rede von Herrn Minister Püchel gehört, daß dem wesentlichen Anliegen des CDU-Antrages Rechnung getragen wurde. Deswegen sind wir der Meinung, daß damit der Antrag der CDU eigentlich erledigt ist. Aber wir verschließen uns nicht der Diskussion über die Punkte, die noch nicht diskutiert worden sind und die noch auf dem CDU-Antrag stehen. Deswegen bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dem Änderungsantrag unserer Fraktion.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion spricht noch einmal Herr Schomburg. - Er verzichtet.

Dann, meine Damen und Herren, kommen wir zum Abstimmungsverfahren zum CDU-Antrag in der Drs. 3/2921 und zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 3/2960.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag abstimmen. Wer sich dem Änderungsantrag in der Drs. 3/2960 anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei vier Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag angenommen worden.

Wir stimmen jetzt ab über den Ursprungsantrag in der Drs. 3/2921 in der soeben geänderten Fassung. Wer sich dem anschließen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch dieser Antrag ist angenommen.

Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der 20. Sitzungsperiode des Landtages angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 21. Sitzungsperiode für den 4. und 5. Mai 2000 ein. Die nächste Sitzung des Ältestenrates findet am 27. April dieses Jahres statt.

Die Sitzung des Landtages ist damit geschlossen.

Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen einen guten Nachhauseweg.

Ende der Sitzung: 14.47 Uhr.

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Herausgegeben vom Landtag von Sachsen-Anhalt

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